Drucksache 18 / 16 144 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. August 2018) zum Thema: Eine Verwaltung ist kein D-Zug II und Antwort vom 07. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 144 vom 27. August 2018 über Eine Verwaltung ist kein D-Zug II ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Der Senat hat meine Anfrage 18/15938 nicht beantwortet, so dass ich diese in Erfüllung einer etwaigen Konfrontationsobliegenheit - vor dem Hintergrund des Informationsdefizits der parlamentarischen Opposition zur Kenntnis der verwaltungsinternen Abläufe bei einem derartigen Vorgang - noch einmal stelle: 1. Da sich der Senat geweigert hatte, mir Kopien eines Prüfvermerks ohne vorherige persönliche Akteneinsicht zur Verfügung zu stellen, habe ich sowohl bei als auch unverzüglich nach persönlicher Einsichtnahme am 30.05.2018 bei der Senatsverwaltung für Inneres eine Kopie des zwei Seiten umfassenden Vermerks erbeten. Am 08.06 teilte die Senatsverwaltung mit, „aufgrund notwendiger verwaltungsinterner Abstimmungen“ habe man diese zwei Seiten noch nicht kopieren oder scannen können. Nach meinem Hinweis vom 13.06., dass da die Akteneinsicht vollumfänglich erfolgt und die Akte auch nicht - weshalb auch - eingestuft ist sowie die nochmalige Bitte um unverzügliche Übermittlung passierte bis zum 15.08.2018 nichts. Um welche „notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen“ handelt es sich vorliegend, wer war wann jeweils in diese einbezogen und weshalb sind diese über mehr als zwei Monate nicht abgeschlossen gewesen? 2. Wie viele Mannstunden hat die Senatsverwaltung mit den „notwendigen verwaltungsinternen Abstimmungen“ betreffend die Fertigung von zwei Kopien aufgewendet? Zu 1. und 2.: Der Senat verweist auf seine Antwort auf die Schriftliche Anfrage Drucksache 18/15938. Soweit erbetene Informationen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung im Bereich des Regierungshandelns zuzurechnen sind, sind diese nach Abwägung zwischen dem Schutz der funktionsnotwendigen freien und offenen Willens- Seite 2 von 2 bildung innerhalb des Senats und dem parlamentarischen Informationsinteresse von der Beantwortung ausgenommen. Berlin, den 07. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport