Drucksache 18 / 16 149 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 28. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2018) zum Thema: Drug checking – Wann kommt die Gesundheitsprävention durch Substanzanalyse? und Antwort vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16149 vom 28. August 2018 über Drug checking – Wann kommt die Gesundheitsprävention durch Substanzanalyse ? _______________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welchen Umsetzungsstand hat das Vorhaben des Senats, ein Projekt der Gesundheitsprävention durch Substanzanalyse (drug checking) in Berlin zu realisieren? Zu 1.: Es haben mehrere Gespräche mit einer Bietergemeinschaft von Trägern der Berliner Suchthilfe stattgefunden, die sich für die Realisierung des Projektes interessieren. Wir gehen davon aus, dass ein Zuwendungsantrag demnächst bei der Senatsverwaltung für Gesundheit , Pflege und Gleichstellung eingeht. 2. Inwieweit fand eine rechtliche Prüfung des Vorhabens – insbesondere im Hinblick auf die Rechtssicherheit für die an der Entgegennahme und Analyse von Substanzen beteiligten Personen und Einrichtungen – statt und mit welchem Ergebnis? Zu 2.: Die rechtliche Prüfung des Vorhabens ist im Rahmen der Zuwendung beabsichtigt. 3. Welche Varianten des drug checking (z. B. Substanzanalyse durch ein stationäres oder ein mobiles Labor ) wurden geprüft und welche ist nach Auffassung des Senats für den Einstieg in Berlin geeignet? Zu 3.: Diese Entscheidung wird gemeinsam mit der Bietergemeinschaft getroffen, die auch den Auftrag hat, den Bedarf vor Ort entsprechend einzuschätzen. - 2 - 2 4. Welche Erfahrungen aus der Praxis mit drug checking im europäischen Ausland (z. B. Wien oder Zürich) wurden ausgewertet und inwieweit steht der Senat in Kontakt mit den dortigen Behörden oder Trägern? Zu 4.: Dem Abgeordnetenhaus wurde bereits im August 2011 ein Bericht zu den Erfahrungen im europäischen Ausland vorgelegt (Drucksachen Nr. 16/4051 und 16/4292). Im Mai 2011 war dazu ein Symposium von der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz veranstaltet worden. Die Drogenbeauftragte des Landes Berlin hat im Mai 2018 die Stadt Wien besucht und sich u.a. auch zum Projekt Drug-checking berichten lassen. Kontakte zu den Verantwortlichen der Stadt Wien bestehen. 5. Welche begleitenden Maßnahmen etwa der Aufklärung über Risiken des Drogenkonsums, Sozialarbeit oder Suchtberatung sind im Zusammenhang mit dem Projekt drug checking in Planung? Zu 5.: Das Vergabeverfahren zum Projekt „Prävention in der Berliner Partyszene“ wurde bereits abgeschlossen und eine Bietergemeinschaft hat den Zuschlag erhalten. Die geforderten Leistungen beinhalten Info Stände und Aufklärungsmaßnahmen vor Ort in den kooperierenden Clubs sowie die Schulung des Personals nach einem Curriculum, das sich bereits im Rahmen eines Bundesmodellprojektes bewährt hat. Die Bietergemeinschaft besteht aus Trägern der Berliner Suchthilfe, die auch Drogen- und Suchtberatungsstellen in ihrem Portfolio haben. 6. Inwieweit und in welcher Form wurde bereits mit der Suche nach einem geeigneten Träger für das Projekt (Ausschreibung, Interessenbekundungsverfahren o. ä.) begonnen? Zu 6.: Der Träger bzw. eine Bietergemeinschaft von Trägern der Berliner Suchthilfe hat ihrerseits Interesse an der Durchführung des Projektes angemeldet. siehe Antwort zu 1. 7. Wann ist mit dem Start des Projekts in der Praxis zu rechnen? Zu 7.: Aller Voraussicht nach noch in diesem Jahr. 8. Wie stellt der Senat sicher, dass der Betrag von 30.000 €, welchen das Abgeordnetenhaus im Haushaltsplan (Kap.0920, Titel 68406, Nr.11) für das Projekt zur Verfügung gestellt hat, tatsächlich abgerufen wird? Zu 8.: Das Abgeordnetenhaus hat die Mittel im Haushalt auf einem Zuwendungstitel eingestellt (68406). Zuwendungen sind freiwillige Leistungen des Landes, die eines entsprechenden Antrags bedürfen (siehe auch die Antworten zu 1., 6. und 7.). - 3 - 3 9. Mit welchem Finanzbedarf rechnet der Senat für den laufenden Betrieb des Projektes (bitte ggf. nach den in Frage 3 genannten Kriterien differenzieren)? Zu 9.: Für das Projekt stehen in 2019 auf dem Titel 68406 Mittel i. H. v. 120.000 € zur Verfügung. Da bisher noch kein Antrag vorliegt, kann derzeit nicht beurteilt werden, ob die Summe dem Bedarf entspricht. Berlin, den 11. September 2018 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung