Drucksache 18 / 16 168 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Tobias Schulze (LINKE) vom 28. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. August 2018) zum Thema: Ostdeutsche in Leitungspositionen im Land Berlin (3) – Hochschulen und außeruniversitäre Forschung und Antwort vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung - Herrn Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg und Herrn AbgeordnetenTobias Schulze (LINKE) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 168 vom 28. August 2018 über Ostdeutsche in Leitungspositionen im Land Berlin (3) – Hochschulen und außeruniversitäre Forschung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Ostdeutschen (d.h. in der DDR bzw. in den neuen Bundesländern und Ost-Berlin Geborenen) bei den Lehrstuhlinhaber*innen an staatlichen Berliner Hochschulen (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Hochschulen sowie jeweils nach Geschlecht und Besoldungsstufe angeben)? 2. Wie hoch ist aktuell der Anteil von Ostdeutschen in Leitungspositionen an außeruniversitären öffentlich finanzierten Berliner Forschungseinrichtungen (bitte gesamt und aufgeschlüsselt nach Forschungseinrichtungen sowie nach Geschlecht und Besoldungsstufe angeben)? 3. Wie haben sich diese Zahlen zu den Fragen 1. und 2. Jeweils seit 1990 entwickelt? Zu 1. bis 3.: Da die Frage auch nach den Besoldungsstufen gestellt wird, wird davon ausgegangen, dass die Abgeordneten sowohl über Lehrstuhlinhaber und Lehrstuhlinhaberinnen (C 4 bzw. W 3), als auch über alle Professuren an den staatlichen Berliner Hochschulen informiert werden wollen. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg nennt in seinem Bericht „Hochschule 2017“ für das Jahr 2016 insgesamt 3.386 Professuren an den staatlichen Berliner Hochschulen. Da der Geburtsort in Ost- oder Westdeutschland weder ein Kriterium in der Berufungspolitik der Hochschulen ist, noch statistisch erfasst wird, müssten für den aktuellen Ist-Zustand über 3.300 Personalakten händisch ausgewertet werden. Im Zweifelsfall müsste die Lage des Geburtsortes bestimmt werden. Für den Zeitraum ab dem Jahr 1990 müssten weitere ca. 9.000 Personalakten händisch ausgewertet werden. - - 2 Die Zahlen wären für die außeruniversitären Einrichtungen zwar deutlich geringer, aber auch hier müsste eine umfängliche händische Auswertung vorgenommen werden. Würde man den Begriff der Leitungsposition hingegen eng definieren (z.B. nur Präsidentinnen und Präsidenten, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer oder Vorstandsvorsitzende etc.), wäre in vielen Fällen die Zuordnung des Herkunftskriteriums zu konkreten Personen möglich. Dies würde die Regel der Mindestfallzahl verletzen und insoweit einen datenschutzrechtlichen Verstoß darstellen. Sofern die Fragesteller die Schriftliche Anfrage aufrechterhalten, ist darauf hinzuweisen, dass die Beantwortung der Fragen jedenfalls nicht innerhalb der Frist von drei Wochen, §50 I GO Abgeordnetenhaus, erfolgen kann. Vielmehr dürfte die Beantwortung im Rahmen des Datenschutzes und statistischer Hundertfallzahlregel (Wahrscheinlichkeit der Offenlegung von Einzelangaben) länger als drei Monate erfordern. Berlin, den 11. September 2018 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung -