Drucksache 18 / 16 123 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 24. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2018) zum Thema: Anträge auf Wohnberechtigungsschein (WBS) Gewobag und Antwort vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16123 vom 24.08.2018 über Anträge auf Wohnberechtigungsschein (WBS) Gewobag Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Bietet die Gewobag ihren Mietern und Neumietern die Möglichkeit Anträge auf WBS zu prüfen? Antwort zu 1: Zuständig für die Prüfung von Anträgen auf einen Wohnberechtigungsschein ist das Wohnungsamt, in dessen Wohnbezirk der Antragsteller melderechtlich erfasst ist. Die Gewobag kann Anträge dieser Art nicht prüfen. Im preisfreien Wohnungsbestand wird bei Vermietungen an WBS-berechtigte Haushalte die Prüfung der Berechtigung durch den Vermietungsservice der Gewobag MB durchgeführt. Hierfür müssen die Interessenten alle notwendigen ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente vorlegen, die sie hierfür vorab von der Gewobag erhalten haben. Im preisgebundenen Wohnungsbestand sowie bei den neu errichteten geförderten Wohnungen müssen die Mieter einen gültigen WBS vom Wohnungsamt vorlegen. Frage 2: Informiert die Gewobag potenzielle Mieter über die Möglichkeit einen WBS zu beantragen? Antwort zu 2: Mieter/innen, die einen WBS beantragen könnten, werden u.a. durch den Vermietungsservice und das Kundencenter der Gewobag informiert. Zusätzlich gibt es umfangreiche Informationen auf der Gewobag-Homepage. Die Homepage der Gewobag stellt unter anderem auch die Hinweise, wo ein WBS beantragt werden kann, bereit und enthält eine Verlinkung zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Frage 3: In welcher Form unterstützt die Gewobag die Antragserstellung? Antwort zu 3: Die Gewobag unterstützt die Antragserstellung durch Beratung des Vermietungsservice, das Kundencenter und Hinweise auf der Homepage. Bei Eigenprüfung (Vermietung an WBS-Berechtige im preisfreien Bestand) werden den Interessenten und Interessentinnen alle notwendigen Dokumente und Unterlagen vorab zur Verfügung gestellt. Frage 4: Wie viele Mitarbeiter sind seitens der Gewobag für die Prüfung von WBS zuständig? Bitte nach Bezirk aufschlüsseln. Frage 5: In welcher Form kommuniziert die Gewobag potenziellen Mietern die Möglichkeit den Antrag für einen WBS zu prüfen? Antwort zu 4 und 5: Für die Prüfung von Wohnberechtigungsscheinen sind die Bezirke zuständig (vgl. Antwort zu 1). Berlin, den 04.09.2018 In Vertretung Sebastian Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen