Drucksache 18 / 16 139 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 28. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. August 2018) zum Thema: Sozialpädiatrische Zentren und Antwort vom 12. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16139 vom 28. August 2018 über Sozialpädiatrische Zentren ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Um Ihnen ungeachtet dessen eine Antwort zukommen zu lassen, hat er die Kassenärztliche Vereinigung um Stellungnahme gebeten. Die dem Senat von dort übermittelten Sachverhalte bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragen 1 bis 5, 7 und 8. 1. Welche Bedeutung haben die Sozialpädiatrischen Zentren (PPZ) in Berlin grundsätzlich für die umfassende Prophylaxe und Betreuung im Gesundheitssystem? 2. Welche Bedeutung haben die SPZ in Berlin bei neuromuskulären Erkrankungen für die umfassende Prophylaxe und Betreuung im Gesundheitssystem? 3. Welche SPZ haben derzeit eine neuromuskuläre Ausrichtung? Zu 1. - 3.: Zur Sicherstellung der Versorgung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung hat das Land Berlin seit den 90-er Jahren ein bundesweit herausragendes sozialpädiatrisches Versorgungsangebot aufgebaut. Zu diesem Angebot gehören 6 als sozialpädiatrische Zentren ermächtigte Trägereinrichtungen (Kinder und Jugendambulanzen/ Sozialpädiatrische Zentren (KJA/SPZ)) mit insgesamt 16 Standorten und 5 klinikassoziierte Sozialpädiatrische Zentren. Die von den Berliner Krankenkassenverbänden sowie den Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Sport und für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz als den zuständigen Leistungsträgern 2005 geschlossene Rahmenvereinbarung zur sozialpädiatrischen Versorgung des Landes Berlin sichert dieses bewährte Angebot im Allgemeinen auf hohem Niveau. - 2 - 2 In der 2016 vorgelegten Studie zur „Versorgungskoordination bei Familien mit schwer und lebensverkürzend erkrankten Kindern in Berlin“ wurde das allgemein hohe Versorgungsniveau bestätigt und insbesondere die bundesweit einmaligen KJA/ SPZ hervorgehoben (vgl. (vgl. Klie, Bruker in Expertise, S. 25)1. Den sozialpädiatrischen Zentren an Berliner Krankenhäusern kommt im Schwerpunkt die besonders spezialisierte Versorgung zu, während die ebenfalls als sozialpädiatrische Zentren ermächtigten Kinder- und Jugendambulanzen die wohnort- und familiennahe Behandlung leisten, einschließlich therapeutischer Maßnahmen im Rahmen der Kindertagesbetreuung . Überwiegend sind die Sozialpädiatrischen Einrichtungen neuropädiatrisch ausgerichtet und behandeln eine Vielzahl neuromuskulärer Erkrankungen. Die SPZ der Charité Berlin und des Vivantes Klinikum am Friedrichshain haben einen Schwerpunkt in der Neuropädiatrie und verfügen über langjährige Expertise in diesem Bereich. 4. Hält der Senat dieses Angebot für ausreichend? 5. Wie lang ist derzeit die durchschnittliche Wartezeit für einen Beratungstermin bei den SPZ neuromuskulärer Ausrichtung, mit der betroffene Eltern rechnen müssen? Zu 4. und 5.: Die Wartezeiten für betroffene Familien in den SPZ sind nicht generalisierbar, sondern werden nach Art und Schwere der Behinderung im Einzelfall entschieden. In Sozialpädiatrischen Einrichtungen werden schwerbehinderte Kinder und Jugendliche grundsätzlich vorgezogen, so dass die generellen Wartezeiten für diese Zielgruppe nicht existieren. Das Land Berlin verfügt über ein breites Versorgungsnetz der sozialpädiatrischen einschließlich neuropädiatrischen Versorgung. 6. Ist dem Senat der Wunsch der DRK Kliniken mit Dr. von Moers bekannt, als SPZ mit neuromuskulärer Ausrichtung anerkannt zu werden? Zu 6.: Der Wunsch ist bekannt. 7. Wie beurteilt der Senat diesen Wunsch? 8. Was hat der Senat bisher unternommen, um das Angebot an SPZ mit neuromuskulärer Prägung auszuweiten und was wird er künftig unternehmen? 1 Klie T, Bruker, C. „Versorgungskoordination bei Familien mit schwer und lebensverkürzend erkrankten Kindern in Berlin“ Expertise, Freiburg, 1/2016 - 3 - 3 Zu 7. und 8.: Die Berliner SPZ zählen zum ambulanten vertragsärztlichen Versorgungsangebot der gesetzlichen Krankenkassen. Die Patienten erhalten durch eine ärztliche Überweisung Zugang zum SPZ. Voraussetzung zur Teilnahme an der ambulanten kassenärztlichen Versorgung ist eine Ermächtigung der Einrichtungen vom gemeinsamen Zulassungsausschuss für Ärzte der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und der Landesverbände der Krankenund Ersatzkassen (§§ 96, 119 SGB V), der diese dem Bedarf entsprechend erteilt. Berlin, den 12. September 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung