Drucksache 18 / 16 187 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2018) zum Thema: Feinstaub in nichtoberirdischen S- und U-Bahnhöfen und Antwort vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16187 vom 3. September 2018 über Feinstaub in nichtoberirdischen S- und U-Bahnhöfen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Vorbemerkung des Abgeordneten: In der DS 18/15076 wurde die Frage: „Gab es in Berlin jemals Messungen auf Stickoxide und/oder Feinstaub in U- Bahn Bahnhöfen? Wenn ja, in welchen Bahnhöfen und mit welchen Ergebnissen?“ vom Senat eindeutig mit „Nein“ beantwortet. In der DS 16/10483 aus 2007 wurden hingegen anders lautende Aussagen getroffen: „Es erfolgte eine Messung der Berufsgenossenschaft Bahnen im November 2004 auf dem Bahnhof Zoologischer Garten.“ und „Messungen hinsichtlich der Einhaltung des Grenzwertes für die Alveolengängige Fraktion nach TRGS 900 „Arbeitsplatzgrenzwerte“ auf dem Bahnsteig U-Bahnhof Zoologischer Garten durch die Berufsgenossenschaft Bahnen haben einen Wert von 80 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft ergeben.“ Frage 1: Aus welchem Grund wurde in der Beantwortung der DS 18/15076 dieser Umstand bzw. dieses Messergebnis verschwiegen, obwohl es dem Senat ganz offensichtlich bekannt ist? Frage 2: Sieht der Senat bei einem damaligen Messwert von 80 Mikrogramm lungengängigem Feinstaub pro Kubikmeter Luft innerhalb einer U-Bahnstation nach wie vor keinen Handlungsbedarf für Luftbeurteilungen in nichtoberirdischen Schienenverkehrsstationen? 2 Frage 3: Geht der Senat davon aus, dass in den nichtoberirdischen Stationen heute keine Luftbelastung mehr in einer ähnlichen Größenordnung wie 2004 messbar ist, es also zu einer nennenswerten Verbesserung der Luftqualität gekommen ist und somit auch kein Handlungsbedarf besteht? Wenn ja, woraus resultiert diese Annahme? Antwort zu 1 bis zu 3: Die vom Fragesteller zitierte Messung im Jahr 2004 wurde nicht durch die Berliner Senatsverwaltung im Rahmen des Berliner Luftgütemessnetzes durchgeführt, sondern von einer gewerblichen Berufsgenossenschaft. Die Schriftliche Anfrage vom 5. März 2007 (Drucksache 16/10483) ist auf der Internetpräsenz des Abgeordnetenhauses Berlin veröffentlicht (abrufbar unter http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/16/KlAnfr/ka16-10483.pdf). In der Antwort zur schriftlichen Anfrage vom 5. März 2007 wird festgestellt, dass die Grenzwerte für die Beschäftigten in der U-Bahn aus Sicht des Arbeitsschutzes weit unterschritten wurden. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die BVG der Auffassung sei, dass in Anbetracht des festgestellten großen Abstandes zum zulässigen Grenzwert an keiner Stelle im U-Bahn-System eine Überschreitung zu vermuten ist und aufgrund der kurzen Verweilzeit der Fahrgäste in der U-Bahn auch für diese keine relevante Expositionen zu erwarten sind. Nach Auskunft der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) hat die Berufsgenossenschaft der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen (BG BAHNEN) bzw. die mit ihr fusionierte Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) seit dieser Messung keine weiteren Feinstaubmessungen in U-Bahnhöfen der BVG durchgeführt. Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, aus denen sich ein Handlungsbedarf ergäbe Im Übrigen wird auf die Antworten 1 bis 3 zur Schriftlichen Anfrage vom 02.08.2018, Drucksache 18/15829, verwiesen. Berlin, den 17.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz