Drucksache 18 / 16 148 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) vom 28. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2018) zum Thema: Teilnahme der Berliner Krankenhäuser am Pflegestellenförderprogramm und Antwort vom 12. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Tobias Schulze (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16148 vom 28. August 2018 über Teilnahme der Berliner Krankenhäuser am Pflegestellenförderprogramm ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, hat der Senat daher die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH bzw. die Charitè-Universitätsmedizin Berlin (Charitè) um Stellungnahmen gebeten, welche in die folgende Beantwortung eingeflossen sind. 1.Laut Bericht des GKV-Spitzenverbandes zum Pflegestellen-Förderprogramm haben Berliner Krankenhäuser im Jahr 2016 55 Stellen vereinbart und im Jahr 2017 13 Stellen. Auf wie viele geförderte Stellen besteht rechnerisch für das Land Berlin Anspruch? Zu 1.: Nach Verlautbarungen des AOK-Bundesverbandes beträgt der Landesbasisfallwert für Berlin im Jahr 2018 3.444,38 EUR. Es wird von einem Erlösvolumen in Höhe von 3.568.377.680 EUR ausgegangen. Für das Jahr 2017 beträgt der Landesbasisfallwert 3.350,91 EUR, das Erlösvolumen 3.401.173.650 EUR. Im Jahr 2016 beträgt der Landesbasisfallwert 3.278,19 EUR und das Erlösvolumen auf Landesebene 3.232.295.340 EUR. Bei den Angaben handelt es sich jedoch bezüglich der Erlösvolumina um Schätzungen, da die tatsächlichen Erlöse erst mehrere Jahre später genau feststehen. Bis zu 0,15% des Budgets des jeweiligen Krankenhauses können über das Pflegestellenförderprogramm zusätzlich bei einem Eigenanteil von 10% für die Neueinstellung von Pflegekräften gezahlt werden. Eine stellengenaue Berechnung ist für die dargestellten Jahre zudem deshalb noch nicht möglich, weil sowohl neue Vollzeitstellen finanziert, als auch bereits vorhandene Teilzeitstellen aufgestockt werden können. Außerdem unterscheiden sich die Kosten der Krankenhäuser für die Pflegestellen aufgrund unterschiedlicher tariflicher und in der Qualifikation der Pflegekräfte liegender Voraussetzungen. - 2 - 2 2. Auf wie viele geförderte Stellen besteht rechnerisch für die Vivantes-Kliniken und die Charité Anspruch? Zu 2.: Für die Charité wurden im Jahr 2016 1.149.311 EUR und im Jahre 2017 2.334.453 EUR vereinbart. Bei 90% Förderung ergeben sich daraus für 2016 20,94 Vollkräfte und für 2017 20,55 Vollkräfte. Die Charité hat jedoch deutlich mehr Pflegende eingestellt. Grund dafür sind die Vereinbarungen im Tarifvertrag, der vorsieht, dass retrospektiv erhobene, pflegerelevante Leistungsparameter die notwendigen Vollkräfte vorgeben. Vivantes hat aus dem Pflegestellenförderprogramm einen Anspruch auf maximal 0,15 Prozent des Gesamtbetrages (Krankenhausbudget) pro Jahr, was kumuliert für die Jahre 2016 bis 2018 somit maximal 0,45 Prozent gemäß § 4 Abs. 8 des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG) entspricht. Der Betrag in Höhe von 0,45 Prozent des Gesamtbetrages entspricht ca. 60 Stellen. 3. Wie viele geförderte Stellen haben die öffentlichen Krankenhäuser von Charité und Vivantes vereinbart? Zu 3.: Für die Charitè wurden im Jahr 2016 20,94 über das Pflegestellenförderprogramm finanzierte Vollkräfte vereinbart. Im Jahr 2017 waren es 20,55 Vollkräfte. Seit Januar 2016 wurden bei Vivantes 259 neue Pflegestellen geschaffen. Auf Basis des Pflegestellenförderprogramms wurden seit 2016 insgesamt 60 neue Stellen geschaffen. 4. Wie viele Stellen sollen bis Ende 2018 aus dem Pflegestellenförderprogramm durch Charité und Vivantes voraussichtlich noch vereinbart werden? Zu 4.: Für das Jahr 2017 wurde für die Charité ein Zuschlag für das Pflegepersonal in Höhe von 2.334.453 Euro vereinbart. Der Zuschlag wird ab September 2018 gewährt. Eine Vereinbarung für das Jahr 2018 wurde im Bereich der Charitè noch nicht abgeschlossen. Nach Mitteilung der Charitè stehen geschätzt 3,55 Mio Euro aus dem Pflegestellenförderprogramm für das Haus zur Verfügung, was ebenfalls geschätzt 19,78 Vollkräften entsprechen würde. Bei Vivantes konnte im Jahr 2017 das Pflegestellenförderprogramm vollständig ausgeschöpft werden. Für das Jahr 2018 ist eine Erhöhung budgettechnisch möglich, soweit entsprechende Stellen zusätzlich nachgewiesen werden können. Hierzu muss allerdings zunächst eine Budgetvereinbarung für das Jahr 2018 mit den Kassen geschlossen werden . Diese Vereinbarung wird im Jahre 2019 verhandelt. 5. Wie wird sich aus Sicht des Senates die Situation in der Ausstattung mit Pflegepersonal für die Krankenhäuser Berlins mit dem neuen Pflegepersonalstärkungsgesetz des Bundes verändern? - 3 - 3 Zu 5.: Bei Inkrafttreten der vorgesehen Regelungen erwartet der Senat einen erheblichen Zuwachs der Stellen für Pflegepersonal im Krankenhaus. Berlin, den 12. September 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung