Drucksache 18 / 16 110 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 23. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2018) zum Thema: E- Ladesäulen in Berlin, speziell im öffentlichen Raum / 2. Nachfrage zu DS 18/15687 und Antwort vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16110 vom 23. August 2018 über E- Ladesäulen in Berlin, speziell im öffentlichen Raum / 2. Nachfrage zu DS 18/15687 Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Abgeordneten: (sofern im Anfragetext angegeben; werden in der Regel nicht beantwortet!) Aus DS 18/5687 (Antwort auf Frage 4) ergibt sich, dass die im öffentlichen Raum Berlins befindlichen E- Ladesäulen barrierefrei erreichbar sind, soweit der öffentliche Raum im Umfeld der Ladesäule die Anforderungen nach DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum erfüllt. Weiterhin ergibt sich aus der Antwort, dass diese Anforderungen von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz jedoch nicht geprüft werden, da bei Ladeinfrastruktur auf öffentlichem Straßenland die Zuständigkeit bei den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern liegt. Frage 1: Bei welchen der im öffentlichen Raum von Berlin installierten E-Ladestationen ist der öffentliche Raum im Umfeld der Ladestationen tatsächlich barrierefrei gem. den Vorgaben aus DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen - Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum? (Bitte nach Standorten listen.) Frage 2: Welche E-Ladestationen im öffentlichen Raum sind nicht barrierefrei erreichbar aufgrund des Umstandes, dass das Umfeld nicht barrierefrei gem. DIN 18040-3 ist? (Bitte nach Standorten listen.) Frage 3: Liegt es nicht allein schon aus dem Interesse der Erfüllung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt, des Landesgleichberechtigungsgesetzes, dem Behindertengleichstellungsgesetz Berlin und dem Berliner Konzept Barrierefrei im Interesse des Senats eine Übersicht darüber zu haben, welche E- Ladesäulen tatsächlich barrierefrei erreichbar sind, bzw. bei welchen Ladestationen auch das Umfeld barrierefrei ist und bei welchen Ladestationen dies nicht gegeben ist? Frage 4: Wie verträgt sich der Umstand, dass es offenbar keine Kenntnis des Senats zur barrierefreien Erreichbarkeit von E-Ladesäulen gibt und dass es offenbar E-Ladestationen gibt, die nicht barrierefrei erreichbar sind, mit den Vorgaben der Berliner Katalog Barrierefreie Kassenautomaten und andere Dienstleistungsautomaten plus dem Rundschreiben Wi-ArbFrau II F Nr. 2/2008 vom 07.02.2008? 2 Antwort zu 1 bis zu 4: Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Eine Auflistung der E-Ladestationen unterschieden nach barrierefrei erreichbar / nicht barrierefrei erreichbar ist derzeit nicht möglich. Während des Aufbaus von Ladeinfrastruktur im Rahmen des Berliner Modells des Senats seit 2012, das im Mobilitätsgesetz sichtbar Ausdruck gefunden hat, wurden bisher keine konkreten Anforderungen und Bedarfe an die barrierefreie Ausgestaltung und Erreichbarkeit der Ladeinfrastruktur an die Senatsverwaltung herangetragen, insbesondere auch nicht im Rahmen der Beantragung von Ladeinfrastrukturstandorten durch Nutzende in der bedarfsorientierten Ausbauphase. Konkrete technische und rechtliche Anforderungen, die aus Vorgaben und Normen zu Gleichstellung und Barrierefreiheit abgeleitet waren, lagen damals nicht vor. Die Verbesserung der Mobilitätschancen aller Menschen, einschließlich mobilitätseingeschränkter Personen, ist ein bedeutsames und anerkanntes Ziel. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird das Thema Barrierefreiheit beim Ausbau der Ladeinfrastruktur entsprechend berücksichtigen. Berlin, den 11.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz