Drucksache 18 / 16 161 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. August 2018) zum Thema: Öffnung der Schulen in den Sozialraum und Antwort vom 14. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16161 vom 27. August 2018 über Öffnung der Schulen in den Sozialraum ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie bewertet der Senat den Anspruch, Schulen in den Sozialraum zu öffnen und dort Bildungsangebote auch für Erwachsene und Schulfremde vorzuhalten? Zu 1.: Die Öffnung und Kooperation der Schulen im sozialräumlichen Umfeld ist in § 5 des Schulgesetzes für das Land Berlin verankert. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie fördert die Öffnung von Schulen dahingehend, dass die Kooperation von Schule und Jugendhilfe sowie weiterer Partner zur gemeinsamen Gestaltung von Bildungsprozessen weiterentwickelt und ausgebaut wird. Die engere Zusammenarbeit von Schulen mit verschiedenen Akteuren im Umfeld (z.B. den Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe, der beruflichen Fort- und Weiterbildung , den Musikschulen, den Volkshochschulen, den Jugendkunstschulen, den Jugendverkehrsschulen , den Gartenarbeitsschulen sowie Sport- und anderen Vereinen - siehe § 5 Absatz 2 SchulG Berlin) wird durch unterschiedliche Programme und Maßnahmen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (z.B. Programm „Lokale Bildungsverbünde nachhaltig sichern und stärken“) unterstützt. 2. Welche Angebote von Bildung und Kultur, aber auch in der Elternbildung sind hier gewünscht? Zu 2.: Zentrale Ziele der Kooperation und sozialräumlichen Öffnung von Schule sind die Verbesserung der Bildungschancen aller Schülerinnen und Schüler unabhängig von sozialem - - 2 Status und Herkunft sowie die Gestaltung gelingender Bildungsbiografien durch verbesserte Übergänge Kita-Schule-Beruf. Durch die Vernetzung mit vielfältigen Akteuren wird die Angebotsvielfalt (z.B. im Hinblick auf Kunst und Kultur, Sport, Gesundheit, Naturwissenschaft) gestärkt und somit werden individuelle Förderungs- und Lernmöglichkeiten eröffnet. Durch die abgestimmte Gestaltung der Übergänge werden Zugänge erleichtert und die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsinstitutionen verbessert. Eine abgestimmte und gelingende Elternarbeit wird durch die Kooperation und Vernetzung der Schulen, insbesondere mit dem Kinder- und Jugendhilfebereich, gefördert. Weitere Angebote im Bereich „Elternbildung“, die im Rahmen von Bildungsverbünden umgesetzt werden, sind z.B. die Förderung des ehrenamtlichen Engagements von Eltern im Rahmen von Elterncafés oder der Leseförderung. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie begrüßt und unterstützt die Verknüpfung von Angeboten der Erwachsenenbildung mit Angeboten der Elternbildung mit dem Ziel, die Eltern zu ermutigen, am Schulalltag ihrer Kinder mitzuwirken und sie in ihren Fähigkeiten zu unterstützen sowie den Bildungs- und Lernprozess ihrer Kinder zu begleiten und mitzugestalten. Insbesondere sind Bildungsangebote gewünscht, die Wissen über das Schul- und Bildungssystem vermitteln sowie die Erziehungskompetenzen der Eltern stärken. Diesem Anspruch werden die aus Landesmitteln finanzierten Mütter-/ Elternkurse der Volkshochschulen (§ 123 SchulG Berlin) gerecht. In diesen Kursen vertiefen Eltern mit Kindern im schulpflichtigen Alter ihre Deutschkenntnisse und eignen sich schul- und bildungsbezogenes Wissen an. Darüber hinaus haben die Elternkurse eine Vernetzungsfunktion im Sozialraum . So lernen die Kurs-Teilnehmenden die bildungsrelevanten Einrichtungen ihres Stadtteils kennen. 3. Wie schlagen sich diese Absichten im Raumprogramm für Schulen nieder? a. Sind dort spezielle Räumlichkeiten für zusätzliche Bildungsangebote oder auch als Treffpunkte vorgesehen ? b. Gibt es gesondert schließbare Trakte, um den Schulen die Sorge zu nehmen, schulfremde Personen könnten sich (insbesondere nach Schulschluss) überall im Gebäude aufhalten? Zu 3.a. und b.: Auch heute finden schon Nutzungen der Schulgrundstücke nach dem Unterricht statt. So werden die Sporthallen auf der Grundlage der Sportnutzungsverordnung (SPAN) täglich ab 16:00 Uhr und an den unterrichtsfreien Tagen auch ganztägig den Sportvereinen zur Verfügung gestellt. Die Musikschulen und Volkshochschulen führen ihre besonderen Bildungsangebote in Unterrichtsräume in den Schulen durch und es finden auch für vereinzelte Veranstaltungen Nutzungen von Unterrichtsräumen statt. Die Öffnung von Schulen in den Sozialraum ist eine bezirkliche Angelegenheit. Grundlage ist die bezirkliche Planung für die Bibliotheken, Musikschule, Volkshochschule und andere Angebote. Diese können sich von Sozialraum zu Sozialraum entsprechend dem sich verändernden Bedarf sehr deutlich unterscheiden. In den neuen Musterraum- und -funktionsprogrammen sind alle schulfachlichen Anforderungen auf der Grundlage der Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität berücksichtigt. Es wurde unter anderem festgelegt, dass der Mensa- /Cafeteriabereich und der Mehrzweckraum im Erdgeschoss liegen und zusammenschaltbar sind. Damit ergibt sich die Möglichkeit, diesen Raum nicht nur für schulische Veranstaltungen zu nutzen , sondern auch für den Sozialraum. - - 3 Der konkrete Entwurf für die jeweilige Schule wird im Ergebnis von Wettbewerben oder Verfahren im Rahmen der Vergabeverordnung auf der Grundlage des vorhandenen Grundstückes und der sozialraumspezifischen Anforderungen entstehen. 4. Gibt es eine zusätzliche Ausstattung der Bezirke mit Mitteln für Schulhausmeister im Nachmittags- und Abendbereich, um die Offenhaltung der Schulgebäude zu begleiten? Zu 4.: Eine zusätzliche Ausstattung der Bezirke mit Personalmitteln für Schulhausmeister und Schulhausmeisterinnen zur Begleitung der Offenhaltung von Schulgebäuden im Nachmittags - und Abendbereich gibt es nicht. Eine solche ist auf Grund der Finanzierungssystematik der Berliner Bezirke auch nicht notwendig. Die Berliner Bezirke erfüllen ihre Aufgaben nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung und sind daher frei, eigene bezirksindividuelle Schwerpunkte aus dem ihnen zur Verfügung gestellten Anteil am Produktsummenbudget zu setzen. Insofern kann jeder Bezirk eigenverantwortlich -falls notwendigorganisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Offenhaltung der Schulgebäude mit Schulhausmeistern und Schulhausmeisterinnen im Nachmittags- und Abendbereich zu begleiten. Die Arbeit- und Einsatzzeiten von Hausmeistern an Schulen betrifft nicht nur die Öffnung in den Sozialraum, sondern auch die täglichen Öffnungszeiten der Ganztagsschulen von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr (12 Stunden) und die ganzjährigen Sporthallennutzungen bis 22:00 Uhr (weitere 4 Stunden) und Sonnabend, Sonntag. Berlin, den 14. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie