Drucksache 18 / 16 157 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2018) zum Thema: Gewinnung von Regierungsinspektor/innen aus Absolventen der HWR und Antwort vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordeten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 157 vom 27.08.2018 über Gewinnung von Regierungsinspektor/innen aus Absolventen der HWR ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Studierende haben in den letzten drei Jahren ihr Studium mit einer Befähigung für den nicht-technischen gehobenen Verwaltungsdienst (zweite Laufbahngruppe, erstes Einstiegsamt) erfolgreich abgeschlossen? (Bitte nach Jahren aufschlüsseln.) Zu 1.: Die Antwort wurde unter Beteiligung der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) erstellt. Nachfolgende Übersicht stellt dar, wie viele Studierende an der HWR im Fachbereich 3 Allgemeine Verwaltung in den Studiengängen Öffentliche Verwaltung (ÖV) und Public und Nonprofit-Management (PuMa) das Studium erfolgreich abgeschlossen haben. In der Tabelle wird unterschieden in die unmittelbare und mittelbare Laufbahnbefähigung. Im Studiengang Öffentliche Verwaltung besteht die Möglichkeit, nach sieben oder sechs Semestern abzuschließen. Bei sieben Semestern sind nach den laufbahnrechtlichen Vorgaben berufspraktische Studienzeiten im Umfang von insgesamt einem Jahr Pflicht, mit denen die unmittelbare Laufbahnbefähigung für den nicht-technischen gehobenen Verwaltungsdienst (zweite Laufbahngruppe, erstes Einstiegsamt) erworben wird. Im Studiengang Public und Nonprofit-Management müssen die Absolventinnen und Absolventen nach Studienabschluss nach den laufbahnrechtlichen Vorgaben weitere Voraussetzungen erfüllen. Der Studienabschluss beinhaltet insoweit lediglich eine „mittelbare Laufbahnbefähigung“. Gleiches gilt für den Studiengang Öffentliche Verwaltung bei einem Studienabschluss nach sechs Semestern mit nur einem Praktikum. Der Vollständigkeit halber werden auch diese beiden Varianten in der Tabelle dargestellt. Studiengang 2015 2016 2017 ÖV unmittelbare Laufbahnbefähigung mittelbare Laufbahnbef. unmittelbare Laufbahnbefähigung mittelbare Laufbahnbef. unmittelbare Laufbahnbefähigung mittelbare Laufbahnbef. 108 5 100 5 93 1 Seite 2 von 3 PuMa mittelbare Laufbahnbefähigung mittelbare Laufbahnbefähigung mittelbare Laufbahnbefähigung 56 37 30 Vorbemerkung zu 2. bis 6.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist die Ausbildungs- und Einstellungsbehörde für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst für die Behörden der Hauptverwaltung. Die Bezirke üben als Ausbildungs- und Einstellungsbehörden für den allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst jeweils für ihren Bereich die ihnen nach der Verfassung von Berlin zustehende Personalhoheit eigenverantwortlich aus. Der Senat verfügt deshalb über keine entsprechenden Statistiken zur Einstellung von Stadtinspektorinnen und –inspektoren bzw. vergleichbaren Tarifbeschäftigten im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst der Bezirksverwaltungen. 2. Wie viele dieser Absolventen wurden im Anschluss an ihr Studium als Regierungsinspektoren bzw. als gleichrangige Arbeitnehmer in der Berliner Verwaltung (Senat und Bezirke) eingestellt? (Bitte nach Jahr und prozentualem Anteil der Absolventen aufschlüsseln. Absolventen die unmittelbar im Anschluss an ihr Bachelorstudium ein Masterstudium aufgenommen haben, bitte gesondert ausweisen.) Zu 2.: Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport hat in den Jahren 2015, 2016 und 2017 wie folgt Regierungsinspektorinnen und –inspektoren (RI aP) im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst eingestellt. Jahr 2015 2016 2017 RI´in aP 87 117 68 Nach den bisherigen Erfahrungen nahmen in den Einstellungsjahrgängen 2015, 2016, 2017 5 bis 7 Regierungsinspektorinnen und –inspektoren berufsbegleitend ein Masterstudium auf. Zahlen zur Einstellung von vergleichbaren Tarifbeschäftigten liegen nicht vor. 3. Wie viele Dienstposten als Regierungsinspektoren (im Bereich nicht-technischer Verwaltungsdienst) sollten in den letzten drei Jahren besetzt werden? Zu 3.: Der Senatsverwaltung für Inneres und Sport standen nach dem jeweiligen Haushaltsplan folgende Planstellen für Nachwuchskräfte im Beamtenverhältnis auf Probe zur Verfügung. Jahr 2015 2016 2017 Planstellen RI aP 100 150 200 4. Wie viele konnten davon besetzt werden und wie viele wiederum von diesen durch Absolventen der HWR? Zu 4.: Von den eingestellten Regierungsinspektorinnen und –inspektoren waren folgende Nachwuchskräfte Absolvierende der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin: Seite 3 von 3 Jahr 2015 2016 2017 RI aP 87 117 68 HWR-Abschluss 74 91 59 5. Wie viele der übrigen Absolventen der HWR arbeiten in den Verwaltungen anderer Bundesländer bzw. des Bundes und welche Konsequenzen hat dies für die Bewerbersituation auf die genannten Dienstposten in Berlin? Zu 5.: Dem Senat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Konnten von den genannten Dienstposten weitere durch Berliner Absolventen anderer Berliner Universitäten und Fachhochschulen besetzt werden? Zu 6.: Absolventinnen und Absolventen anderer Berliner Universitäten bzw. (Fach)Hochschulen außer der Hochschule für Wirtschaft und Recht erfüllen derzeit für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes nicht die Anforderungen des Berliner Laufbahnrechts, um unmittelbar die Laufbahnbefähigung zu erwerben. 7. Wie bewertet der Senat seine eigene Praxis, den Nachwuchs der Berliner Verwaltung (Bezirke und Senat) aus externen Studierenden zu rekrutieren und nicht als Regierungsinspektoranwärter/innen an speziellen (Fach-)Hochschulen auszubilden, wie es beispielsweise zahlreiche Bundes- und Landesbehörden machen? 8. Unter welchen Umständen würde der Senat seine Praxis, das Studium von Verwaltungsanwärtern nicht zu vergüten, ändern und ähnlich dem Bund oder dem Land Nordrhein-Westfalen eine Vergütung für Verwaltungsanwärter einführen? Zu.7 und 8.: Der Senat hat Anfang der 2000er Jahre beschlossen bei der Rekrutierung von Nachwuchskräften im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst auf Absolventinnen und Absolventen externer Bildungseinrichtungen zurückzugreifen. Durch die sukzessive Transformation hin zu einem Bewerbermarkt wird neben anderen Möglichkeiten der Personalrekrutierung die Wiedereinführung des Anwärterverhältnisses im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienstes geprüft. Die Umsetzung des Verfahrens im Bundesland Nordrhein-Westfalen wird vom Senat beobachtet. Berlin, den 11. September 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport