Drucksache 18 / 16 165 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) vom 30. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. August 2018) zum Thema: Verpflegungsgeld (IV) und Antwort vom 07. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 1 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Carsten Schatz (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16165 vom 30. August 2018 über Verpflegungsgeld (IV) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist die Rentenstelle bei der Polizeipräsidentin von Berlin inzwischen beauftragt oder berechtigt worden, bei vorliegenden und bei neu eingehenden Anträgen auf Überprüfung der Entgeltbescheide das Verpflegungsgeld zu berücksichtigen? Wenn ja: seit wann? Wenn nein: warum nicht? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Finanzen hat im Juni diesen Jahres entschieden, dass das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Februar 2016 – L 16 R 649/14 -, das den Entgeltcharakter des Verpflegungsgeldes festgestellt hatte, nunmehr allgemein umzusetzen ist. Die Polizeibehörde wurde daraufhin gebeten, diese Entscheidung entsprechend umzusetzen. Berlin, den 07. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport