Drucksache 18 / 16 112 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 23. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. August 2018) zum Thema: Stahlstützen Westendbrücke und Ertüchtigung anderer Brücken und Antwort vom 05. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16112 vom 23.08.2018 über Stahlstützen Westendbrücke und Ertüchtigung anderer Brücken Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die DB Netz AG und das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Gibt es noch weitere Brücken in Berlin, die in der Auftragsverwaltung Berlins liegen, die mit ähnlichen Behelfsmaßnahmen wie die Westendbrücke, also das Abstützen und/oder stabilisieren durch Stahlträger usw. „ertüchtigt“ wurden, oder zukünftig noch „ertüchtigt“ werden sollen? Wenn ja, welche sind dies? Antwort zu 1: Die Brücke über die Albrechtstraße im Zuge der BAB A 103 soll ebenfalls eine Behelfsabstützung erhalten. Frage 2: Gibt es noch weitere Brücken in Berlin, die im Eigentum Berlins stehen, die mit ähnlichen Behelfsmaßnahmen wie die Westendbrücke „ertüchtigt“ wurden, oder zukünftig noch „ertüchtigt“ werden sollen? Wenn ja, welche sind dies? Antwort zu 2: Nein. 2 Frage 3: Wie viele Brücken konkret sind im Eigentum Berlins, wie viele liegen in der Auftragsverwaltung Berlins und wie viele liegen in der Verwaltung anderer Beteiligter und welche anderen Beteiligten sind dies? Antwort zu 3: Es befinden sich 833 Brücken im Eigentum Berlins, zusätzlich werden 258 Brücken durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz im Auftrag des Bundes verwaltet. In der Verwaltung der BVG AöR liegen insgesamt 76 Brücken, davon sind 11 Straßenbahn-Brücken und 65 Brücken im U-Bahnnetz. 48 Brücken befinden sich in der Unterhaltungslast der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Vom angefragten Unterhaltungslastträger DB Netz AG lagen innerhalb der gesetzten Frist keine Angaben vor. Zu in nicht öffentlichen Bereichen befindlichen Brücken, wie Werksgeländen oder auf privaten Grundstücken können seitens des Senates keine Aussagen getätigt werden. Frage 4: Welche Brücken in Berlin stehen weder im Eigentum Berlins noch liegen in der Auftragsverwaltung von Berlin? (Bitte auflisten mit Nennung der Brücken und dem jeweiligen Eigentümer bzw. der jeweilig zuständigen Behörde, Institution o.ä.). Antwort zu 4: Seitens der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes wurden die nachfolgenden Brücken benannt: Tegeler Brücke Mäckeritzbrücke Nördliche Seestraßenbrücke (WSV) Britzer-Allee-Brücke (USTH) Baumschulenbrücke Südostalleebrücke Kiefholzbrücke Marggraffbrücke Hubertusbrücke Alsenbrücke Wannseebrücke Freiarchenwehrbrücke Spandau Zitadellenwehrbrücke Spandau Nördliche Freiarchenbrücke Südl. Fußgängerbrücke Unterschleuse Nonnendammbrücke Wehrbrücke Charlottenburg Böckmannbrücke Nathanbrücke Knesebeckbrücke Emil-Schulz-Brücke Bäkebrücke Krahmersteg Prinzregent-Ludwig-Brücke 3 Hannemannbrücke Siemensbrücke Edenkobener Steg Sieversbrücke Teubertbrücke Techowbrücke Germelmannbrücke Stubenrauchbrücke (Teil B) Colditzbrücke Eisenbahnbrücke NME Mussehlbrücke Wilhelm-Borgmann-Brücke Britzer Brücke Rungiusbrücke Buschkrugbrücke Neue Späthbrücke Späthbrücke Ernst-Keller-Brücke Massantebrücke Altglienicker Brücke Altglienicker Brücke (Behelfsbr.-USTH) Stelling-Janitzky-Brücke Grünauer Brücke Südliche Seestraßenbrücke Frage 5: Wie ist der genaue Ablauf zwischen Berlin und dem jeweiligen Eigentümer, wenn Brücken, die in der Auftragsverwaltung Berlins liegen, schadensbedingt saniert oder kurzfristig „ertüchtigt“ werden müssen? Antwort zu 5: Berlin ist im Rahmen der Auftragsverwaltung auf Basis des Grundgesetzes Art. 85 auch für die Brücken im Zuge von Bundesfernstraßen bis zum 31.12.2020 zuständig und handelt dabei eigenverantwortlich. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz plant und führt die Baumaßmahmen im Auftrag des Bundes aus. Die Baukosten werden über den Bundeshaushalt finanziert. Große Instandsetzungen oder Ersatzneubauten sind dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Genehmigung vorzulegen. Frage 6: In wie weit hat das Land Berlin Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit oder die vorzunehmende Verkehrsertüchtigung von Brücken, die nicht im Eigentum des Landes Berlin stehen? Antwort zu 6: Einfluss auf den baulichen Zustand fremder Brücken hat das Land Berlin nicht. Das Land kann hier nur mit seinen Ordnungsbehörden und der Polizei gemäß dem Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin 4 (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz - ASOG Bln) tätig werden, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Berlin, den 05.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz