Drucksache 18 / 16 079 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2018) zum Thema: Polizei Berlin – Verdacht auf Korruption und Verletzung von Dienstgeheimnissen in der Dir 3 und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 079 vom 03. August 2018 über Polizei Berlin – Verdacht auf Korruption und Verletzung von Dienstgeheimnissen in der Dir 3 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann fand die Wohnungsdurchsuchung im März 2018 bei Marek G. statt? Zu 1.: Die Durchsuchung fand am 16. März 2018 statt. 2. Welche Vermögenswerte konnten dabei sichergestellt werden, die im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen ihn stehen? Zu 2.: Im Hinblick auf das anhängige Gerichtsverfahren und aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes sind dazu im Rahmen der Schriftlichen Anfrage keine Auskünfte möglich. 3. Was wird dem Polizeibeamten konkret vorgeworfen? (Aufstellung erbeten.) Zu 3.: Der Senat bittet um Verständnis dafür, dass über Personaleinzelangelegenheiten im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage keine Auskunft erteilt wird. 4. Welche konkreten Verbindungen gibt es zwischen Marek G. und der Organisierten Kriminalität? Zu 4.: Hierzu liegen dem Senat keine Erkenntnisse vor. 5. Wie ist der Sachstand der Ermittlungen gegen Marek G.? 6. Wann ist mit einer Anklageerhebung gegen Marek G. zu rechnen? Seite 2 von 2 Zu 5. und 6.: Die Ermittlungen sind polizeilich abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat unter dem 10. August 2018 Anklage zum Landgericht erhoben. 7. Gab es im Vorfeld Auffälligkeiten bei Marek G., die auf Korruption und die Verletzung von Dienstgeheimnissen hingedeutet haben? Zu 7.: Siehe Antwort zu Frage 2. 8. Waren seine Nebentätigkeiten vollständig bei der Polizei Berlin angemeldet und genehmigt? Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 3. Berlin, den 04. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport