Drucksache 18 / 16 106 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 23. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2018) zum Thema: Heimfall des Erbbaurechts am Eckwerk Grundstück und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16106 vom 23.08.2018 über Heimfall des Erbbaurechts am Eckwerk Grundstück Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Erwartet der Senat weitere Verzögerungen bei der Umsetzung des Eckwerk-Projekts aufgrund des Heimfalls des Erbbaurechts? Antwort zu 1: Eine Verzögerung der Umsetzung des Eckwerk-Projektes ist bei einem Heimfall des Erbbaurechts nicht auszuschließen. Frage 2: Erwartet der Senat Mehrkosten zu Lasten der Gewobag bei der Umsetzung des Eckwerk-Projektes aufgrund des Heimfalls des Erbausrechts? Antwort zu 2: Jede Verzögerung bei der Umsetzung von komplexen Bauprojekten verursacht Mehrkosten. Mehrkosten bei der Umsetzung des Eckwerk- Projektes können daher nicht ausgeschlossen werden. Berlin, den 4.9.18 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen