Drucksache 18 / 16 077 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2018) zum Thema: Sachstand zur Berliner Bereitschaftspolizei 2018 (II) und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 077 vom 03. August 2018 über Sachstand zur Berliner Bereitschaftspolizei 2018 (II) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie will die Polizei Berlin konkret in den nächsten drei Jahren jene 291,39 Stellenanteile bei der BPA tatsächlich besetzen? (Aufstellung erbeten.) 2. Wie kam es zu dieser hohen Zahl unbesetzter Stellen seit der Gründung der Dir E? 3. Findet die Auffüllung der unbesetzten Stellen ausschließlich mit Auszubildenden statt und wie schätzt der Senat die Gefahr des „Austrocknens“ der Polizeiabschnitte ein, wenn Azubis lediglich der Dir E zugewiesen werden? Zu 1., 2. und 3.: Die in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage 18/ 14998 zum Thema „Sachstand zur Berliner Bereitschaftspolizei 2018“ aufgelieferte Anzahl von 291,93 unbesetzten Stellenanteilen in der Bereitschaftspolizei ist missverständlich. Der Einsatz des vorhandenen Personals erfolgt im Wege der Prioritätensetzung und kann somit zu einer vorübergehenden Abweichung zwischen Stellen und tatsächlich eingesetztem Personal in einzelnen Dienstbereichen führen. Dadurch können temporäre personelle Vakanzen in anderen Dienstbereichen der Polizei Berlin entstehen. Davon betroffen sind u.a. auch die personellen Ausstattungen der Bereitschaftspolizei und der Polizeiabschnitte. Die oben benannten Stellenanteile sind nicht alle unbesetzt, sondern dienen teilweise dazu, Dienstkräfte, die nicht den Bereitschaftspolizeiabteilungen, sondern anderen Dienststellen zugeordnet sind, auf diesen Planstellen zu führen. Seite 2 von 3 Diese Vakanzen werden sukzessive und unter Berücksichtigung gesamtbehördlicher Prioritätensetzungen im Rahmen der Personalverteilung der Nachwuchskräfte der Schutz- und Kriminalpolizei ausgeglichen. Darüber hinaus muss zum jeweiligen Ausbildungsende die zur Übernahme der erfolgreichen Ausbildungsabsolventinnen und -absolventen benötigte Anzahl an freien Stellen vorhanden sein. 4. Seit wann genau gibt es Planungen hinsichtlich einer 17. Einsatzhundertschaft der Polizei Berlin? 5. Wer hat diese Planung veranlasst bzw. betrieben? (Aufstellung der zuständigen Fachdienststellen erbeten.) Zu 4. und 5.: Die seit Jahren steigende Anzahl an Einsatzanlässen sowie die Flüchtlingssituation im Jahr 2015 stellten die Polizei Berlin zunehmend vor neue Herausforderungen. Zu dieser Zeit fanden erste Abstimmungen mit der Polizei Berlin bezüglich des daraus resultierenden Personalbedarfs insbesondere bei den Bereitschaftspolizeiabteilungen statt. Im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit beschloss der Senat am 24. Mai 2016, der Polizei Berlin Mehrbedarfe in Höhe von 288 zusätzlichen Ausbildungspositionen im Polizeivollzugsdienst zu bewilligen. Thematisch war dieser Aufwuchs u.a. mit der Stärkung der Bereitschaftspolizeiabteilungen verknüpft. Im Rahmen der Haushaltsanmeldung für die Jahre 2018/2019 wurden daher die notwendigen Stellen für die 17. Einsatzhundertschaft beantragt. Diese gehen 2019 der Polizei Berlin zu. 6. Wie soll sich konkret eine 17. Einsatzhundertschaft aus der BPA (1-3) zusammensetzen und welche Stellen gehen aus den jeweiligen Bereitschaftspolizeiabteilungen dorthin? (Aufstellung nach Einsatzhundertschaften erbeten.) Zu 6.: Für die Aufstellung der 17. Einsatzhundertschaft ist durch eine personelle Zuweisung von Absolventinnen und Absolventen des mittleren und gehobenen Dienstes der Schutzpolizei im Frühjahr und im Herbst 2019 eine deutliche Erhöhung der Personalstärken der bestehenden Einsatzhundertschaften geplant. Dieses zusätzliche Personal ermöglicht die Bildung der 17. Einsatzhundertschaft aus bereits erfahrenen Dienstkräften der Bereitschaftspolizeiabteilungen sowie aus Neuzugängen der Polizeiakademie bzw. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Die genaue Ausgestaltung befindet sich noch in der Abstimmung. 7. Warum werden nicht zunächst die 291,39 Stellen bei der BPA aufgefüllt, ehe 125 neue Stellen geschaffen werden? Zu 7.: Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 verwiesen. 8. Wann wurden das Abgeordnetenhaus und der Innenausschuss über diese Pläne informiert? (Falls nicht geschehen, warum nicht?) Zu 8.: Eine ausdrückliche Herausstellung der Schaffung einer 17. Einsatzhundertschaft ist nicht erfolgt. Die Mehrbedarfe im Zuge der Schaffung der Einsatzhundertschaft Seite 3 von 3 wurden im Rahmen der allgemeinen Dienstkräfteanmeldung für die Haushaltsjahre 2018/2019 geltend gemacht. Berlin, den 04. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport