Drucksache 18 / 16 154 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2018) zum Thema: Die Berliner „Altbürgermeister“ im Einsatz für Berlin und Antwort vom 16. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei – Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei – G Sen – A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16154 vom 27. August 2018 über Die Berliner „Altbürgermeister“ im Einsatz für Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Werden die ehemaligen Regierenden Bürgermeister Berlins nach Ende ihrer Amtszeit mit offiziellen oder inoffiziellen Aufgaben betraut? Wenn ja, mit welchen Aufgaben werden sie betraut? Zu 1.: Mit den ehemaligen Regierenden Bürgermeistern Berlins werden nach Ende ihrer Amtszeit keine diesbezüglichen Arbeitsverträge geschlossen. 2. Stehen diesen „Altbürgermeistern“ nach Ende ihrer Amtszeit Räume, Personal oder Mittel für die Übernahme von öffentlichen Aufgaben zur Verfügung oder gibt es eine zuständige Abteilung in der Senatskanzlei, die diese Anliegen betreut? Zu 2.: Den „Altbürgermeistern“ stehen nach Ende der Amtszeit weder Räume, noch Personal oder Mittel zur Verfügung. Seite 2 von 2 3. Wie wird z.B. mit Anfragen von Dritten verfahren, die die Altbürgermeister zu Veranstaltungen einladen und diese Einladungen an die Senatskanzlei richten? Zu 3.: Die Weitergabe von Adressen an Dritte erfolgt nicht ohne die vorherige Zustimmung derjenigen, deren Adressdaten erbeten werden. 4. Werden nach Kenntnis des Senats die ehemaligen Landesoberhäupter anderer Bundesländer bei der Übernahme von öffentlichen Aufgaben von staatlichen Stellen unterstützt? Gibt es in den betroffenen Bundesländern dafür einen offiziellen Etat? Zu 4.: Der Senat hat keine Kenntnis zu den Handlungsweisen anderer Bundesländer. 5. Binden die Berliner Bezirke ihre ehemaligen Bezirksbürgermeister bei der Ausübung ihrer öffentlichen Aufgaben ein? Wenn ja, welche und wie werden sie eingebunden? Zu 5.: Die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn- Hellersdorf und Spandau binden die ehemaligen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister nicht bei der Ausübung öffentlicher Aufgaben ein. In den Bezirken Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg werden die ehemaligen Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister anlassbezogen eingeladen bzw. eingebunden. Tempelhof-Schöneberg und Treptow-Köpenick haben darüber hinaus die Erfahrung gemacht, dass sich ehemalige Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister für bestimmte Tätigkeiten ehrenamtlich engagieren. Berlin, den 16. September 2018 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Christian Gaebler Chef der Senatskanzlei