Drucksache 18 / 16 152 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2018) zum Thema: Demonstrationen am 18. August 2018 und Antwort vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16152 vom 27. August 2018 über Demonstrationen am 18. August 2018 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Demonstrationen waren am 18. August 2018 angemeldet und wer hat diese wann genehmigt? Zu 1.: Die für den 18. August 2018 angemeldeten Versammlungen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Gemäß § 14 Versammlungsgesetz (VersG) unterliegen öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge keiner Genehmigungspflicht, sondern nur einer Anmeldepflicht. Versammlungsanmeldungen vom 18. August 2018 Versammlungsart Zeitraum Thema Aufzug 09:00 13:00 Toleranz und Freiheit in Spandau Kundgebung 09:00 22:00 Staatenlos.info-Mahnwache für Heimat und Weltfrieden GG139 GG146 Aufzug 09:00 12:00 Fahrradfahren gegen Rechts Aufzug 10:00 20:00 Keine NS-Verherrlichung in Berlin Aufzug 10:00 20:00 Keine NS-Verherrlichung in Berlin – Nie wieder Krieg Aufzug 10:00 20:00 Keine NS-Verherrlichung in Berlin – Gegen Krieg und Neonazis Aufzug 10:00 20:00 Keine NS-Verherrlichung in Berlin – Nie wieder Krieg! Seite 2 von 4 Kundgebung 10:00 20:00 Berlin? – Besser ohne Nazis! Kundgebung 10:00 20:00 Kein Recht auf Nazi-Propaganda! Kundgebung 10:00 18:00 Gegen Mieterverdrängung durch sogenannte energetische Sanierung und Luxussanierung für unverfälschte Denkmalpflege Kundgebung 10:00 17:00 Keine NS-Verherrlichung in Berlin Kundgebung 10:30 14:00 Kundgebung für ein weltoffenes und tolerantes Berlin Aufzug 11:00 20:00 Keine Verehrung von Nazikriegsverbrechern in Spandau und anderswo Kundgebung 11:00 16:00 Mahnwache für Toleranz und ein friedliches Miteinander Aufzug 11:00 23:59 Recht statt Rache - Mord verjährt nicht - gebt die Akten frei Kundgebung 11:30 20:00 Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in China sofort beenden. Aufzug 12:00 20:00 Mord verjährt nicht, gebt die Akten frei - Recht statt Rache Kundgebung 12:00 20:00 Fest der Demokratie Kundgebung 12:00 14:30 Verfolgung von Falun Gong-Praktizierenden in China sofort beenden Kundgebung 12:00 18:00 Keine NS-Verherrlichung in Berlin - Nie wieder Krieg Kundgebung 13:00 17:00 Juden auf dem Markt Kundgebung 14:00 17:00 We are ALL ONE - OR NONE! Kundgebung 14:00 18:00 Keine NS-Verherrlichung in Berlin - Nie wieder Krieg Aufzug 14:00 18:00 Stoppt die Angriffe der türkischen Armee auf die ezidische Stadt Shengal Kundgebung 14:00 24:00 Frau Merkel treffen Sie nicht mit Diktator Ilham Aliyev Kundgebung 15:00 18:00 Antispeziesistische Werte und Veganismus Kundgebung 15:45 20:15 Festigung der Demokratie durch öffentliches Schreiben des Art. 20 GG in Holz Kundgebung 17:00 21:00 Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin. Kundgebung 19:00 19:30 Freiheits- und Einheitsdenkmal Hier! Auszug aus der Veranstaltungsdatenbank der Polizei Berlin (31.08.2018) Seite 3 von 4 2. Wann erfolgte von wem die Streckenverlegung durch Friedrichshain-Kreuzberg Zu 2.: Die Frage wird dahingehend interpretiert, dass diese sich auf die Versammlung „Recht statt Rache - Mord verjährt nicht - gebt die Akten frei“ in Berlin-Friedrichshain bezieht. Bei der genannten Versammlung handelte es sich nicht um eine Streckenverlegung zur thematisch gleichgelagerten Versammlung in Berlin-Spandau. Sie wurde im Vorfeld als eigenständiger Aufzug angemeldet. Während der Durchführung des Aufzugs wurde jedoch eine Veränderung der Aufzugsstrecke notwendig, da diese durch Teilnehmende des Gegenprotests blockiert wurde. Die Streckenänderung fand in Absprache mit der Versammlungsleitung statt. 3. Wie beurteilt der Senat den Streckenverlauf der Demonstration durch Friedrichshain-Kreuzberg vor dem Hintergrund, dass das „Klinikum im Friedrichshain“ Anfang Oktober 1933 den Namen „Horst-Wessel-Krankenhaus“ erhielt und der Bezirk Friedrichshain in den Bezirk „Horst-Wessel- Stadt“ umbenannt wurde? Zu 3.: Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz umfasst auch das Selbstbestimmungsrecht von Anmeldenden über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu entscheiden. Eine Beschränkung der Versammlungsfreiheit im Zusammenhang mit Orten von herausragender historischer und überregionaler Bedeutung ist nur auf Grundlage des § 15 Abs. 2 VersG möglich, der durch § 1 des Gesetzes zum Schutz von Gedenkstätten, die an die Opfer der menschenunwürdigen Behandlung unter der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft erinnern, konkretisiert wird. Der genannte Ort bzw. Bereich ist trotz der Namensgebung aus dem Jahr 1933 nicht vom Schutzbereich dieser Normen umfasst. 4. Welche Straßensperrungen gab es und war hiervon die Rettungsstelle des „Klinikums im Friedrichshain“ betroffen? 5. Welche Beeinträchtigungen gab es aufgrund der Demonstration und der damit verbundenen Straßensperrung in der Rettungsstelle im „Klinikum im Friedrichshain“? 6. Wurden deswegen Notfallpatienten in andere Krankenhäuser gebracht und Patienten abgewiesen; um wie viele Patienten handelt es sich? Zu 5. und 6.: Im Zusammenhang mit der Versammlung „Recht statt Rache - Mord verjährt nicht - gebt die Akten frei“ wurde die kurzfristige Sperrung der Zu- bzw. Ausfahrt des Klinikums im Friedrichshain im Bereich der Landsberger Allee notwendig. Eine alternative Zufahrt zum bzw. Abfahrt vom Krankenhaus wurde über die Nebenzufahrt in der Virchowstr. gewährleistet. Seitens des Klinikums wurde alles getan, um die Einschränkungen für Patientinnen und Patienten so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der gesamten Verkehrssituation wurde den Einsatzkräften der Berliner Feuerwehr mitgeteilt, das Klinikum vorsorglich nicht anzufahren. Es sind keine konkreten Beeinträchtigungen oder Nachteile für Notfallpatientinnen und -patienten bekannt; eine Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgte nicht. Seite 4 von 4 7. Konnten Patienten das „Klinikum im Friedrichshain“ nicht verlassen, da der ÖPNV unterbrochen war und Taxis das „Klinikum im Friedrichshain“ nicht erreichen konnten? Zu 7.: Ein Verlassen des Klinikums im Friedrichshain war jederzeit möglich. Für Taxis war das Klinikgelände – während der kurzen Sperrzeit der Zufahrt über die Landsberger Allee – über die Zu- bzw. Ausfahrten an der Virchowstraße, zu erreichen. 8. Wie wird generell sichergestellt, dass es bei Demonstrationen zu keinen Beeinträchtigungen in der unmittelbaren Umgebung der Krankenhäuser Berlins, zum Beispiel für Notfallpatienten, kommt? Zu 8.: Bei der Einsatzplanung im Vorfeld einer Versammlung und auch während der Einsatzbewältigung werden mögliche Beeinträchtigungen für Krankenhäuser berücksichtigt und entsprechend mit den Verantwortlichen thematisiert. Die generelle Erreichbarkeit von Krankenhäusern wird, gegebenenfalls über Nebenzufahrten oder andere individuell abgestimmte Maßnahmen, sichergestellt. Berlin, den 11. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport