Drucksache 18 / 16 199 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 31. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2018) zum Thema: Schulleitung und stellvertretende Schulleitungen und Antwort vom 14. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. enatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16199 vom 31. August 2018 über Schulleitung und stellvertretende Schulleitungen ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele stellvertretende Schulleitungsstellen sind derzeit unbesetzt? Zu 1.: Derzeit (Stand 03.09.2018) sind 102 Stellen für stellvertretende Schulleiterinnen und Schulleiter nicht besetzt. 2. Welche Kurse konkret mit welchem Stundenumfang muss ein Bewerber für das Amt einer stellvertretenden Schulleitung beim Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg zur Qualifizierung durchlaufen? Zu 2.: Um das Amt einer stellvertretenden Schulleitung zu erreichen, müssen keine Qualifizierungskurse durchlaufen werden. 3. Wie viele Teilnehmer haben in diesem Jahr diese Kurse mit Erfolg abgeschlossen? Zu 3.: Siehe Antwort zu 2. 4. Wie vielen Personen haben sich für die Teilnahme an diesen Kursen beworben, sind aber nicht angenommen worden? Zu 4.: Siehe Antwort zu 2. 5. Wie lang ist die Wartezeit für die Zulassung an diesen Kursen derzeit? Zu 5.: Siehe Antwort zu 2. 6. Welchen zeitlichen Umfang haben dieser Kurse jeweils? Zu 6.: Siehe Antwort zu 2. 7. An welchen weiteren Instituten neben dem LISUM kann die Qualifizierung zum Schulleiter mit welchen Kursen und welchem Stundenumfang erworben werden? Zu 7.: Die aktuelle Liste der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie neben dem LISUM anerkannten Anbieter von Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte , die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben (mit Bezug auf die Verwaltungsvorschrift über die Qualifizierung von Lehrkräften, die ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter anstreben (VV Qualifizierung/SL vom 12.08.2013)): - FU Berlin (Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie, weiterbildender Studiengang „Schulentwicklung und Qualitätssicherung“) - IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen, Schleswig-Holstein, Schreberweg 5, 24119 Kronshagen) - LI (Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung, Abteilung Fortbildung , AufgabenbereichWeiterbildung für Funktionsträger, Felix-Dahn-Str. 3, 20357 Hamburg) - TU Kaiserlautern (Fachbereich Sozialwissenschaften, Zentrum für Fernstudien und Universitäre Weiterbildung, Masterstudiengang Schulmanagement) - WiB e.V (Institut zur Weiterqualifizierung im Bildungsbereich an der Universität Potsdam e.V., Zertifikatsstudiengang Schulmanagement) - ZAS (Zentrale Agentur für Schulentwicklung, Friedensallee 71, 15834 Rangsdorf , Geschäftsführer: Eberhard Ramfeldt) - IBS (Interessenverband Berliner Schulleitungen e.V., Referat Fortbildung, Uwe Lutz, Nibelungenstr. 20, 13465 Berlin, Landesvorsitz: Martin Wagner) - Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Gemäß § 15 Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) umfassen die Qualifizierungsmaßnahmen am LISUM 120 Stunden á 45 Minuten und es können nur Maßnahmen anerkannt werden, die diesem Umfang entsprechen und die inhaltlich mit den Maßnahmen des LISUM vergleichbar sind. Deshalb wird geprüft, ob die absolvierten Qualifizierungsteile nach Art und Umfang der geforderten Qualifizierung entsprechen. Sofern Lehrkräfte einen gesamten Studiengang Schulmanagement studiert haben, wird dies ohne Einzelprüfung als hinreichende Qualifizierung anerkannt, da die Studiengänge als solche im Vorfeld auf Übereinstimmung mit den Anforderungen überprüft wurden. Berlin, den 14. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie