Drucksache 18 / 16 194 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 31. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2018) zum Thema: „Abkommen für die Jugend“ Teil II – Senat sagt: Das Abkommen hat keine direkte Zeitbegrenzung… und Antwort vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 194 vom 31. August 2018 über „Abkommen für die Jugend“ Teil II – Senat sagt: Das Abkommen hat keine direkte Zeitbegrenzung ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Steht der Senat weiterhin ohne Abstriche dazu, dass für ihn das „Abkommen für die Jugend“ (Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/15146 zu Fragen 3 bis 5) keine direkte Zeitbegrenzung hat? Versteht er unter dieser Aussage auch die weitere Fort- und Umsetzung der im Abkommen konkret vereinbarten Vorhaben? Zu 1.: Die in 2009 im „Abkommen für die Jugend“ vereinbarten Vorhaben sind als Leitlinien zu bewerten und sollen die Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie die Beteiligung von jungen Menschen in möglichst vielen Politikfeldern berücksichtigen. Diese „Grundbotschaft “ gilt weiterhin und wird in vielen Vorhaben aktuell umgesetzt. 2. Warum und aus welchen Gründen wurde vor diesem Hintergrund der Runde Tisch Jugend nach 4 Sitzungen eingestellt? Denkt der Senat daran, diesen Runden Tisch gemeinsam mit dem Landesjugendring wiederaufzunehmen ? Wenn ja, wann und mit welchen Themenstellungen? Wenn nein, warum nicht? Zu 2.: Gemeinsam mit dem Landesjugendring wurde festgestellt, dass die Formate des Runden Tisches nicht die ursprünglich erhoffte Wirkung entfaltet haben. Der Senat ist weiterhin mit dem Landesjugendring in einem intensiven Austauschprozess um geeignete Formate zu entwickeln, um die spezifischen Belange aller jungen Menschen ausreichend zu berücksichtigen . 3. Was wurde zur Weiterentwicklung von Beteiligungsrechten junger Menschen im Land Berlin bisher erreicht und welche innovativen jugendpolitischen Prozesse und Reformvorhaben auf diesem Gebiet will der Senat in dieser Legislatur unterstützen bzw. umsetzen? 2 Zu 3.: Die Beteiligung junger Menschen und die Förderung des ehrenamtlichen Engagements konnte durch gezielt geförderte Projekte des Jugend-Demokratiefonds, durch das Berliner Jugendforum, durch die Förderung von Migrantenselbstorganisationen, durch die modellhafte Einführung von Schülerhaushalten oder durch Projekte der Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik weiterentwickelt und qualifiziert werden. Darüber hinaus plant der Senat ein Jugendfördergesetz auf den Weg zu bringen, an dessen Entwicklung erstmalig Kinder und Jugendliche beteiligt wurden. Sie konnten im Vorfeld der Gesetzeserarbeitung in analoger und digitaler Form ihre Vorstellungen und Wünsche zu Angeboten der Jugendarbeit äußern. Auch im geplanten Gesetz selbst soll die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen verbindlich geregelt werden. Damit sollen Kinder und Jugendliche dabei mitwirken, welche Schwerpunkte und Projekte in ihrem Bezirk bzw. im Land Berlin gefördert werden sollen. 4 Wie wurde die Kooperation zwischen den Schulen und dem Landesjugendring verbessert? Wurde das dafür in Aussicht gestellte Rundschreiben durch den Senat erlassen? Welche weiteren Maßnahmen sind aus den bisher gemachten Erfahrungen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Schulen und dem Landesjugendring unbedingt erforderlich? Zu 4.: Für die Kooperation zwischen den Schulen und dem Landesjugendring wurden zwei Rahmenvereinbarungen abgeschlossen: Die Rahmenvereinbarung über die Kooperation mit Trägern der freien Jugendhilfe bei der Ausgestaltung und Sicherstellung des Ganztagsbetriebes in der Sekundarstufe I (RV Sek I) zwischen dem Land Berlin, der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und dem Landesjugendring e.V. sowie die Rahmenvereinbarung zur Kooperation von Schule und Jugendverbänden außerhalb des Ganztagsbetriebes in der Sekundarstufe I zwischen dem Land Berlin und dem Landesjugendring Berlin e.V. Auf diesen Grundlagen ist eine rege Zusammenarbeit der Schulen mit den Jugendverbänden entstanden, die im Rahmen des Ganztagsbetriebes vermehrt Gruppenangebote anbieten . Schwerpunkte der Arbeit sind Bildungsveranstaltungen auf der Grundlage von Methoden der außerschulischen Bildungsarbeit, Internationale Begegnungen und Ferienfreizeiten , offen Angebote an Schulen und der Einsatz von Freiwilligendienstleistenden an Schulen. Ein besonderer Schwerpunkt der Jugendverbandsarbeit ist die Ausbildung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen im Rahmen der Jugendleitercard (Juleica). 5. Ist es gelungen, Jugendfreizeitstätten zu Bildungsorten zu entwickeln? Wenn ja, wie wurde das erreicht und welche Jugendfreizeitstätten sind als besonders erfolgreiche Beispiele zu benennen? Wenn nein, warum konnte dieses Ziel nicht umgesetzt werden und welche Schlussfolgerungen muss und wird der Senat daraus ziehen? Zu 5.: Jugendfreizeiteinrichtungen sind generell Orte der informellen und der non-formalen Bildung . In der Jugendarbeit wird Bildung umfassend als Selbstbildung der Kinder und Jugendlichen verstanden, die durch vielfältige unterschiedliche pädagogische Settings angeregt und gefördert wird. Eher curricular geprägte Angebote der Jugendarbeit finden u.a. 3 statt in der kulturellen Kinder- und Jugendbildung und der Medienkompetenzförderung. Hier sind insbesondere die 12 bezirklichen Medienkompetenzzentren und die Jugendkulturzentren zu nennen. Landesweit wird zusätzlich auf das Jugendkulturzentrum Pumpe, das Jugendkulturzentrum Schlesische 27 („S27 Kunst und Bildung“), das Kindermuseum Labyrinth und das FEZ Berlin verwiesen. Demokratiebildung wird u.a. durch den Jugend- Demokratiefonds Berlin, deren dort bewilligten Projekte häufig durch Jugendlichengruppen aus Jugendfreizeiteinrichtungen genutzt werden, gefördert. 6. Wurde der Landesjugendring vereinbarungsgemäß in das Rahmenkonzept kulturelle Bildung einbezogen? Wenn ja, welche beispielhaften Erfahrungen wurden dabei gemacht, die für die künftige Weiterentwicklung auf diesem Gebiet erforderlich sind? Wenn nein, warum kam es zu keiner Zusammenarbeit? Zu 6.: Der Landesjugendring war nicht in die Erarbeitung des Rahmenkonzeptes kulturelle Bildung einbezogen, da nach Einschätzung des Landesjugendringes die inhaltliche Einbeziehung der Jugendverbände in dem sehr zeitaufwändigen Erarbeitungsprozess nicht leistbar war. 7. Was wurde auf der Grundlage des Abkommens im Bereich der Stadtentwicklung erreicht? Wie viele Schulhöfe wurden beispielsweise für Kinder und Jugendliche am Nachmittag geöffnet? Welche Vorhaben aus diesem Bereich wird der Senat in dieser Legislatur weiter verfolgen (bitte konkret benennen). Zu 7.: Das Abkommen für die Jugend ist eine Grundlage um jugendrelevante Themen in allen Politikbereichen zu etablieren. Dieses strategische Ziel ist im Bereich der Stadtentwicklung nicht mit einem abrechenbaren Maßnahmeplan verknüpft worden, so dass sich auf dieser Grundlage keine Anzahl von Einzelmaßnahmen ermitteln lassen. 8. Wie schätzt der Senat das von ihm geförderte Projekt des Landesjugendringes „Partizipation – Bildung – Integration“ sowie das Projekt „Jugendmigrationsbeirat“ ein? Wird es Nachfolgeprojekte bzw. eine Weiterführung dieser Initiativen geben? Wenn ja, welche? Wenn nein, welche Gründe führten und führen dazu, die Unterstützung zu beenden? Zu 8.: Ein Schwerpunkt des Projektes „Partizipation – Bildung – Integration“ ist die Unterstützung der Migrant_innenselbstorganisation (MJSO). Diese werden im Doppelhaushalt 2018/2019 mit jährlich 75.000 EUR gefördert. Der Jugendmigrationsbeirat wird bis Ende 2019 durch den Integrationsbeauftragten und den Jugend-Demokratiefonds gefördert. Beide Projekte vertreten insbesondere die Interessen junger Menschen mit (familiärer) Migrationsgeschichte und setzen sich für deren soziale und gesellschaftliche Gleichstellung ein. Beide Projekte ergänzen einander und setzen ihr Ziel, Partizipationsmöglichkeiten für diese Zielgruppen in allen gesellschaftlichen Bereichen zu fördern, erfolgreich um. 4 9. Welche Schlussfolgerungen hat der Senat aus der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2010-2018 für die Fort- und Weiterführung seines „Abkommens für die Jugend“ mit dem Landesjugendring für diese Legislatur gezogen? Welche kurz- und langfristigen Maßnahmen will er in diesem Bereich neben der Verabschiedung eines Jugendfördergesetzes noch umsetzen? Zu 9.: Die neue EU-Jugendstrategie 2019 - 2027 (Engage-Connect-Empower), die voraussichtlich Ende November vom Jugendministerrat beschlossen wird, wird interessante Anregungen zur Weiterentwicklung von jugendpolitischen Zielstellungen geben. Die Ergebnisse sind hier abzuwarten um sie in die weitere Berliner Umsetzung einzubeziehen. Mit dem Gesetzesvorhaben eines Jugendfördergesetzes wird die Beteiligung/Partizipation, sowie die Stärkung der ehrenamtlichen Jugendarbeit (z. B. in den Jugendverbänden) verbunden sein. Berlin, den 17. September 2018 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie