Drucksache 18 / 16 080 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) vom 03. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2018) zum Thema: Polizei Berlin – Verdacht auf Korruption durch libanesischen Clans in der Dir 4 und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tom Schreiber (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 080 vom 03. August 2018 über Polizei Berlin – Verdacht auf Korruption durch libanesischen Clans in der Dir 4 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche konkreten Vorwürfe bestehen gegen die drei Polizeibeamten aus der Dir 4, welche im März 2017 festgenommen bzw. vom Dienst suspendiert wurden? Zu 1.: Der Senat bittet um Verständnis dafür, dass über Personaleinzelangelegenheiten im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage keine Auskunft erteilt wird. 2. Wann genau fanden die Wohnungsdurchsuchungen bei den Verdächtigen sowie die Durchsuchungen der Diensträume statt? Zu 2.: Die Durchsuchungsmaßnahmen fanden am 16. März 2017 statt. 3. Konnten bei den Durchsuchungen Beweise gesichert werden? Zu 3.: Ja. 4. Wurde gegen die drei Tatverdächtigen Anklage erhoben? (Falls nicht, warum nicht und wann ist mit einer Anklageerhebung zu rechnen?) Zu 4.: Anklage wurde bislang nicht erhoben, da sich die Auswertung der sichergestellten Beweismittel sehr zeitaufwändig gestaltet. Mit dem Abschluss der Ermittlungen ist nicht vor Ende September 2018 zu rechnen. Seite 2 von 2 5. Sind die drei Polizeibeamten bereits wieder im Dienst der Polizei Berlin, sind sie weiterhin suspendiert oder bereits aus dem Dienst entlassen? Zu 5.: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Welche Konsequenzen hat die Polizei Berlin insgesamt aus dem Vorgang gezogen? (Aufstellung der Maßnahmen erbeten.) Zu 6.: Eine intensive Prüfung ergab keine Hinweise auf grundsätzliche strukturelle Probleme bei dienstlichen Regelungen und Verfahrensabläufen. Insoweit sind neben der Aufarbeitung des vorliegenden Einzelfalls keine weitergehenden Konsequenzen angezeigt. 7. Wurden im Zusammenhang mit diesem konkreten Vorgang Personen aus dem libanesischen Clan festgenommen oder fanden dort Wohnungsdurchsuchungen statt? (Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Falls nicht, warum nicht?) 8. Sind Personen aus dem betreffenden Clan in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten und wenn ja, wie viele POLIKS-Einträge gibt es je bei den Betroffenen? (Aufstellung nach Deliktsart erbeten.) Zu 7. und 8.: In dem in Rede stehenden Ermittlungsverfahren wird zwar auch gegen libanesische Staatsangehörige ermittelt, zu einer „Clanzugehörigkeit“ liegen dem Senat jedoch keine Erkenntnisse vor. Berlin, den 04. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport