Drucksache 18 / 16 185 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 30. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2018) zum Thema: Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? und Antwort vom 14. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16185 vom 30. August 2018 über Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Senats: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden öffentlichen Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Die schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher die Bezirke um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurden. Dem Senat wurden nachfolgende Aussagen übermittelt. Der Anlage 1 (Übersicht Fragen) sind alle Fragen mit Verweis auf die entsprechenden Anlagen zu entnehmen. 1. Wurden die gemäß Anweisung Bau (ABau) vorgeschriebenen Baubegehungen zur gegenwartsnahen Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsarbeiten an allen Berliner Schulen im Zeitraum 2000 und 2016 durchgeführt? 2. An welchen Schulen wurden die Baubegehungen seit wann nicht durchgeführt? 3. Warum wurden die Baubegehungen nicht durchgeführt? Zu 1.: Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 2 (Fragen 1-3) dargestellt. Zu 2.: Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 2 (Fragen 1-3) dargestellt. Die Antwort des Bezirkes Neukölln ist in der Anlage 7 (Antwort Frage 2 BA Neukölln) dargestellt. Zu 3.: Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 2 (Fragen 1-3) dargestellt. 4. Gibt es eine standardisierte Checkliste zur technischen Überprüfung der Schulen? 5. Hat der Personalmangel in den Bezirksämtern Auswirkungen auf die pflichtgemäße Durchführung der Baubegehungen? 6. Ist sichergestellt, dass die zuständigen Schulämter erkannte Mängel umgehend an die Baudienststellen weiterleiten? Zu 4. bis 6.: Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 3 (Fragen 4-6) dargestellt. 7. Gibt es standardisierte Abläufe in den Schulen, nach welchen, bei Ereignissen oder Unfällen die auf Baumängel/Materialmängel zurückzuführen sind, die Schulämter und die Schulaufsicht verständigt werden? 8. Wenn ja, wie sehen diese aus? 9. Wenn nein, warum gibt es keine standardisierte Meldekette an den Berliner Schulen? Zu 7. bis 9.: Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 4 (Fragen 7-9) dargestellt. 10. Wie ist durch die Schulämter sichergestellt, dass schulfremde Personen nach einem solchen Ereignis die Schule/Baustelle nicht betreten können? Zu 10.: Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 5 (Frage 10) dargestellt. 11. Gibt es eine qualifizierte Rufbereitschaft der Schulämter/Hochbauämter, um die erforderliche Meldekette auch an Wochenenden/Ferien aufrechtzuerhalten? 12. Werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochbauämter/Schulämter auch an Wochenenden, ohne Rufbereitschaft zu haben, zu Havarien an Schulen gerufen? 13. Wenn ja, warum gibt es hier keine Regelung seitens der Schulämter (Meldekette Schulleitung/Schulamt)? 14. Wenn nein, wie sieht die Meldekette aus? Zu 11. bis 14.: Die Antworten der Bezirke sind in der Anlage 6 (Fragen 11-14) dargestellt. Berlin, den 14. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 1 Übersicht Fragen 19.09.2018 Lfd. Nr. Fragen Anlage 1. Wurden die gemäß Anweisung Bau (ABau) vorgeschriebenen Baubegehungen zur gegenwartsnahen Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsarbeiten an allen Berliner Schulen im Zeitraum 2000 und 2016 durchgeführt? 2. An welchen Schulen wurden die Baubegehungen seit wann nicht durchgeführt? 3. Warum wurden die Baubegehungen nicht durchgeführt? 4. Gibt es eine standardisierte Checkliste zur technischen Überprüfung der Schulen? 5. Hat der Personalmangel in den Bezirksämtern Auswirkungen auf die pflichtgemäße Durchführung der Baubegehungen? 6. Ist sichergestellt, dass die zuständigen Schulämter erkannte Mängel umgehend an die Baudienststellen weiterleiten? 7. Gibt es standardisierte Abläufe in den Schulen, nach welchen, bei Ereignissen oder Unfällen die auf Baumängel / Materialmängel zurückzuführen sind, die Schulämter und die Schulaufsicht verständigt werden? 8. Wenn ja, wie sehen diese aus? 9. Wenn nein, warum gibt es keine standardisierte Meldekette an den Berliner Schulen? 10. Wie ist durch die Schulämter sichergestellt, dass schulfremde Personen nach einem solchen Ereignis die Schule / Baustelle nicht betreten können? 5 11. Gibt es eine qualifizierte Rufbereitschaft der Schulämter / Hochbauämter, um die erforderliche Meldekette auch an Wochenenden / Ferien aufrechtzuerhalten? 12. Werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochbauämter / Schulämter auch an Wochenenden, ohne Rufbereitschaft zu haben, zu Havarien an Schulen gerufen? 13. Wenn ja, warum gibt es hier keine Regelung seitens der Schulämter (Meldekette Schulleitung/Schulamt)? 14. Wenn nein, wie sieht die Meldekette aus? 2 3 4 6 SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 2 Fragen 1-3 19.09.2018 BSN seit wann? Mi k. A. Die Antwort kann für diesen Zeiraum nicht gegeben werden. Fr-Kr teilweise 2016 wurden alle Schulen im Rahmen des Gebäudescan begangen und hinsichtlich des Sanierungsbedarfes beurteilt. Aufgrund des Pesonalmangels erfolgte keine regelmäßige jährliche Begehung. Pa ja Ch-Wi ja Sp nein Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden alle Schulen von den zuständigen Bauleitern begangen. Dringliche Baumängel wurden beseitigt. Die in der ABau beschriebenen Baubegehungen mit erweitertem Personenkreis und Dokumentation konnten auf Grund des Personalnotstandes in den abgefragten Jahren nur an wenigen Schulstandorten durchgeführt werden. Brandsicherheitsschauen haben regelmäßig statt gefunden. In Absprache mit den zuständigen Dezernenten wurden mit dem zur Verfügung stehenden Personal vorrangig dringende Sanierungsmaßnahmen im Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm und aus Förderprogrammen durchgeführt. St-Ze nein Die Objektmanager/innen und Projekteiter/innen sind ohnehin regelmäßig vor Ort. k. A. k. A. k. A. 2. An welchen Schulen wurden die Baubegehungen seit wann nicht durchgeführt? Bezirk 1. Wurden die gemäß Anweisung Bau (ABau) vorgeschriebenen Baubegehungen zur gegenwartsnahen Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsarbeiten an allen Berliner Schulen im Zeitraum 2000 und 2016 durchgeführt? (ja / nein) 3. Warum wurden die Baubegehungen nicht durchgeführt? Seite 1 von 3 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 2 Fragen 1-3 19.09.2018 BSN seit wann? 2. An welchen Schulen wurden die Baubegehungen seit wann nicht durchgeführt? Bezirk 1. Wurden die gemäß Anweisung Bau (ABau) vorgeschriebenen Baubegehungen zur gegenwartsnahen Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsarbeiten an allen Berliner Schulen im Zeitraum 2000 und 2016 durchgeführt? (ja / nein) 3. Warum wurden die Baubegehungen nicht durchgeführt? Te-Sch Baubegehungen, so wie sie seit 2013 in der ABau III 150.H „Verfahren für Bauunterhaltungsarbeiten“ festgeschrieben sind, wurden im Bezirk durchgeführt und in der jährlich fortgeschriebenen Arbeitsplanung dokumentiert und hinsichtlich ihrer Dringlichkeit bewertet. Auf die gem. ABau geforderten Bedarfsnachweise musste verzichtet werden, da hierfür weder in der Serviceeinheit Facility Management noch im Schulamt entsprechende Personalkapazitäten vorhanden waren und sind. Die Abstimmung mit den Nutzern erfolgte maßnahmenbezogen, der Begehungsturnus bedarfsgerecht und entsprechend der verfügbaren personellen Kapazitäten. An allen Schulen wurden Baubegehungen entsprechend des unter Frage 1 beschriebenen und bezirksintern angepassten Procedere durchgeführt. Nk nein Aufgrund von Personalmangel, gestiegener Bautätigkeit und den damit verbundenen stark angewachsenen Aufgaben und fehlendem geeignetem Fachpersonal konnten die Baubegehungen in der Vergangenheit nicht immer in allen Liegenschaften turnusmäßig durchgeführt werden. Tr-Kö ja ab 2013 siehe Anlage 7 Antwort Frage 2 BA Neukölln An allen Schulen wurden Baubegehungen entsprechend des unter Frage 1 beschriebenen und bezirksintern angepassten Procedere durchgeführt. Seite 2 von 3 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 2 Fragen 1-3 19.09.2018 BSN seit wann? 2. An welchen Schulen wurden die Baubegehungen seit wann nicht durchgeführt? Bezirk 1. Wurden die gemäß Anweisung Bau (ABau) vorgeschriebenen Baubegehungen zur gegenwartsnahen Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsarbeiten an allen Berliner Schulen im Zeitraum 2000 und 2016 durchgeführt? (ja / nein) 3. Warum wurden die Baubegehungen nicht durchgeführt? Ma-He ja - zuletzt im Jahr 2016 Die letzten Begehungen zur Bewertung des baul. Zustandes der Schulgebäude fanden im Jahr 2016 im Zuge des sog. „Gebäudescans“ statt. Aus Kapazitätsgründen sind in 2018 keine Begehungen möglich. Jedoch sind die jeweiligen Bauleiter/innen auf Grund der Abarbeitung von Störungs- bzw. Mängelmeldungen zum Teil vor Ort in den Schulen. Für 2019 sind erneut systematische Begehungen aller Schulen im Fachvermögen des Bezirks vorgesehen. Li Ja Rd Ja, es werden regelmäßige Begehungen der zuständigen Bauleiter in allen Liegenschaften durchgeführt. Diese erfolgen im Rahmen von laufenden Baumaßnahmen oder in Form von gesonderten turnusmäßigen Begehungen. siehe Antworten zu Fragen 1 und 2 Es sind keine Schulen bekannt, an denen keine Begehungen stattgefunden haben. Alle Objekte werden regelmäßig durch die Bauleitung begangen. Im Zuge der Begehung 2016 wurden alle Schulen im Fachver-mögen des Bezirks begangen. Seite 3 von 3 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Duchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 3 Fragen 4-6 19.09.2018 Bezirk 4. Gibt es eine standardisierte Checkliste zur technischen Überprüfung der Schulen? (ja / nein) 5. Hat der Personalmangel in den Bezirksämtern Auswirkungen auf die pflichtgemäße Durchführung der Baubegehungen? (ja / nein) 6. Ist sichergestellt, dass die zuständigen Schulämter erkannte Mängel umgehend an die Baudienststellen weiterleiten? (ja / nein) Mi nein (individuelle zum Gebäude) k. A. ja Fr-Kr ja ja ja Pa ja nein ja Ch-Wi nein Ja, die turnusmäßigen Begehungen werden seit 2014 durch ein externes Ingenieurbüro durchgeführt. ja Sp nein ja ja St-Ze ja ja ja Te-Sch Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es keine allumfassende Checkliste zur Überprüfung der Schulen. Es sind jedoch die technischen Anlagen erfasst, für die seitens des Gesetzgebers Prüfungen und Wartungen vorgeschrieben sind (u.a. alle sicherheitsrelevanten Anlagen). Wie unter Frage 1 ausgeführt, ist bis dato eine standardisierte Überprüfung der Gebäude gemäß den Vorgaben der ABau aufgrund der personellen Unterausstattung im bezirklichen Facility Management sowie im Schulamt nicht leistbar. Die Verfahren wurden daher den personellen Kapazitäten dahingehend angepasst, dass zumindest ein sicherer Gebäudebetrieb gewährleistet werden kann. Schulhausmeister werden in regelmäßigen Dienstbesprechungen des Schulamtes und mit Beteiligung der SE FM darauf hingewiesen, dass bauliche Mängel zeitnah den zuständigen Fachbereichen zu melden sind. Nk nein ja ja Tr-Kö nein in Bearbeitung nein ja Ma-He Ja, es wurden die Vorgaben zum Gebäudescan verwendet. Ja, der Personalmangel hat Auswirkungen auf die Durchführung der Baubegehungen. Ja, bei Schäden, Havarien, usw. erfolgt eine Meldung durch die Schulleiter/innen und Schulhausmeister/ innen an die Schadenshotline des Bezirksamtes. Von dort werden die verschiedenen Baugewerke beauftragt. Seite 1 von 2 SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Duchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 3 Fragen 4-6 19.09.2018 Bezirk 4. Gibt es eine standardisierte Checkliste zur technischen Überprüfung der Schulen? (ja / nein) 5. Hat der Personalmangel in den Bezirksämtern Auswirkungen auf die pflichtgemäße Durchführung der Baubegehungen? (ja / nein) 6. Ist sichergestellt, dass die zuständigen Schulämter erkannte Mängel umgehend an die Baudienststellen weiterleiten? (ja / nein) Li Nein, es wird nur visuell geprüft. nein ja Rd Es gibt standardisierte Checklisten auf Grundlage der ABau. Die Durchführung und Dokumentation von Baubegehungen erfolgt stets pflichtgemäß. Ja, in der Regel meldet der zuständige Schulhausmeister/die zuständige Schulhausmeisterin die auftretenden Mängel direkt an das bezirkliche Facility Management. Seite 2 von 2 SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 1 Übersicht Fragen 19.09.2018 Lfd. Nr. Fragen Anlage 1. Wurden die gemäß Anweisung Bau (ABau) vorgeschriebenen Baubegehungen zur gegenwartsnahen Feststellung der notwendigenBauunterhaltungsarbeiten an allen Berliner Schulen im Zeitraum 2000 und 2016 durchgeführt? 2. An welchen Schulen wurden die Baubegehungen seit wann nicht durchgeführt? 3. Warum wurden die Baubegehungen nicht durchgeführt? 4. Gibt es eine standardisierte Checkliste zur technischen Überprüfung der Schulen? 5. Hat der Personalmangel in den Bezirksämtern Auswirkungen auf die pflichtgemäße Durchführung der Baubegehungen? 6. Ist sichergestellt, dass die zuständigen Schulämter erkannte Mängel umgehend an die Baudienststellen weiterleiten? 7. Gibt es standardisierte Abläufe in den Schulen, nach welchen, bei Ereignissen oder Unfällen die auf Baumängel / Materialmängelzurückzuführen sind, die Schulämter und die Schulaufsicht verständigt werden? 8. Wenn ja, wie sehen diese aus? 9. Wenn nein, warum gibt es keine standardisierte Meldekette an den Berliner Schulen? 10. Wie ist durch die Schulämter sichergestellt, dass schulfremde Personen nach einem solchen Ereignis die Schule / Baustelle nichtbetreten können? 5 11. Gibt es eine qualifizierte Rufbereitschaft der Schulämter / Hochbauämter, um die erforderliche Meldekette auch an Wochenenden /Ferien aufrechtzuerhalten? 12. Werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochbauämter / Schulämter auch an Wochenenden, ohne Rufbereitschaft zu haben, zuHavarien an Schulen gerufen? 13. Wenn ja, warum gibt es hier keine Regelung seitens der Schulämter (Meldekette Schulleitung/Schulamt)? 14. Wenn nein, wie sieht die Meldekette aus? 2 3 4 6 SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 2 Fragen 1-3 19.09.2018 BSN seit wann? Mi k. A. Die Antwort kann für diesen Zeiraum nicht gegeben werden. Fr-Kr teilweise 2016 wurden alle Schulen im Rahmen des Gebäudescan begangen und hinsichtlich des Sanierungsbedarfes beurteilt. Aufgrund des Pesonalmangels erfolgte keine regelmäßige jährliche Begehung. Pa ja Ch-Wi ja Sp nein Im Rahmen der Bauunterhaltung wurden alle Schulen von den zuständigen Bauleitern begangen. Dringliche Baumängel wurden beseitigt. Die in der ABau beschriebenen Baubegehungen mit erweitertem Personenkreis und Dokumentation konnten auf Grund des Personalnotstandes in den abgefragten Jahren nur an wenigen Schulstandorten durchgeführt werden. Brandsicherheitsschauen haben regelmäßig statt gefunden. In Absprache mit den zuständigen Dezernenten wurden mit dem zur Verfügung stehenden Personal vorrangig dringende Sanierungsmaßnahmen im Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm und aus Förderprogrammen durchgeführt. St-Ze nein Die Objektmanager/innen und Projekteiter/innen sind ohnehinregelmäßig vor Ort. Bezirk 1. Wurden die gemäß Anweisung Bau (ABau) vorgeschriebenen Baubegehungen zur gegenwartsnahen Feststellung der notwendigen Bauunterhaltungsarbeiten an allen Berliner Schulen im Zeitraum 2000 und 2016 durchgeführt? (ja / nein) 3. Warum wurden die Baubegehungen nicht durchgeführt? k. A. k. A. k. A. 2. An welchen Schulen wurden die Baubegehungen seit wann nicht durchgeführt? Seite 2 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 2 Fragen 1-3 19.09.2018 Te-Sch Baubegehungen, so wie sie seit 2013 in der ABau III 150.H „Verfahren für Bauunterhaltungsarbeiten“ festgeschrieben sind, wurden im Bezirk durchgeführt und in der jährlich fortgeschriebenen Arbeitsplanung dokumentiert und hinsichtlich ihrer Dringlichkeit bewertet. Auf die gem. ABau geforderten Bedarfsnachweise musste verzichtet werden, da hierfür weder in der Serviceeinheit Facility Management noch im Schulamt entsprechende Personalkapazitäten vorhanden waren und sind. Die Abstimmung mit den Nutzern erfolgte maßnahmenbezogen, der Begehungsturnus bedarfsgerecht und entsprechend der verfügbaren personellen Kapazitäten. An allen Schulen wurden Baubegehungen entsprechend des unter Frage 1 beschriebenen und bezirksintern angepassten Procedere durchgeführt. Nk nein Aufgrund von Personalmangel, gestiegener Bautätigkeit und den damit verbundenen stark angewachsenen Aufgaben und fehlendem geeignetem Fachpersonal konnten die Baubegehungen in der Vergangenheit nicht immer in allen Liegenschaften turnusmäßig durchgeführt werden. Tr-Kö ja ab 2013 Ma-He ja - zuletzt im Jahr 2016 Die letzten Begehungen zur Bewertung des baul. Zustandes der Schulgebäude fanden im Jahr 2016 im Zuge des sog. „Gebäudescans“ statt. Aus Kapazitätsgründen sind in 2018 keine Begehungen möglich. Jedoch sind die jeweiligen Bauleiter/innen auf Grund der Abarbeitung von Störungs- bzw. Mängelmeldungen zum Teil vor Ort in den Schulen. Für 2019 sind erneut systematische Begehungen aller Schulen im Fachvermögen des Bezirks vorgesehen. Li Ja Alle Objekte werden regelmäßig durch die Bauleitung begangen. siehe Anlage 7 Antwort Frage 2 BA Neukölln Im Zuge der Begehung 2016 wurden alle Schulen im Fachver-mögen des Bezirks begangen. An allen Schulen wurden Baubegehungen entsprechend des unter Frage 1 beschriebenen und bezirksintern angepassten Procedere durchgeführt. Seite 3 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 2 Fragen 1-3 19.09.2018 Rd Ja, es werden regelmäßige Begehungen der zuständigen Bauleiter in allen Liegenschaften durchgeführt. Diese erfolgen im Rahmen von laufenden Baumaßnahmen oder in Form von gesonderten turnusmäßigen Begehungen. siehe Antworten zu Fragen 1 und 2 Es sind keine Schulen bekannt, an denen keine Begehungen stattgefunden haben. Seite 4 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Duchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 3 Fragen 4-6 19.09.2018 Bezirk 4. Gibt es eine standardisierte Checkliste zur technischen Überprüfung der Schulen? (ja / nein) 5. Hat der Personalmangel in den Bezirksämtern Auswirkungen auf die pflichtgemäße Durchführung der Baubegehungen? (ja / nein) 6. Ist sichergestellt, dass die zuständigen Schulämter erkannte Mängel umgehend an die Baudienststellen weiterleiten? (ja / nein) Mi nein (individuelle zum Gebäude) k. A. ja Fr-Kr ja ja ja Pa ja nein ja Ch-Wi nein Ja, die turnusmäßigen Begehungen werden seit 2014 durch ein externes Ingenieurbüro durchgeführt. ja Sp nein ja ja St-Ze ja ja ja Te-Sch Im Bezirk Tempelhof-Schöneberg gibt es keine allumfassende Checkliste zur Überprüfung der Schulen. Es sind jedoch die technischen Anlagen erfasst, für die seitens des Gesetzgebers Prüfungen und Wartungen vorgeschrieben sind (u.a. alle sicherheitsrelevanten Anlagen). Wie unter Frage 1 ausgeführt, ist bis dato eine standardisierte Überprüfung der Gebäude gemäß den Vorgaben der ABau aufgrund der personellen Unterausstattung im bezirklichen Facility Management sowie im Schulamt nicht leistbar. Die Verfahren wurden daher den personellen Kapazitäten dahingehend angepasst, dass zumindest ein sicherer Gebäudebetrieb gewährleistet werden kann. Schulhausmeister werden in regelmäßigen Dienstbesprechungen des Schulamtes und mit Beteiligung der SE FM darauf hingewiesen, dass bauliche Mängel zeitnah den zuständigen Fachbereichen zu melden sind. Nk nein ja ja Tr-Kö nein in Bearbeitung nein ja Ma-He Ja, es wurden die Vorgaben zum Gebäudescan verwendet. Ja, der Personalmangel hat Auswirkungen auf die Durchführung der Baubegehungen. Ja, bei Schäden, Havarien, usw. erfolgt eine Meldung durch die Schulleiter/innen und Schulhausmeister/ innen an die Schadenshotline des Bezirksamtes. Von dort werden die verschiedenen Baugewerke beauftragt. Seite 5 von 15 SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Duchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 3 Fragen 4-6 19.09.2018 Li Nein, es wird nur visuell geprüft. nein ja Rd Es gibt standardisierte Checklisten auf Grundlage der ABau. Die Durchführung und Dokumentation von Baubegehungen erfolgt stets pflichtgemäß. Ja, in der Regel meldet der zuständige Schulhausmeister/die zuständige Schulhausmeisterin die auftretenden Mängel direkt an das bezirkliche Facility Management. Seite 6 von 15 SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 4 Fragen 7-9 19.09.2018 Bezirk 7. Gibt es standardisierte Abläufe in den Schulen, nach welchen, bei Ereignissen oder Unfällen die auf Baumängel / Materialmängel zurückzuführen sind, die Schulämter und die Schulaufsicht verständigt werden? (ja / nein) 8. Wenn ja, wie sehen diese aus? 9. Wenn nein, warum gibt es keine standardisierteMeldekette an den Berliner Schulen? Mi nein, individuell nach Ereignis Meldung erfolgt durch den Hausmeister an Schulamt, Schulamt pflegt Mangel in Programm ein, aber nicht standardisiert Fr-Kr ja Es gibt das Trouble-Ticket-System: Die Schulleitung oder der Hausmeister melden Unfallquellen bzw. Mängel. Das Schulamt prüft die Meldung und leitet diese an den Hochbauservice weiter. Der Zuständige Bauleiter kümmert sich umgehend um die Beseitigung. Pa ja Der Schulleiter meldet einen Schaden dem Schul-und Sportamt. Ch-Wi ja Die Schulhausmeister/innen haben eine Verfahrensanweisung von der SE Facility Management. Seite 7 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 4 Fragen 7-9 19.09.2018 Sp ja Verfahren bei Ereignissen die auf Baumängel / Materialfehler zurückzuführen sind: Die Bauleitung informiert das Schulamt im Fall einer größeren Havarie (unabhängig davon, ob diese durch Baumängel oder Materialfehler oder natürlichen Materialverschleiß entstanden ist) bzw. bei einer normalen Störung, die Einfluss auf die Funktionsfähigkeit der Schule haben kann. Das Schulamt informiert in diesem Fall die Schulaufsicht. Verfahren bei Unfällen: Der geschädigte Beschäftigte des Landes Berlin füllt eine standardisierte Unfallanzeige aus, die über die Schulleitung und über die Schulaufsicht sowie über das Schulamt an die Unfallkasse des Landes Berlin (UKB) gesandt wird. Sofern ein Geschädigter nicht Beschäftigter des Landes Berlin ist, wird eine standardisierte Schadensersatzanzeige ausgefüllt und über die Schulleitung an das Schulamt gesandt wird. Die Schulaufsicht ist in diesem Fall nicht Beteiligter des Verfahrens. St-Ze ja Vordruck vom Nutzer ausgefüllt, über email an den Gebäudeverwalter, der nach Bedarf das FM, den Bereich Grün und ggf. die Schulaufsicht informiert. Te-Sch k. A. k. A. k. A. Nk ja Bei außergewöhnlichen Ereignissen wird entweder telefonisch oder per Fax oder elektronisch der Schulträger bzw. die Schulaufsicht umgehend informiert. Alle Mängel werden zudem von der Schule über ein sog. "Ticketsystem" bei dem zuständigen Facility Management gemeldet und danach geeignete Maßnahmen eingeleitet. Seite 8 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 4 Fragen 7-9 19.09.2018 Tr-Kö ja gemäß Unfallkasse Unfallmeldung der Schule an Schulträger und Unfallkasse, Prüfung Baudienststelle ob Bau-mangel aus dem Bauvertrag vorliegt, wenn Bau-mangel Anzeige an Baufirma und Haftpflicht-versicherung der Firma Ma-He nein entfällt Standardisierte Verfahren gibt es, für Unfälle auf Grund von Baumängeln, nicht. In einem solch speziellen Fall wird gemeinsam, Schulamt/ Schulaufsicht/Baudienststelle, agiert. Li ja Meldungen / Mängel werden mittels Mängel-meldung an das Schulamt weitergeleitet per @ oder Fax von Schulamt an Objektmana-gement, von dort an Baumanagement oder direkte Beauftragung an Rahmenvertragsfirmen Rd Der/Die Schulhausmeister/in oder/und die Schulleitung informieren telefonisch, schriftlich oder persönlich sowohl das Schulamt als auch die Schulaufsicht. siehe Antwort zu Frage 7 entfällt, siehe Antwort zu Frage 7 Seite 9 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 5 Frage 10 19.09.2018 Bezirk 10. Wie ist durch die Schulämter sichergestellt, dass schulfremde Personen nach einem solchen Ereignis die Schule / Baustelle nicht betretenkönnen? Mi Baustellenbereiche werden durch Fachfirmen abgesperrt. Zugang zu Gebäuden ist nur mit Schlüsseln möglich. Fremdpersonenausgeschlossen. Fr-Kr Schulfremde Personen müssen sich ausweisen. Eine Baustelle wird entsprechend abgesichert. Gegebenenfalls werden Räumegesperrt. Zudem wird der Standort über Nacht verschlossen und zusätzlich alarmgesichert. Pa Baustellen werden nach den üblichen Standards gesichert. Ch-Wi Tagsüber kann dies durch die Hausmeister/innen gewährleistet werden, in den Abendstunden erfolgt der Verschluss der Schulen durcheinen beauftragten Sicherheitsdienst. Sp Im Rahmen der Amok-Prävention wurden Eingangstüren von Schulen mit Knaufen und Gegensprech- bzw. Video-Einlass-System bzw. elektronischen Schließzylindern, die von außen nicht öffenbar sind, ausgerüstet. Bei 44 allgemeinbildenden Schulen mit zahlreichen Haupt- und Nebeneingängen und Schulcampusgeländen mit zahlreichen Schulgebäuden konnte das Einlassystem bisher noch nicht flächendeckend implementiert werden. In wenigen Einzelfällen kann derzeit nicht sichergestellt werden, dass schulfremde Personen das Schulgebäude betreten. Diese Schulen haben nach Informationslage des Schulamtes Hausordnungen aufgestellt, in denen geregelt ist, wie der Schulhausmeister bzw. das pädagogische Personal und das nichtpädagogische Personal mit schulfremden Personen umgehen. Im Regelfall ist folgendes Verfahren implementiert: Um genauer zu wissen, welche Personen sich in der Schule aufhalten, müssen sich alle Besucher der Schule im Sekretariat anmelden. Hinweisschilder im Eingangsbereich machen darauf noch einmal aufmerksam. Alle Beschäftigten der Schule sind angewiesen, auf Erwachsene oder Jugendliche, die sich im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände außerhalb der Eingangshalle befinden, zuzugehen und sie nach dem Grund ihrer Anwesenheit zu befragen. St-Ze Der entsprechende Bereich wird gesperrt und für jeden kenntlich gemacht (z.B. Bauzaun, Flatterleine oder ähnliches, je nachGefährdungsstufe). Te-Sch k. A. Nk In der Regel erfolgen hier entsprechende Sicherungsmaßnahmen über den Baubereich. Über weitere Maßnahmen oder Anweisungen an die Schulhausmeister/innen entscheidet auch die Schulleitung vor Ort ggf. auch auf Anweisung durch den Schulträger. Seite 10 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 5 Frage 10 19.09.2018 Tr-Kö Regelungen zum Betreten der Schule werden ausschließlich durch die Hausordnung der Schulen geregelt (innere Schulangelegenheiten). Das Betreten der Baustellen in Schulen regelt sich im Wesentlichen durch die Vorgaben der DGUV und hier im Besonderen durch den SiGeKo, der durch den Bauherren/Baudienststelle bestellt wird. Gefährdungen sind darzustellen und Maßnahmen einzuleiten, die den sicheren Schulbetrieb gewährleisten (www.sichere-schule.de) und das Merkblatt Unfallkasse Berlin werden beachtet. Ma-He Das Hausrecht während der Schulzeit üben die Schulleitung sowie der Hausmeister aus. Baustellen werden durch das Bauamtabgesperrt. Li Der Hausmeister bzw Facilty Management lässt Gefahrenstellen sichern gegebenfalls durch Bauzäune. Rd durch die jeweilige Schulleitung und den zuständigen Schulhausmeister vor Ort Seite 11 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 6 Fragen 11-14 19.09.2018 Bezirk 11.Gibt es eine qualifizierte Rufbereitschaft der Schulämter / Hochbauämter, um die erforderliche Meldekette auch an Wochenenden / Ferien aufrechtzuerhalten? (ja / nein) 12. Werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochbauämter / Schulämter auch an Wochenenden, ohne Rufbereitschaft zu haben, zu Havarien an Schulen gerufen? (ja / nein) 13. Wenn ja, warum gibt es hier keine Regelung seitens der Schulämter (Meldekette Schulleitung/Schulamt)? 14. Wenn nein, wie sieht die Meldekette aus? Mi nein theoretisch ja,praktisch noch nicht Notfälle werden durch die Feuerwehr bearbeitet. Die vertraglich gebundenen Rahmenvertragsfirmen haben zum Teil vertraglich festgelegte Notdienste. Diese Notdienste umfassen auch die Wochenenden. Beauftragen kann diese Firmen jeder im Bezirk Mitte tätige Angestellte, auch Hausmeister von Einrichtungen. Fr-Kr Hochbauamt: ja Schulamt: nein nein k. A. Es gibt das Trouble-Ticket-System: Die Schulleitung oder der Hausmeister melden Unfallquellen bzw. Mängel. Das Schulamt prüft die Meldung und leitet diese an den Hochbauservice weiter. Der zuständige Bauleiter kümmert sich umgehend um die Beseitigung. Darüber hinaus stehen auch Havariefirmen zur Verfügung. Pa Nein, an den Wochenenden ist kein Schulbetrieb . Rufbereitschaften müssten personal-rechtlich angeordnet werden. Nein, an den Wochenenden ist kein Dienstbetrieb in den Hochbauämtern. Wochenenddienst muss personalrechtlich angeordnet werden. k. A. An den Wochenenden sind weder Schulleitung noch Hausmeister in den Schulen. Im Schadensfall agieren Polizei, Feuerwehr oder ggf. Wachschutz selbständig. Seite 12 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 6 Fragen 11-14 19.09.2018 Ch-Wi Nein, es gibt jedoch Notfalllisten mit Erreichbarkeiten von zustän-digen Beschäftigten. Bei Bedarf wird der zuständ-ige Hausmeister angerufen, der ggf. den Bauleitungen und die/den zuständige/n Stadträtin/ Stadtrat informiert. Die Notfalllisten enthalten auch Mitarbeiter*innen des Schulamtes. Sp Schulamt: ja Schulamt: nein k. A. Schulamt: Die Meldekette ist in der Alarmliste geregelt. Am Wochenende / in den Ferien ist der Ansprechpartner Nummer 1 der / die Schulhausmeister/ in, die arbeitsvertraglich geregelt Rufbereitschaftzeiten hat und bei Havarien die Gegebenheiten vor Ort bestens kennt und Sofortmaßnahmen einleiten kann. St-Ze ja (SuS)ja (Hbs) ja (SuS) ja, in sehr seltenen Fällen (Hbs) siehe Antwort zu Frage 11 (SuS) über Rahmenvertragsfirmen, die über Hausmeister oder Schulen direkt verständigt werden (Hbs). siehe Antwort zu Frage 11 (SuS) Te-Sch k. A. k. A. k. A. k. A. Nk ja, allerdings als freiwilligeLeistung nein k. A. Havariemeldungen laufen in der Hauptloge des Rathauses auf, die Loge ist 24 Stunden besetzt, von dort setzt eine Meldekette zum Objektmanagement ein. Tr-Kö nein - nur während des Dienstbetriebes und somit auch in den Ferien nein k. A. Es gibt an Wochenenden und Feiertagen keine geregelten Meldeketten. Derzeit erfolgt die Vertragsanpassung mit der Wachschutzfirma, die bei Schadesereignissen durch die Polizei, entsprechend den Meldelisten nach dem ASOG, gerufen wird. Bei z.B. Havarie mit Wasser wird das Hauptabsperrventil geschlossen. Im Notfall verbleibt die Wachschutzfirma im Objekt, bis Schulträger / Baudienststelle erreichbar sind. Seite 13 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 6 Fragen 11-14 19.09.2018 Ma-He nein nein k. A. Meldungen an Wochenenden erfolgen über den Wachschutz an die Rufbereitschaft des Facility Managements. Li ja nein Da an den Wochenenden kein Personal in den Schulen ist, werden Havarien nicht festgestellt. Rd Die Serviceeinheit Facility Management hat eine Notfallliste. Das ist in den letzten 10 Jahren nicht vorgekommen. siehe Antwort zu Frage 12 Darüber hinaus existiert im Bezirksamt ein Notfallverzeichnis. siehe Antworten zu den Fragen 12 und 13 Seite 14 von 15 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 7 Anwort Frage 2 BA Neukölln 19.09.2018 Schulnr Schulname letzte Brandsicherheitsschau Schulnr Schulname letzte Brandsicherheitsschau 08 G 01 Rixdorfer-Schule (Grundschule) 09.01.2009 08 Y 01 Albrecht-Dürer-Schule (Gymnasium) 08.10.2008 08 G 02 Theodor-Storm-Schule (Grundschule) 22.07.2009 08 Y 02 Albert-Schweitzer-Schule (Gymnasium) 18.11.2009 08 G 03 Hans-Fallada-Schule (Grundschule) 18.02.2009 08 Y 03 Albert-Einstein-Schule (Gymnasium) 18.09.2014 08 G 05 Elbe-Schule (Grundschule) 28.03.2010 08 Y 04 Ernst-Abbe-Schule (Gymnasium) 25.11.2009 08 G 06 Karl-Weise-Schule (Grundschule) 28.10.2009 08 Y 05 Leonardo-da-Vinci-Schule (Gymnasium) 14.01.2009 08 G 07 Hermann-Boddin-Schule (Grundschule) 18.03.2009 08 Y 06 Hannah-Arendt-Schule (Gymnasium) 13.10.2014 08 G 08 Karlsgarten-Schule (Grundschule) 16.04.2008 08 G 09 Regenbogen-Schule (Grundschule) 18.04.2008 08 G 11 Schliemann-Schule (Grundschule) 03.09.2010 08 K 01 Walter-Gropius-Schule (Gemeinschaftsschule) 08.12.2010 08 G 12 Peter-Petersen-Schule (Grundschule) 23.04.2010 08 K 02 Hermann-von-Helmholtz-Schule 10.02.2010 08 G 13 Bruno-Taut-Schule (Grundschule) 10.03.2010 08 K 03 Otto-Hahn-Schule 02.12.2009 08 G 14 Konrad-Agahd-Schule (Grundschule) 13.01.2010 08 K 04 Heinrich-Mann-Schule 09.12.2009 08 G 15 Hermann-Sander-Schule (Grundschule) 27.02.2009 08 K 05 Clay-Schule 15.10.2008 08 G 16 Hugo-Heimann-Schule (Grundschule) 17.02.2010 08 K 06 Fritz-Karsen-Schule (Gemeinschaftsschule) 24.03.2014 08 G 17 Richard-Schule (Grundschule) 06.02.2008 08 K 08 Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli 12.11.2008 08 G 18 Eduard-Mörike-Schule (Grundschule) 24.02.2010 08 K 09 Röntgen-Schule 06.02.2008 08 G 19 Herman-Nohl-Schule (Grundschule) 11.04.2008 08 K 10 Zuckmayer-Schule 20.06.2009 08 G 20 Sonnen-Schule (Grundschule) 01.10.2014 08 K 11 Alfred-Nobel-Schule 07.04.2014 08 G 21 Silberstein-Schule (Grundschule) 20.01.2010 08 K 11 F Alfred-Nobel-Schule (Filiale) 15.09.2014 08 G 22 Schule am Regenweiher (Grundschule) 21.01.2015 08 K 12 Kepler-Schule 14.07.2010 08 G 23 Zürich-Schule (Grundschule) 14.04.2010 08 K 13 Campus Efeuweg (Gemeinschaftsschule) 22.12.2010 08 G 24 Schule am Teltowkanal (Grundschule) 23.01.2008 08 G 25 Michael-Ende-Schule (Grundschule) 25.03.2009 08 G 26 Christoph-Ruden-Schule (Grundschule) 27.05.2014 08 S 01 Adolf-Reichwein-Schule (Sonderschule) 07.04.2010 08 G 27 Oskar-Heinroth-Schule (Grundschule) 27.05.2008 08 S 04 Schule am Zwickauer Damm (Sonderschule) 02.04.2008 08 G 28 Matthias-Claudius-Schule (Grundschule) 01.04.2009 08 S 05 Schule am Hasenhegerweg (Sonderschule) 05.11.2014 08 G 29 Wetzlar-Schule (Grundschule) 13.11.2014 08 S 07 Schule am Bienwaldring (Sonderschule) 28.04.2010 08 G 30 Schule am Sandsteinweg (Grundschule) 08.04.2009 08 S 08 Schilling-Schule (Sonderschule) 11.02.2009 08 G 31 Janusz-Korczak-Schule (Grundschule) 27.01.2010 08 S 09 Schule an der Windmühle (Sonderschule) 24.03.2010 08 G 33 Schule am Fliederbusch (Grundschule) 28.01.2009 08 G 34 Lisa-Tetzner-Schule (Grundschule) 05.11.2014 08 G 35 Schule in der Köllnischen Heide (Grundschule) 21.04.2010 08 G 36 Löwenzahn-Schule (Grundschule) 16.07.2008 08 G 37 Rose-Oehmichen-Schule (Grundschule) 30.04.2008 Brandsicherheitsschauen in Neuköllner Schulen SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 5 Frage 10 19.09.2018 Bezirk 10. Wie ist durch die Schulämter sichergestellt, dass schulfremde Personen nach einem solchen Ereignis die Schule / Baustelle nicht betreten können? Mi Baustellenbereiche werden durch Fachfirmen abgesperrt. Zugang zu Gebäuden ist nur mit Schlüsseln möglich. Fremdpersonen ausgeschlossen. Fr-Kr Schulfremde Personen müssen sich ausweisen. Eine Baustelle wird entsprechend abgesichert. Gegebenenfalls werden Räume gesperrt. Zudem wird der Standort über Nacht verschlossen und zusätzlich alarmgesichert. Pa Baustellen werden nach den üblichen Standards gesichert. Ch-Wi Tagsüber kann dies durch die Hausmeister/innen gewährleistet werden, in den Abendstunden erfolgt der Verschluss der Schulen durch einen beauftragten Sicherheitsdienst. Sp Im Rahmen der Amok-Prävention wurden Eingangstüren von Schulen mit Knaufen und Gegensprech- bzw. Video-Einlass-System bzw. elektronischen Schließzylindern, die von außen nicht öffenbar sind, ausgerüstet. Bei 44 allgemeinbildenden Schulen mit zahlreichen Haupt- und Nebeneingängen und Schulcampusgeländen mit zahlreichen Schulgebäuden konnte das Einlassystem bisher noch nicht flächendeckend implementiert werden. In wenigen Einzelfällen kann derzeit nicht sichergestellt werden, dass schulfremde Personen das Schulgebäude betreten. Diese Schulen haben nach Informationslage des Schulamtes Hausordnungen aufgestellt, in denen geregelt ist, wie der Schulhausmeister bzw. das pädagogische Personal und das nichtpädagogische Personal mit schulfremden Personen umgehen. Im Regelfall ist folgendes Verfahren implementiert: Um genauer zu wissen, welche Personen sich in der Schule aufhalten, müssen sich alle Besucher der Schule im Sekretariat anmelden. Hinweisschilder im Eingangsbereich machen darauf noch einmal aufmerksam. Alle Beschäftigten der Schule sind angewiesen, auf Erwachsene oder Jugendliche, die sich im Schulgebäude bzw. auf dem Schulgelände außerhalb der Eingangshalle befinden, zuzugehen und sie nach dem Grund ihrer Anwesenheit zu befragen. St-Ze Der entsprechende Bereich wird gesperrt und für jeden kenntlich gemacht (z.B. Bauzaun, Flatterleine oder ähnliches, je nach Gefährdungsstufe). Te-Sch k. A. Nk In der Regel erfolgen hier entsprechende Sicherungsmaßnahmen über den Baubereich. Über weitere Maßnahmen oder Anweisungen an die Schulhausmeister/innen entscheidet auch die Schulleitung vor Ort ggf. auch auf Anweisung durch den Schulträger. Seite 1 von 2 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 5 Frage 10 19.09.2018 Bezirk 10. Wie ist durch die Schulämter sichergestellt, dass schulfremde Personen nach einem solchen Ereignis die Schule / Baustelle nicht betreten können? Tr-Kö Regelungen zum Betreten der Schule werden ausschließlich durch die Hausordnung der Schulen geregelt (innere Schulangelegenheiten). Das Betreten der Baustellen in Schulen regelt sich im Wesentlichen durch die Vorgaben der DGUV und hier im Besonderen durch den SiGeKo, der durch den Bauherren/Baudienststelle bestellt wird. Gefährdungen sind darzustellen und Maßnahmen einzuleiten, die den sicheren Schulbetrieb gewährleisten (www.sichere-schule.de) und das Merkblatt Unfallkasse Berlin werden beachtet. Ma-He Das Hausrecht während der Schulzeit üben die Schulleitung sowie der Hausmeister aus. Baustellen werden durch das Bauamt abgesperrt. Li Der Hausmeister bzw Facilty Management lässt Gefahrenstellen sichern gegebenfalls durch Bauzäune. Rd durch die jeweilige Schulleitung und den zuständigen Schulhausmeister vor Ort Seite 2 von 2 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 6 Fragen 11-14 19.09.2018 Bezirk 11.Gibt es eine qualifizierte Rufbereitschaft der Schulämter / Hochbauämter, um die erforderliche Meldekette auch an Wochenenden / Ferien aufrechtzuerhalten? (ja / nein) 12. Werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochbauämter / Schulämter auch an Wochenenden, ohne Rufbereitschaft zu haben, zu Havarien an Schulen gerufen? (ja / nein) 13. Wenn ja, warum gibt es hier keine Regelung seitens der Schulämter (Meldekette Schulleitung/Schulamt)? 14. Wenn nein, wie sieht die Meldekette aus? Mi nein theoretisch ja, praktisch noch nicht Notfälle werden durch die Feuerwehr bearbeitet. Die vertraglich gebundenen Rahmenvertragsfirmen haben zum Teil vertraglich festgelegte Notdienste. Diese Notdienste umfassen auch die Wochenenden. Beauftragen kann diese Firmen jeder im Bezirk Mitte tätige Angestellte, auch Hausmeister von Einrichtungen. Fr-Kr Hochbauamt: ja Schulamt: nein nein k. A. Es gibt das Trouble-Ticket-System: Die Schulleitung oder der Hausmeister melden Unfallquellen bzw. Mängel. Das Schulamt prüft die Meldung und leitet diese an den Hochbauservice weiter. Der zuständige Bauleiter kümmert sich umgehend um die Beseitigung. Darüber hinaus stehen auch Havariefirmen zur Verfügung. Pa Nein, an den Wochenenden ist kein Schulbetrieb . Rufbereitschaften müssten personal-rechtlich angeordnet werden. Nein, an den Wochenenden ist kein Dienstbetrieb in den Hochbauämtern. Wochenenddienst muss personalrechtlich angeordnet werden. k. A. An den Wochenenden sind weder Schulleitung noch Hausmeister in den Schulen. Im Schadensfall agieren Polizei, Feuerwehr oder ggf. Wachschutz selbständig. Seite 1 von 3 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 6 Fragen 11-14 19.09.2018 Bezirk 11.Gibt es eine qualifizierte Rufbereitschaft der Schulämter / Hochbauämter, um die erforderliche Meldekette auch an Wochenenden / Ferien aufrechtzuerhalten? (ja / nein) 12. Werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochbauämter / Schulämter auch an Wochenenden, ohne Rufbereitschaft zu haben, zu Havarien an Schulen gerufen? (ja / nein) 13. Wenn ja, warum gibt es hier keine Regelung seitens der Schulämter (Meldekette Schulleitung/Schulamt)? 14. Wenn nein, wie sieht die Meldekette aus? Ch-Wi Nein, es gibt jedoch Notfalllisten mit Erreichbarkeiten von zustän-digen Beschäftigten. Bei Bedarf wird der zuständ-ige Hausmeister angerufen, der ggf. den Bauleitungen und die/den zuständige/n Stadträtin/ Stadtrat informiert. Die Notfalllisten enthalten auch Mitarbeiter*innen des Schulamtes. Sp Schulamt: ja Schulamt: nein k. A. Schulamt: Die Meldekette ist in der Alarmliste geregelt. Am Wochenende / in den Ferien ist der Ansprechpartner Nummer 1 der / die Schulhausmeister/ in, die arbeitsvertraglich geregelt Rufbereitschaftzeiten hat und bei Havarien die Gegebenheiten vor Ort bestens kennt und Sofortmaßnahmen einleiten kann. St-Ze ja (SuS) ja (Hbs) ja (SuS) ja, in sehr seltenen Fällen (Hbs) siehe Antwort zu Frage 11 (SuS) über Rahmenvertragsfirmen, die über Hausmeister oder Schulen direkt verständigt werden (Hbs). siehe Antwort zu Frage 11 (SuS) Te-Sch k. A. k. A. k. A. k. A. Nk ja, allerdings als freiwillige Leistung nein k. A. Havariemeldungen laufen in der Hauptloge des Rathauses auf, die Loge ist 24 Stunden besetzt, von dort setzt eine Meldekette zum Objektmanagement ein. Seite 2 von 3 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 6 Fragen 11-14 19.09.2018 Bezirk 11.Gibt es eine qualifizierte Rufbereitschaft der Schulämter / Hochbauämter, um die erforderliche Meldekette auch an Wochenenden / Ferien aufrechtzuerhalten? (ja / nein) 12. Werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hochbauämter / Schulämter auch an Wochenenden, ohne Rufbereitschaft zu haben, zu Havarien an Schulen gerufen? (ja / nein) 13. Wenn ja, warum gibt es hier keine Regelung seitens der Schulämter (Meldekette Schulleitung/Schulamt)? 14. Wenn nein, wie sieht die Meldekette aus? Tr-Kö nein - nur während des Dienstbetriebes und somit auch in den Ferien nein k. A. Es gibt an Wochenenden und Feiertagen keine geregelten Meldeketten. Derzeit erfolgt die Vertragsanpassung mit der Wachschutzfirma, die bei Schadesereignissen durch die Polizei, entsprechend den Meldelisten nach dem ASOG, gerufen wird. Bei z.B. Havarie mit Wasser wird das Hauptabsperrventil geschlossen. Im Notfall verbleibt die Wachschutzfirma im Objekt, bis Schulträger / Baudienststelle erreichbar sind. Ma-He nein nein k. A. Meldungen an Wochenenden erfolgen über den Wachschutz an die Rufbereitschaft des Facility Managements. Li ja nein Da an den Wochenenden kein Personal in den Schulen ist, werden Havarien nicht festgestellt. Rd Die Serviceeinheit Facility Management hat eine Notfallliste. Das ist in den letzten 10 Jahren nicht vorgekommen. siehe Antwort zu Frage 12 Darüber hinaus existiert im Bezirksamt ein Notfallverzeichnis. siehe Antworten zu den Fragen 12 und 13 Seite 3 von 3 Seiten SenBildJugFam Referat I D S 18/16185 Berlin: Durchgängige technische Überwachung der Berliner Schulen sichergestellt? Anlage 7 Anwort Frage 2 BA Neukölln 19.09.2018 Schulnr Schulname letzte Brandsicherheitsschau Schulnr Schulname letzte Brandsicherheitsschau 08 G 01 Rixdorfer-Schule (Grundschule) 09.01.2009 08 Y 01 Albrecht-Dürer-Schule (Gymnasium) 08.10.2008 08 G 02 Theodor-Storm-Schule (Grundschule) 22.07.2009 08 Y 02 Albert-Schweitzer-Schule (Gymnasium) 18.11.2009 08 G 03 Hans-Fallada-Schule (Grundschule) 18.02.2009 08 Y 03 Albert-Einstein-Schule (Gymnasium) 18.09.2014 08 G 05 Elbe-Schule (Grundschule) 28.03.2010 08 Y 04 Ernst-Abbe-Schule (Gymnasium) 25.11.2009 08 G 06 Karl-Weise-Schule (Grundschule) 28.10.2009 08 Y 05 Leonardo-da-Vinci-Schule (Gymnasium) 14.01.2009 08 G 07 Hermann-Boddin-Schule (Grundschule) 18.03.2009 08 Y 06 Hannah-Arendt-Schule (Gymnasium) 13.10.2014 08 G 08 Karlsgarten-Schule (Grundschule) 16.04.2008 08 G 09 Regenbogen-Schule (Grundschule) 18.04.2008 08 G 11 Schliemann-Schule (Grundschule) 03.09.2010 08 K 01 Walter-Gropius-Schule (Gemeinschaftsschule) 08.12.2010 08 G 12 Peter-Petersen-Schule (Grundschule) 23.04.2010 08 K 02 Hermann-von-Helmholtz-Schule 10.02.2010 08 G 13 Bruno-Taut-Schule (Grundschule) 10.03.2010 08 K 03 Otto-Hahn-Schule 02.12.2009 08 G 14 Konrad-Agahd-Schule (Grundschule) 13.01.2010 08 K 04 Heinrich-Mann-Schule 09.12.2009 08 G 15 Hermann-Sander-Schule (Grundschule) 27.02.2009 08 K 05 Clay-Schule 15.10.2008 08 G 16 Hugo-Heimann-Schule (Grundschule) 17.02.2010 08 K 06 Fritz-Karsen-Schule (Gemeinschaftsschule) 24.03.2014 08 G 17 Richard-Schule (Grundschule) 06.02.2008 08 K 08 Gemeinschaftsschule auf dem Campus Rütli 12.11.2008 08 G 18 Eduard-Mörike-Schule (Grundschule) 24.02.2010 08 K 09 Röntgen-Schule 06.02.2008 08 G 19 Herman-Nohl-Schule (Grundschule) 11.04.2008 08 K 10 Zuckmayer-Schule 20.06.2009 08 G 20 Sonnen-Schule (Grundschule) 01.10.2014 08 K 11 Alfred-Nobel-Schule 07.04.2014 08 G 21 Silberstein-Schule (Grundschule) 20.01.2010 08 K 11 F Alfred-Nobel-Schule (Filiale) 15.09.2014 08 G 22 Schule am Regenweiher (Grundschule) 21.01.2015 08 K 12 Kepler-Schule 14.07.2010 08 G 23 Zürich-Schule (Grundschule) 14.04.2010 08 K 13 Campus Efeuweg (Gemeinschaftsschule) 22.12.2010 08 G 24 Schule am Teltowkanal (Grundschule) 23.01.2008 08 G 25 Michael-Ende-Schule (Grundschule) 25.03.2009 08 G 26 Christoph-Ruden-Schule (Grundschule) 27.05.2014 08 S 01 Adolf-Reichwein-Schule (Sonderschule) 07.04.2010 08 G 27 Oskar-Heinroth-Schule (Grundschule) 27.05.2008 08 S 04 Schule am Zwickauer Damm (Sonderschule) 02.04.2008 08 G 28 Matthias-Claudius-Schule (Grundschule) 01.04.2009 08 S 05 Schule am Hasenhegerweg (Sonderschule) 05.11.2014 08 G 29 Wetzlar-Schule (Grundschule) 13.11.2014 08 S 07 Schule am Bienwaldring (Sonderschule) 28.04.2010 08 G 30 Schule am Sandsteinweg (Grundschule) 08.04.2009 08 S 08 Schilling-Schule (Sonderschule) 11.02.2009 08 G 31 Janusz-Korczak-Schule (Grundschule) 27.01.2010 08 S 09 Schule an der Windmühle (Sonderschule) 24.03.2010 08 G 33 Schule am Fliederbusch (Grundschule) 28.01.2009 08 G 34 Lisa-Tetzner-Schule (Grundschule) 05.11.2014 08 G 35 Schule in der Köllnischen Heide (Grundschule) 21.04.2010 08 G 36 Löwenzahn-Schule (Grundschule) 16.07.2008 08 G 37 Rose-Oehmichen-Schule (Grundschule) 30.04.2008 Brandsicherheitsschauen in Neuköllner Schulen