Drucksache 18 / 16 203 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 30. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. September 2018) zum Thema: Teiba und die Open Society Foundation und Antwort vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 4 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16203 vom 30. August 2018 über Teiba und die Open Society Foundation ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. „Die „Masjid Taiba“ von arab. ṭayyiba, wörtlich „daß (Allah) Wohlgefällige, das sich Geziemende“ (Vgl. Recep Tayyip Erdoğan) in Hamburg wurde 2010 durch die Sicherheitsbehörden geschlossen. Das Berliner „Teiba Kulturzentrum (TKZ) e.V.“ wurde 2009 gegründet. Die auf der Homepage des TKZ veröffentlichte Satzung enthält u.a. folgenden Passus: „§ 3 Verbandszugehörigkeit Der Verein ist Mitglied des Dachverbandes „Schurarat e.V.“, eingetragen unter der Vereinsnummer: …… Er erkennt die Satzung des Schurarat e.V. vollständig an und unterwirft sich vorbehaltslos sämtlichen Regelungen der Satzung des Schurarat e.V., welche die Mitgliedsvereine betreffen, insbesondere den Sanktionsrechten des Dachverbandes.“ Dies ist ein Verweis auf die „SCHURA – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.“, kurz Schura Hamburg“. Sind dem Senat mögliche personelle, organisatorische oder finanzielle Verflechtungen zwischen TKZ und früheren Funktionären der Hamburger „Masjid Taiba“ bekannt? Zu 1.: Nein, dem Senat sind keine Verflechtungen zwischen dem „Teiba-Kulturzentrum e.V. in Berlin-Spandau“ (TKZ) und der „Masjid Taiba“ in Hamburg bekannt. Verflechtungen dieser Art wären in ideologischer und personeller Hinsicht auch nicht zu erwarten. Beide Moscheenamen enthalten den arabischen Begriff für „Reue“ (arab.: tauba, mit Schreibvarianten wie „teiba“), der jedoch mit einem Namensteil des türkischen Präsidenten keinesfalls sprachlich in Verbindung steht. Die in Hamburg unter dem Namen „Masjid Taiba“ bekannte Moschee trug vielmehr den offiziellen Namen „al-Quds-Moschee“ („Jerusalem-Moschee“) und wurde am 9. August 2010 auf Betreiben des damaligen Hamburger Innensenators Ahlhaus geschlossen. Sie wurde auch von den Attentätern des 11. September regelmäßig besucht. Seite 2 von 4 Der arabische Terminus Schura bezeichnet allgemein ein „Gremium zur Beratung“ (im Englischen oft treffender: Council), dass es, z.B. als „Ältestenrat“ und als „religiösen Beratungszirkel“, in vielen islamischen Vereinen gibt. Auch in zahlreichen Regierungen islamischer Länder sind Schura-Gremien gängig. Zwischen dem „Schurarat e.V.“, wie in der Satzung des TKZ korrekt wiedergegeben und dem „SCHURA – Rat der islamischen Gemeinschaften in Hamburg e.V.“ existieren nach hiesigem Kenntnisstand keine Verbindungen. Der Moscheeverein TKZ in Berlin ist (naturgemäß) kein Mitglied der Hamburger „SCHURA“, die ihre Mitglieder auf der Homepage auflistet. 2. In einem Interview berichtet Mohamad Hajjaj über seine guten Kontakte innerhalb der SPD, deren Mitglied er ist: „Für uns Kinder tauchte das erste richtige Problem auf, als mein älterer Bruder und ich das Abitur gemacht hatten. Denn mit der Duldung durften wir nicht studieren. Auf unseren Papieren stand ausdrücklich drauf: Aufnahme eines Studiums nicht gestattet. Damit haben uns alle Universitäten, an denen wir uns beworben haben, abgelehnt. Wir waren beide ziemlich gut in der Schule und haben die Ausländerbehörde irgendwann überzeugen können, dieses Verbot für uns aufzuheben. Auch Freunde haben sich für uns eingesetzt, zum Beispiel Raed Saleh, der damals schon für die SPD im Abgeordnetenhaus saß. Dann wurde das Verbot auf der Duldung irgendwann tatsächlich einfach durchgestrichen.“ [„Die Geduldeten“ TAZ vom 04.03.2017] Welche Art von Einfluß hat Herr Saleh zugunsten von Herrn Hajjaj auf die Ausländerbehörde ausgeübt? Zu 2.: Eine Einflussnahme von Herrn Saleh auf den aufenthaltsrechtlichen Werdegang von Herrn Mohamad Hajjaj ist dem Senat nicht bekannt. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Schriftlichen Anfragen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Einzelfällen gegeben werden können. 3. Als Vertreter des „Zentralverbandes der Muslime“ in Berlin führt Mohamad Hajjaj zusammen mit Lydia Nofal die Kooperationsvereinbarungen zwischen diesem Verband und der Humboldt- Universität zum Aufbau einer Islamischen Theologie. Ist dem Senat bekannt, daß das u.a. von Herrn Hajjaj gelenkte TKZ auf seiner Homepage Positionen vertritt, welche dem quietistisch-pietistischen Salafismus zuzurechnen sind, so etwa die, daß Frauen keine männlichen Ärzte aufsuchen sollten? Zu 3.: Auf der Homepage des TKZ ist unter dem Reiter „Islam“ und dem dortigen Schlagwort „Frau & Familie“ als 22. Frage (von 25) die Folgende aufgeführt: „Kann sich eine muslimische Frau von einem männlichen Arzt untersuchen lassen?“.1 Beantwortet wird hier in Form einer Empfehlung, die sich dafür ausspricht, sich als Frau aus Gründen der Scham von einer Ärtztin untersuchen zu lassen. Im Notfall gehe jedoch die Gesundheit der Frau vor und sie könne sich daher auch von einem Arzt untersuchen und behandeln lassen. Abgesehen von allgemeinen persönlichen 1 Dieser Fragenkatalog findet sich auch beispielsweise auf der Homepage des „Islamischen Zentrums München“ (IZM) (und auf vielen anderen im Netz), das ebenfalls keine Verbindungen in das salafistische Milieu aufweist, sondern klar der Muslimbruderschaft (MB) zuzuordnen ist. Daher bezieht sich diese spezifische Frage auch nicht exklusiv auf des TKZ. Seite 3 von 4 Gründen, ist diese Regelung nicht exklusiv dem quietistisch-pietistischen Salafismus zuzuordnen. Vielmehr ist sie gängig innerhalb des eher konservativen Spektrums innerhalb der islamischen Community. 4. Bei der Einführung des Studienganges „Islamische Theologie“ ist der Senat bereit, mit der „Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands“ IGS, mit Repräsentanten der Iranischen Theokratie also, in einem Beirat zu kooperieren. Abgeordnete der Berliner Regierungsparteien hingegen warnen vor einer Abschiebung von durch die Iranische Theokratie Verfolgten in ihr Heimatland. [Abschiebungen von KonvertitInnen in den Iran trotz Todesstrafe? Schriftliche Anfrage vom 28.08.2017 Bettina Jarasch (Grüne) [Drucksache 18/12176]. 5.a) Schätzt der Senat die Befürchtungen der Fragesteller über Verfolgungen durch die Iranische Theokratie als unangemessen ein? 5.b) Falls „Nein“: wieso kooperiert er mit der IGS? Zu 4., 5.a und5.b: Staatskirchenrechtlich unterliegt der Staat gegenüber Glaubensinhalten und organisierten religiösen Gruppen einem strikten Neutralitätsgebot. Weder darf er definieren, welche glaubensgebundene Auffassungen zutreffend sind, noch darf er willkürliche Forderungen an ein besonderes Wohlverhalten dieser Gruppen stellen. Der Staat darf sich nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren. Er muss vielmehr allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen. Da die geplante Islamische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin auch die schiitischen Strömungen des Islam mitberücksichtigen soll, ist die Einbeziehung der Islamischen Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands (IGS) sinnvoll, da er als Dachverband viele schiitische Moscheegemeinden repräsentiert und damit eine relevante Größe und Organisationseinheit innerhalb der islamischen Strömungen darstellt. 6. Mohamad Hajjaj ist Geschäftsführer von „Inssan e.V.“ Auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) Open Society: Özil, Inssan, Islamic Relief [Drucksache 18/15483] Frage 3 b.) „Hat der Senat Kenntnis vom Umfang der Zuwendungen der Open Society Foundation an Inssan e.V.?“ antwortete der Senat: Zu 3 b): Inssan e. V. hat im Jahr 2011 zur Finanzierung des Projekts „Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen“ einen Zuschuss der „Foundation Open Society Institut (OSI-ZUG)“, ansässig in CH 6300 Zug, Schweiz, in Höhe von 38.000 € erhalten. Der Betrag ist vollständig in das geförderte Projekt geflossen und hat die erforderliche Landeszuwendung (Fehlbedarfsfinanzierung) entsprechend reduziert. Im Jahr 2012 erhielt Inssan e. V. für das Projekt einen Zuschuss in Höhe von 29.622,21 € und in 2013 in Höhe von 32.472,92 € von der o. g. Organisation.“ In der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) Neutralitätsgesetz und Open Society Foundation [Drucksache 18/15795] beantwortet der Senat die Frage „Hat der Senat Kenntnis davon, daß dem „Inssan e.V“ von der [Open Society Foundation] OSF offenbar nicht nur 2011, 2012 und 2013, sondern auch ab 2015 Mittel zuerkannt wurden?“ mit einem „Ja“. 6.a) Wie erklärt es sich, daß in Drucksache 18/15483 Zahlungen der OSF an „Inssan e.V.“ nur bis einschließlich 2013 aufgeführt werden wenn doch Drucksache 18/15795 erwähnt, daß es auch Zahlungen in den darauf folgenden Jahren gegeben hat? Seite 4 von 4 Zu 6.a: Die Zuwendungen der Open Society Foundation an Inssan e. V. für den Zeitraum 2011, 2012 und 2013 waren zweckgebunden für das aus dem Landesprogramm gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus geförderte Projekt „Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen“ und hat entsprechend die Landeszuwendung gemindert. Zuwendungen der Open Society Foundation an Inssan e. V. nach 2013 haben keinen Bezug zu dem geförderten Projekt. 6.b) Wie hoch sind die Zahlungen der OSF an „Inssan e.V.“ seit 2013? Zu 6.b: Für den Zeitraum 01.08.2015 bis zum 01.08.2017 hat Inssan e.V. nach eigenen Angaben eine Zuwendung in Höhe von 100.000 USD von der Open Society Foundation erhalten. 7. Laut Auskunft des Senates auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Franz Kerker (AfD) zum Thema: Muslimbruderschaft, Millî Görüş, Moscheebau [Drucksache 18/13944] hat „Inssan e.V.“ für sein Projekt „Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit“ im Rahmen des Berliner Landesprogrammes „Demokratie. Vielfalt. Respekt. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus“ folgende Projektförderung erhalten: 2010: 26.779 €; 2011: 22.509 €; 2012: 34.210 €; 2013: 32.915 €; 2014: 35.493 €; 2015: 45.177 €; 2016: 53.450 €; 2017: 60.879 €; 2018: 20.292 €* *Stand 10.04.2018; die Antragsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Laut der Antwort des Senates in Drucksache 18/15795 wird das Projekt weder wissenschaftlich evaluiert, noch ist das gesammelte Material öffentlich zugänglich, während die durchschnittlichen Zuwendungen des Senates für den Zeitraum 2010 bis 2017 insgesamt ca. 311.000 €, daher jährlich ca. 39.000 € betragen. Welchem Gegenwert entsprechen diese Zuwendungen? Zu 7.: Das geförderte Projekt „Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit“ (Projektname bis 2013: „Netzwerk gegen Diskriminierung von Muslimen“) bildet Aktive in verschiedenen Moscheegemeinden in Fragen der Diskriminierung, der aktuellen Rechtslage nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz (AGG) fort und unterstützt deren Vernetzung und gegenseitige Unterstützung. Darüber hinaus erfolgt eine (juristische) Erstberatung von Diskriminierungsbetroffenen und ggf. die Weitervermittlung an spezialisierte Beratungseinrichtungen. Das Projekt informiert über Diskriminierungen von Muslimen sowie über die Rechtslage und berät und stärkt Betroffene. Es leistet deshalb auch einen Beitrag zur Erhöhung des Vertrauens in die Rechtsstaatlichkeit und fördert die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Berlin, den 13. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport