Drucksache 18 / 16 094 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 23. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2018) zum Thema: Hausbesuche der Berliner Ämter und Antwort vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 094 vom 23. August 2018 über Hausbesuche der Berliner Ämter --------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Ämter bieten in den Berliner Bezirken Hausbesuche an? Bitte je Bezirk die entsprechenden Ämter benennen. 2. Unter welchen Voraussetzungen sind Hausbesuche möglich? 3. Wie ist das Verhältnis zwischen Nachfrage und Durchführung von Hausbesuchen? Bitte je Bezirk darstellen. 4. Wie haben sich die Zahlen der Nachfrage sowie der durchgeführten Besuche in den letzten fünf Jahren entwickelt? Bitte Entwicklung je Bezirk darstellen Zu 1. bis 4.: Eine Abgrenzung zwischen allgemein üblichen Hausbesuchen anlässlich der planmäßigen Aufgabenerfüllung der Berliner Behörden und solchen, die entsprechend der Zielrichtung der Fragestellung auf eine konkrete Nachfrage zurückzuführen sind, ist nicht durchgehend trennscharf möglich. Unter Hausbesuchen im Sinne der Anfrage werden insoweit vorrangig Verwaltungsleistungen verstanden, die nicht üblicherweise im Rahmen von Außenterminen erbracht werden, sondern aufgrund von individuellen Einschränkungen von Bürgerinnen und Bürgern anlassbezogen in häuslicher Umgebung von der jeweiligen Verwaltungsstelle realisiert werden. Seite 2 von 3 Die Möglichkeiten zu Hausbesuchen in den Berliner Bezirken, die Voraussetzungen sowie das Verhältnis zwischen Nachfrage und Durchführung von Hausbesuchen können im Einzelnen – soweit hierzu Angaben vorliegen – der beigefügten Tabelle entnommen werden. 5. Besteht nach Ansicht des Senats, die Notwendigkeit, die Anzahl an Hausbesuchen der bezirklichen Ämter zu erhöhen? a. Wenn ja, in welcher Art und Weise wird der Senat auf die Bezirke einwirken? b. Wenn nein, wie stellt der Senat sicher, dass mobilitätseingeschränkte Personen auch künftig an behördlichen Vorgängen partizipieren? Zu 5.: Die Bezirke erfüllen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung. Sie sind in der Durchführung ihrer Aufgaben an Rechts- und Verwaltungsvorschriften gebunden und erledigen darüber hinaus die Aufgaben grundsätzlich in eigener Verantwortung . Das Verfahren für die Berliner Verwaltung wird in der Gemeinsamen Geschäftsordnung , Allgemeiner Teil (GGO I) geregelt. Die Vorschriften zielen darauf ab, dass die Aufgaben bürgernah, schnell, wirksam und wirtschaftlich erfüllt werden. Soweit Bürgerinnen und Bürger bei der Wahrnehmung ihrer Angelegenheiten besonderen Einschränkungen unterliegen, wie es beispielsweise bei Menschen mit Behinderung möglich ist, wird jeweils zu betrachten und zu bewerten sein, ob besondere und geeignete Unterstützungsangebote möglich und realisierbar sind. Hausbesuche im einleitend beschriebenen Sinne bringen es in der Regel mit sich, dass ein höherer Verwaltungsaufwand entsteht und dieser im Rahmen der verfügbaren Ressourcen kompensiert werden muss. Gegebenenfalls eintretender Mehraufwand geht dabei regelmäßig zu Lasten anderer Verwaltungsleistungen, einer allgemeinen Bearbeitungsdauer oder der Leistungsqualität. Soweit Verwaltungsleistungen nicht bereits aus der Natur der Sache heraus durch die Wahrnehmung von Außenterminen der Verwaltung unterstützt werden, kann eine Realisierung von Hausbesuchen im hier verstandenen Sinne daher nur eine Ausnahme bilden, die unter besonderen, nicht generalisierbaren engen Voraussetzungen in Betracht kommen kann. Dem Senat liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die ein Einwirken auf die Bezirke im Hinblick auf die Durchführung von Hausbesuchen nahe legen würde. Für mobilitätseingeschränkte Personen bestehen – je nach Art, Schwere und damit verbundener Auswirkung einer Behinderung – unterschiedlichste Unterstützungsangebote , die auch der Wahrnehmung ihrer eigenen Angelegenheiten bei behördlichen Verfahren dienen können. Die Herstellung von Barrierefreiheit sowohl hinsichtlich der Zugänglichkeit zu öffentlichen Einrichtungen wie auch in Bezug auf die Verfahren und Informationsangebote verstehen sich als kontinuierliche Aufgabe der Berliner Verwaltung und stellen einen Leitgedanken bei der Erbringung von Verwaltungsleistungen dar. Seite 3 von 3 Hierzu trägt auch die fortlaufende Ertüchtigung des Gebäudebestandes im Hinblick auf die Barrierefreiheit und die zunehmende Digitalisierung von Verwaltungsleistungen im Rahmen des EGovernments bei, die Angebote schafft, um auch für Menschen mit Behinderung mögliche neue und jeweils passende technische Unterstützungsmöglichkeiten zu eröffnen. Berlin, den 10. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport InnDS I A 14 - 0610/16 Bezirksabfrage SchrAnf 18/16 094 über Hausbesuche der Berliner Ämter Stand: 7. September 2018 Nach-frage Angebot Bedarfs-deckung Nach-frage Angebot Bedarfsdeckung Nach-frage Angebot Bedarfsdeckung Nach-frage Angebot Bedarfsdeckung Nach-frage Angebot Bedarfsdeckung Nach-frage Angebot Bedarfsdeckung Bürgeramt Backoffice besondere Mobilitätseinschränkungen in Einzelfällen; ein regelmäßiges Hausbesuchsangebot ist nicht gegeben bei Bedarf im Einzelfall Gesundheitsamt Es werden umfängliche Hausbesuche angeboten. Durch die räumliche Konsolidierung der Fachdienste sind Hausbesuche zunehmend notwendig, um Klientinnen und Klienten, insbesondere mit Mobilitätseinschränkungen größere Entfernungen zu ersparen und bedarfsorientiert Hilfen und Unterstützung anbieten zu können. Voraussetzung: Regelmäßig auf freiwilliger Basis und im Bedarfsfall (z. B. Mobilitätseinschränkung) nach personellen Möglichkeiten der Fachdiesnte; Ausnahmen gilt für Sozialpsychadrischen Dinest aufgrund von Meldungen der Selbst- und Fremdgefährfung sowie in Fällen von Kindeswohlgefährdung. Am für Soziales Es werden Hausbesuche in den Bereichen Fachstelle Allgemeiner Sozialdienst, Betreuungsbehörde, Pflegebedarfsermittlung und Qualitätsmanagement durchgeführt. Voraussetzung: Notwendigkeit für aufsuchende Arbeit steht im Vordergrund, insbesondere bei Betroffenen aufgrund eingeschränkter Mobilität, die nicht mehr in der Lage sind selbst vorzusprechen, und in Fällen, in denen die Notwendigkeit der Begutachtung des häuslichen Umfeldes besteht. Jugendamt Hausbesuche gehören zum regulären Aufgabenfeld und werden verpflichtend durchgeführt im Bereich Vormundschaft und Fallmanagement des Leistungsbereichs des Jugendamtes, des regionalen sozialpädagogischen Dienstes und in der Erziehungs- und Familienberatung. Statistische Daten zu Hausbesuchen werden nicht erhoben, wenn sie nicht Bestandteil des Hilfeplans sind. Gesundheitsamt Hausbesuche werden durch die zuständigen Fachdienste im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben durchgeführt und erfolgen nicht aufgrund außergewöhnlicher Bedingungen. Amt für Soziales Es werden im Bereich der Sozialen Wohnhilfe situationsbezogen in Einzelfällen und in der Betreuungsbehörde regelmäßig Hausbesuche durchgeführt. In der Sozialen Wohnhilfe werden derzeit in Ausnahmefällen Hausbesuche durchgeführt, wenn bspw. Hinweise zu Hilflosigkeit bei bevorstehender Zwangsräumung der Wohnung vorliegen; in Einzelfällen auch bei Obdachlosigkeit im öffentlichen Raum (unterstützt von zuwendungsfinanzierten Projekten). In der Betreuungsbehörde werden u. a. in Fällen der Begutachtung zur Notwendigkeit der Betreuung Hausbesuche durchgeführt. Durch die Amtsbetreuer werden im Rahmen der Betreuung bei Erfordernissen, z. B. gesundheitliche Beeinträchtigungen zum Aufsuchen der Sprechstunde, und auch auf Wunsch des Betreuten Hausbesuche durchgeführt. Standesamt überwiegend Eheschließungen bei lebensgefährlicher Erkrankung, Haustrauung, Justizvollzugsanstalten etc. Bürgeramt Die Bürgerämter führen nur auf Anfrage von Bürger_innen Hausbesuche durch, i.d.R. handelt es sich dabei um Bürger_innen, die aufgrund einer Einschränkung die Behörde nicht aufsuchen können. Meistens geht es um Ausweisbeantragungen oder das Ausstellen von Lebensbescheinigungen. Wenn das Anliegen nicht anderweitig erledigt werden kann, z. B. durch Erteilung einer Ausweisbefreiung, werden die Hausbesuche zu 100% erledigt. Jugendamt nach Bedarf und Notwendigkeit (z. B. Kindeswohlgefährdung) Amt für Soziales Hausbesuche gehören im Fachbereich Sozialhilfe zu den generell zu erbringenden Leistungen und werden üblicherweise vom Sozialdienst (z. B. aufsuchende Sozialarbeit im Rahmen der Prävention bei Mietschulden), aber in pflegespezifischen Fragen auch von den Pflegebedarfsermittlern bzw. im Bereich Eingliederungshilfe für behinderte Menschen von den Fallmanagern wahrgenommen. Gesundheitsamt Hausbesuche werden von einigen Fachdiensten entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben regulär durchgeführt. Diese Fachdienste sind insbesondere der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der Sozialpsychiatrische Dienst, der Kinder- und Jugendpsychatrische Dienst, die Beratungsstelle für behinderte Menschen (Hausbesuche im Rahmen der Begutachtung, der ärztlichen und sozialpädagogischen Beratung sowie der Sozialarbeit für behinderte, chonisch kranke und/oder pflegebedürftige Menschen) sowie der Fachbereich Hygiene und Umweltmedizin. Bürgeramt Personen, die zur Beantragung eines Personalausweises oder einer Lebensbescheinigung für Rentenzwecke aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht das Bürgeramt aufsuchen können; Personen, die zur Anmeldung bei der Meldebehörde aus Alters- oder Gesundheitsgründen nicht das Bürgeramt aufsuchen und sich auch nicht von einer anderen Person vertreten lassen können. 146 123 84% 157 157 100% 154 154 100% 156 156 100% 155 155 100% 167 167 100% Sozialamt, Beratung ambulante Hilfe zur Pflege weitgehende gesundheitliche Einschränkungen Gesundheitsamt, Beratungsstelle für behinderte, pflegebedürftige, krebskranke und aidskranke Menschen a) Klient wünscht Beratung und ist nicht in der Lage, in die Dienststelle zu kommen (körperlich oder psychisch). b) Hinweise anderer Personen auf körperlichen/psychischen Bedarf c) Voraussetzung ist ausreichend Personal Bezirksamt Mitte Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Bezirksamt Pankow Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Entsprechende Daten werden nicht erhoben. Lediglich für den Fachbereich Prävention, Gesundheitsförderung und -hilfe für Erwachsene mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst und der Sozialen Beratung für behinderte, chronisch erkrankte und alte Menschen lassen sich durchschnittlich etwa 1.500 Hausbesuche jährlich benennen. Es liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen keine statistischen Daten vor. Im Bereich Gesundheit und Soziales ist aufgrund der demografischen Entwicklung und insgesamt gestiegener Fallzahlen ein Anstieg der Hausbesuche pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zu erwarten. Entwicklung von Nachfrage und Angebot Bezirksamt betreffendes Amt besondere Voraussetzungen für Hausbesuche/ weitere Anmerkungen 2014 20132018 201520162017 Es liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen kurzfristig keine statistischen Daten vor. In ca. 1/3 der Fälle der Fachstelle Allgemeiner Sozialdienst und damit in ca. 1 100 Fällen im Jahr wird aufsuchende Arbeit geleistet. Überwiegend steht dabei die Amtsermittlungpflicht im Vordergrund, nicht eine Nachfrage. Im Bereich Amtsbetreuung und Pflegebedarfsermittlung/Qualitätssicherung findet die überwiegende Arbeit bereits aufsuchend statt. Die Anzahl der Hausbesuche ist auf einem gleichbleibenden Niveau. Es liegen kurzfristig keine statistischen Daten vor. Die Nachfrage ist in bestimmten Fachdiensten höher als die Möglichkeiten einer Realisierung. ca. 20 Fälle im Jahr Es finden keine Aufzeichnung über durchgeführte Hausbesuche statt. Grobe Schätzung: 2-3 Fälle im Monat. Es liegen keine statistischen Daten vor. Es werden keine entsprechenden Daten erhoben. Hausbesuche erfolgen sowohl auf Nachfrage von Bürgerinnen und Bürgern als auch von amts wegen im Rahmen der gesetzlich geregelten Aufgaben. Der Bedarf steigt in Abhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung und den Auswirkungen des demografischen Wandels. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Es liegen keine statistischen Daten vor. Seite 1 von 4 InnDS I A 14 - 0610/16 Bezirksabfrage SchrAnf 18/16 094 über Hausbesuche der Berliner Ämter Stand: 7. September 2018 Gesundheitsamt, Sozialpsychiatrische Dienst a) Klient wünscht Beratung und ist nicht in der Lage, in die Dienststelle zu kommen (körperlich oder psychisch). b) Hinweise anderer Personen auf körperlichen/psychischen Bedarf c) Voraussetzung ist ausreichend Personal Gesundheitsamt, Lebensmittelberatungsstelle Beratung bei Bedarf für Gruppen in Firmen, Schulen,… Gesundheitsamt, Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz a) Es besteht eine Frage zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz mit Bezug zu einer Wohnung und eine Besichtigung erscheint zur Beurteilung notwendig. b) Eine Situation im Infektionsschutzbereich macht Schutzmaßnahmen im Haushalt erforderlich, die nur vor Ort ausreichend geklärt werden können (Festlegung von Maßnahmen unter Kenntnis der Gegebenheiten sinnvoll, Ausgabe von Händedesinfektionsmitteln und entsprechende Einweisung). c) Abstrichentnahme bei bestimmten Infektionskrankheiten (z. B. Masern) nur vor Ort möglich, da sonst Ansteckungsgefahr für Dritte besteht). Jugendamt Durchführung, insbesondere im Sozialpädagogischen Dienst, wenn dies fachlich erforderlich ist, sowie nach entsprechender Anfrage mit Einzelfallentscheidung in besonderen Situationen, die es Eltern oder Familien objektiv unmöglich machen, die eigene Wohnung zu verlassen. Bürgeramt Bereich Standesämter: Nottrauungen in Wohnung von Schwerstkranken (sehr selten) Bürgerdienste: Beantragung von Personalausweis und Erstellung von Lebensbescheinigungen jeweils bei Vorliegen der Mobilitätseinschränkung oder vereinbarte Sonderregelung mit Heimen. Gesundheitsamt Hausbesuche werden von einigen Fachdiensten entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Aufgaben regulär durchgeführt. Diese Fachdienste sind insbesondere der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, der Sozialpsychiatrische Dienst, der Kinder- und Jugendpsychatrische Dienst und die Beratungsstelle für behinderte Menschen. In besonderen Fällen erfolgen auch Hausbesuche durch die Gesundheitsaufsicht. Sozialamt Durchführung, wenn aufgrund von Mobilitätseinschränkungen eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist. Stadtbibliothek Angebot im Rahmen der aufsuchenden Bibliotheksarbeit, die sogenannte "Heimausleihe" Voraussetzung: aufgrund von gesundheitlichen/körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage, eigenständig die Bibliothek zu besuchen. In der Regel ältere Seniorinnen und Senioren mit Geh- oder Sehbehinderungen. o. A. o. A. o. A. o. A. o. A. Amt für Soziales Insbesondere über seinen Sozialdienst werden Hausbesuche angeboten. Sie sind möglich, wenn diese zur Feststellung von Bedarfslagen notwendig sind oder auch, wenn die Beratungssuchenden das Amt nicht aufsuchen können (z. B. eingeschränkte Mobilität). Standesamt Hausbesuche für Nottrauungen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für Eheschließungen (und ggf. auch der vorher erforderlichen Anmeldung zur Eheschließung) sowohl Hausbesuche/Besuche in bezirklichen Krankenhäusern/Pflegeheimen/Hospizen durchgeführt. Voraussetzung für einen (Kranken-)Hausbesuch sind: a) ärztlich bescheinigte erhebliche Mobilitätseinschränkung, wonach mindestens einer der Partner auf absehbare Zeit körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Wohnung zu verlassen, b) ärztliche Bestätigung auf einer vom Standesamt vorgegebenen Erklärung, dass eine akute lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt, die keinen Aufschub der Vornahme einer Eheschließung duldet. Jugendamt Vereinbarung von Hausbesuchen auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, bei Meldungen von anderen Institutionen oder Bürgerinnen und Bürgern, die zur Sorge um Kinder oder Jugendliche Anlass geben, und unangemeldete Hausbesuche bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Beratungsstelle für Menschen mit Behinderung, Krebs- und AIDS-Kranke Auf Wunsch wird bei angegebener Verhinderung die Dienststelle aufzusuchen, ein Hausbesuch (ärztliche und/oder sozialpädagogisch) individuell innerhalb normaler Arbeitszeiten abgestimmt. Bei bekannten Mobilitätseinschränkungen wird dieser bereits von Seiten der Beratungsstelle angeboten. Da die Besuche nicht routinemäßig erfasst werden, konnten die Zahlen nur grob überschlagen werden. Insgesamt ist die Zahl der Hausbesuche über die Jahre etwa gleichbleibend. 435 435 100% 670 670 100% 660 660 100% 665 665 100% 680 680 100% 660 660 100% Sozialpsychiatrischer Dienst Hausbesuche werden in Krisensituationen durchgeführt, zur Prüfung von Leistungserbringungen oder zur Gutachtenstellung für Gerichte und Leistungsträger. Es gibt keine Voraussetzungsbeschränkungen für Hausbesuche. Da die Besuche nicht routinemäßig erfasst werden, konnten die Zahlen nur grob überschlagen werden. Insgesamt ist die Zahl der Hausbesuche über die Jahre etwa gleichbleibend. 435 435 100% 670 670 100% 660 660 100% 665 665 100% 680 680 100% 660 660 100% Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Bezirksamt Spandau Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Es liegen keine statistischen Daten vor. Angaben werden nicht erhoben. 76 Besuche (11 betreute Personen) Es liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen keine statistischen Daten vor. Nachfrage und Zahlen bezüglich der Hausbesuche ist in den letzten 5 Jahren weitestgehend konstant geblieben (bis zu 10 im Monat). Das Angebot deckt die aktuelle Nachfrage. Hausbesuche erfolgen in der Regel nicht auf Nachfrage, sondern in der Regel weil ein Grund im Rahmen der gesetzlich geregelten Aufgaben besteht. Der Bedarf steigt in Abhängigkeit von der Bevölkerungsentwicklung und den Auswirkungen des demografischen Wandels. Eine statistische Erfassung erfolgt nicht. Es liegen keine statistischen Daten vor. 95 Besuche (14 betreute Personen) Der Nachfrage wird in der Regel nachgekommen. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Jugendamtes, das nach den Regeln und Standards des Berlinweit geltenden Netzwerkes Kinderschutz abläuft. Die Nachfrage ist mit geringen Schwankungen gleich geblieben. Im Rahmen des Kinderschutzes wurden aufgrund der generell steigenden Tendenzen pro Verlaufsjahr seit 2013 im Durchschnitt ca. 7 % mehr Hausbesuche durchgeführt. Nachfrage und Durchführung halten sich die Waage. Allerdings wird der Service auch nicht beworben (ehrenamtl. tätige Medienboten). Bei allgemein breiterer Kenntnis wird von ansteigenden Anfragen ausgegangen. 48 Besuche (17 betreute Personen) 34 Besuche (12 betreute Personen) 48 Besuche (7 betreute Personen) Es liegen keine statistischen Angaben vor. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, werden die Hausbesuche zu 100% durchgeführt. Es werden schätzungsweise mit gleichbleibender Häufigkeit im Jahr etwa 5 bis 10 Haus-/Krankenhaustrauungen vorgenommen. Seite 2 von 4 InnDS I A 14 - 0610/16 Bezirksabfrage SchrAnf 18/16 094 über Hausbesuche der Berliner Ämter Stand: 7. September 2018 Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Laut Fachverfahren KiPSI, welches die Leistung „Hospitation/Hausbesuch“ erst seit 2018 differenziert, wurden vom 01.01.2018 bis 31.08.2018 insgesamt 19 Hausbesuche (z.B. in KiTa, Schule, Hort) durchgeführt. Eine differenzierte Aufteilung zwischen Hausbesuch und Hospitation ist nicht möglich.Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst kann bei Anfragen jederzeit Hausbesuche durchführen und tut dies in aller Regel auch. Hygiene und Umweltmedizin Alle Hausbesuche des Fachdienstes erfolgen auf der Grundlage des Gesundheitsdienst-Gesetzes, des Infektionsschutzgesetzes oder der Trinkwasserverordnung Anlass bezogen. Um die Vielfältigkeit von Hausbesuchen durch Berliner Ämter zu verdeutlichen hier die Zahlen für die Vor-Ort-Ermittlungen bei Rattenmeldungen. Diese betrugen 2013: 216 Fälle; 2014: 242 Fälle; 2015: 381 Fälle; 2016: 335 Fälle; 2017: 488 Fälle und in den ersten acht Monaten diesen Jahres 377 Fälle, wobei nur in ca. 50% der Meldungen einen Hausbesuch notwendig wurde. o. A. 66 o. A. 212 Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Gesundheitsamt Neben den regulären Hausbesuchen wie Ersthausbesuche, werden im Bedarfsfall auch weitere Hausbesuche angeboten, wenn Klientinnen oder Klienten es nachvollziehbar begründen oder es notwendig ist, das häusliche Umfeld zu beurteilen. Bedarfe entstehen in allen Fachbereichen. Es werden auch Hausbesuche druchgeführt, wenn z. B. Termine im Amt ohne Rückmeldung nicht eingehalten werden und/oder die oder der Betreffende nicht auf anderem Wege erreicht wird. Bürgeramt Hausbesuche werden in Personalausweisangelegenheiten und Anträgern auf Ausstellung von Lebensbescheinigungen bei Mobilitätseinschränkungen vorgenommen. 88 88 100% 71 71 100% 48 48 100% 54 54 100% 60 60 100% 40 40 100% Amt für Soziales Auf besonderen Wunsch von Antragstellenden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht die Dienststelle aufsuchen können und keine Vertretungsmöglichkeit durch Bevollmächtigte haben, werden Hausbesuche durchgeführt. Eine Diskrepanz zwischen Wunsch und Realisierung ist nicht bekannt, da grundsätzlich in diese Richtung geäußerte Wünsche erfüllt werden. Standesamt Es werden Krankenhaus- und/oder Haustrauungen durchgeführt, sofern besondere gesundheitliche Umstände dies erforderlich machen (Nottrauung, nicht transportfähig). Voraussetzung hierfür ist ein entsprechendes ärztliches Attest. Jugendamt Es werden Hausbesuche durchgeführt, insbesondere in den Bereichen des Sozialpädagogischen Dienstes und der Amtsvormundschaft (in der Regel behördlich initiiert). Ein Hausbesuch ist selbstverständlich auch auf Nachfrage der Familien möglich. Der Aspekt, mobilitätseingeschränkten Menschen den Zugang zur Verwaltung zu ermöglichen, kann bei Hausbesuchen eine Rolle spielen, ist in der Regel aber nachrangig. Unterschiedliche Leistungsanträge können zudem schriftlich oder mit Onlineunterstützung gestellt werden. Amt für Bürgerdienste besondere Mobilitätseinschränkungen 51 51 100% 56 56 100% 267 267 100% 524 524 100% 256 256 100% 196 196 100% Fachbereich Bürgeramt regelmäßige Heimbesuche Standesamt Nottrauungen 2 2 100% 2 2 100% 1 1 100% 0 0 1 1 100% 2 2 100% Gesundheitsamt (KJPD) geistig/körperlich behinderten Menschen (meist unter 18 Jahre) - Fachgutachten, keine Verwaltungsleistung/Bescheid 15 14 93% 25 23 92% 20 18 90% 21 19 90% Gesundheitsamt ((KJGD) Ersthausbesuche bei Neugeborenen 928 100% 1758 100% Gesundheitsamt (BfbkM) Hausbesuche bei krebskranken, behinderten und pflegebedürftigen Erwachsenen ca. 300 100% ca. 390 100% Amt für Soziales Voraussetzung: psychische Probleme/ Außerordentliche Hausbesuche sind möglich, wenn dies für die antragstellende bzw. leistungsbeziehende Person unerlässlich sowie für die Sachbearbeitungen aus organisatorischer Sicht möglich ist, wenn die im Hausbesuch zu ermittelnden Informationen für die Antragsbearbeitung erforderlich und auf keinem anderen Weg einholbar sind. Außerordentliche Hausbesuche werden nur selten erbeten. Im Fall einer entsprechenden Bitte wird dieser in aller Regel nachgekommen. Amtsseitig wird ein Hausbesuch angeboten, wenn die antragstellende bzw. leistungsbeziehende Person äußert, nicht in das Amt kommen zu können. Sozialamt Bürgerämter Ausstellung von Personalausweisen oder Lebensbescheinigungen bei vollständiger Immobilität. Standesamt Noteheschließungen in Krankenhäusern, Hospizen u.ä. Gesundheitsamt Hausbesuche werden von einigen Fachdiensten des Gesundheitsamtes auf der Grundlage spezifischer gesetzlicher Vorgaben durchgeführt. Diese Fachdienste sind insbesondere der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Ersthausbesuche, Sozialarbeit für Familien in schwierigen Situationen, Hausbesuche im Rahmen des Kinderschutzes), der Sozialpsychiatrische Dienst (Angebote für psychisch kranke und suchtkranke Menschen), der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (Hausbesuche im Bedarfsfall bei entsprechender Indikation) und die Beratungsstelle für behinderte Menschen (Hausbesuche im Rahmen der Begutachtung, der ärztlichen und sozialpädagogischen Beratung sowie der Sozialarbeit für behinderte, chronisch kranke und/oder pflegebedürftige Menschen, insbesondere auch mit Mobilitätseinschränkungen). In besonderen Fällen erfolgen auch Hausbesuche durch die Gesundheitsaufsicht (Infektionsgeschehen, Trinkwasser). Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf Statistische Angaben liegen nicht vor. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Bezirksamt Treptow-Köpenick Bezirksamt Neukölln Es liegen keine statistischen Daten vor. In jedem der genannten Fälle wird der hausbesuch durchgeführt, also zu 100%. Im Gesundheitsamt ist die aufsuchende Tätigkeit grundsätzlich vorgesehen. Statistische Daten werden hierzu nicht erhoben. Es liegen keine statistischen Daten vor. Statistische Angaben liegen nicht vor. Statistische Angaben liegen nicht vor. Es liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen keine statistischen Daten vor. Weitergehende Angaben liegen nicht vor. Weitere Angaben liegen nicht vor. Statistische Angaben über außerordentliche Hausbesuche werden nicht erhoben. Statistische Angaben liegen nicht vor. Statistische Angaben liegen nicht vor. Die Anzahl der Trauungen wird auf 3 bis 6 pro Jahr geschätzt. Statistische Angaben liegen nicht vor. Statistische Angaben liegen nicht vor. Seite 3 von 4 InnDS I A 14 - 0610/16 Bezirksabfrage SchrAnf 18/16 094 über Hausbesuche der Berliner Ämter Stand: 7. September 2018 Jugendamt Der Fachbereich Vormundschaftswesen bietet nach Eingang einer Geburtenmeldung des Standesamtes für ein Kind in einem Anschreiben an die Mutter im Zusammenhang mit der Beratung zu Beurkundungen einer Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung einen Hausbesuch an. Das Angebot für einen Hausbesuch wird nicht genutzt, die Eltern kommen in das Jugendamt. Mobilitätseingeschränkte Menschen kommen auch ins Jugendamt, da die Voraussetzungen für einen barrierefreien Zugang vorliegen. Urkundspersonen des Jugendamtes beurkunden außerhalb der Behörde, wenn sich Beteiligte z. B. im Krankenhaus, in der Haft oder gehunfähig zu Hause befinden. Bürgeramt besondere Mobilitätseinschränkungen 3 3 100% 4 4 100% 0 0 2 2 100% 3 3 100% 2 2 100% Standesamt besondere Mobilitätseinschränkungen, Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung (Hausbesuche, Vivantes Humboldt-Klinikum sowie Dominikus-Krankenhaus- in den meisten Fällen sogenannte Nottrauungen) Vorlage einer Haftbescheinigung (JVA Tegel, z.B. Eheschließung, Namenserklärung) 5 5 100% 10 10 100% 11 11 100% 7 7 100% 6 6 100% 2 2 100% Betreuungsstelle (Beglaubigung von Vorsorgevollmachten) besondere Mobilitätseinschränkungen 4 4 100% 6 6 100% 7 7 100% 9 9 100% 8 8 100% 7 7 100% sonstiges Amt für Soziales besondere Mobilitätseinschränkungen Gesundheitsamt besondere Mobilitätseinschränkungen Jugendamt: Kinderschutzteam Meldeinhalte über verwahrloste und verschmutzte Wohnungen, Angebot für Hausbesuche bei Familien mit mehreren Kindern; vor Ort Einsatz in Krisenfällen; wenn Eltern vorangegangene Termine nicht wahrgenommen haben; Polizeianfragen; Kooperation mit Kinder- und Jugendgesundheitsdienst 15 202 30 236 40 234 55 332 Jugendamt: Regionale pädagogische Dienste Eine Vielzahl von Hausbesuchen in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts und zur Einleitung von Hilfen gem. SGB VIII.; sehr selten bei Immobilität von Klientinnen und Klienten. Jugendamt: Jugendgerichtshilfe In Einzelfällen Hausbesuche in Wahrnehmung des staatlichen Wächteramtes , sehr selten bei Immobilität von Klienten. Mobiles Bürgeramt eingeschränkte Mobilität 45 45 100% 46 46 100% 99 99 100% 125 125 100% 132 132 100% 87 87 100% Standesamt Haus- und Noteheschließungen/eingeschr. Mobilität bis 10 bis 10 bis 10 bis 10 bis 10 bis 10 bis 10 bis 10 bis 10 bis 10 bis 10 bis 10 Gesundheitsamt Hausbesuche werden von einigen Fachdiensten des Gesundheitsamtes auf der Grundlage spezifischer gesetzlicher Vorgaben durchgeführt. Diese Fachdienste sind insbesondere der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (Ersthausbesuche, Sozialarbeit für Familien in schwierigen Situationen, Hausbesuche im Rahmen des Kinderschutzes), der Sozialpsychiatrische Dienst (Angebote für psychisch kranke und suchtkranke Menschen), der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (Hausbesuche im Bedarfsfall bei entsprechender Indikation) und die Beratungsstelle für behinderte Menschen (Hausbesuche im Rahmen der Begutachtung, der ärztlichen und sozialpädagogischen Beratung sowie der Sozialarbeit für behinderte, chronisch kranke und/oder pflegebedürftige Menschen, insbesondere auch mit Mobilitätseinschränkungen). In besonderen Fällen erfolgen auch Hausbesuche durch die Gesundheitsaufsicht (Infektionsgeschehen, Trinkwasser). Jugendamt Kindschaftsrechtliche Beratung und Vertretung Beratung/Unterstützung gemäß § 52 a SGB VIII anbieten, auf Wunsch auch zu Hause Jugendamt Regionale Sozialpädagogische Dienste/ Familienunterstützende Hilfen Hausbesuche sind Bestandteil der "Außendienste". Es wird keine Erhebung dafür vorgenommen. Hausbesuche auf Wunsch der Klienten werden entsprechend den möglichen personellen Ressourcen durchgeführt und umgesetzt. Jugendamt Fallmanagement/ Eingliederungshilfe Hausbesuche werden für Eltern mit behinderten Kindern angeboten und gehören zum regulären Aufgabenbereich. Da vor Bewilligung einer Leistung das Kennenlernen der Kinder für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbstverständlich ist und dies in der Regel in einer Institution (Schule/Kita) oder im Elternhaus geschieht, gibt es keine bestimmten Voraussetzungen. Somit wird jeder Bitte um Hausbesuch nachgegangen, es gibt keinen Fall, in dem Hausbesuche abgelehnt werden. Jugendamt Familienbüro Hausbesuche werden auf Wunsch und entsprechend den möglichen personellen Ressourcen durchgeführt. Es gibt keine bestimmten Voraussetzungen. Es liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen keine statistischen Daten vor. es liegen keine statistischen Daten vor aber die Zahlen der Nachfragen haben sich analog der Anträge entwickelt - mehr Fallzahlen = mehr Hausbesuche Es liegen keine statistischen Daten vor, bisher handelt es sich um wenige Einzelfälle Bezirksamt Lichtenberg Es liegen keine statistischen Daten vor. Bezirksamt Reinickendorf Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Es liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen keine statistischen Daten vor. Es wird von einer etwa gleichbleibenden Anzahl von Hausbesuchen ausgegangen. Es ist davon auzugehen, dass für jeden Antrag eine tragfähige Lösung gefunden wird. Es liegen keine statistischen Daten vor. Es wird von einer etwa gleichbleibenden Anzahl von Hausbesuchen ausgegangen. Es ist davon auzugehen, dass für jeden Antrag eine tragfähige Lösung gefunden wird. Es liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen keine statistischen Daten vor. Es liegen keine statistischen Daten vor. Seite 4 von 4