Drucksache 18 / 16 186 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2018) zum Thema: Fahrpreis für den On-Demand-Service BerlKönig und Antwort vom 16. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16186 vom 3. September 2018 über Fahrpreis für den On-Demand-Service BerlKönig Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann, da es sich bei dem On-Demand-Service BerlKönig um ein eigenwirtschaftliches Angebot der Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) handelt. Er ist dennoch bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die BVG um Stellungnahme gebeten. Die BVG hat Ihre Stellungnahme in eigener Verantwortung erstellt und übermittelt. Vorbemerkung des Abgeordneten: Vorab: Aus dem Amtsblatt 68. Jahrgang Nr. 34 Ausgegeben zu Berlin am 24. August 2018, Seite 4661 finden sich folgende Informationen zum Fahrpreis des BerlKönig: 1) Fahrpreis Der Fahrpreis für die Nutzung des BerlKönig setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen und wird gegenüber dem Kunden bei der Buchung angegeben: Kilometerpreis Je Kilometer (gemäß vorab berechneter, zeitoptimierter Route) ist ein Preis von 1,50 Euro zu zahlen. Auch bei Strecken unter drei km ist ein Mindestpreis von 4 Euro zu zahlen. Zuschlag für Stoßzeiten In Stoßzeiten ist ein Zuschlag in Höhe von 25 % auf den gesamten Fahrpreis zu zahlen. Stoßzeiten sind Montag bis Freitag von 7 bis 9 Uhr. Preis für Mitfahrer Bucht ein Fahrgast gleichzeitig eine Fahrt für mehrere Personen, erhält jeder Mitfahrer innerhalb der Buchung einen Rabatt von 50 % auf den Fahrpreis. 2 Sowie: 3) Abweichende Beförderungsbedingungen Für den On-Demand-Service BerlKönig gelten die Beförderungsbedingungen des VBB-Tarifs, Teil A. Abweichend davon gilt Folgendes: Der Fahrpreis ist für jeden gebuchten Sitzplatz zu bezahlen. Frage 1: Was ist die Neuerung und der Vorteil des Berlkönig für die Berliner Bevölkerung, wenn der Fahrpreis für eine Person exakt dem eines Berliner Taxis entspricht, bzw. im Grundtarif aktuell sogar 0,10 Euro über dem eines Berliner Taxis liegt? Frage 3: Was ist die Neuerung und der Vorteil des Berlkönig für die Berliner Bevölkerung, wenn bei mehreren Fahrgästen, aber der Buchung von jeweils nur einem Platz, jeder Fahrgast den vollen Preis zu zahlen hat, den er auch zahlen müsste, wenn er allein bzw. mit einem regulären Taxi fahren würde? Frage 4: Bei jeweiliger Vollauslastung von vier bzw acht Sitzplätzen (lt. Presseangaben, Berliner Morgenpost vom 20.12.2017) und unterstellt, dass jeder Kunde einzeln gebucht hat, kostet letztendlich die Fahrt mit dem Berlkönig gesamt vier bis achtmal so viel, wie mit einem regulären Taxi bei gleicher Auslastung und in den sog. Stoßzeiten sogar noch 25% mehr. Aus welchem Grund sollten die Berlinerinnen und Berliner unter diesen Bedingungen den Berlkönig nutzen? Frage 5: Auch wenn gleichzeitig eine Fahrt für mehrere Personen gebucht wird und jeder Mitfahrer 50% Rabatt auf den Fahrpreis erhält, ist die Fahrt insgesamt um einiges teurer, als mit einem regulären Taxi. Aus welchem Grund sollten die Berlinerinnen und Berliner unter diesen Bedingungen den Berlkönig nutzen? Frage 6: Was ist der Hintergrund dieser merkwürdigen Preisstruktur? Frage 7: Wie, glaubt der Senat, unter diesen Bedingungen die Berlinerinnen und Berliner vom Berlkönig überzeugen zu können? Frage 8: In der DS 18/12154 mit dem Titel: Geschäftsmodell Ride-Sharing, teilt der Senat auf die Frage, ob auch die BVG künftig Ride-Sharing anbieten wird, mit: “Als Anbieter von Leistungen im ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) verfolge die BVG das Ziel, durch eine Bündelung von Verkehren und eine enge Anbindung an den ÖPNV die Anzahl privater Autofahrten im innerstädtischen Bereich zu verringern.“. Wie glaubt die BVG mit dem BerlKönig und der o.g. Preisstruktur dieses Ziel zu erreichen? Antwort zu 1 sowie zu 3 bis zu 8: Die BVG hat die Tarifstruktur für das neue Angebot wie folgt erläutert: 3 Preisvergleich BerlKönig zu Taxi mit 1 bzw. 2 Personen Länge der Fahrt BerlKönig 1 Person BerlKönig 2 Personen Taxi * 1-4 Personen 1 km 4,00 € 6,00 € 5,90 € 2 km 4,00 € 6,00 € 7,90 € 3 km 4,50 € 6,75 € 9,90 € 4 km 6,00 € 9,00 € 11,90 € 5 km 7,50 € 11,25 € 13,90 € 6 km 9,00 € 13,50 € 15,90 € 7 km 10,50 € 15,75 € 17,90 € 8 km 12,00 € 18,00 € 19,40 € *bei Fahrten mit dem Taxi können weitere Zuschläge anfallen (1,50 € für Kartenzahlung, 1 € für Sperrgepäck, Extrakosten für Stau/Wartezeiten.) / Der Kurzstreckenpreis von 5 € gilt nur für herbei gewunkene Taxis) Wie in der Tabelle ersichtlich, bietet der BerlKönig insbesondere Gruppen von ein bis zwei Personen die Möglichkeit, kostengünstiger zu fahren als mit dem Taxi. Für die Nutzerin oder den Nutzer bedeutet die Tarifstruktur folglich eine Ersparnis. Der BerlKönig erreicht es darüber hinaus durch seine Algorithmen und die App, diese Person bzw. die gemeinsam buchende Gruppe mit anderen Personen bzw. anderen gemeinsam buchenden Gruppen, die sich untereinander nicht kennen, in Echtzeit für gemeinsame Fahrten zu bündeln. Damit eröffnet das Angebot die Chance, die Anzahl privater Autofahrten im innerstädtischen Bereich zu verringern. Frage 2: Womit wird ein Preiszuschlag um weitere 25% in den Stoßzeiten von Montag bis Freitag 7 bis 9 Uhr gerechtfertigt? Antwort zu 2: Die BVG teilt dazu mit: „Ein Zuschlag in Stoßzeiten bedeutet generell ein günstigeres Angebot in Schwachlastzeiten. Hierdurch kann auch in letzteren eine höhere Auslastung und Bündelung erreicht und somit Verkehr reduziert werden.“ Berlin, den 16.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz