Drucksache 18 / 16 134 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 23. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2018) zum Thema: Berufsorientierung in Berlin - BVBO und Antwort vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16134 vom 23.08.2018 über Berufsorientierung in Berlin - BVBO ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Ziele sollen durch das Projekt „Berliner Programm vertiefte Berufsorientierung“ (BVBO) erreicht werden? Welche konkreten Maßnahmen führt das Projekt dafür durch und sollen durch diese Maßnahmen spezielle Fähigkeiten an die Schülerinnen und Schüler vermittelt werden? Wenn ja, welche? Zu 1.: Das Landesprogramm Berliner Programm vertiefte Berufsorientierung (BVBO 2.0) bietet Schülerinnen und Schülern der Integrierten Sekundarschulen, der Gymnasien und der Förderschulen im Land Berlin eine vertiefte Berufsorientierung in fünf unterschiedlichen, inhaltlich aufeinander aufbauenden Modulen an (siehe auch Antwort zu Frage 2). Das Programm trägt dazu bei, die Berufswahlkompetenz von Schülerinnen und Schülern von der 7. Jahrgangsstufe bis zur Sekundarstufe II hin zu entwickeln. Gegenwärtig nehmen allerdings nur zwei Förderschulen an dem Programm teil. Deren Anteil soll unter Berücksichtigung der Förderschwerpunkte zukünftig erhöht werden. Die Module sind entsprechend des Modells der qualifizierten Vierstufigkeit konzipiert und unterstützen die teilnehmenden Schulen, die im Landeskonzept Berufs- und Studienorientierung (BSO) formulierten Anforderungen zu erfüllen. Die Maßnahmen sind als zusätzliche Projekte zu den berufs- und studienorientierenden Regelangeboten für die individuellen BSO-Schulkonzepte der allgemeinbildenden Schulen konzipiert. Die einzelnen Module werden in Abstimmung mit dem jeweiligen BSO-Team (bzw. BSO- Tandems an Gymnasien) geplant, abgestimmt und durchgeführt. Damit wird das Ziel verfolgt, jedem Jugendlichen die Chance der Stärkung der individuellen Berufswahlkompetenz zu bieten. 2 Durch die fünf Module des Landesprogrammes BVBO 2.0 werden durch die Berufsfelderkundung, die reflektierte Kompetenzfeststellung sowie die Vorbereitung, Ergänzung und Vertiefung des Betriebspraktikums individuelle Interessen erkannt, gestärkt und reflektiert. Somit wird der Übergang von Schule – Beruf mit zusätzlichen Maßnahmen begleitet und die Entscheidungsfähigkeit bewusst für den jeweiligen Jugendlichen unterstützt. 2. Welchen zeitlichen Umfang nimmt das Projekt für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte ein? In welchem Schuljahr setzt das Projekte an? Zu 2.: Aufbauend auf dem Modell der „qualifizierten Vierstufigkeit“ sind die Module zielorientiert für die Durchführung in den jeweiligen Jahrgängen konzipiert. Für die einzelnen Module stehen den Schulen jeweils maximale Stundenumfänge zur Verfügung. Diese können bedarfsorientiert in Abstimmung mit dem BSO-Team/BSO- Tandem für die Umsetzung zusätzlicher und ergänzender BSO-Maßnahmen genutzt werden. Die Umsetzung und Planung orientiert sich am BSO Schulkonzept: Modul I „Berufsfelderkundung/ Berufspraktische Erprobungen“ Jahrgang 8, max. 40 Stunden Modul II „Kompetenzfeststellung“, ab 7. Jahrgang, max. 20 Stunden Modul III „Ergänzungen und Vertiefungen des Betriebspraktikums“ Jahrgang 9 und 10, max. 25 Stunden Modul IV „Betriebliche Praxiserfahrungen zur Vorbereitung auf den Übergang“ Jahrgang 10, max. 30 Stunden Modul V „Berufs- und Studienorientierung“ SEK II, max. 30 Stunden 3. Wie häufig werden welche Berufsfelder von den Schülerinnen und Schülern in Modul I „Berufsfelderkennung/Berufspraktische Erprobung“ gewählt? Wie häufig werden welche Berufsfelder in den Modulen III „Vertiefung des Betriebspraktikums“ und IV „Betriebspraktikum und Vorbereitung auf den Übergang in den Beruf“ gewählt? Zu 3.: Die Umsetzung von BVBO 2.0 Maßnahmen erfolgte im Schuljahr 2017/18 berlinweit an 153 Schulen. Es wurden mit den zusätzlichen Projekten über 45.000 Schülerinnen und Schüler erreicht. Bei der Umsetzung der Module wird durch die durchführenden Träger stets auf eine breite Information zu den vorhandenen Berufsfeldern geachtet. Im Verlauf der jeweiligen Jahrgänge erfolgt eine Vertiefung und es wird auf vorhandene Erfahrungen, Informations- und Wissensvermittlungen aufgebaut und interessenorientiert Maßnahmen, Betriebserkundungen und Berufsvorstellungen geplant. Aufgrund der hohen Reichweite des Landesprogrammes mit 455 durchgeführten Maßnahmen im Schuljahr 2017/18 ist es nicht möglich einzelne Berufsfelder individuell zu evaluieren. Es werden alle Berufsfelder gleichrangig unter Berücksichtigung der Lage am Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt angeboten und in Abstimmung mit dem BSO- Team/BSO-Tandem für die Umsetzung in den jeweiligen Modulen vorbereitet. 3 4. Inwiefern unterscheiden sich die fünf Module des BVBO vom Modell der „qualifizierten Vierstufigkeit“ der Projekts „Berlin braucht dich“? Zu 4.: Das Modell der „qualifizierten Vierstufigkeit“ ist Bestandteil des Landeskonzepts Berufs- und Studienorientierung (BSO) und damit Grundlage für „BVBO“ und „Berlin braucht Dich“. Die Module im Rahmen von BVBO sind deshalb auch entsprechend des Modells der qualifizierten Vierstufigkeit im Rahmen des Landeskonzepts Berufs- und Studienorientierung konzipiert und unterstützen die teilnehmenden Schulen, die im Landeskonzept Berufs- und Studienorientierung formulierten Anforderungen zu erfüllen. Durch die Ausrichtung am Modell ermöglichen sie die Einbettung in das BO-Konzept der Schulen und fügen sich systematisch in die gesamten landesweiten BO- Maßnahmen (kaT, BVBO, BNA etc.) ein. Ein unmittelbarer Vergleich mit „Berlin braucht Dich“ ist nicht möglich, da die Ausrichtung, z. B. im Hinblick auf die Zielgruppe, unterschiedlich ist. 5. Gibt es spezielle Weiterbildungsmaßnahmen für die Lehrkräfte in Bezug auf das Projekt und was beinhalten diese? Zu 5.: Im Landesprogramm BVBO 2.0 steht das Ziel der Stärkung der Berufswahlkompetenz und in der Folge die Anschlussorientierung für die Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen im Fokus. Daher zielen die Maßnahmen und die Verwendung der eingesetzten Mittel auf die Berufswahlkompetenzstärkung der Schülerinnen und Schüler. Im Rahmen der Umsetzung von BVBO 2.0 Maßnahmen finden keine speziellen Maßnahmen für die Weiterbildung der Lehrkräfte statt. Die Lehrkräfte begleiten die Maßnahmen der BSO und sind in ihrem Verantwortungsbereich für die Vor- und Nachbereitung und die Reflektion der Erfahrungen zuständig. Die umsetzenden Träger von BVBO-Projekten arbeiten eng mit den WAT-Lehrkräften und dem BSO-Team/BSO-Tandem der Schulen zusammen. 6. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden in den einzelnen Schuljahren angesprochen und beraten? Wie haben sich die Zahlen in den vergangenen fünf Jahren verändert? Zu 6.: Das Landesprogramm BVBO 2.0 steht allen allgemeinbildenden Schulen des Landes Berlin ab der Jahrgangsstufe 7 zur Verfügung. Alle Schulen berlinweit haben die Möglichkeit über Bedarfsabfragen ihr Interesse zur Teilnahme am Landesprogramm BVBO 2.0 anzumelden. In Abstimmung mit der jeweils zuständigen Beratungsfachkraft der Bundesagentur für Arbeit werden die Maßnahmen angemeldet. Die Entwicklung in den vergangenen fünf Schuljahren zeigt die hohe Akzeptanz des Landeprogrammes BVBO 2.0 berlinweit: Schuljahr Schülerinnen und Schüler 2013/14 27.499 2014/15 26.277 2015/16 35.231 2016/17 39.785 2017/18 45.229 2018/19 Plan rd. 58.000 4 7. Hat das Projekt ein besonderes Beratungsziel hinsichtlich der Berufsqualifizierung? Steht die berufliche Ausbildung dabei auf der gleichen Ebene wie das Studium? Zu 7.: Bei der Umsetzung der Module wird durch die durchführenden Träger stets auf eine breite Information zu den vorhandenen Berufsfeldern geachtet. Die jeweilige Fokussierung für die Umsetzung der Schule erfolgt in der Planung und Abstimmung mit dem jeweiligen BSO-Team/BSO-Tandem der Schule. Je nach Schulart und Schulkonzept werden die passfähigen Maßnahmen konzipiert. Im Vorfeld wird keine Fokussierung auf die berufliche Ausbildung oder das Studium vorgenommen. Alle Chancen und Möglichkeiten des Übergangs Schule - Beruf werden erläutert und vorgestellt und mit den Schülerinnen und Schülern für ihre individuelle Berufswegeplanung reflektiert. Eine berufliche Einzelberatung findet nicht statt. Die Module des Landesprogramms BVBO 2.0 sind zusätzliche berufs- bzw. studienorientierte Angebote. 8. Wie evaluiert der Senat den Erfolg des Projekts? Gibt es eine Anschlussverfolgung, die die Beratungsleistung mit der tatsächlich gewählten Ausbildung abgleicht? Zu 8.: Im Rahmen der Begleitung des Landesprogrammes BVBO 2.0 findet eine kontinuierliche Qualitätssicherung statt. Diese setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen. In regelmäßigen Lenkungsrunden werden die Erfahrungen und Entwicklungen in den jeweiligen Stadtbezirken besprochen. Hier fließen regelmäßig Rückmeldungen der Beratungsfachkräfte der Agenturen für Arbeit Berlin ein. Ebenso wird auf Steuerungsebene die Durchführung der Module mit Vertreterinnen und Vertretern der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit reflektiert und analysiert. Über Weiterentwicklungsbedarfe des Landesprogramms BVBO 2.0 wird gemeinsam beraten und entschieden. Teil der Qualitätssicherung sind ebenso begleitende Vor-Ort-Hospitationen an den Schulen bei der Durchführung der Module. Hier wird mit modulbasierten Indikatoren die ergebnisorientierte Umsetzung und Begleitung betrachtet. Eine Anschlussverfolgung bzw. Verbleibstatistik erfolgt nicht und ist auch nicht möglich. Das Ziel von BVBO besteht in der Stärkung der individuellen Berufswahlkompetenz indem Schülerinnen und Schüler lernen, ihre Stärken zu erkennen und daraus möglich Berufswünsche abzuleiten. Diese Erfahrungen können in späteren Schuljahren weiterentwickelt und auch modifiziert werden. Eine Beratung im Hinblick auf spezielle Berufe findet bei BVBO nicht statt. Insofern ist die Zuordnung eines Ausbildungsplatzes zu BVBO nicht möglich. 9. Welche Unterstützung oder Informationen erhalten Schülerinnen und Schüler, die eine berufliche Ausbildung einschlagen wollen? Zu 9.: Allen Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden weiterführenden Schulen in Berlin steht das Angebot der Maßnahmen in BVBO 2.0 zur Verfügung. In den einzelnen Modulen werden verschiedene Möglichkeiten der Information- und Wissensvermittlung für die Stärkung der Berufswahlkompetenz genutzt, um später eine Verbesserung der individuellen Anschlussperspektive zu erreichen. Dabei werden 5 neben der Vorstellung, der Vertiefung und der Betriebserkundung auch alle vorhandenen Wege des Einstiegs in eine berufliche Ausbildung ausführlich aufgezeigt und vermittelt. Es werden u. a. die Angebote Berufsinformationszentrum (BIZ) der Agentur genutzt, die medialen Plattformen (z. B. planet Beruf) vorgestellt und ggfs. gemeinsam in der Anwendung erprobt. Ebenso wird auf die berufs- bzw. studienorientieren Regelangebote von Schule und Berufsberatung der Agentur für Arbeit hingewiesen. Insbesondere wird auf die individuelle Beratung durch die Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit vorbereitet und in den einzelnen Modulen Bewerbungstrainings einschließlich Bewerbungsverfahren durchgeführt. Auch die Reflexion des Betriebspraktikums bildet einen Schwerpunkt bei der Berufswegeplanung hinsichtlich der beruflichen Ausbildung. 10. Wie hoch sind die jährlichen Kosten? Wie haben sie sich in den vergangenen 5 Jahren entwickelt? Zu 10.: Haushaltsjahr Fördermittel in € 2014 2.213.309 2015 4.211.926 2016 4.840.482 2017 5.334.935 2018 (geplant) 6.000.000 Berlin, den 11. September 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales