Drucksache 18 / 16 204 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) zum Thema: Der Umgang des Landes Berlin mit dem PMO-Vermögen und Antwort vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Finanzen Herrn Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 204 vom 03. September 2018 über Der Umgang des Landes Berlin mit dem PMO-Vermögen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1.) Welche konkreten Mittel haben die neun Projekte zum Zwecke der wirtschaftlichen Umstrukturierung jeweils und zu welchem Zeitpunkt erhalten? 2.) Welche konkreten Mittel haben die fünf Projekte mit sozialem und kulturellem Zweck jeweils und zu welchem Zeitpunkt erhalten? 3.) Welche konkreten Mittel haben die fünf nicht staatlichen Projekte mit sozialem bzw. kulturellem Zweck jeweils und zu welchem Zeitpunkt erhalten? Zu 1., 2. und 3.: Zur Frage der konkreten Mittel für die einzelnen Projekte verweise ich auf die Anlage der Drucksache 18/1249 des Abgeordnetenhauses vom 20.08.2018. Die Mittel stehen den projektbetreuenden Behörden im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verwendung bzw. Auszahlung zur Verfügung. 4.) Auf welcher Rechtsgrundlage wurde die zweckgebundenen Mittel im Land Berlin schließlich an die 19 Projekte vergeben? (bitte auflisten nach Projekt) 5.) Welche Kriterien waren bei den jeweiligen 19 Projekte entscheidend, um die jeweiligen Mittel zu erhalten? (bitte auflisten nach Projekt) Zu 4. und 5.: Zur Beantwortung verweise ich auf die Ausführungen in der Drucksache 18/1249 des Abgeordnetenhauses. 6.) Auf welcher Grundlage wurde im Land Berlin keine Parlamentsbefassung zum Umgang mit den zufließenden Mitteln aus dem PMO-Vermögen durchgeführt, wie in anderen Bundesländern (u.a. Thüringen ) erfolgt? Zu 6.: Im Land Berlin sind die Mittel der Parteien- und Massenorganisationen der ehem. Deutschen Demokratischen Republik (DDR) (PMO-Mittel) einnahme- und ausgabe- seitig im Haushaltsplan 2018/2019 veranschlagt (Kapitel 2990, Titel 33190 und Titel 89201). In der Erläuterung zu Titel 89201 wird ausgeführt, dass die Mittelverteilung dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis vorgelegt wird. Dies ist mit der Drucksache 18/1249 des Abgeordnetenhauses vom 20.08.2018 erfolgt. 7.) Aus welchen Gründen gab es im Rahmen der Mittelvergabe kein Vorschlagsverfahren für Projekte, die der Verwaltungsvereinbarung 2008 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung vom 11.02.1994 entsprechen? Zu 7.: Im Rahmen der Mittelvergabe wurde ein entsprechendes Vorschlagsverfahren unter Beachtung der Vorgaben der Verwaltungsvereinbarungen durchgeführt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat die Senatsverwaltungen und die betroffenen Bezirke im Februar 2018 aufgefordert, Projektvorschläge für die Verteilung der PMO-Mittel zu unterbreiten . 8.) Wie haben sich die Projekte für die Mittel aus dem PMO-Vermögen beworben? Zu 8.: Die Projektanträge wurden über die Senatsverwaltungen und die betroffenen Bezirke bei der Senatsverwaltung für Finanzen eingereicht. 9.) Warum sah sich das Land Berlin außerstande, Anforderungen für den Mitteleinsatz zu flexibilisieren, um die Mittel gemäß dem Landtagsbeschluss verwenden zu können, während es anderen Bundesländern möglich war? Zu 9.: Hinsichtlich der Verteilung der PMO-Mittel ist das Land Berlin, wie alle anderen Bundesländer auch, an § 20 b Absatz 3 des Gesetzes über Parteien und andere politische Vereinigungen (PartG DDR) sowie die Regelungen der Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und den neuen Ländern gebunden. Eine andere Verwendung der PMO-Mittel wie z.B. zur Errichtung eines Fonds für soziale Härtefälle und bisher nicht berücksichtigte Gruppen von Opfern des Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) -Unrechts erfordert eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. 10.) Warum wurden keine Mittel in das 100-jährige Bauhausjubiläum investiert? Zu 10.: Für das 100-jährige Bauhausjubiläum lag der Senatsverwaltung für Finanzen kein Antrag auf Förderung mit PMO-Mitteln vor. Berlin, den 10.September 2018 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen