Drucksache 18 / 16 118 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Stefanie Fuchs (LINKE) vom 24. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. August 2018) zum Thema: Entwicklung der Leistungen für Hilfe zur Pflege nach SGB XII §§ 61ff und Antwort vom 12. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Stefanie Fuchs (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 118 vom 24. August 2018 über Entwicklung der Leistungen für Hilfe zur Pflege nach SGB XII §§ 61 ff ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie haben sich die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege von 2013 bis 2018 in Berlin entwickelt? (Bitte jährliche Summen nach Bezirke und jeweilige prozentuale Veränderung zum Vorjahr aufschlüsseln.) Zu 1.: In Beantwortung der Frage zu 1. sei auf die Angaben zu Ausgaben und Einnahmen der jeweiligen statistischen Berichte „Sozialhilfe im Land Berlin K l 1 – j“ für die Jahre 2013 – 2017, herausgegeben vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, verwiesen und dabei insbesondere auf die jeweiligen Seiten, die die Ausgaben der Sozialhilfe nach Bezirken ausweisen . Dabei erfolgte eine Ausweisung nach Bezirken bis 2015. Ab 2016 wird darin nicht mehr nach Bezirken unterteilt. Kopien der entsprechenden Datenblätter sind als Anlagenkonvolut 1 beigefügt. Die gesamten statistischen Berichte sind über die Homepage des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg unter: https://www.statistik-berlinbrandenburg .de/Statistiken/statistik_SB.asp?Ptyp=700&Sageb=22001&creg=BBB&anzwer=5 abrufbar. Nach Information des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg werden die Daten für 2017 ab ca. Oktober 2018 verfügbar sein. 2. Wie viele Personen erhielten in diesem Zeitraum Hilfe zur Pflege? (Bitte Darstellung wie zu 1.) 4. Wie ist die altersmäßige und geschlechtliche Zusammensetzung? 5. Wie viele Leistungsbezieher*innen leben in Einrichtungen und wie viele außerhalb von Einrichtungen? Zu 2.,4. und 5.: In Beantwortung der Fragen zu 2., 4. und 5. sei auf die als Anlagenkonvolut 2 beigefügten Statistischen Kurzinformationen aus dem Sozialstatistischen Berichtswesen Berlin verwiesen . Hierbei erfolgt eine Aufschlüsselung nach Bezirken für die Jahre 2013 bis 2017 sowie - 2 - 2 die Aufteilung nach Angaben außerhalb bzw. innerhalb von Einrichtungen und nach Alter sowie Geschlecht. Weitergehende Informationen sind unter: https://www.berlin.de/sen/soziales/themen/sozialstatistik/grundauswertungen/ abrufbar. 3. Wie hoch ist jeweils der Anteil der Bezieher*innen von Hilfe zur Pflege gemessen an der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen nach SGB XI in Berlin? Zu 3.: Nach den Informationen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg belief sich die Anzahl der Empfänger(innen) von Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII in Berlin jeweils am Jahresende im Jahr 2013 auf 28.182; im Jahr 2014 auf 28.068; im Jahr 2015 auf 27.317 und im Jahr 2016 auf 25.962. Demgegenüber belief sich nach den Informationen des Amtes für Statistik Berlin- Brandenburg die Anzahl der Leistungsempfänger(innen) nach dem Pflegeversicherungsgesetz in Berlin zum Stichtag 15.12.2013 auf gesamt 112.509 und zum Stichtag 15.12.2015 auf gesamt 116.424. 6. Bei wie vielen Personen werden Leistungen der Hilfe zur Pflege als Teil eines Persönlichen Budgets in Anwendung des § 29 SGB IX ausgeführt? Zu 6.: Nach den Informationen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg belief sich die Anzahl der Empfänger(innen) von Hilfe zur Pflege nach Kapitel 7 SGB XII in Form eines Persönlichen Budgets in Berlin (am Jahresende andauernde Budgets) im Jahr 2013 auf 93; im Jahr 2014 auf 90; im Jahr 2015 auf 36 und im Jahr 2016 auf 34. Eine anlässlich dieser Anfrage bei den Bezirken erfolgte Abfrage ergab, dass aktuell ca. 52 Fälle vorliegend gemeldet wurden. Wobei nicht in allen Bezirken hierüber eine explizierte Statistik geführt wird. Des Weiteren ist anzumerken, dass es sich bei dieser Zahl auch um Fälle handelt, die die Gewährung eines persönlichen Budgets als Leistung der Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII umfassen. 7. Wie bewertet der Senat die Entwicklungen im Bereich Hilfe zur Pflege in Berlin und welche Schlussfolgerungen zieht er daraus? Zu 7.: Unabhängig von den konkreten Fallzahlen und den Entwicklungen bei den Ausgaben, erlangt der Bereich der Hilfe zur Pflege in Berlin in gleichem Maße an Bedeutung, in dem der gesamte Bereich der Pflege an Bedeutung gewinnt. Wichtige Herausforderungen sind dabei dem aktuellen und zukünftigen Mehrbedarf an Pflegekräften und Pflegefachkräften gerecht zu werden. Dafür ist Grundvoraussetzung, dass Pflegekräfte und Pflegefachkräfte für ihre Arbeit eine gute und angemessene Vergütung erhalten. Hierfür setzt sich der Senat ein. In der Konsequenz führt dies natürlich folgerichtig auch zu einem Kostenanstieg, der nach Ansicht des Senates aber nicht allein von den Pflegebedürftigen getragen werden kann. - 3 - 3 Daher beschäftigt sich der Senat unter anderen in entsprechenden Facharbeitsgruppen intensiv damit, wie auf die Herausforderungen an den Pflegebereich und die Ausgaben in diesem Zusammenhang strategisch heranzugehen ist, um diese planbar zu gestalten. Berlin, den 12. September 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung