Drucksache 18 / 16 217 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 30. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) zum Thema: Lärmschutz an der BAB 10 im Bereich Karow-Buch/Brandenburg und Antwort vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Tino Schopf (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16217 vom 30. August 2018 über Lärmschutz an der BAB 10 im Bereich Karow-Buch/Brandenburg Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Berlin Senat die Problematik des an der Landesgrenze zu Brandenburg in Berlin-Karow endenden Lärmschutzes der Bundesautobahn 10 bekannt und wie positioniert sich der Berliner Senat dazu? Frage 2: Welche Behörden sind zuständig für die Lärmschutz-Planungen an diesem Abschnitt der BAB 10 und welche weiteren Behörden sind daran beratend beteiligt? Frage 3: Was hat der Berliner Senat bisher unternommen und was plant der Berliner Senat zukünftig zu unternehmen, um auf eine Schließung der Lücke im Lärmschutz an der BAB 10 hinzuwirken? Antwort zu 1 bis 3: Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die BAB 10 verläuft zwischen dem Autobahndreieck Pankow an der westlichen Landesgrenze und der östlichen Landesgrenze Berlin/Brandenburg im Land Berlin. Der 6- streifige Ausbau in diesem Abschnitt der BAB 10, inklusive aller zugehörigen Maßnahmen (u. a. Lärmschutz), wurde mit Beschluss vom 27.02.2009 planfestgestellt und im Jahr 2015 dem Verkehr übergeben. Die Planfeststellungsbehörde hat sämtliche von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange in die vorliegende Zulassungsentscheidung eingestellt und abgewogen. In die Abwägung fanden neben anderen Belangen insbesondere die Gesichtspunkte der Verbesserung der Verkehrssicherheit, der Verkehrsqualität, der Verkehrstechnik und der Regionalplanung, 2 aber ebenso die Gesichtspunkte der Umweltverträglichkeit, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm- und Schadstoffimmissionen, des Wasserschutzes, der städtebaulichen Gestaltung, der Naherholung und des Tierschutzes Eingang. Besondere Bedeutung maß die Planfeststellungsbehörde dem Schutz der benachbarten Wohnsiedlungen vor Lärm- und Luftschadstoffimmissionen bei. Die Planfeststellungsbehörde hat diese Belange entsprechend ihrem tatsächlichen und rechtlichen Gewicht bewertet und die durch das Vorhaben beeinträchtigten Interessen und Güter dem öffentlichen Interesse an der Realisierung des Straßenbauvorhabens gegenübergestellt. Zum Schutz der Anwohnenden erhielt die Autobahn auf der Nordseite auf einer Länge von ca. 1,5 km und auf der Südseite auf einer Länge von ca. 1,8 km Lärmschutzwände, die bis zu 7,50 m hoch sind. Bereits im o. g. Planfeststellungsbeschluss für den 6-streifigen Ausbau der Bundesautobahn (BAB) A 10 im Bezirk Pankow von Berlin von der Landesgrenze Berlin/Brandenburg bis zum Autobahndreieck Pankow vom 27. Februar 2009 ist in der Sachverhaltsbegründung ausgeführt, dass östlich der Landesgrenze zum Schutz der Anwohnenden die aktiven Lärmschutzmaßnahmen um eine angemessene Länge fortzusetzen sind. Dazu sind auf einer Länge von mindestens 140 m beidseitig der A 10 bis zu 6,0 m hohe Lärmschutzanlagen (nördlich Lärmschutzwall, südlich Lärmschutzwand) vorgesehen, die im Hoheitsgebiet des Landes Brandenburg liegen und nicht mit dem vorgenannten Beschluss festgestellt werden konnten. Die Lärmschutzanlagen sind in den planfestgestellten Unterlagen nachrichtlich dargestellt, in die Brandenburger Ausbauplanung übernommen worden und dort mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.07.2011 des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg planfestgestellt. Nach dem Um- und Ausbau des Autobahndreieck (AD) Barnim im Jahr 2013 und dem 6- streifigen Ausbau der A 10 zwischen dem AD Pankow und der Landesgrenze Berlin/Brandenburg im Jahr 2015 wird der dazwischenliegende Autobahnabschnitt auf ca. 2 km Länge ebenfalls ausgebaut (einschließlich der zugehörigen Lärmschutzanlagen). Die Baumaßnahmen an der Autobahn sollen im Dezember 2019 abgeschlossen sein. Berlin, den 13.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz