Drucksache 18 / 16 218 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) zum Thema: Alles Gut(e) zur Einschulung? und Antwort vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Sven Kohlmeier (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - GSen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16218 vom 27. August 2018 über Alles Gut(e) zur Einschulung? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden im Schuljahr 2018/2019 jeweils in welchem Berliner Bezirk in welcher Grundschule eingeschult? Zu 1.: Die Ergebnisse der Statistik der Schülerinnen und Schüler im ersten Schulbesuchsjahr liegen erst Anfang Oktober vor. Bislang benutzen wir prognostische Zahlen aus unserer Modellrechnung: 2 Entwicklung der Schülerzahlen in der 1. Jahrgangsstufe der Grundschulen1,2 Modellrechnung für öffentliche und private allgemein bildende Schulen in Berlin --- Modellrechnung --- Bezirk 2018/2019 Mitte 3.170 Friedrichshain-Kreuzberg 2.690 Pankow 4.040 Charlottenburg-Wilmersdorf 2.680 Spandau 2.280 Steglitz-Zehlendorf 2.860 Tempelhof-Schöneberg 2.760 Neukölln 2.620 Treptow-Köpenick 2.460 Marzahn-Hellersdorf 2.900 Lichtenberg 2.710 Reinickendorf 2.730 Berlin 33.900 2. Wie hoch ist die durchschnittliche Klassenstärke der Grundschulen für das Schuljahr 2018/2019 a) in Berlin insgesamt? b) bei den öffentlichen Grundschulen? c) bei den Grundschulen in freier Trägerschaft? d) in den einzelnen Bezirken e) in den einzelnen Grundschulen (bitte nach Bezirk aufschlüsseln)? 3. An welchen Grundschulen wird eine Klassenstärke von 26 Schülerinnen und Schülern überschritten (bitte nach Bezirk und Anzahl der betroffenen Klassen pro Grundschule aufschlüsseln)? 4. Im Falle von Überschreitungen der Klassenstärken gem. § 4, Abs. 8 GsVO, a) wie lassen sich diese Überschreitungen rechtfertigen? b) in wessen Verantwortung liegt eine Entscheidung darüber, dass eine Klasse mit mehr als 26 Schülern gebildet wird? c) welche Maßnahmen unternimmt der Senat, um solche Überschreitungen in Zukunft im Einzelnen zu vermeiden? 5. Gibt es der Beantwortung der Anfrage zu dem Thema der Anfrage aus Sicht des Senats noch etwas hinzuzufügen ? Zu 2. bis 5.: Die Daten der IST-Statistik, die eine Antwort auf diese Fragen ermöglichen, liegen voraussichtlich ab Mitte November vor. Berlin, den 17. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie 1) Grundschule und Grundstufe an Integrierte Sekundarschulen (ISS) 2 ohne Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt