Drucksache 18 / 16 095 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 23. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2018) zum Thema: Mobile Sondermüllentsorgung in Berlin wieder einführen und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16095 vom 23. August 2018 über Mobile Sondermüllentsorgung in Berlin wieder einführen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Wann stellte die BSR seinerzeit die mobile Müllentsorgung für Sondermüll (Farben, Batterien, Leuchtmittel, etc.) ein? Antwort zu 1: Von 1998-2005 wurden durch die BSR 6 stationäre Schadstoffsammelstellen errichtet. In diesem Zeitraum wurde die Sammlung über mobile Schadstoffsammelstellen sukzessive eingestellt. Frage 2: Welche Mengen welchen Sondermülls wurden seinerzeit gesammelt? Antwort zu 2: 2003 wurden auf 4 stationären Schadstoffsammelstellen ca. 2.400 Mg (Tonnen) und bei den 3 mobilen Schadstoffsammelstellen ca. 300 Mg an Sondermüll angenommen. Maßgebliche Abfallfraktionen waren Farben/Druckfarben/Klebstoffe, Kohlenteer-/teerhaltige Produkte/Kunstharze, Batterien/Akkumulatoren, asbesthaltige Baustoffe, Aufsaug- und Filtermaterialien/Ölfilter, Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle. 2 Frage 3: Gibt es seitdem Hinweise/Beobachtungen auf verstärkte Entsorgung über den Hausmüll? Antwort zu 3: Die Zusammensetzung des Hausmülls wird von den BSR in regelmäßigen Abständen untersucht . Eine verstärkte Entsorgung von Sonderabfällen über den Hausmüll konnte nicht festgestellt werden. Frage 4: Wie entwickelt sich die Menge des Sondermülls auf den Recyclinghöfen in den letzten 5 Jahren? Antwort zu 4: Die Sammelmengen (an gefährlichen Abfällen und sonstigen Abfällen) bei den 6 stationären Schadstoffsammelstellen und den übrigen Recyclinghöfen, die einer gesonderten Erfassung und Behandlung bedürfen, steigen konstant an: Stationäre Schadstoffsammelstellen 2013: 2.540 Mg 2014: 2.640 Mg 2015: 2.742 Mg 2016: 2.678 Mg 2017: 2.805 Mg Recyclinghöfe 2013: 109 Mg 2014: 100 Mg 2015: 139 Mg 2016: 117 Mg 2017: 128 Mg Frage 5: Auf wie vielen Recyclinghöfen kann Sondermüll zu welchen Zeiten abgegeben werden? Antwort zu 5: Die BSR betreiben 15 Recyclinghöfe, wovon 6 Standorte zusätzlich mit einer Schadstoffsammelstelle ausgestattet sind. Auf den 9 Recyclinghöfen ohne Schadstoffsammelstelle können die in Haushalten üblicherweise sehr häufig anfallenden Abfälle wie KFZ- Batterien, Haushaltsbatterien und Leuchtstoffröhren abgegeben werden. Die Schadstoffsammelstellen mit ihrer speziellen Infrastruktur haben ein nochmals deutlich umfassenderes Annahmespektrum insbesondere für gefährliche Abfälle. Die Recyclinghöfe sowie Schadstoffsammelstellen sind von Montag bis Mittwoch und am Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr, am Donnerstag von 9:30 bis 19:30 Uhr und am Samstag von 7:00-15:30 Uhr geöffnet. An zwei Standorten bieten die BSR hiervon leicht abweichende Öffnungszeiten an (siehe www.BSR.de). 3 Frage 6: Welche maximale Entfernung zwischen Wohnort und Recyclinghof hält der Senat für angemessen? Antwort zu 6: Die BSR betreiben mit den 15 Recyclinghöfen ein sehr dichtes Netz an Recyclinghöfen und sind damit auch im bundesweiten Vergleich sehr gut aufgestellt. In Bezug auf Kundenfreundlichkeit sind Entfernungen nur ein Parameter. Öffnungszeiten, verkehrsgünstige Lage , kostenlose Abgabemöglichkeiten etc. sind weitere Parameter, die dabei eine maßgebliche Rolle spielen. Die BSR Recyclinghöfe haben z.B. bundesweit mit die längsten Öffnungszeiten . Das Recyclinghofkonzept wird regelmäßig weiter entwickelt. So bauen die BSR am Standort Gradestraße derzeit einen neuen Recyclinghof, der voraussichtlich ab 2020 in Betrieb gehen wird. Dort werden verschiedene Module realisiert, die die Kundenfreundlichkeit weiter erhöhen werden (ebenerdige Entlademöglichkeiten, Abgabemöglichkeiten für Materialien zur Wiederverwendung, schnellere Durchlaufzeiten für die Kundinnen und Kunden durch intelligente Verkehrsführung, wie die Trennung von Kundenverkehr und Containertransportverkehr, etc.). Frage 7: Wie stellt sich inzwischen die unsachgemäße „Sondermüllquote“ im öffentlichen Straßenland dar? Antwort zu 7: Im Jahr 2017 sind 32.100 m³ illegal im öffentlichen Straßenland abgelagerter Sperrmüll von den BSR entsorgt worden. Davon ist nur eine geringe Menge dem Bereich „Sondermüll “ zuzuordnen. Eine eigene Auswertung zu Sonderabfällen im öffentlichen Straßenland erfolgt durch die BSR nicht. Frage 8: Wie beurteilt der Senat die Forderung, die mobile Sondermüllentsorgung wieder einzuführen, um so auch besonders mobilitätseingeschränkten Personen die wohnortnahe und fachgerechte Entsorgung zu ermöglichen ? Antwort zu 8: Die mobile Sammlung wurde aufgrund der geringen Mengen, die nach Einführung der Schadstoffsammelstellen durch die Schadstoffmobile gesammelt wurden, und auch aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht fortgesetzt (vgl. Antwort zu Frage 1). Negative Auswirkungen, wie z.B. eine erhöhte Menge von Sonderabfällen im Restabfall, konnte nach Aufgabe der mobilen Sammlung nicht festgestellt werden. Die steigende Menge von Sonderabfällen, die auf den Recyclinghöfen der BSR gesammelt werden (vgl. Antwort zu Frage 4), belegt zudem, dass das derzeitige Angebot der BSR von der Bevölkerung gut angenommen wird. Da die Sammlung mit Hilfe von Schadstoffmobilen aufgrund fester Tourenplanung, begrenzter Haltestellen und gebundener Abholzeiten nicht zwangsläufig kundenfreundlicher 4 ist und eine Vielzahl der in den Haushalten anfallenden Sonderabfälle (wie Batterien, Leuchtmittel, etc.) aufgrund gesetzlicher Regelungen außerdem im Einzelhandel abgegeben werden können, ist eine Wiedereinführung der mobilen Schadstoffsammlung derzeit nicht geplant. Berlin, den 04.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz