Drucksache 18 / 16 198 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Cornelia Seibeld (CDU) vom 31. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2018) zum Thema: "Gemeinschaftsunterkünfte" und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Frau Abgeordnete Cornelia Seibeld (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16198 vom 31. August 2018 über "Gemeinschaftsunterkünfte" ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu wieviel Prozent sind die durch das LAF zu belegenden Gemeinschaftsunterkünfte (Tempohomes bzw. "Containerdörfer" und MUFs, berlinweit) jeweils belegt? Wie haben sich die Quoten in den letzten 12 Monaten entwickelt? (Bitte tabellarisch aufschlüsseln.) Zu. 1.: Die vom Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zu belegenden Tempohomes, Containerdörfer und Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) waren im August 2018 im Mittel zu 85,8 % belegt. Die Übersicht der letzten 12 Monate zeigt eine nahezu gleichbleibende Auslastung von ca. 85 %. In den ersten Monaten nach der Eröffnung einer neuen Unterkunft ist die Auslastung geringer, da die Belegung schrittweise erfolgt. Die Darstellung über die Laufzeit ist in Anlage 1 dargestellt. Anzumerken ist, dass ca. 1.800 Plätze der Plätze in den Gemeinschaftsunterkünften derzeit nicht verfügbar sind, da in den Unterkünften diverse Baumaßnahmen aufgrund von Umbau- und Mängelbeseitigungsarbeiten geplant sind bzw. ausgeführt werden. Darüber hinaus werden Reservierungen für das Kontingent der Resettlement- Geflüchtete vorgenommen. 2. Wie lange ist die Verbleibdauer der Menschen in den Unterkünften durchschnittlich und wie hat sich diese Zahl in den letzten 12 Monaten entwickelt? Zu 2.: Die Verweildauern von Bewohnenden werden in Gemeinschaftseinrichtungen nicht systematisch erfasst. Eine Aussage kann hierzu deshalb nicht getroffen werden. 2 3. Wie begründet der Senat fachlich einen etwaigen Bedarf an weiteren neu zu errichtenden Unterkünften? Auf welcher Datenbasis erfolgen die zugrundeliegenden Berechnungen von Kapazitäten und Bedarfen? Zu 3: Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen in 2017 eine Modellrechnung zur Prognose des Unterbringungsbedarfs für wohnungslose Personen mit und ohne Fluchthintergrund erstellt. Sie dient als einheitliche Grundlage für alle entsprechenden Planungen des Senats. Die Bedarfsprognose wird monatlich aktualisiert. In die Berechnung der Prognose fließen unter anderem folgende Datenquellen ein: Statistiken bzw. sonstige Veröffentlichungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Anzahl und Entscheidung von Asylanträgen, Herkunftsländern, Verfahrensdauern Auswertungen aus dem System EASY zur Anzahl der nach Berlin verteilten Asylbewerberinnen und Asylbewerber Auswertungen aus dem System OPEN/PROSOZ zur Anzahl der leistungsberechtigten Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Statistiken des LAF zur freiwilligen Ausreise Statistiken des LAF zu Kapazitäten in Unterkünften und deren Auslastung Statistiken des LAF zur Vermittlung von Wohnraum Statistiken der Bundesagentur für Arbeit zu Leistungsberechtigten nach dem SGB II mit Fluchthintergrund Statistiken der Bezirke zur Unterbringung nach dem Allgemeinen Sicherheitsund Ordnungsgesetz (ASOG) Statistiken der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Familiennachzug von Geflüchteten Informationen der Verwaltungsgerichte zur Anzahl und Verfahrensdauer von Klagen gegen Asylentscheidungen Erfahrungswerte zu Verweildauern in Unterkünften bis zum Bezug von eigenem Wohnraum 4. Wie begründet der Senat seine Absicht, MUFs des Typ 1 zu bauen, wenn der Bedarf an Unterkünften ohne Apartmentstruktur - wie sie MUF1 darstellen - nicht mehr gegeben ist? Zu 4.: Bei den MUF 1.0 muss zwischen Gebäuden unterschieden werden, die von den städtischen Wohnungsbaugesellschaften (WBG) errichtet werden und denen, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenSW) errichtet werden. Die SenSW MUF 1.0 wurden als klassische Gemeinschaftsunterkünfte konzipiert. Neun sind bereits fertiggestellt, für das zehnte MUF (Beelitzhof) ist die Planung bereits erfolgt. Die Grundrisse der WBG MUF 1.0 wurden von jeder WBG individuell geplant und weisen ein breites Spektrum an Grundrissen zwischen klassischer Gemeinschaftsunterkunft und Appartementstrukturen auf. Da sich ein großer Anteil der WBG MUF 1.0 noch in der Planungsphase befindet, soll bei diesen bereits so weit wie möglich in Appartementstrukturen gebaut werden. Insofern wird durch die WBG MUF 1.0 nach entsprechenden Planungsanpassungen durch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bereits ein Teil des Bedarfs an Apartment- und Wohnungsstruktur gedeckt. 3 Darüber hinaus werden Gemeinschaftsunterkünfte mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen- und sanitären Anlagen wie Duschen / WC etc. weiterhin als Bestandsunterkünfte zur Deckung des gesamten Bedarfs zur Unterbringung von Geflüchteten entsprechend der Laufzeit des jeweiligen Mietvertrages im Betrieb belassen. Ein Großteil der in den LAF-Unterkünften untergebrachten Geflüchteten könnte bereits in eigenem Wohnraum leben, wenn dieser im geeigneten Preissegment in Berlin in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen würde. Auch aus diesem Grund werden alle zukünftig zu errichtenden MUF eine Appartementbzw . Wohnungsstruktur enthalten. Bereits im Bau bzw. im fortgeschrittenen Planungsstadium befindliche MUF werden wie ursprünglich geplant als Gemeinschaftsunterkunft mit gemeinsamer Nutzung von Küchen und zum Teil sanitären Anlagen errichtet. 5. Durch welche Maßnahmen und mit welchen Angeboten unterstützt der Senat den Umzug von Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen? Zu 5.: Dem LAF stehen im Rahmen des Projektes „Wohnung für Flüchtlinge“ jährlich 275 Wohnungen der WBG zur Verfügung, die an Asylsuchende vermittelt werden. Zusätzlich bietet das LAF allen Asylsuchenden eine Mietberatung im Mietsachgebiet an. Statusgewandelte Flüchtlinge - soweit sie leistungsberechtigt nach dem SGB II oder SGB XII sind - und Asylberechtigte werden bei Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen mit einer Beihilfe für die Erstausstattung einer Wohnung (einschließlich Haushaltsgeräten) unterstützt. Es wurde in 2018 ein gemeinsamer Runder Tisch „Alternativen zur öffentlichen Unterbringung geflüchteter Menschen“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eingerichtet, der beteiligte Verwaltungen, Initiativen, Projekte und Multiplikatoren einbezieht. Unterstützt wird der Runde Tisch durch die Fachstelle für Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, Fair mieten – Fair wohnen, die Koordinierungsstelle Flüchtlingsmanagement, das Willkommenszentrum beim Integrationsbeauftragten. Der Runde Tisch verfolgt die Zielstellungen, private Vermieterinnen und Vermieter für die Vermietung von Wohnungen an die Zielgruppe zu gewinnen, strukturelle Maßnahmen für den Übergang in den regulären Wohnungsmarkt und Strategien zur Erweiterung des geschützten Marktsegments bei den kommunalen und privaten Wohnungsunternehmen zu entwickeln. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Schriftlichen Anfrage 18/11058, insbesondere Anlage 2 verwiesen. 6. Durch welche Maßnahmen und mit welchen Angeboten unterstützt der Senat statusgewandelte Flüchtlinge und Asylberechtigte, wenn sie aus den Gemeinschaftsunterkünften in eigene Wohnungen umgezogen sind? Zu 6.: Der Senat hält zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung von statusgewandelten Geflüchteten vor. Der überwiegende Teil der Beratungs- und Unterstützungsangebote 4 findet sich nicht in den Gemeinschaftsunterkünften, sondern im Sozialraum. Um Geflüchtete frühzeitig auf die vorhandenen Angebote aufmerksam zu machen, erhalten alle bei ihrer Registrierung im LAF einen Überblick über die Beratungsangebote in Form eines Informationspakets mit den zentralen Informationen zu Unterstützungsangeboten. Die Broschüre findet sich auch in neun Sprachen zum Download auf der Webseite des Integrationsbeauftragten unter www.berlin.de/lb/intmig/veroeffentlichungen/gefluechtete. Zudem stehen das Willkommenszentrum Berlin und die Beratungsstelle für Migrantinnen und Migranten beim Beauftragten des Senats für Integration und Migration als zentrale Stellen für die persönliche Beantwortung in allen wichtigen Fragen von Neu-Berlinerinnen und Neu-Berlinern sowie zur Klärung von sozial- und aufenthaltsrechtlichen Fragen zur Verfügung. Der Beauftragte unterstützt darüber hinaus Geflüchtete in migrationsrechtlichen Fragen durch die Förderung von nichtstaatlichen Beratungsstellen. Gegebenenfalls ist auch die Gewährung von Hilfen in besonderen Lebenslagen gem. §§ 67 ff. SGB XII möglich. Dies umfasst die Prüfung der individuellen sozialleistungsrechtlichen Anspruchsvoraussetzungen sowie die Bewilligung einer ggf. notwendigen Leistung durch die Bezirke. Berlin, den 21. September 2018 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Anlage 1 zur Schriftlichen Anfrage 18/16198 Straße Bezirk Einrichtung Kapazität Sep 17 Okt 17 Nov 17 Dez 17 Jan 18 Feb 18 Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug 18 Albert-Kuntz-Straße Marzahn-Hellersdorf MUF 450 21,8 64,6 79,9 88,1 88,8 88,5 86,3 85,8 85,9 88,0 Alfred-Randt-Str. Treptow-Köpenick Container 386 93,4 93,2 97,4 98,4 95,9 92,5 92,4 92,7 91,6 91,0 90,8 86,2 Alte Jakobstraße/Franz-Künstler-Straße Friedrichshain- Kreuzberg Tempohome 160 27,3 85,2 93,3 95,9 96,6 98,6 101,6 Am Oberhafen Spandau Tempohome 256 79,8 83,3 87,8 90,9 92,6 93,3 91,7 89,3 87,6 94,3 95,3 95,2 Bernauer Straße Reinickendorf MUF 224 95,3 96,1 94,2 97,2 97,6 97,8 97,8 98,8 97,7 95,5 94,3 95,5 Blumberger Damm Marzahn-Hellersdorf Container 400 93,0 96,1 95,8 96,7 95,0 92,8 94,1 92,5 91,9 91,3 89,0 91,7 Buchholzer Straße Pankow Tempohome 512 15,7 22,4 19,9 18,9 17,8 17,0 16,6 22,2 45,0 50,3 47,4 Columbiadamm Tempelhof- Schöneberg Tempohome 1024 11,6 28,5 30,9 56,0 71,9 85,2 91,7 89,3 86,7 Dingolfinger Straße Marzahn-Hellersdorf Tempohome 256 90,2 93,7 92,9 98,2 92,8 94,5 92,8 92,0 89,4 92,0 94,0 92,0 Finckensteinallee Steglitz-Zehlendorf Tempohome 256 4,7 75,3 88,7 99,1 98,1 95,4 90,3 92,0 95,3 92,9 Freudstraße Spandau MUF 320 12,7 67,1 76,0 83,4 91,4 88,9 86,9 86,7 87,8 89,2 89,9 Fritz-Wildung-Straße Charlottenburg- Wilmersdorf Tempohome 160 30,9 51,6 Gerlinger Straße Neukölln Tempohome 496 78,7 79,2 80,1 84,9 88,1 82,7 79,6 83,6 83,6 84,2 84,9 86,8 Groscurthstr. Pankow Container 554 83,4 83,7 89,9 88,8 87,8 87,9 85,1 81,4 82,8 81,8 80,4 79,1 Hagenower Ring Lichtenberg MUF 300 86,5 94,4 95,3 94,8 96,1 96,1 95,8 94,0 93,2 91,3 88,4 87,1 Hausvaterweg Lichtenberg Container 280 83,4 89,7 92,8 90,6 85,6 90,8 91,9 90,4 89,2 87,2 83,8 84,4 Hohenschönhauser Straße Lichtenberg Tempohome 256 79,1 86,4 92,2 89,1 88,4 91,3 89,6 86,4 84,3 86,3 87,9 88,9 Hohentwielsteig Steglitz-Zehlendorf Container 340 94,0 98,1 97,3 96,6 91,7 91,2 91,8 91,3 81,8 76,4 83,3 86,4 Lissabonnallee Steglitz-Zehlendorf Tempohome 248 22,1 80,3 92,7 98,3 96,0 94,3 93,2 96,1 91,2 88,4 Ostpreußendamm Steglitz-Zehlendorf Container 296 94,1 94,5 95,0 94,0 93,0 94,3 95,1 95,7 92,1 87,7 90,7 90,4 Paul-Schwenk-Straße Marzahn-Hellersdorf MUF 450 84,4 87,0 89,1 87,2 85,6 84,7 82,2 83,0 83,8 82,8 83,1 83,9 Quittenweg Treptow-Köpenick Tempohome 256 84,5 86,1 84,3 84,7 86,9 85,2 81,4 77,6 74,1 72,2 74,2 73,3 Rudolf-Leonhard-Str. Marzahn-Hellersdorf MUF 450 92,7 90,6 87,7 86,6 88,2 90,1 91,4 91,0 90,5 89,1 88,3 86,4 Siverstorpstraße Pankow Tempohome 256 96,2 95,5 94,3 97,3 91,0 96,6 93,2 91,4 95,9 94,3 90,5 86,0 Wartenberger Straße Lichtenberg MUF 444 10,2 49,3 84,4 95,6 98,7 95,7 95,4 Wittenberger Straße Marzahn-Hellersdorf MUF 450 89,9 97,3 95,2 91,7 89,0 86,2 85,0 84,2 85,7 87,1 87,5 88,1 Wolfgang-Heinz-Straße Pankow MUF 450 26,7 46,5 52,7 84,5 86,1 94,2 95,7 95,9 93,6 93,1 91,4 90,1 Wollenberger Straße Lichtenberg Tempohome 256 94,4 98,7 98,3 97,2 96,5 94,2 93,6 91,5 93,1 92,1 92,4 88,2 Zossener Straße Marzahn-Hellersdorf Tempohome 256 94,6 101,1 99,0 97,1 97,0 96,9 95,9 95,7 94,6 91,3 89,4 87,0 20 22 25 26 26 28 28 28 28 28 29 29 85,7 82,7 78,0 83,6 85,3 82,0 85,5 86,8 86,9 87,7 85,7 85,8 Auslastung in % bezogen auf Kapazität Anzahl Objekte im Monat Belegung im Mittel