Drucksache 18 / 16 091 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Iris Spranger (SPD) vom 21. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. August 2018) zum Thema: Realisierung des Kooperativen Baulandmodells und Antwort vom 06. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Abgeordnete Iris Spranger (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16091 vom 21. August 2018 über Anwendung der Kooperativen Baulandentwicklung Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1. Für welche der potentiellen 67 Projekte des Kooperativen Baulandmodells mit Grundzustimmung der Investoren bis zum 31.1.2017, für die noch eine Quote von 25 Prozent Anteil geförderter Wohnungsbau in Aussicht gestellt wurde, konnte bis zum 31.07.2018 ein städtebaulicher Vertrag unterzeichnet werden? Wie viele Wohnungen enthalten diese Projekte? (Bitte um Aufstellung einer Übersicht nach Namen des Projektes, Anzahl der geplanten WE insgesamt und Anzahl der davon geförderten WE, Art und Umfang anderer Nutzungen, Art und Umfang der vereinbarten, wesentlichen städtebaulichen Leistungen sowie Verfahrensstand des B-Plans). Antwort zu 1: Der Senat hat nach Ablauf der Übergangsfrist die Bezirke um Mitteilung über die abgeschlossenen städtebaulichen Verträge gebeten. Zum Zeitpunkt der Schriftlichen Anfrage lagen dem Senat lediglich Rückmeldungen aus acht Bezirken vor. Die Rückmeldungen aus den anderen vier Bezirken werden bis spätestens Mitte September 2018 erwartet. Gemäß den derzeit vorliegenden Daten sind 18 Verträge geschlossen worden. Diese beinhalten insgesamt 6.957 Wohneinheiten (WE) gem. Berliner Modell und 1.711 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung. Darüber hinausgehende Informationen können aufgrund des Umfangs und der Komplexität in der Liste nicht abgebildet werden. Für die folgenden Projekte wurden städtebauliche Verträge im Rahmen der Übergangsfrist bis 31.07.2018 mit einer Quote von 25 % abgeschlossen: 2 Bezirk Bauvorhaben (Titel / Straße) Verfahrensstand B-Plan- Nummer Anzahl WE rechnerisch gem. Berliner Modell Anzahl WE mit MBB Friedrichshain- Kreuzberg Köpenicker Straße 14 (ehemaliges Zapf-Grundstück) TÖB 2-35a VE 236 59 Lichtenberg Genslerstraße 17 Festsetzung 11-114 VE 127 31 Lichtenberg Landsberger Allee 315/319 TÖB 11-116 VE 167 41 Lichtenberg Landsberger Allee 341/343 ("Weiße Taube") TÖB 11-118 VE 888 222 Lichtenberg Dolgensee-Center Öffentliche Auslegung 11-120 VE 562 140 Lichtenberg Blockdammweg Wohnpark Hönower Wiesenweg TÖB 11-47ba 960 240 Lichtenberg Wandlitzstraße "Kaisergärten" TÖB 11-57a 148 37 Lichtenberg Westlich Ferdinand-Schultze- Straße / südl. Schleizer Straße TÖB 11-94 VE 296 74 Lichtenberg Gartenstadt Karlshorst II TÖB XVII- 50aba 740 185 Treptow- Köpenick Am Maria-Jankowski-Park TÖB 9-11 VE 67 16 Treptow- Köpenick Funkwerk Köpenick TÖB 9-50a 696 174 Tempelhof- Schöneberg Sachsendamm / Gotenstraße / Tempelhofer Weg / Hedwig- Dohm-Straße Öffentliche Auslegung 7-75 143 35 Tempelhof- Schöneberg Britzer Straße 2-16 "Hugos Wohngärten" Öffentliche Auslegung 7-77 VE 486 99 Tempelhof- Schöneberg Wohnpark Südkreuz Öffentliche Auslegung 7-81 VE 466 116 Marzahn- Hellersdorf Merler Weg Frühz. TÖB XXI-40bb 578 144 3 Reinickendorf Emmentaler Straße 90/100A, Friedrich-Wilhelm-Straße 78- 87 und Residenzstraße 130- 137 TÖB 12-53 70 17 Reinickendorf Golgatha-Gnaden-Friedhof Frühz. TÖB 12-54 194 48 Reinickendorf Biedenkopfer Straße Öffentliche Auslegung 12-58 133 33 Pankow Fehlanzeige Neukölln Fehlanzeige Summe 18 6.957 1.711 Frage 2. Aus welchen wesentlichen Gründen ist bei welchen potentiellen o.g. Projekten bisher kein städtebaulicher Vertrag zustande gekommen? Ist geplant, diese Projekte, ggf. mit der nun geltenden, höheren Quote von 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungen, dennoch zu realisieren? Antwort zu 2: Städtebauliche Verträge sind vor allem dann nicht zustande gekommen, wenn das B- Planverfahren noch nicht weit genug fortgeschritten war um die Ausarbeitung eines rechtssicheren Vertrages zu ermöglichen. Es ist grundsätzlich geplant, diese Projekte mit der höheren Quote von 30 % zu realisieren. Frage 3. Für welche Projekte im Kooperativen Baulandmodell mit der Quote von 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungsbau wurden bis zum 31.07.2018 städtebauliche Verträge abgeschlossen? (Bitte um Aufstellung einer Übersicht nach Namen des Projektes, Anzahl der geplanten WE insgesamt und Anzahl der davon geförderten WE, Art und Umfang anderer Nutzungen, Art und Umfang der vereinbarten, wesentlichen städtebaulichen Leistungen sowie Verfahrensstand des B-Plans). Antwort: Es wurden keine städtebaulichen Verträge bis zum 31.07.2018 geschlossen, die eine Quote von 30 % mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum beinhalten. Antwort zu 3: Es wurden keine städtebaulichen Verträge bis zum 31.07.2018 geschlossen, die eine Quote von 30 % mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum beinhalten. 4 Frage 4. Für welche Projekte im Kooperativen Baulandmodell mit der Quote von 30 Prozent Anteil geförderter Wohnungsbau wurden bis zum 31.07.2018 Grundzustimmungen mit den Investoren abgeschlossen? Antwort zu 4: Die entsprechenden Projekte befinden sich noch in einem sehr frühen Planungsstadium. Vor diesem Hintergrund liegen die Grundzustimmungen noch nicht vor. Frage 5. Plant der Senat weitere Projekte im Kooperativen Baulandmodell, für die bisher eine Grundzustimmung mit einem Investor noch nicht abgeschlossen werden konnte? (Bitte um Auflistung mit konkreten Projektdaten). Antwort zu 5: Die Grundzustimmungen sollten vor Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanverfahrens abgegeben werden. Der Senat plan aktuell keine Bebauungsplanverfahren, die sich in diesem Planungsstadium befinden. Berlin, den 06.09.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen