Drucksache 18 / 16 211 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Kristian Ronneburg (LINKE) vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) zum Thema: Einordnung von Straßen in Kaulsdorf und Mahlsdorf in das Straßenreinigungsverzeichnis und Antwort vom 16. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Kristian Ronneburg (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16211 vom 03. September 2018 über Einordnung von Straßen in Kaulsdorf und Mahlsdorf in das Straßenreinigungsverzeichnis Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das Bezirksamt Marzahn- Hellersdorf zu den Fragen 8 und 9 um Stellungnahme gebeten. Das Bezirksamt teilte hierzu mit, dass eine Zuarbeit aufgrund von personellen Engpässen derzeit nicht möglich ist. Frage 1: Welche Straßen in Kaulsdorf sind in das Straßenreinigungsverzeichnis A eingeordnet? In welche Reinigungsklassen sind die betreffenden Straßen eingeteilt? Frage 2: Welche Straßen in Kaulsdorf sind in das Straßenreinigungsverzeichnis B eingeordnet? Frage 3: Welche Straßen in Kaulsdorf sind in das Straßenreinigungsverzeichnis C eingeordnet? Frage 4: Welche Straßen in Mahlsdorf sind in das Straßenreinigungsverzeichnis A eingeordnet? In welche Reinigungsklassen sind die betreffenden Straßen eingeteilt? Frage 5: Welche Straßen in Mahlsdorf sind in das Straßenreinigungsverzeichnis B eingeordnet? 2 Frage 6: Welche Straßen in Mahlsdorf sind in das Straßenreinigungsverzeichnis C eingeordnet? Antwort zu 1 bis 6: Die jeweiligen Eingruppierungen der öffentlichen Straßen im Bezirk Marzahn-Hellersdorf sind aus den als Anlage beigefügten Straßenreinigungsverzeichnissen für diesen Bezirk ersichtlich. Die gesamten Straßenreinigungsverzeichnisse für Berlin sind nach Bezirken sortiert. Eine Differenzierung nach Ortsteilen ist nicht möglich. Frage 7: Für welche Straßen fand zuletzt eine Umgruppierung statt? Antwort zu 7: Die zuletzt vorgenommenen Umgruppierungen von Straßen und Straßenabschnitten erfolgten mit dem Inkrafttreten der 22. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Straßenreinigungsverzeichnisse und die Einteilung in Reinigungsklassen zum 01.07.2018. Die Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 28.04.2018. In den als Anlage beigefügten Straßenreinigungsverzeichnissen sind die Umgruppierungen mit Kennziffern versehen. Die Herabgruppierungen sind mit der Ziffer 2 und die Höhergruppierungen mit der Ziffer 3 gekennzeichnet. Desweiteren sind Neuaufnahmen von Straßen mit der Ziffer 1 und Straßenumbenennungen mit der Ziffer 4 gekennzeichnet. Frage 8: Welche Straßen in Kaulsdorf sind bisher nur provisorisch hergestellt? Frage 9: Welche Straßen in Mahlsdorf sind bisher nur provisorisch hergestellt? Antwort zu 8 und 9: Der Senat hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Eine Zuarbeit durch das zuständige Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf ist nicht erfolgt. Berlin, den 16.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz tilgner Text-Box Anlage zur Schriftlichen Anfrage S18/16211