Drucksache 18 / 16 220 – 16 354 Schriftliche Anfragen 18. Wahlperiode Schriftliche Anfragen des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) zum Thema: Halten sich die im Anhang genannten privaten Schulen im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? und Antwort vom 19. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16220 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Berlin Zentrum (01P23) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16221 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Charlottenburg (04P05) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16222 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Frohnau (Gymnasium) (12P03) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16223 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Köpenick (09P07) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16224 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Lichtenberg (11P03) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16225 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Ecole Voltaire (01P47) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16226 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Neukölln (08P03) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16227 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Spandau im Johannesstift (05P03) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? - - 2 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16228 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Steglitz (06P12) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16229 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Wilmersdorf (04P21) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16230 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Georgschule (05P18) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16231 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Grundschule Pfefferwerk (03P14) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16232 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Integrative Montessori Grundschule Pankow (03P21) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16233 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Interkulturelle Waldorfschule Berlin(09P18) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16234 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Montessori Schule Köpenick (09P06) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16235 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Naturschule im StadtGUT (03P23) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16236 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Schule am Elsengrund (10P12) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16237 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Schule am Mauerpark (01P13) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16238 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Schule Anne-Sophie Berlin (Gymnasium) (06P20) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16239 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Grundschule Anne-Sophie Berlin (06P20) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16240 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Schule Charlottenburg (04P15) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? - - 3 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16241 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Schule in Berlin (07P05) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16242 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Schule Kreuzberg (02P09) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16243 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Schule Pankow (03P13) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16244 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Schule Schöneberg (07P19) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16245 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Platanus Schule Berlin (03P28) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16246 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Mauritius (11P01) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16247 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Demokratische Schule X (12P10) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16248 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Deutsch Skandinavische Gemeinschaftsschule (07P13) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16249 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Elisabethstift-Schule (12P06) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16250 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Emil-Molt-Schule (06P05) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16251 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Erste Aktivschule Charlottenburg (04P22) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16252 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Grundschule Berlin Buch (03P33) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16253 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Grundschule Friedrichshagen (09P13) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? - - 4 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16254 vom 27. August 2018 über Hält sich das private Canisius-Kolleg (01P06) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16255 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Christburg Campus Grundschule (03P03) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16256 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Christburg Campus ISS (03P03) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16257 vom 27. August 2018 über Hält sich das private Privates Europa-Gymnasium (07P11) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16258 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Berlin British School (04P39) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16259 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Berlin Cosmopolitan School (Gymnasium) (01P22) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16260 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Berlin Cosmopolitan School (01P22) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16261 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Berlin Metropolitan School (01P16) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16262 vom 27. August 2018 über Hält sich die private BEST-Sabel-Grundschule Kaulsdorf (10P13) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16263 vom 27. August 2018 über Hält sich die private BEST-Sabel-Grundschule Mahlsdorf (10P05) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16264 vom 27. August 2018 über Hält sich das private BEST-Sabel-Gymnasium (09P09) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16265 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Hildegard (07P06) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? - - 5 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16266 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Ludwig (04P10) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16267 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Marien (Grundschule) (08P02) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16268 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Marien (Gymnasium) (08P04) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16269 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Paulus (01P05) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16270 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Ursula (06P01) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16271 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Theresienschule (03P10) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16272 vom 27. August 2018 über Hält sich die private KreativitätsGrundschule Berlin Lichtenberg (11P04) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16273 vom 27. August 2018 über Hält sich die private KreativitätsGrundschule Treptow (09P16) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16274 vom 27. August 2018 über Hält sich die private KreativitätsGymnasium Lichtenberg (11P09) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16275 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Grundschule Frohnau (12P03) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16276 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Grundschule Pankow (03P12) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16277 vom 27. August 2018 über Hält sich das private Evangelisches Gymnasium zum Grauen Kloster (04P11) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16278 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Berlin Friedrichshain (02P25) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? - - 6 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16279 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Evangelische Schule Berlin Mitte (01P01) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16280 vom 27. August 2018 über Hält sich die private BEST-Sabel-ISS (09P09) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16281 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Bewegte Schule Köpenick (09P10) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16282 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Bilinguale Schule Phorms Mitte (Gymnasium) (01P18) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16283 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Bilinguale Schule Phorms Mitte (01P18) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16284 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Bilinguale Schule Phorms Berlin Süd - Grundschule (06P18) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16285 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Bilinguale Schule Phorms BerlinSüd – Gymnasium (06P18) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16286 vom 27. August 2018 über Hält sich die private bip-Grundschule Berlin-Kaulsdorf (10P14) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16287 vom 27. August 2018 über Hält sich die private bip-Grundschule Pankow (03P18) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16288 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH (02P12) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16289 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Kristall Grundschule (01P50) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16290 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Lauder Beth-Zion Schule (03P26)im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16291 vom 27. August 2018 über Hält sich die private MeineSchuleBerlin (08P09) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? - - 7 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16292 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule (ISS) Sankt Marien (08P04) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16293 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Montessori-Gemeinschaftsschule Berlin Buch (03P32) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16294 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Montessori-Schule Heiligensee (ISS) (12P14) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16295 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Montessori-Schule Heiligensee (12P14) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16296 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Moasik-Grundschule (09P12) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16297 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Moser-Schule (04P24) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16298 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Netzwerk-Schule (02P13) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16299 vom 27. August 2018 über Hält sich die private NEWschool (04P38) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16300 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Parzival-Schule (06P07) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16301 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Private Goethe-Grundschule (12P07) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16302 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Private Goethe-Schule (Gymnasium) (12P07) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16303 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Heinz-Galinski-Schule (04P03) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16304 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Immanuel-Grundschule (05P15) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? - - 8 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16305 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Internationale Lomonossow-Schule Berlin (01P25) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16306 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Internationale Lomonossow-Schule Marzahn (10P10) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16307 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Internationale Montessorischule (06P21) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16308 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Islamische Grundschule (02P03) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16309 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Johann-Georg-Elser-Schule (08P01) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16310 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Johannes-Schule Berlin (07P18) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16311 vom 27. August 2018 über Hält sich das private Jüdisches Gymnasium Moses Mendelssohn (01P03) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16312 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Jüdische Traditions-Schule (G) (04P23) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16313 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Private Kant-Schule (Grundschule) (06P10) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16314 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Kant-Schule ISS (06P11) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16315 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Grundschule Salvator (12P01) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16316 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Bernhard-Lichtenberg (05P02) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16317 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Herz Jesu (04P01) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? - - 9 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16318 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Liebfrauen (04O04) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16319 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Alfons (07P04) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16320 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Salvator (12P04) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16321 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Katholische Schule Sankt Franziskus (07P01) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16322 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Klax-Grundschule (03P02) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16323 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Klax-Grundschule ISS (03P22) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16324 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Jüdische Traditions-Schule (04P23) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16325 vom 27. August 2018 über Hält sich das private Wilhelmstadt Gymnasium (05P13) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16326 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Wilhelmstadt-ISS (05P13) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16327 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Sekundarschule – PepperMont (03P34) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16328 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Waldorfschule am Prenzlauer Berg (03P30) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16329 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Waldorfschule Südost (09P01) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16330 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Waldorfschule Havelhöhe – Eugen Kolisko (05P01) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? - - 10 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16331 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Waldorfschule Kreuzberg (02P04) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16332 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freudberg Schule (04P41) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16333 vom 27. August 2018 über Hält sich das private Galileo Gymnasium (04P35) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16334 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Gemeinschaftsschule nach der Pädagogik Berthold Ottos (06P13) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16335 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Stephanus-Schule (03P11) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16336 vom 27. August 2018 über Hält sich das private Gymnasium Königin-Luise-Stiftung (06P06) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16337 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Freie Waldorfschule Mitte (01P04) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16338 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Alternativschule (12P11) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16339 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Annie-Heuser-Schule (04P12) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16340 vom 27. August 2018 über Hält sich die private August-Hermann-Francke-Schule (05P04) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16341 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Berlin Bilingual School Pankow (03P37) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16342 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Berlin Bilingual Schule (02P11) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16343 vom 27. August 2018 über Hält sich die private ISS Berlin British School (04P40) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? - - 11 sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16344 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Quinoa-Schule Wedding (01P49) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16345 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Rudolf-Steiner-Schule Berlin (06P04) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16346 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Sabine-Ball-Schule (10P09) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16347 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Schele-Schule (04P02) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16348 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Schule am Westend (04P27) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16349 vom 27. August 2018 über Hält sich die private SchuleEins (03P20) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16350 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Swiss International School Berlin (05P19) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16351 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Ting-Schule (03P24) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16352 vom 27. August 2018 über Hält sich die private W-I-R-Grundschule Pfefferwerk (09P15) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16353 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Waldorfschule Märkisches Viertel (12P02) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? sowie auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16354 vom 27. August 2018 über Hält sich die private Waldschule Gerdes (06P02) im Schuljahr 2018/2019 an das Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG? ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftlichen Anfragen wie folgt: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 die o.g. Schule? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler der o.g. Schule sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? - - 12 3. Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das die o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch ihrer Schule erhebt? 4. Wie hoch ist an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung “ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich ? 8. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Zu 1. bis 10.: Zur Beantwortung der Schriftlichen Anfragen wurden die einzelnen Fragen an die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft mit einem Antwortvordruck weitergeleitet. Eine Antwortübersicht und die einzelnen Antworten der Schulträger sind als Anlagen beigefügt. Nicht alle Schulträger haben geantwortet. Insoweit Schulträger der Veröffentlichung einzelner Antworten ausdrücklich widersprochen haben, sind diese Antworten geschwärzt worden. Berlin, den 19. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie SenBildJugFam II C 2 Antwortübersicht zur Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/16220 bis 18/16355 durch die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft Seite 1 von 6 Seiten lfd.Nr. Name der Ersatzschule Anfragen Nr. (18/16…) 1 Evangelische Schule Berlin Zentrum (01P23) 220 2 Evangelische Schule Charlottenburg (04P05) 221 3 Evangelische Schule Frohnau (Gymnasium) (12P03) 222 4 Evangelische Schule Köpenick (09P07) 223 5 Evangelische Schule Lichtenberg (11P03) 224 6 Ecole Voltaire (01P47) 225 7 Evangelische Schule Neukölln (08P03) 226 8 Evangelische Schule Spandau im Johannesstift (05P03) 227 9 Evangelische Schule Steglitz (06P12) 228 10 Evangelische Schule Wilmersdorf (04P21) 229 11 Freie Georgschule (05P18) 230 12 Freie Grundschule Pfefferwerk (03P14) 231 13 Freie Integrative Montessori Grundschule Pankow (03P21) 232 14 Freie Interkulturelle Waldorfschule Berlin(09P18) 233 15 Freie Montessori Schule Köpenick (09P06) 234 16 Freie Naturschule im StadtGUT (03P23) 235 17 Freie Schule am Elsengrund (10P12) 236 18 Freie Schule am Mauerpark (01P13) 237 19 Freie Schule Anne-Sophie Berlin (Gymnasium) (06P20) 238 20 Freie Grundschule Anne-Sophie Berlin (06P20) 239 21 Freie Schule Charlottenburg (04P15) 240 22 Freie Schule in Berlin (07P05) 241 23 Freie Schule Kreuzberg (02P09) 242 24 Freie Schule Pankow (03P13) 243 Verweis zu den jeweiligen Anlagen mit den Antworten zu den Fragen 1. bis 10. der Schriftlichen Anfragen18/16220 bis 18/16355 vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) und ggf. Bemerkungen. Siehe Antworten in Anlage 2 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 7 Siehe Antworten in Anlage 8 Siehe Antworten in Anlage 11 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 12 Siehe Antworten in Anlage 13 Siehe Antworten in Anlage 9 a+b Siehe Antworten in Anlage 10 Siehe Antworten in Anlage 10 Siehe Antworten in Anlage 3 Siehe Antworten in Anlage 4 Siehe Antworten in Anlage 5 a Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 6 a+b SenBildJugFam II C 2 Antwortübersicht zur Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/16220 bis 18/16355 durch die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft Seite 2 von 6 Seiten lfd.Nr. Name der Ersatzschule Anfragen Nr. (18/16…) Verweis zu den jeweiligen Anlagen mit den Antworten zu den Fragen 1. bis 10. der Schriftlichen Anfragen18/16220 bis 18/16355 vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) und ggf. Bemerkungen. 25 Freie Schule Schöneberg (07P19) 244 26 Platanus Schule Berlin (03P28) 245 27 Katholische Schule Sankt Mauritius (11P01) 246 28 Demokratische Schule X (12P10) 247 29 Deutsch Skandinavische Gemeinschaftsschule (07P13) 248 30 Elisabethstift-Schule (12P06) 249 31 Emil-Molt-Schule (06P05) 250 32 Erste Aktivschule Charlottenburg (04P22) 251 33 Evangelische Grundschule Berlin Buch (03P33) 252 34 Evangelische Grundschule Friedrichshagen (09P13) 253 35 Canisius-Kolleg (01P06) 254 36 Christburg Campus Grundschule (03P03) 255 37 Christburg Campus ISS (03P03) 256 38 Privates Europa-Gymnasium (07P11) 257 39 Berlin British School (04P39) 258 40 Berlin Cosmopolitan School (Gymnasium) (01P22) 259 41 Berlin Cosmopolitan School (01P22) 260 42 Berlin Metropolitan School (01P16) 261 43 BEST-Sabel-Grundschule Kaulsdorf (10P13) 262 44 BEST-Sabel-Grundschule Mahlsdorf (10P05) 263 45 BEST-Sabel-Gymnasium (09P09) 264 46 Katholische Schule Sankt Hildegard (07P06) 265 47 Katholische Schule Sankt Ludwig (04P10) 266 48 Katholische Schule Sankt Marien (Grundschule) (08P02) 267 Siehe Antworten in Anlage 14 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 18 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 19 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 16 a+b+c Siehe Antworten in Anlage 6 a+b Siehe Antworten in Anlage 17 a+b Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 20 a+b Siehe Antworten in Anlage 43 Siehe Antworten in Anlage 43 Siehe Antworten in Anlage 43 Siehe Antworten in Anlage 27 a+b Siehe Antworten in Anlage 27 a+b Siehe Antworten in Anlage 45 a+b Siehe Antworten in Anlage 41 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 15 SenBildJugFam II C 2 Antwortübersicht zur Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/16220 bis 18/16355 durch die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft Seite 3 von 6 Seiten lfd.Nr. Name der Ersatzschule Anfragen Nr. (18/16…) Verweis zu den jeweiligen Anlagen mit den Antworten zu den Fragen 1. bis 10. der Schriftlichen Anfragen18/16220 bis 18/16355 vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) und ggf. Bemerkungen. 49 Katholische Schule Sankt Marien (Gymnasium) (08P04) 268 50 Katholische Schule Sankt Paulus (01P05) 269 51 Katholische Schule Sankt Ursula (06P01) 270 52 Katholische Theresienschule (03P10) 271 53 KreativitätsGrundschule Berlin Lichtenberg (11P04) 272 54 KreativitätsGrundschule Treptow (09P16) 273 55 KreativitätsGymnasium Lichtenberg (11P09) 274 56 Evangelische Grundschule Frohnau (12P03) 275 57 Evangelische Grundschule Pankow (03P12) 276 58 Evangelisches Gymnasium zum Grauen Kloster (04P11) 277 59 Evangelische Schule Berlin Friedrichshain (02P25) 278 60 Evangelische Schule Berlin Mitte (01P01) 279 61 BEST-Sabel-ISS (09P09) 280 62 Bewegte Schule Köpenick (09P10) 281 63 Bilinguale Schule Phorms Mitte (Gymnasium) (01P18) 282 64 Bilinguale Schule Phorms Mitte (01P18) 283 65 Bilinguale Schule Phorms Berlin Süd - Grundschule (06P18) 284 66 Bilinguale Schule Phorms BerlinSüd – Gymnasium (06P18) 285 67 bip-Grundschule Berlin-Kaulsdorf (10P14) 286 68 bip-Grundschule Pankow (03P18) 287 69 Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH (02P12) 288 70 Kristall Grundschule (01P50) 289 71 Lauder Beth-Zion Schule (03P26) 290 72 MeineSchuleBerlin (08P09) 291 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 23 a+b Siehe Antworten in Anlage 23 c Siehe Antworten in Anlage 23 a+b Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 43 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 21 Siehe Antworten in Anlage 21 Siehe Antworten in Anlage 22 Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 1 a+b Siehe Antworten in Anlage 39 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 22 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 23 a+b+c Siehe Antworten in Anlage 38 a+b SenBildJugFam II C 2 Antwortübersicht zur Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/16220 bis 18/16355 durch die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft Seite 4 von 6 Seiten lfd.Nr. Name der Ersatzschule Anfragen Nr. (18/16…) Verweis zu den jeweiligen Anlagen mit den Antworten zu den Fragen 1. bis 10. der Schriftlichen Anfragen18/16220 bis 18/16355 vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) und ggf. Bemerkungen. 73 Katholische Schule (ISS) Sankt Marien (08P04) 292 74 Montessori-Gemeinschaftsschule Berlin Buch (03P32) 293 75 Montessori-Schule Heiligensee (ISS) (12P14) 294 76 Montessori-Schule Heiligensee (12P14) 295 77 Moasik-Grundschule (09P12) 296 78 Moser-Schule (04P24) 297 79 Netzwerk-Schule (02P13) 298 80 NEWschool (04P38) 299 81 Parzival-Schule (06P07) 300 82 Private Goethe-Grundschule (12P07) 301 83 Private Goethe-Schule (Gymnasium) (12P07) 302 84 Heinz-Galinski-Schule (04P03) 303 85 Immanuel-Grundschule (05P15) 304 86 Internationale Lomonossow-Schule Berlin (01P25) 305 87 Internationale Lomonossow-Schule Marzahn (10P10) 306 88 Internationale Montessorischule (06P21) 307 89 Islamische Grundschule (02P03) 308 90 Johann-Georg-Elser-Schule (08P01) 309 91 Johannes-Schule Berlin (07P18) 310 92 Jüdisches Gymnasium Moses Mendelssohn (01P03) 311 93 Jüdische Traditions-Schule (G) (04P23) 312 94 Private Kant-Schule (Grundschule) (06P10) 313 95 Kant-Schule ISS (06P11) 314 96 Katholische Grundschule Salvator (12P01) 315 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 26 Siehe Antworten in Anlage 26 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 27 a+b Siehe Antworten in Anlage 28 a+b Siehe Antworten in Anlage 28 a+b Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 5b Siehe Antworten in Anlage 5 a+b Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 40 Siehe Antworten in Anlage 5 a+b Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 24 Siehe Antworten in Anlage 25 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 29 a+b Siehe Antworten in Anlage 40 Siehe Antworten in Anlage 15 SenBildJugFam II C 2 Antwortübersicht zur Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/16220 bis 18/16355 durch die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft Seite 5 von 6 Seiten lfd.Nr. Name der Ersatzschule Anfragen Nr. (18/16…) Verweis zu den jeweiligen Anlagen mit den Antworten zu den Fragen 1. bis 10. der Schriftlichen Anfragen18/16220 bis 18/16355 vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) und ggf. Bemerkungen. 97 Katholische Schule Bernhard-Lichtenberg (05P02) 316 98 Katholische Schule Herz Jesu (04P01) 317 99 Katholische Schule Liebfrauen (04O04) 318 100 Katholische Schule Sankt Alfons (07P04) 319 101 Katholische Schule Salvator (12P04) 320 102 Katholische Schule Sankt Franziskus (07P01) 321 103 Klax-Grundschule (03P02) 322 104 Klax-Grundschule ISS (03P22) 323 105 Jüdische Traditions-Schule (04P23) 324 106 Wilhelmstadt Gymnasium (05P13) 325 107 Wilhelmstadt-ISS (05P13) 326 108 Freie Sekundarschule – PepperMont (03P34) 327 109 Freie Waldorfschule am Prenzlauer Berg (03P30) 328 110 Freie Waldorfschule Südost (09P01) 329 111 Freie Waldorfschule Havelhöhe – Eugen Kolisko (05P01) 330 112 Freie Waldorfschule Kreuzberg (02P04) 331 113 Freudberg Schule (04P41) 332 114 Galileo Gymnasium (04P35) 333 115 Gemeinschaftsschule nach der Pädagogik Berthold Ottos (06P13) 334 116 Stephanus-Schule (03P11) 335 117 Gymnasium Königin-Luise-Stiftung (06P06) 336 118 Freie Waldorfschule Mitte (01P04) 337 119 Alternativschule (12P11) 338 120 Annie-Heuser-Schule (04P12) 339 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 44 Siehe Antworten in Anlage 44 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 15 Siehe Antworten in Anlage 30 Siehe Antworten in Anlage 30 Siehe Antworten in Anlage 30 Siehe Antworten in Anlage 6 a+b Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 30 Siehe Antworten in Anlage 30 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 31 Siehe Antworten in Anlage 32 a+b Siehe Antworten in Anlage 33 Siehe Antworten in Anlage 30 Siehe Antworten in Anlage 34 SenBildJugFam II C 2 Antwortübersicht zur Beantwortung der Schriftlichen Anfragen 18/16220 bis 18/16355 durch die Schulträger der allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft Seite 6 von 6 Seiten lfd.Nr. Name der Ersatzschule Anfragen Nr. (18/16…) Verweis zu den jeweiligen Anlagen mit den Antworten zu den Fragen 1. bis 10. der Schriftlichen Anfragen18/16220 bis 18/16355 vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. September 2018) und ggf. Bemerkungen. 121 August-Hermann-Francke-Schule (05P04) 340 122 Berlin Bilingual School Pankow (03P37) 341 123 Berlin Bilingual Schule (02P11) 342 124 ISS Berlin British School (04P40) 343 125 Quinoa-Schule Wedding (01P49) 344 126 Rudolf-Steiner-Schule Berlin (06P04) 345 127 Sabine-Ball-Schule (10P09) 346 128 Schele-Schule (04P02) 347 129 Schule am Westend (04P27) 348 130 SchuleEins (03P20) 349 131 Swiss International School Berlin (05P19) 350 132 Ting-Schule (03P24) 351 133 W-I-R-Grundschule Pfefferwerk (09P15) 352 134 Waldorfschule Märkisches Viertel (12P02) 353 135 Waldschule Gerdes (06P02) 354 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 41 Siehe Antworten in Anlage 37 Siehe Antworten in Anlage 42 a+b Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 46 Siehe Antworten in Anlage 36 Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 6 a+b Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage k. A. Siehe Antworten in Anlage 35 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:17 Seite 1 von 1 Seiten Evangelische Schulstiftung in der EKBO 03P33 Buch, 04P05 Charlottenburg, 12P03 Frohnau, 09P13 Friedrichshagen, 02P25 Friedrichshain, 04P11 Graues Kloster, 09P07 Köpenick, 11P03 Lichtenberg, 01P01 Mitte, Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 1 a 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Zum Stichtag 31.08.2018 besuchten 6.703 Schüler*innen die Berliner Schulen. Es haben insgesamt 515 Schüler*innen eine Lernmittelbefreiung, zusätzlich 16 Willkommensschüler*innen. Das entspricht 7,9 %. Der Mittelwert beläuft sich auf 119,46 € monatlich. Zum Stichtag 10.09.2018 sind 302 Schüler*innen vom Schulgeld befreit, für 986 wird nur der Mindestsatz von 30 € gezahlt. Grundsätzlich beträgt das Schulgeld 2,2 % des maßgeblichen Einkommens. Der Mindestsatz beträgt monatlich 30,00 €, der Höchstsatz monatlich 312,00 €. Bei den Ganztagsschulen Lichtenberg und Zentrum (bis Ende Sek 1) beträgt das Schulgeld 3,9 % vom maßgeblichen Einkommen, der Mindestsatz beläuft sich auf 60,00 €, der Höchstsatz 553,00 €. Schulgeldpflichtige, die Empfänger einer Sozialleistung nach SGB II, SGB XII und AsylbLG sind, werden auf Antrag von der Zahlung des Schulgeldes befreit. Ansonsten erfolgt darüber hinaus eine Einzelfallprüfung. Es werden neben dem Elternbeitrag (originäres Schulgeld) keine gesonderten Gebühren erhoben, die nicht auch an einer staatlichen Schule anfallen würden. Es werden neben dem Elternbeitrag (originäres Schulgeld) keine gesonderten Gebühren erhoben, die nicht auch an einer staatlichen Schule anfallen würden. Es werden neben dem Elternbeitrag (originäres Schulgeld) keine gesonderten Gebühren erhoben, die nicht auch an einer staatlichen Schule anfallen würden. Im Rahmen der Geschwisterermäßigung werden für das 2. Kind 40 % und für das 3. Kind 60 % des Schulgeldes als Ermäßigung gewährt. Für das 4. Kind und weitere Kinder ist kein Schulgeld zu zahlen. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Schulgeldregelung ab 1. August 2016 1. Einkommensabhängiges Schulgeld 1.1 Das Schulgeld beträgt mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 2,2 % des maßgeblichen Einkommens gem. Ziff. 2. Für den gebundenen Ganztagsbetrieb beträgt das Schulgeld zum 01.August 2016 3,9 % des maßgeblichen Einkommens gem. Ziff. 2. Die Schulstiftung ist berechtigt, jeweils ab dem 01.08. den prozentualen Beitragssatz vom maßgeblichen Einkommen um bis zu 0,2 Prozentpunkte und für den gebundenen Ganztagsbetrieb um maximal 0,4 Prozentpunkte nach billigem Ermessen zu erhöhen, wenn a) sich die voraussichtlichen Brutto-Personalkosten (Lohn- und Gehaltskosten einschließlich der Abgaben zur Gesamtsozialversicherung) der Schulstiftung je Schüler um mehr als 2 % erhöhen oder b) sich kostenrelevante Steuern (Mehrwertsteuer, Versicherungssteuer, Verbrauchsteuern) erhöhen oder c) sich staatliche Zuschüsse verringern. Grundlage für die Berechnung nach 1.1.a) sind die voraussichtlichen Bruttopersonalkosten für das nächste Schuljahr, die jeweils durch die durchschnittliche Anzahl der Schüler in diesem Jahr geteilt werden. Als Basis für die Ermittlung einer eventuellen Kostensteigerung gelten die durchschnittlichen Personalkosten des laufenden Schuljahres je Schüler unter Berücksichtigung der Einnahmen (z.B. staatliche Zuschüsse, Schulgelder, Spendeneinahmen, sonstige Zuschüsse) der Schulstiftung. Eine Erhöhung des prozentualen Beitragssatzes nach 1.1.b) und c) richtet sich nach der damit verbundenen, voraussichtlichen Ausgabenerhöhung bzw. Reduzierung der Einnahmen der Schulstiftung. Eine Anpassung des Schulgeldes nach dieser Regelung ist erstmals ab dem 01.08.2017 möglich. Eine eventuelle Erhöhung oder Absenkung des Schulgeldes wird durch die Schulstiftung bis spätestens zum 01.05. des jeweiligen Jahres bekanntgegeben. 1.2 Der stets zu zahlende Mindestsatz für das Schulgeld beträgt monatlich 30,00 Euro. Die Evangelische Schulstiftung behält sich vor, den monatlichen Mindestsatz jährlich zum 01.08. eines jeden Jahres um maximal 5,00 Euro zu erhöhen. Für den gebundenen Ganztagsbetrieb beträgt der stets zu zahlende Mindestsatz monatlich 60 Euro. Die Evangelische Schulstiftung behält sich vor, den monatlichen Mindestsatz für den gebundenen Ganztagsbetrieb jährlich zum 01.08. eines jeden Jahres um maximal 10,00 Euro zu erhöhen. Eine Erhöhung des Mindestsatzes erfolgt nur im Zusammenhang mit einer Erhöhung des Schulgeldes nach 1.1. 1.3 Der Höchstsatz für das Schulgeld beträgt derzeit monatlich 312,00 €. Für den gebundenen Ganztagsbetrieb beträgt der Höchstsatz derzeit monatlich 553,00 Euro. Diese Höchstsätze erhöhen sich jährlich jeweils ab dem 1.8. um 10 Euro für das Schulgeld und um 20 Euro für den gebundenen Ganztagsbetrieb, erstmals ab dem 1.8.2017. 1.4 Im Rahmen der Geschwisterermäßigung werden für das 2. Kind 40 % und für das 3. Kind 60 % des Schulgeldes als Ermäßigung gewährt. Für das 4. Kind und weitere Kinder in Schulen der Evangelischen Schulstiftung ist kein Schulgeld zu zahlen. Die Geschwisterermäßigung gilt nur für Kinder, die eine Schule besuchen, deren Träger die Evangelische Schulstiftung in der EKBO ist. Verlässt ein Geschwisterkind eine solche Schule, so rückt das ursprünglich 2. Kind zum 1. Kind, das ursprünglich 3. Kind zum 2. Kind und das ursprünglich 4. Kind zum 3. Kind nach. 2. Einkommensanrechnung (Maßgebliches Einkommen) 2.1 Berücksichtigt wird das Einkommen der Schulgeldpflichtigen. Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und dessen Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, sind auch diese schulgeldpflichtig. 2.2 Als Einkommen gilt die Summe der in dem dem Schuljahr vorangegangenen Kalenderjahr erzielten positiven Einkünfte (Bruttoeinkünfte) der Schulgeldpflichtigen. Anlage Nr. 1b Die maßgeblichen Einkommensarten bestimmen sich nach § 2 Einkommensteuergesetz. Ein Ausgleich mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten und mit Verlusten anderer schulgeldpflichtiger Personen ist nicht möglich. Abgezogen werden: a. ein Freibetrag von 2.640 Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind, b. die vom Finanzamt anerkannten Werbungskosten oder die vorgesehenen Pauschalsätze, c. die für den Berechnungszeitraum zu leistende Kirchensteuer, d. außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 EStG, die von der Finanzverwaltung nachweisbar (durch Einkommensteuerbescheid) als abziehbar anerkannt wurden. 2.3 Als Einkommen gelten ferner in Höhe der tatsächlich geleisteten Beträge: a. Ausbildungsbeihilfen und gleichartige Leistungen, b. sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind. Bezieht ein Elternteil Einkünfte aus einem Beschäftigungsverhältnis oder auf Grund der Ausübung eines Mandats und steht ihm auf Grund dessen für den Fall des Ausscheidens eine lebenslängliche Versorgung oder an deren Stelle eine Abfindung zu oder ist er in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern, dann ist dem ermittelten Einkommen ein Betrag von 10 % der Einkünfte aus diesem Beschäftigungsverhältnis oder auf Grund der Ausübung des Mandates hinzuzurechnen. 3. Festsetzung des Schulgeldes 3.1 Das Schulgeld wird von der Evangelischen Schulstiftung jeweils für ein Schuljahr festgesetzt. Die Schulgeldpflichtigen sind verpflichtet, die für die Berechnung notwendigen Unterlagen bei der Evangelischen Schulstiftung jeweils bis zum 31.07. eines jeden Jahres einzureichen. 3.2 Das Schulgeld ist ein Jahresbetrag für den Zeitraum vom 1.8. eines Kalenderjahres bis zum 31.7. des folgenden Kalenderjahres; es ist im Voraus zu entrichten. Das Schulgeld kann in 12 monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden. Voraussetzung hierfür ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates durch die Schulgeldpflichtigen. Der Einzug des Betrages erfolgt jeweils zum 15. eines Monats. Eventuelle Bankrücklastgebühren sind durch die Schulgeldpflichtigen zu erstatten. Bei Vereinbarung von Teilzahlungen sind die Teilbeträge auch dann bis zum Ablauf des lfd. Schuljahres zu entrichten, wenn das Schulverhältnis vor diesem Zeitpunkt endet. 3.3 Die Einkommensermittlung erfolgt grundsätzlich anhand des Einkommensteuerbescheides des dem Schuljahresbeginn vorangegangenen letzten Kalenderjahres. Ist dieser Bescheid noch nicht erteilt, ist vorläufig der letzte, dem Beitragspflichtigen erteilte Bescheid zugrunde zu legen. Die Festsetzung des zu zahlenden Beitrags für das jeweilige Schuljahr erfolgt dann nur vorläufig bis zur Einreichung des Einkommensteuerbescheides für das Kalenderjahr, das diesem Schuljahr vorangeht. Der Einkommensteuerbescheid ist unverzüglich einzureichen. Erfolgt die Einreichung nicht bis spätestens zum 31.3. des darauffolgenden Kalenderjahres ist die Schulstiftung berechtigt, rückwirkend den jeweiligen Höchstbetrag gemäß Ziff. 1.3. festzusetzen. Schulgeldpflichtige, die mangels steuerrechtlicher Verpflichtung für das vorhergehende Kalenderjahr keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, sind verpflichtet, dies glaubhaft zu belegen. Die Einkommensermittlung erfolgt dann anhand anderer geeigneter Nachweisunterlagen für das dem Schuljahr vorhergehende Kalenderjahr (elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen für das gesamte vorangegangene Kalenderjahr, Bescheinigung des Arbeitgebers über den steuerpflichtigen Jahresbruttoarbeitslohn, Gewinnermittlung sowie weitere Unterlagen zum Nachweis sonstiger Einkommensarten). 3.4 Sofern die Schulgeldpflichtigen die erforderlichen Unterlagen zur Feststellung des maßgeblichen Einkommens gem. Ziffer 3.3 nicht vorlegen, sind sie mit einer Festsetzung auf den jeweiligen Höchstbetrag einverstanden. 3.5 Bei erheblicher Verminderung des Einkommens kann eine Herabsetzung auch während des Schuljahres beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung eines Nachweises über die Einkommensminderung (z.B. Arbeitslosengeld-, Rentenbescheid, Bescheid über Elterngeld/Betreuungsgeld, aktuelle Lohn-/ Gehaltsbescheinigung etc.) bei der Evangelischen Schulstiftung einzureichen. Eine rückwirkende Herabsetzung des Schulgeldes ist nicht möglich. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Herabsetzung nur für das laufende Schuljahr zum Ersten des Monats, in dem der Antrag eingeht. 3.6 Sofern an der jeweiligen Schule Büchergeld und/oder sonstige Beiträge zur Erstattung von Aufwendungen der Schulstiftung (z.B. Fahrgeld) erhoben werden, sind die Schulgeldpflichtigen zu diesbezüglichen Zahlungen verpflichtet. 3.7 Die Schulgeldpflichtigen verzichten hinsichtlich rückständiger, nicht gezahlter Schulgeldbeitrage oder sonstiger Beiträge auf die Einrede der Verjährung. 4. Schulgeldbefreiungen 4.1 Schulgeldpflichtige, die Empfänger einer laufenden Sozialleistung nach SGB II, SGB XII und AsylbLG sind, werden auf Antrag von der Zahlung des Schulgeldes befreit. Der aktuelle Bescheid über den Bezug der vorgenannten Sozialleistungen ist in Kopie dem Antrag beizufügen. Im Übrigen sind auf eine Befreiung die Regelungen zu Ziffer 3.5 entsprechend anzuwenden. Die Befreiung gilt nur bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres. Für jedes neue Schuljahr muss ein gesonderter Antrag eingereicht werden. 4.2 Für Pflegekinder ist der Mindestbeitrag zu entrichten. 4.3 Für Schüler/innen, die zum Besuch einer Schule im Ausland beurlaubt sind, ist für den Beurlaubungszeitraum der Mindestbeitrag zu entrichten. SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12-09-18 Verein zur Förderung der französischen Bildung in Berlin e.V. 0 1 P 4 7 Grundschule Ecole Voltaire Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 291 Alle Schüler sind von der Lernmittelzuzahlung befreit. 490 € - Schulgeldermäßigung nach Einkommen basierend auf dem Steuerbescheid (siehe Anhang). 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Schulgeldermäßigung nach Einkommen basierend auf dem Steuerbescheid (siehe Anhang). Kinder vom Schulpersonal (mit einem unbefristeten Vollzeit Vertrag) erhalten eine 50% Schulgeldermäßigung. Die Zahle der Schüler, die von der Staffelung benefizieren werden, werden in Oktober bekannt. Stipendium von der französischen Botschaft nach Einkommen basiert auf dem Stipendiumsverfahren der französischen Behörde für französische Schulen im Ausland. Einmalige Aufnahmegebühr für alle neuen Schüler der Schule: 102€ für das erste Kind und 52€ für jedes weitere Kind. Optionale Gebühr: Kantine direkt bei der Catering-Firma zu bezahlen. siehe Anhang. Nein Nein Ja, Ermäßigung ab dem 2. Kind, S. Anhang 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 12-09-1812:06 PM Seite 1 von 1 Seiten 2a Anlage Nr. 2b SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:17 Seite 1 von 1 Seiten Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Berlin-Spandau e.V. 0 5 p 1 8 Freie Georgschule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 3 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 123 Alle lt.Senatsbeschluß 65 Euro - 230 Euro einkommesabhängig Schüler mit Berlinpass ( Transferleistungsempfänger) 65 Euro, In Sonderfällen 0.- Euro (Geschwister, besondere Soziale Situationen) JA, 60% 65 Euro, 20 % bis 100 Euro, 20% darüber, nach Einkommenstabelle JA, individuell nach sozialer Situation keine nein nein JA. Je nach Situation zahlen Geschwisterkinder 0 - 65 Euro/Monat 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:18 Seite 1 von 1 Seiten Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH 0 3 P 1 4 Freie Grundschule Pfefferwerk Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 4 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 104 11 (weitere Anträge folgen möglicherweise noch) 160 Euro 100 Euro nein, nur reguläres und reduziertes Schulgeld. (http://freie-grundschule.de/freie-grundschule-pfefferwerk/bewerbung/schulgeld/) nach Antragstellung Einzelfall-Entscheidung in der Leitungsrunde 100 Euro Lernmittelbeitrag pro Schuljahr keine weiteren Gebühren keine weiteren Gebühren Geschwisterkinder: 135 Euro 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:18 Seite 1 von 1 Seiten KARUNA e.V. 0 3 P 2 1 Freioe Integrative Montessorischule Pankow Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 101 4; 4,04% 194 100 nein ja, Familien mit einem Familieneinkommen unter 29420,00 zahlen auf Antrag 100,00 Empfänger von Wohngeld, ALG2, BuT-Pass Inhaber ect. zahlen auf Antrag den redzierten Kostensatz nach individueller Absprache sind weitere Reduzierungen möglich (Härtefälle) keine nein nein Geschwisterregelung beim Schulgeld (50 %) 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 5a 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:18 Seite 1 von 1 Seiten KARUNA e.V. 0 3 P 3 2 Montessori-Gemeinschaftsschule Berlin-Buch Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 5b 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 261 8 Kinder; 3,065 % 194,00 € in der Grundstufe und 214,00 € in der Sek I 100,00 € nein nach Vereinbarung, bei besonderen Härtefällen keine keine keine ja, Geschwister zahlen die Hälfte des Schulgeldes 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Anlage Nr. 6a SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:18 Seite 1 von 1 Seiten Montessori Stiftung Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 875 Insgesamt erhalten 37% eine Ermäßigung (Geschwisterregelung, reduziertes oder erlassenes Schulgeld, andere Nachlässe) Für 10% der Gesamtschülerschaft ist eine vollständige Befreiung vom Schulgeld gewährt worden. Inhaber eines BerlinPasses, und damit in die Kategorie der Lernmittelbefreiung fallend, sind 18% der Gesamtschülerschaft 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 6 b 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:18 Seite 1 von 1 Seiten Freie Waldschule Pankow e.V. 0 3 P 2 3 Freie Naturschule im Stadtgut Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 67 23 175 € 100 € Lernmittelbefreite: 15 x 100€ und deren Geschwister 8 x 75€, Geringverdiener: 2 x 130€ und deren Geschwister: 1 x 97,50€, Vollzahler: 34 x 175€ und deren Geschwister: 7 x 131,50€ ja selbstverständlich, auf Antrag der Familie (auch kurzfristige Notsituationen o.ä.) mit Beschluss im Vorstand nein, aber Elternarbeit nach Wahl 4 Std. pro Monat abzuleisten über das ganze Schuljahr nein, aber Reduzierung der Elternabeitszeit auf 2 Std. pro Monat für Alleinerziehende siehe Schulgeldstaffel auf unserer Internetseite: http://www.freie-naturschule-pankow.de/node/39 1. Geschwisterkind = 75%, 2. Geschwisterkind = 50% 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 7 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:18 Seite 1 von 1 Seiten Forum Pädagogik Berlin e.V. 1 0 P 1 2 Freie Schule am Elsengrund Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 159 27 100 Euro 100 Euro Staffelung ab Klasse 7: 100 Euro Schulgeld + einkommensabhängiger Anteil 0 - 164 Euro; Gruppe 1: 0 - 20 Euro (31 Schüler), Gruppe 2: 21 -50 Euro (9 Schüler), Gruppe 3: 51 - 80 Euro (11 Schüler), Gruppe 4: 81 - 110 Euro (6 Schüler), Gruppe 5: 111-130 Euro (2 Schüler), Gruppe 6: 130 - 164 Euro (3 Schüler) Ja. Bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit findet ein Gespräch mit dem Vorstand statt. Es besteht dann die Möglichkeit, das Schulgeld zu verringern bzw. zu erlassen. Der Nachweis muss jährlich neu erfolgen. 1. Hortbeitrag, wenn Hort genutzt wird. Höhe wird vom Jugendamt festgelegt. 2. Essengeld, 3,40 Euro pro Essen (Kl. 1 - 4) 5,10 Euro pro Essen (Kl. 5 - 11); für Berlin-Pass Kinder 1 Euro pro Essen. Beides wird monatlich erhoben. Ja. Für das Essen zahlen Eltern mit Berlin-Pass nur 1 Euro pro Essen. (27 Schüler) Für Kinder, deren Eltern nur weniger zahlen können, führen wir Gespräche, in denen ein Betrag vereinbart wird, der von den Eltern getragen werden kann. In besonders schwierigen Situationen erlassen wir für eine begrenzte Zeit das Essengeld und die Kinder können trotzdem weiter mit essen. Der Hortbeitrag wird einkommensabhängig vom Jugendamt festgelegt. Ja. Bei nachgewiesener finanzieller Bedürftigkeit findet ein Gespräch mit dem Vorstand statt. Es besteht dann die Möglichkeit, sonstige Gebühren zu verringern bzw. zu erlassen. Ja. 100 Euro - 1. Kind; 70 Euro - 2. Kind; 30 Euro - 3. Kind; 10 Euro - jedes weitere Kind. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 8 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:18 Seite 1 von 1 Seiten Freies Lernen in Berlin e.V. 0 1 P 1 3 Freie Schule am Mauerpark Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: 9 a Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 65 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 13, das sind 20 % 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? wir haben ein einkommensabhängiges Schulgeld nach Selbsteinschätzung der Eltern, Staffelung von 77 bis 293 € lt. Schulgeldtabelle und Schulgeldordnung, siehe Anhang 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? Von 74 bis 144 €, Durchschnitt: 111 €, Die Eltern geben eine freiwillige Selbsteinschätzung ab, wir prüfen keine Belege 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? lt. Schulgeldordnung, siehe Anhang Sie ist aber auch auf unserer Webseite veröffentlich und für alle zugänglich Wer wie viel in welcher Staffelung, ist schwer zu beantworten, da es 30 Einkommenszeilen gibt und 10 Spalten (Haushaltsmitglieder und Geschwisterermäßigung) Das durchschnittliche Schulgeld liegt derzeit bei 136 €. Die Eltern geben eine freiwillige Selbsteinschätzung / Einkommenerklärung ab. 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Es gibt die individuelle Härtefallregelung. Hier wird individuell vertraulich mit der Familie die Bedürftigkeit besprochen. Es wurden in der Vergangenheit verschiedenen Härtefallregelung getroffen, beginnend bei 0 €. Kein Kind muss aus finanziellen Gründen die Schule verlassen. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? keine 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? siehe Frage 7 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? siehe Frage 7 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Ja, 66 % für erste Geschwisterkind, 50 % vom zweiten fürs dritte Kind an der Schule, das vierte Kind ist frei, siehe Tabelle im Anhang Freie Schule am Mauerpark / Schulgeldordnung, MV-Beschluss vom 18.5. 2011 Schulgeldordnung lt. Beschluss der MV am 1.3. und 18.5.2011 Es wird ein einkommensabhängiges Schulgeld erhoben, das auf der Grundlage einer freiwilligen Einkommenserklärung berechnet wird. Die Abgabe der Einkommenserklärung wird jährlich zum Schuljahresende fällig. Bei Aufnahme während des laufenden Schuljahres, wird die Erklärung spätestens zum Vertragsbeginn fällig. Wird die Einkommenserklärung nicht fristgemäß abgegeben, bzw. möchten Eltern keine Erklärung abgeben, wird der Höchstbetrag von 293,00 Euro als Schulgeld festgelegt. Für Geschwisterkinder wird eine Ermäßigung von 66 % gewährt. Der Fälligkeitstermin ist der erste Arbeitstag des Monats. Dem Träger ist eine Einzugsermächtigung zu erteilen, um regelmäßige Zahlungen zu gewährleisten. In Ausnahmefällen kann eine andere Regelung vereinbart werden. Wessen Einkommen zählt? Berechnungsgrundlage soll das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden bzw. sich für das Kind finanziell verantwortlich fühlenden Personen sein. Welches Einkommen zählt? Berechnungsgrundlage soll das Jahresnettoeinkommen der o.g. Personen sein. Dazu zählen wir: - Löhne und Gehälter (brutto), inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld - positive Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbstständiger Tätigkeit usw. im Sinne des Einkommenssteuergesetzes - Minijobs, Übungsleiterpauschalen - Kindergeld, Elterngeld - Krankengeld - BAFöG, Stipendien - Arbeitslosen-, Unterhalts-, Übergangs-, Kurzarbeiter-, Hartz IV-Zahlungen, Wohngeld usw. - Renten, Pensionen - Unterhaltszahlungen von Dritten, die nicht zum o.g. Personenkreis gehören - Kapitaleinkünfte, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - alles was wir jetzt vergessen haben Davon sind abzuziehen gesetzliche Beiträge: - Lohn- und Einkommensteuern - Unterhaltszahlungen an Dritte - Sozialversicherungsbeiträge bzw. für Selbständige die entsprechenden Vorsorgeaufwendungen Die individuellen Wohnverhältnisse der Familien können nicht berücksichtigt werden, d.h. Mietzahlungen können nicht abgezogen werden. Aus welchem Jahr soll das Einkommen stammen? Im Prinzip geht es uns um das aktuelle Einkommen. Aus Praktikabilitätsgründen wird man wohl meist vom Einkommen des vergangenen Jahr ausgehen und dieses an die voraussichtliche Entwicklung des aktuellen Jahres anpassen. Sollen Belege für die Angaben beigefügt werden? NEIN. Was hat Einfluss auf das Schulgeld? - das Einkommen nach den oben genannten Kriterien - die Zahl der von diesem Einkommen lebenden Personen - die Zahl der die Freie Schule am Mauerpark besuchenden Kinder 1 Anlage Nr. 9b Freie Schule am Mauerpark / Schulgeldordnung, MV-Beschluss vom 18.5. 2011 Was sind „halbe Kinder“ Getrennt lebende Eltern, die beide eine Einkommenserklärung abgeben und in deren Haushalt das einzelne Kind je zur Hälfte lebt, geben das Kind als ½ Person an (bei der Frage: Wie viele Personen leben im Haushalt) Zur Schulgeld-Berechnung werden dann beide Erklärungen berücksichtigt. Und wenn sich mein Einkommen unvorhergesehen ändert? Dann könnt Ihr jederzeit ein geändertes Einkommen angeben und das Schulgeld wird neu berechnet. Die Neuberechnung gilt frühestens im Monat der Angabe eines veränderten Einkommens. Termin zur Abgabe der Einkommenserklärungen Die Einkommenserklärung wird jährlich im Juni abgefragt. Ute erinnert euch daran per Mail. Wird für die Berechnung des Schulgeldes für ein Kind keine Einkommenserklärung eingereicht, wird der Höchstbetrag berechnet. Anlage: Schulgeldtabelle 2 Freie Schule am Mauerpark / Schulgeldordnung, MV-Beschluss vom 18.5. 2011 3 Schulgeldtabelle Freie Schule am Mauerpark beschlossen auf der Mitgliederversammlung vom 1.3.2011 Spanne 90 – 293 Euro Anstieg in 7 € Schritten 5% Ermäßigung je Haushaltsmitglied 2. Kind zahlt 66% vom 1. Kind 3. Kind zahlt 50% vom 2. Kind 4. Kind ist frei 1. Kind an der Schule 2. Kind an der Schule, 66 % Haushaltsmitglieder 2 3 4 5 6 2 3 4 5 6 95% 90% 85% 80% unter 10.000 90 86 81 77 72 59 56 53 50 48 ab 10.000 97 92 87 82 78 64 61 58 54 51 ab 12.500 104 99 94 88 83 69 65 62 58 55 ab 15.000 111 105 100 94 89 73 70 66 62 59 ab 17.500 118 112 106 100 94 78 74 70 66 62 ab 20.000 125 119 113 106 100 83 78 74 70 66 ab 22.500 132 125 119 112 106 87 83 78 74 70 ab 25.000 139 132 125 118 111 92 87 83 78 73 ab 27.500 146 139 131 124 117 96 92 87 82 77 ab 30.000 153 145 138 130 122 101 96 91 86 81 ab 32.500 160 152 144 136 128 106 100 95 90 84 ab 35.000 167 159 150 142 134 110 105 99 94 88 ab 37.500 174 165 157 148 139 115 109 103 98 92 ab 40.000 181 172 163 154 145 119 113 108 102 96 ab 42.500 188 179 169 160 150 124 118 112 105 99 ab 45.000 195 185 176 166 156 129 122 116 109 103 ab 47.500 202 192 182 172 162 133 127 120 113 107 ab 50.000 209 199 188 178 167 138 131 124 117 110 ab 52.500 216 205 194 184 173 143 135 128 121 114 ab 55.000 223 212 201 190 178 147 140 132 125 118 ab 57.500 230 219 207 196 184 152 144 137 129 121 ab 60.000 237 225 213 201 190 156 149 141 133 125 ab 62.500 244 232 220 207 195 161 153 145 137 129 ab 65.000 251 238 226 213 201 166 157 149 141 133 ab 67.500 258 245 232 219 206 170 162 153 145 136 ab 70.000 265 252 239 225 212 175 166 157 149 140 ab 72.500 272 258 245 231 218 180 171 162 153 144 ab 75.000 279 265 251 237 223 184 175 166 157 147 ab 77.500 286 272 257 243 229 189 179 170 160 151 ab 80.000 293 278 264 249 234 193 184 174 164 155 Einkommen nach Abzug von Lohnsteuer und gesetzl. SV-Beiträgen SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:22 Seite 1 von 2 Seiten Stiftung Würth 0 6 P 2 0 Freie Schule Anne-Sophie Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 350 100€-950€ einkommensabhängig (s. Anlage) 0 € Das monatliche Schulgeld ist nach Einkommen gestaffelt (s. Anlage). Wir haben 24 Schüler mit 0€. 103 Schüler zahlen 100€. 53 Schüler zahlen 195€. 51 Schüler zahlen 295€. 20 Schüler zahlen 375€. 34 Schüler zahlen 525€. 9 Schüler zahlen 675€. 8 Schüler zahlen 875€. 48 Schüler zahlen 950€ Ja, dies basiert auf der wirschaftlichen Hilfsebdürftigkeit. 70€ Essensgeld monatlich nein Ja, dies basiert auf der wirschaftlichen Hilfsebdürftigkeit. Das erste Geschwisterkind erhält 10% Rabatt und ab dem zweiten Geschwisterkind gibt es 20% Rabatt auf das monatliche Schulgeld. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 10 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) Brutto Familieneinkommen ab … monatliches Schulgeld Stipendium 0,00 € 0 € 100 € 30.000 € 195 € 50.000 € 295 € 70.000 € 375 € 90.000 € 525 € 120.000 € 675 € 150.000 € 875 € 170.000 € 950 € Schulgeldtabelle gültig ab 01. Februar 2018 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 25.09.2018 25.09.201813:01 Seite 1 von 1 Seiten Freie Schule Charlottenburg e.V. 0 4 P 1 5 Freie Schule Charlottenburg Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? / 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? / 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Ja, es existiert eine Geschwisterkinderregelung – siehe Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html Anhand der Staffelung ergibt sich ein durchschnittliches Schulgeld in Höhe von 128,- monatlich pro Schulkind. 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Eltern können einen Antrag auf Erlass bzw. Minderung des Schulgeldes stellen. Gemäß der Selbsteinschätzung der Eltern entscheidet der Trägerverein im individuell 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html Sekundarstufe: (Lernmittelbefreiungen berücksichtigt) Lernmittelzuschuss 25,- einmalig im SJ 2018/2019. entfällt ab SJ 2019/2020 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? Homepage: http://www.freie-schule-charlottenburg.de/anmeldung.html Die Höhe des Schulgeldes wird mithilfe einer freiwilligen Einkommenserklärung der Eltern festgestellt. Anlage Nr.: 11 Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 72 SenBildJugFam II C 2 26.09.201812:46 Neue Freie Schule Pankow eG 0 3 P 1 3 Freie Schule Pankow Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Für BuT-berechtigte Kinder in der Sekundarstufe reduziert sich der Beitrag für Essen auf 30 Euro. 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Ermäßigungen oder Erlasse können auf Antrag gewährt werden. Es wird immer der Einzelfall betrachtet. 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Die Eltern stufen sich selbst ein und können damit eine Geschwisterermäßigung berücksichtigen. 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Das Schulgeld ist gestaffelt nach Einkommen und folgt einem solidarischen Prinzip. Das Schulgeld wird einmal jährlich auf einer Bieteveranstaltung durch die Eltern festgelegt. Die Eltern stufen sich dabei selbst ein, wir erheben keine Einkommensnachweise (ausgenommen des Nachweises über die Berechtigung nach BuT) und haben auch keine am Einkommen der Eltern orientierte vorgegebene Schulgeldtabelle. BuT-berechtigte Familien können ab 99 Euro Schulgeld bieten, alle anderen Familien ab 130 Euro. Monatliches Schulgeld in Euro für wie viele Kinder gezahlt 89-130 = 24 131-160 = 44 161-190 = 29 190-245 = 11 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Ermäßigungen oder Erlasse können auf Antrag gewährt werden. Es wird immer der Einzelfall betrachtet. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Für die Sekundarschule erheben wir einen monatlichen Beitrag für Materialien in Höhe von 31 Euro und einen monatlichen Essensbeitrag von 50 Euro. 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB- Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Das Schulgeld ist gestaffelt nach Einkommen und folgt einem solidarischen Prinzip. Der Durchschnittsbetrag für das Schulgeld beträgt 160 Euro. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? Es gibt ein Mindestbetrag von 99 Euro für Kinder, die BuT-berechtigt sind. Anlage Nr.: 13 Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 108 Schüler*innen SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:46 Seite 1 von 1 Seiten Platanus Bildungs gGmbH 0 3 P 2 8 Platanus Schule Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 14 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 302 (Gesamtzahl in Grundschule und Sekundarschule) Zahlen liegen noch nicht endgültig vor für dieses Schuljahr und werden normalerweise erst mit der Schülerstatistik übermittelt. Schätzung: 10 Schüler*innen, d.h. 3,2% unserer Schülerschaft. Einkommensabhängig zwischen 100,00 EUR und max. 495,00 EUR monatlich (s. Schulgeldrechner Webseite www.platanus-schule.de) Bei Antrag auf Härtefallregelung zwischen 0,00 EUR bis max. 100,00 EUR je nach Einkommenssituation der Familie. keine Staffelungstabelle, sondern in 1 EUR Schritten nach dem Einkommen der Eltern (s. Schulgeldrechner Webseite www.platanus-schule.de) 100,00 EUR (bei bis 30 TEUR Bruttofamilienjahreseinkommen) bis 495,00 EUR (ab 150 TEUR Bruttofamilienjahreseinkommen). Gleicher Schulgeldrechner für Grundschule und Sekudarschule von Klasse 1-10. Bis 100 EUR: 100 Kinder Bis 220 EUR: 58 Kinder Bis 350 EUR: 50 Kinder Bis 450 EUR: 63 Kinder Bis 495 EUR: 31 Kinder Bei Antrag auf Härtefallregelung zwischen 0,00 EUR bis max. 100,00 EUR je nach Einkommenssituation der Familie. Lehr-Lern- und Arbeitsmittelbeteiligung 1malig im August (s. Webseite) Essengeld (für Mittagessen, Nachmittagssnack und Getränke) monatlich (s. Webseite) nein, aber es besteht die Möglichkeit, diese Kosten komplett erlassen zu bekommen, s. Punkt 6 ja, gilt für alle sonstigen Kosten s. Punkt 6 ja, jedes Geschwisterkind zahlt max. 100,00 EUR Schulgeld monatlich. Für die sonstigen Kosten gibt es keine Geschwisterregelung (s. Webseite). Als weiteren Rabatt werden nach 4 Jahren Kita- oder Schulzugehörigkeit 50,00 EUR vom monatlichen Schulgeld abgezogen (s. Webseite). 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:46 Seite 1 von 1 Seiten Erzbistum Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Unsere Schulen werden zur Zeit von rd. 9000 Schüler*innen besucht. Da am Angfang des Schuljahres immer noch eine Schülerbewegung stattfindet wird hier von dem gerundeten Wert ausgegangen. Für das Schuljahr 2018/19 liegen noch keine endgültigen Werte vor, da die IST-Statistik erst am 14.09.2018 endet. Auch hier wird der von der Erfahrung der Vorjahre gerundete Wert angesetzt: 680 Schüler*nnen, was einer Quote von rd. 7,2 % entspricht. Das monatlische Schulgeld bewegt sich in dem Rahmen von 55,-- € bis 80,-- € in Abhängigkeit von der Schulform. Dies kann in dieser pauschlen Weise nicht gesagt werden, da eine Schulgeldermäßigung von unterschiedlichen Faktoren und Situationen abhängen kann, d. h. also die Schulgeldermäßigung oder -befreiung auch unterschiedlich ausfällt. Die Schulgeldermäßigung und Schulgelderlass kann auch nicht nur in Korrelation mit der Lernmittelbefreiung betrachtet werden. Das Erzbistum Berlin bemüht sich den Eingangssatz für das Schulgeld nach Möglichkeit gering zu halten, daher gibt es keine Staffelung des Schulgeldes nach Einkommen. Von den rd. 9000 Schüler*innen, die usre Schulen besuchen, haben rd. 1080 Schüler*innen einen Schulgelderlass oder eine Schulgeldermäßigung, d. h. jeder 8. Schüler oder 12 %. Ja, eine Erlassregelung existiert. Es werden keine weiteren "Gebühren" erhoben. Unklar ist auch, was unter dem Begriff der "Gebühr" oder "Dienstleistung" zu subsummieren ist. Erübrigt sich. Erübrigt sich. Eine Geschwisterregelung existiert für unsere Schulen: Ab dem dritten Knd an einer unserer Schulen reduziert sich das Schulgeld auf die Hälfte. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 15 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:46 Seite 1 von 2 Seiten Demokratische Bildung Berlin e.V. 1 2 P 1 0 Demokratische Schule X Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 51 Es gab an unserer Schule noch nie eine Zuzahlung für Lernmittel. Aufgrund der Einkommensverhältnisse anspruchsberechtigt wären 30 von 51 Schülern (59 %). Ein "reguläres" Schulgeld gibt es nicht. Das Schulgeld ist - in Anlehnung an die TKBG-Tabelle für den Hort - nach Einkommen gestaffelt. Das Schulgeld für Schüler im Grundschulalter (Jahrgangsstufen 1 bis 6) beträgt – je nach Einkommen der Eltern und Anzahl der Kinder an der DSX und nach Anzahl der Kinder im Haushalt – zwischen 45 Euro und 309 Euro pro Monat. Hinzu kommt der ebenfalls einkommensabhängige Zuzahlungsbetrag für den Hort. Für ältere Schüler beträgt das Schulgeld zwischen 75 Euro und 540 Euro. Einzelheiten finden Sie in unseren Schulgeldtabellen: https://www.demokratische-schule-x.de/media/Schulgeld2017-05- Grundsch%C3%BCler-nach-Kindern-an-der-DSX.pdf und https://www.demokratische-schule-x.de/media/Schulgeld2017-05-Sekundarsch%C3%BCler-nach-Kindernan -der-DSX.pdf 100 € Ja, siehe Frage 3. Da es über 40 Einkommensgruppen gibt, würde es den Rahmen dieses Fragebogens sprengen, dies detailliert zu beantworten. Die Mehrheit der Schüler kommt aus Familien mit einen Jahreseinkommen unter 29420 € (siehe auch Frage 2). 7 Schüler (14 %) kommen aus Familien der höchsten Einkommensstufen (> 81060 Euro Jahreseinkommen). Das Vorstand kann dies im Einzelfall beschließen. Es gibt eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 1000 €, ermäßigt 500 €. Diese kann nach Absprache auch in Raten gezahlt werden. Familien, die Anspruch auf ALG2, Wohngeld, BaföG etc. haben, zahlen nur die ermäßigte Aufnahmegebühr. Nach Absprache mit dem Vorstand kann ein Zahlungsaufschub gewährt werden. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 16 a 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:46 Seite 2 von 2 Seiten Demokratische Bildung Berlin e.V. 1 2 P 1 0 Demokratische Schule X Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: 16 a Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Ja, in Anlehnung an TKBG: Der DSXgeschwisterfaktor beträgt 100 %, wenn ein Kind der Familie die DSX besucht; 80 %, wenn zwei Kinder der Familie die DSX besuchen; 60 %, wenn drei Kinder der Familie die DSX besuchen; 50 %, wenn vier oder mehr Kinder der Familie die DSX besuchen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kinder unter oder über 18 Jahre alt sind. Der Familiengeschwisterfaktor beträgt 100 %, wenn in der Familie insgesamt ein Kind lebt; 80 %, wenn in der Familie insgesamt zwei Kinder leben; 60 %, wenn in der Familie insgesamt drei Kinder leben; 50 %, wenn in der Familie insgesamt vier oder mehr Kinder leben. Wenn mehrere Kinder der gleichen Familie / des gleichen Haushalts aufgenommen werden, gilt die ermäßigte Aufnahmegebühr für das zweite und jedes weitere f Ki d bhä i Ei k Schulgeld für Schüler im Grundschulalter 1 Kind an der DSX Einkommen Schulgeld 1 < 15.600 € < 1.300 € 89 € 89 € 89 € 89 € 1 15.600 € 1.300 € 93 € 93 € 93 € 93 € 1 16.800 € 1.400 € 100 € 100 € 100 € 100 € 1 18.000 € 1.500 € 100 € 100 € 100 € 100 € 1 19.200 € 1.600 € 100 € 100 € 100 € 100 € 1 20.400 € 1.700 € 100 € 100 € 100 € 100 € 1 21.600 € 1.800 € 100 € 100 € 100 € 100 € 2 22.500 € 1.875 € 100 € 100 € 100 € 100 € 2 24.000 € 2.000 € 100 € 100 € 100 € 100 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 100 € 100 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 100 € 100 € 5 29.460 € 2.455 € 118 € 114 € 111 € 109 € 6 30.660 € 2.555 € 130 € 124 € 118 € 115 € 7 32.100 € 2.675 € 145 € 136 € 127 € 123 € 8 33.540 € 2.795 € 160 € 148 € 136 € 130 € 9 34.980 € 2.915 € 175 € 160 € 145 € 138 € 10 36.420 € 3.035 € 183 € 169 € 154 € 145 € 11 37.860 € 3.155 € 187 € 171 € 156 € 148 € 12 39.300 € 3.275 € 192 € 175 € 158 € 150 € 13 40.740 € 3.395 € 196 € 178 € 160 € 151 € 14 42.180 € 3.515 € 200 € 181 € 161 € 151 € 15 43.620 € 3.635 € 205 € 183 € 162 € 152 € 16 45.060 € 3.755 € 210 € 187 € 165 € 153 € 17 46.500 € 3.875 € 214 € 190 € 166 € 154 € 18 47.940 € 3.995 € 219 € 194 € 168 € 156 € 19 49.380 € 4.115 € 223 € 197 € 170 € 156 € 20 50.820 € 4.235 € 228 € 199 € 171 € 157 € 21 52.260 € 4.355 € 231 € 201 € 171 € 156 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 1 Kind in der Familie 2 Kinder in der Familie 3 Kinder in der Familie 4 oder mehr Kinder in der Familie Anlage Nr. 16b 22 53.700 € 4.475 € 235 € 204 € 173 € 157 € 23 55.140 € 4.595 € 239 € 207 € 174 € 158 € 24 56.580 € 4.715 € 242 € 208 € 174 € 157 € 25 58.020 € 4.835 € 247 € 211 € 176 € 158 € 26 59.460 € 4.955 € 251 € 214 € 177 € 158 € 27 60.900 € 5.075 € 255 € 217 € 178 € 159 € 28 62.340 € 5.195 € 258 € 218 € 179 € 159 € 29 63.780 € 5.315 € 262 € 221 € 180 € 159 € 30 65.220 € 5.435 € 267 € 224 € 181 € 160 € 31 66.660 € 5.555 € 270 € 226 € 181 € 159 € 32 68.100 € 5.675 € 274 € 228 € 183 € 160 € 33 69.540 € 5.795 € 278 € 231 € 184 € 161 € 34 70.980 € 5.915 € 281 € 233 € 184 € 160 € 35 72.420 € 6.035 € 286 € 236 € 186 € 161 € 36 73.860 € 6.155 € 290 € 238 € 187 € 161 € 37 75.300 € 6.275 € 294 € 241 € 188 € 162 € 38 76.740 € 6.395 € 297 € 243 € 189 € 162 € 39 78.180 € 6.515 € 301 € 246 € 190 € 162 € 40 79.620 € 6.635 € 306 € 248 € 191 € 163 € 41 81.060 € 6.755 € 309 € 250 € 192 € 162 € Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Das Schulgeld beinhaltet weder die Kostenbeteiligung für den Hort (nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz – TKBG) noch Essensgeld. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. Schulgeld für Schüler im Grundschulalter 2 Geschwister an der DSX Einkommen Schulgeld 1 < 15.600 € < 1.300 € 71 € 71 € 71 € 1 15.600 € 1.300 € 74 € 74 € 74 € 1 16.800 € 1.400 € 81 € 81 € 81 € 1 18.000 € 1.500 € 87 € 87 € 87 € 1 19.200 € 1.600 € 94 € 94 € 94 € 1 20.400 € 1.700 € 100 € 100 € 100 € 1 21.600 € 1.800 € 100 € 100 € 100 € 2 22.500 € 1.875 € 100 € 100 € 100 € 2 24.000 € 2.000 € 100 € 100 € 100 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 100 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 100 € 5 29.460 € 2.455 € 114 € 111 € 109 € 6 30.660 € 2.555 € 124 € 118 € 115 € 7 32.100 € 2.675 € 135 € 126 € 121 € 8 33.540 € 2.795 € 139 € 128 € 122 € 9 34.980 € 2.915 € 142 € 129 € 123 € 10 36.420 € 3.035 € 146 € 132 € 125 € 11 37.860 € 3.155 € 149 € 134 € 126 € 12 39.300 € 3.275 € 154 € 137 € 128 € 13 40.740 € 3.395 € 157 € 139 € 130 € 14 42.180 € 3.515 € 160 € 141 € 131 € 15 43.620 € 3.635 € 164 € 143 € 132 € 16 45.060 € 3.755 € 168 € 145 € 134 € 17 46.500 € 3.875 € 171 € 147 € 135 € 18 47.940 € 3.995 € 175 € 150 € 137 € 19 49.380 € 4.115 € 179 € 152 € 138 € 20 50.820 € 4.235 € 182 € 154 € 140 € 21 52.260 € 4.355 € 185 € 155 € 140 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 2 Kinder in der Familie 3 Kinder in der Familie 4 oder mehr Kinder in der Familie 22 53.700 € 4.475 € 188 € 157 € 141 € 23 55.140 € 4.595 € 191 € 159 € 142 € 24 56.580 € 4.715 € 194 € 160 € 143 € 25 58.020 € 4.835 € 197 € 162 € 144 € 26 59.460 € 4.955 € 201 € 164 € 145 € 27 60.900 € 5.075 € 204 € 166 € 146 € 28 62.340 € 5.195 € 207 € 167 € 147 € 29 63.780 € 5.315 € 210 € 169 € 148 € 30 65.220 € 5.435 € 213 € 171 € 149 € 31 66.660 € 5.555 € 216 € 172 € 150 € 32 68.100 € 5.675 € 219 € 174 € 151 € 33 69.540 € 5.795 € 223 € 176 € 152 € 34 70.980 € 5.915 € 225 € 177 € 152 € 35 72.420 € 6.035 € 228 € 179 € 154 € 36 73.860 € 6.155 € 232 € 180 € 155 € 37 75.300 € 6.275 € 235 € 182 € 156 € 38 76.740 € 6.395 € 238 € 184 € 156 € 39 78.180 € 6.515 € 241 € 185 € 158 € 40 79.620 € 6.635 € 244 € 187 € 159 € 41 81.060 € 6.755 € 247 € 188 € 159 € Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Das Schulgeld beinhaltet weder die Kostenbeteiligung für den Hort (nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz – TKBG) noch Essensgeld. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. Schulgeld für Schüler im Grundschulalter 3, 4 oder mehr Geschwister an der DSX Einkommen Schulgeld 1 < 15.600 € < 1.300 € 53 € 53 € 45 € 1 15.600 € 1.300 € 56 € 56 € 47 € 1 16.800 € 1.400 € 61 € 61 € 51 € 1 18.000 € 1.500 € 65 € 65 € 55 € 1 19.200 € 1.600 € 70 € 70 € 59 € 1 20.400 € 1.700 € 75 € 75 € 63 € 1 21.600 € 1.800 € 80 € 80 € 67 € 2 22.500 € 1.875 € 82 € 82 € 68 € 2 24.000 € 2.000 € 88 € 88 € 73 € 3 26.340 € 2.195 € 94 € 94 € 78 € 4 27.780 € 2.315 € 99 € 99 € 82 € 5 29.460 € 2.455 € 100 € 100 € 82 € 6 30.660 € 2.555 € 100 € 100 € 82 € 7 32.100 € 2.675 € 101 € 100 € 85 € 8 33.540 € 2.795 € 104 € 100 € 87 € 9 34.980 € 2.915 € 106 € 100 € 89 € 10 36.420 € 3.035 € 110 € 103 € 91 € 11 37.860 € 3.155 € 112 € 104 € 93 € 12 39.300 € 3.275 € 115 € 107 € 96 € 13 40.740 € 3.395 € 118 € 109 € 98 € 14 42.180 € 3.515 € 120 € 110 € 100 € 15 43.620 € 3.635 € 123 € 112 € 102 € 16 45.060 € 3.755 € 126 € 115 € 105 € 17 46.500 € 3.875 € 128 € 116 € 107 € 18 47.940 € 3.995 € 132 € 119 € 110 € 19 49.380 € 4.115 € 134 € 121 € 112 € 20 50.820 € 4.235 € 137 € 122 € 114 € 21 52.260 € 4.355 € 138 € 124 € 115 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 3 an der DSX, 3 Kinder in der Familie 3 an der DSX, 4 Kinder in der Familie 4 oder mehr Kinder an der DSX 22 53.700 € 4.475 € 141 € 125 € 118 € 23 55.140 € 4.595 € 144 € 127 € 120 € 24 56.580 € 4.715 € 145 € 128 € 121 € 25 58.020 € 4.835 € 148 € 130 € 123 € 26 59.460 € 4.955 € 150 € 132 € 125 € 27 60.900 € 5.075 € 153 € 134 € 128 € 28 62.340 € 5.195 € 155 € 135 € 129 € 29 63.780 € 5.315 € 157 € 137 € 131 € 30 65.220 € 5.435 € 160 € 139 € 133 € 31 66.660 € 5.555 € 162 € 140 € 135 € 32 68.100 € 5.675 € 164 € 142 € 137 € 33 69.540 € 5.795 € 167 € 143 € 139 € 34 70.980 € 5.915 € 169 € 145 € 141 € 35 72.420 € 6.035 € 171 € 146 € 143 € 36 73.860 € 6.155 € 174 € 148 € 145 € 37 75.300 € 6.275 € 176 € 150 € 147 € 38 76.740 € 6.395 € 178 € 151 € 149 € 39 78.180 € 6.515 € 181 € 153 € 151 € 40 79.620 € 6.635 € 183 € 155 € 153 € 41 81.060 € 6.755 € 185 € 156 € 154 € Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Das Schulgeld beinhaltet weder die Kostenbeteiligung für den Hort (nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz – TKBG) noch Essensgeld. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. Schulgeld für Sekundarschüler 1 Kind an der DSX Einkommen Schulgeld 1 < 22.500 € < 1.875 € 100 € 100 € 100 € 100 € 2 22.500 € 1.875 € 100 € 100 € 100 € 100 € 2 24.000 € 2.000 € 100 € 100 € 100 € 100 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 100 € 100 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 100 € 100 € 5 29.460 € 2.455 € 121 € 117 € 113 € 111 € 6 30.660 € 2.555 € 136 € 129 € 122 € 118 € 7 32.100 € 2.675 € 154 € 143 € 132 € 127 € 8 33.540 € 2.795 € 172 € 158 € 143 € 136 € 9 34.980 € 2.915 € 190 € 172 € 154 € 145 € 10 36.420 € 3.035 € 208 € 186 € 165 € 154 € 11 37.860 € 3.155 € 226 € 201 € 176 € 163 € 12 39.300 € 3.275 € 244 € 215 € 186 € 172 € 13 40.740 € 3.395 € 262 € 230 € 197 € 181 € 14 42.180 € 3.515 € 280 € 244 € 208 € 190 € 15 43.620 € 3.635 € 291 € 258 € 219 € 199 € 16 45.060 € 3.755 € 300 € 270 € 230 € 208 € 17 46.500 € 3.875 € 310 € 278 € 240 € 217 € 18 47.940 € 3.995 € 320 € 286 € 251 € 226 € 19 49.380 € 4.115 € 329 € 293 € 258 € 235 € 20 50.820 € 4.235 € 339 € 301 € 263 € 244 € 21 52.260 € 4.355 € 348 € 309 € 269 € 249 € 22 53.700 € 4.475 € 358 € 316 € 275 € 254 € 23 55.140 € 4.595 € 368 € 324 € 281 € 259 € 24 56.580 € 4.715 € 377 € 332 € 286 € 264 € 25 58.020 € 4.835 € 387 € 339 € 292 € 268 € 26 59.460 € 4.955 € 396 € 347 € 298 € 273 € 27 60.900 € 5.075 € 406 € 355 € 304 € 278 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 1 Kind in der Familie 2 Kinder in der Familie 3 Kinder in der Familie 4 oder mehr Kinder in der Familie Anlage Nr. 16c 28 62.340 € 5.195 € 416 € 362 € 309 € 283 € 29 63.780 € 5.315 € 425 € 370 € 315 € 288 € 30 65.220 € 5.435 € 435 € 378 € 321 € 292 € 31 66.660 € 5.555 € 444 € 386 € 327 € 297 € 32 68.100 € 5.675 € 454 € 393 € 332 € 302 € 33 69.540 € 5.795 € 464 € 401 € 338 € 307 € 34 70.980 € 5.915 € 473 € 409 € 344 € 312 € 35 72.420 € 6.035 € 483 € 416 € 350 € 316 € 36 73.860 € 6.155 € 492 € 424 € 355 € 321 € 37 75.300 € 6.275 € 502 € 432 € 361 € 326 € 38 76.740 € 6.395 € 512 € 439 € 367 € 331 € 39 78.180 € 6.515 € 521 € 447 € 373 € 336 € 40 79.620 € 6.635 € 531 € 455 € 378 € 340 € 41 81.060 € 6.755 € 540 € 462 € 384 € 345 € Das Schulgeld beinhaltet nicht das Essensgeld. Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. Schulgeld für Sekundarschüler 2 Geschwister an der DSX Einkommen Schulgeld 1 < 22.500 € < 1.875 € 100 € 100 € 100 € 2 22.500 € 1.875 € 100 € 100 € 100 € 2 24.000 € 2.000 € 100 € 100 € 100 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 100 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 100 € 5 29.460 € 2.455 € 117 € 113 € 111 € 6 30.660 € 2.555 € 129 € 122 € 118 € 7 32.100 € 2.675 € 143 € 132 € 127 € 8 33.540 € 2.795 € 158 € 143 € 136 € 9 34.980 € 2.915 € 172 € 154 € 145 € 10 36.420 € 3.035 € 186 € 165 € 154 € 11 37.860 € 3.155 € 201 € 176 € 163 € 12 39.300 € 3.275 € 210 € 186 € 172 € 13 40.740 € 3.395 € 217 € 193 € 181 € 14 42.180 € 3.515 € 225 € 199 € 186 € 15 43.620 € 3.635 € 233 € 204 € 190 € 16 45.060 € 3.755 € 240 € 210 € 195 € 17 46.500 € 3.875 € 248 € 216 € 200 € 18 47.940 € 3.995 € 256 € 222 € 205 € 19 49.380 € 4.115 € 263 € 228 € 210 € 20 50.820 € 4.235 € 271 € 233 € 214 € 21 52.260 € 4.355 € 279 € 239 € 219 € 22 53.700 € 4.475 € 286 € 245 € 224 € 23 55.140 € 4.595 € 294 € 251 € 229 € 24 56.580 € 4.715 € 302 € 256 € 234 € 25 58.020 € 4.835 € 309 € 262 € 238 € 26 59.460 € 4.955 € 317 € 268 € 243 € 27 60.900 € 5.075 € 325 € 274 € 248 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 2 Kinder in der Familie 3 Kinder in der Familie 4 oder mehr Kinder in der Familie 28 62.340 € 5.195 € 332 € 279 € 253 € 29 63.780 € 5.315 € 340 € 285 € 258 € 30 65.220 € 5.435 € 348 € 291 € 262 € 31 66.660 € 5.555 € 356 € 297 € 267 € 32 68.100 € 5.675 € 363 € 302 € 272 € 33 69.540 € 5.795 € 371 € 308 € 277 € 34 70.980 € 5.915 € 379 € 314 € 282 € 35 72.420 € 6.035 € 386 € 320 € 286 € 36 73.860 € 6.155 € 394 € 325 € 291 € 37 75.300 € 6.275 € 402 € 331 € 296 € 38 76.740 € 6.395 € 409 € 337 € 301 € 39 78.180 € 6.515 € 417 € 343 € 306 € 40 79.620 € 6.635 € 425 € 348 € 310 € 41 81.060 € 6.755 € 432 € 354 € 315 € Das Schulgeld beinhaltet nicht das Essensgeld. Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. Schulgeld für Sekundarschüler 3, 4 oder mehr Geschwister an der DSX Einkommen Schulgeld 1 < 22.500 € < 1.875 € 90 € 90 € 75 € 2 22.500 € 1.875 € 90 € 90 € 75 € 2 24.000 € 2.000 € 96 € 95 € 80 € 3 26.340 € 2.195 € 100 € 100 € 88 € 4 27.780 € 2.315 € 100 € 100 € 93 € 5 29.460 € 2.455 € 113 € 111 € 98 € 6 30.660 € 2.555 € 122 € 117 € 102 € 7 32.100 € 2.675 € 128 € 122 € 107 € 8 33.540 € 2.795 € 134 € 127 € 112 € 9 34.980 € 2.915 € 140 € 132 € 117 € 10 36.420 € 3.035 € 146 € 136 € 121 € 11 37.860 € 3.155 € 151 € 141 € 126 € 12 39.300 € 3.275 € 157 € 146 € 131 € 13 40.740 € 3.395 € 163 € 151 € 136 € 14 42.180 € 3.515 € 169 € 156 € 141 € 15 43.620 € 3.635 € 174 € 160 € 145 € 16 45.060 € 3.755 € 180 € 165 € 150 € 17 46.500 € 3.875 € 186 € 170 € 155 € 18 47.940 € 3.995 € 192 € 175 € 160 € 19 49.380 € 4.115 € 198 € 180 € 165 € 20 50.820 € 4.235 € 203 € 184 € 169 € 21 52.260 € 4.355 € 209 € 189 € 174 € 22 53.700 € 4.475 € 215 € 194 € 179 € 23 55.140 € 4.595 € 221 € 199 € 184 € 24 56.580 € 4.715 € 226 € 204 € 189 € 25 58.020 € 4.835 € 232 € 208 € 193 € 26 59.460 € 4.955 € 238 € 213 € 198 € 27 60.900 € 5.075 € 244 € 218 € 203 € Stufe im TKBG Jahres- Einkommen (brutto) Monats- Einkommen (brutto) 3 an der DSX, 3 Kinder in der Familie 3 an der DSX, 4 Kinder in der Familie 4 oder mehr Kinder an der DSX 28 62.340 € 5.195 € 249 € 223 € 208 € 29 63.780 € 5.315 € 255 € 228 € 213 € 30 65.220 € 5.435 € 261 € 232 € 217 € 31 66.660 € 5.555 € 267 € 237 € 222 € 32 68.100 € 5.675 € 272 € 242 € 227 € 33 69.540 € 5.795 € 278 € 247 € 232 € 34 70.980 € 5.915 € 284 € 252 € 237 € 35 72.420 € 6.035 € 290 € 256 € 241 € 36 73.860 € 6.155 € 295 € 261 € 246 € 37 75.300 € 6.275 € 301 € 266 € 251 € 38 76.740 € 6.395 € 307 € 271 € 256 € 39 78.180 € 6.515 € 313 € 276 € 261 € 40 79.620 € 6.635 € 318 € 280 € 265 € 41 81.060 € 6.755 € 324 € 285 € 270 € Das Schulgeld beinhaltet nicht das Essensgeld. Das Brutto-Monatseinkommen ist ein Zwölftel des Brutto-Jahreseinkommens. Essensgeld (derzeit 23 €) ist pauschal zu bezahlen, unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Essensverpflegung. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand des Trägervereins der Schule. Als Kinder zählen entsprechend dem TKBG Personen unter 18 Jahren, die in dem Haushalt leben, in dem das Kind lebt, um dessen Schulgeld es geht. Dieser Preis gilt für jedes Kind der Familie, das die DSX besucht. Einkommen ist das Einkommen gemäß TKBG (§2 Abs. 2), d.h. Positive Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes. Selbständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung selbst bezahlen müssen, können bei der Berechnung des Einkommens die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge einkommensmindernd geltend machen. Das Schulgeld wird dann anhand des so geminderten Einkommens berechnet. SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:46 Seite 1 von 1 Seiten Elisabethstift 1 2 P 0 6 Elisabethstift-Schule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 17 a 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 120 keine. Wir erheben in der Regel keine Gelder für Lernmittel, sondern monatlich einen Materialkostensatz von 25,00 €. dies ist einkommensabhängig gestaffelt, von 75,00 € bis 600,00 € ___________________ ja, ich sende einen Anhang mit, aus dem alles Weitere ersichtlich wird Unter Darlegung der wirtschafltichen Verhältniss kann auf Antrag eine Befreiung bzw. Schulgeldreduzierung gewährt werden. Dies sind individuelle Einzelfallentscheidungen. Zudem ka einmal pro Schuljahr wird ein Materialkostenbeitrag in Höhe von 25,00 € (z.B. für Kopien) erhoben nein siehe Punkt 6 für das Schulgeld gibt es eine Geschwisterregelung: ab dem 2. Kind eine Ermäßigung von 25%, ab dem 3. Kind von 50%, bei jedem weiteren Kind von 75% 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Einkommen/Jahr Schulgeld/Jahr Schulgeld/Monat Anzahl Einkommen/Jahr Schulgeld/Jahr Schulgeld/Monat Anzahl in Euro (€) in Euro (€) In Euro (€) Kinder in Euro (€) in Euro (€) In Euro (€) Kinder bis 25.000,00 900,00 75,00 bis 29.420,00 1.200,00 100,00 25.000,01 - 30.000,00 900,00 1.200,00 75,00 100,00 29.420,01 - 30.000,00 1.200,00 100,00 30.000,01 - 40.000,00 1.200,00 1.800,00 100,00 150,00 30.000,01 - 40.000,00 1.200,00 1.800,00 100,00 150,00 40.000,01 - 50.000,00 1.800,00 2.400,00 150,00 200,00 40.000,01 - 50.000,00 1.800,00 2.400,00 150,00 200,00 50.000,01 - 60.000,00 2.400,00 3.000,00 200,00 250,00 50.000,01 - 60.000,00 2.400,00 3.000,00 200,00 250,00 60.000,01 - 70.000,00 3.000,00 3.600,00 250,00 300,00 60.000,01 - 70.000,00 3.000,00 3.600,00 250,00 300,00 70.000,01 - 80.000,00 3.600,00 4.200,00 300,00 350,00 70.000,01 - 80.000,00 3.600,00 4.200,00 300,00 350,00 80.000,01 - 90.000,00 4.200,00 4.800,00 350,00 400,00 80.000,01 - 90.000,00 4.200,00 4.800,00 350,00 400,00 90.000,01 - 100.000,00 4.800,00 5.400,00 400,00 450,00 90.000,01 - 100.000,00 4.800,00 5.400,00 400,00 450,00 100.000,01 – 110.000,00 5.400,00 6.000,00 450,00 500,00 100.000,01 – 110.000,00 5.400,00 6.000,00 450,00 500,00 110.000,01 – 120.000,00 6.000,00 6.600,00 500,00 550,00 110.000,01 – 120.000,00 6.000,00 6.600,00 500,00 550,00 ab 120.000,01 6.600,00 550,00 120.000,01 – 130.000,00 6.600,00 7.200,00 550,00 600,00 ab 130.000,01 7.200,00 600,00 7 Grundschule Oberschule 0 5 12 7 6 11 8 6 3 3 4 0 1 Schuljahr 2018/19 1 12 0 2 2 1 3 4 2 1 1 Anlage Nr. 17b SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:47 Seite 1 von 1 Seiten Emil Molt Schule e.V. 0 6 P 0 5 Emil Molt Schule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 384 37 (geschätzt); 37/384 entspricht 9,64% Der Elternbeitrag ("Schulgeld") wird grundsätzlich erst NACH der Aufnahme der Schüler in Absprache mit den Eltern festgelegt. Diese Festlegung erfolgt in einem vertraulichen Finanzgespräch. Eine Nicht-Aufnahme von Schülern aufgrund finanziell schwieriger Familiensituation ist ausgeschlossen. Regel-Elternbeitrag: EUR175 / Monat. Durchschnitts- Elternbeitrag: EUR141,87 / Monat. Dies befindet sich im Rahmen zwischen EUR0 und EUR50. In der Realität findet eine Lernmittelzuzahlung nicht statt, so dass wir über keine genaue Statistik verfügen. Ja, wobei die Staffelung sehr differenziert passgenau für die Familien erfolgt. Wir teilen dies jetzt wie folgt ein: EUR0 bis-50: 64 Schüler; EUR51 bis EUR174: 184 Schüler; EUR175 bis EUR260: 136 Schüler. Ja, auf Antrag bei finanzieller Bedürftigkeit. Neben dem Elternbeitrag werden nur einmalige Gebühren bei der Aufnahme erhoben (Zukunftsbaustein für Gebäudeinstandhaltung, Aufnahmegebühr), jedoch keine weiteren regelmäßigen Gebühren. In bestimmten Fällen werden auch die einmaligen Gebühren erlassen. Es gibt keine regelmäßigen sonstigen Gebühren. Es gibt keine regelmäßigen sonstigen Gebühren. Ja, in den Finanzgesprächen werden die Geschwister bei der Festlegung des Elternbeitrages berücksichtigt. Ermäßigung 2. Kind: ca. 35%, zusätzliche Ermäßigung 3. Kind: ca. 20%. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 18 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2018 Canisius-Kolleg GmbH 0 1 P 0 6 Canisius-Kolleg Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Wir machen darauf aufmerksam, dass wir der schulspezifischen Veröffentlichung dieser Daten nicht zustimmen. Die Senatsschulverwaltung veröffentlicht keine schulspezifischen Daten zur sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft vom Staat getragenen Schulen, um einer Stigmatisierung der Schülerschaft einzelner Schulen vorzubeugen. Dies halten wir pädagogisch für die einzig verantwortbare Position. Der Abgeordnete Langenbrinck fragt die Zahlen nach, um der Aufsichtspflicht des Parlaments Genüge zu tun. Dazu braucht es keine schulspezifischen Daten auf seinem Blog oder in den Zeitungen. Wir erwarten dieselbe Sorgfaltspflicht, die Verwaltung und Parlament den Schulen in staatlicher Trägerschaft entgegenbringen auch unserer Schule gegenüber. Denn die Aufsichtspflicht bedeutet auch hier nicht nur Kontrolle, sondern laut Grundgesetz insbesondere Fürsorge. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 871 103 EUR Basissatz LMB im Sinne der staatlichen Schulen erheben wir nicht. Gegen Vorlage des Berlinpasses wird das Schulgeld auf Antrag erlassen. Insofern 0,00 EUR Ja, es gibt eine Staffelung. Eine Eingruppierung wird nicht vorgenommen Das Schulgeld beruht jenseits des Basissatzes auf Selbsteinschätzung. Wir können also keine Statistik über das Schulgeld je "Einkommensgruppe" bieten. Ja. Mit formlosen Antrag beim Rektor Reduzierung bis zur Hälfte des Schulgeldes. Gegen Vorlage des Berlinpasses und Antrag Kompletterlass. Dienstleistungen? Keine sonstigen verpflichtenden "Dienstleistungen" für die Schule. "Gebühren"? Für alle Kosten, Klassenfahrten, Betreuungskosten des offenen Ganztags o. ä. gibt es das Angebot der Kostenreduktion oder der Kostenübernahme durch den Träger auf Antrag. Dies gilt auch für Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, wie Wochenenden oder 14-tägige Sommerlager. Wir gruppieren nicht und ordnen keinen Staffelungsgruppen zu. Aus unserem System ist die Frage völlig unverständlich. Es gibt keine weiteren sonstigen Gebühren - siehe zu Ziffer 7. und 8. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 12.09.201816:59 Seite 1 von 2 Seiten 19 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 12.09.2018 Canisius-Kolleg GmbH 0 1 P 0 6 Canisius-Kolleg Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Wir machen darauf aufmerksam, dass wir der schulspezifischen Veröffentlichung dieser Daten nicht zustimmen. Die Senatsschulverwaltung veröffentlicht keine schulspezifischen Daten zur sozialen Zusammensetzung der Schülerschaft vom Staat getragenen Schulen, um einer Stigmatisierung der Schülerschaft einzelner Schulen vorzubeugen. Dies halten wir pädagogisch für die einzig verantwortbare Position. Der Abgeordnete Langenbrinck fragt die Zahlen nach, um der Aufsichtspflicht des Parlaments Genüge zu tun. Dazu braucht es keine schulspezifischen Daten auf seinem Blog oder in den Zeitungen. Wir erwarten dieselbe Sorgfaltspflicht, die Verwaltung und Parlament den Schulen in staatlicher Trägerschaft entgegenbringen auch unserer Schule gegenüber. Denn die Aufsichtspflicht bedeutet auch hier nicht nur Kontrolle, sondern laut Grundgesetz insbesondere Fürsorge. Herzlichen Dank für Ihr Verständnis. Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Ja. Einberechnung von Geschwistern in den Freibetrag bei der Selbsteinschätzung - unabhängig vom tatsächlichen Schulbesuch. Möglichkeit einer unbürokratischen Schulgeldreduktion via Antrag beim Rektor. Eine die Reichen privilegierende Regelung einer einkommensunabhängigen Geschwisterregelung wurden vom Träger und von den Eltern bei der Erarbeitung der Schulgeldordnung im Konsens als unsozial abgelehnt. 12.09.201816:59 Seite 2 von 2 Seiten Page 1Schulgeldordnung No. 01/2014 © Berlin Metropolitan School - Diese Schulgeldordnung ist ab dem 01.02.2018 gültig. Schulgeld Klassen 1 - 12 Eltern haben die Möglichkeit einer einkommensabhängigen Berechnung des monatlichen Schulgeldes. In diesem Fall hängt die Höhe des monatlichen Schulgeldes von der Schulstufe sowie dem Familieneinkommen (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) ab und ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. Für die Berechnung des Schulgeldes ist die Einreichung eines aktuellen Einkommensteuerbescheides notwendig. Sofern Eltern auf die einkommensabhängige Berechnung des Schulgeldes verzichten bzw. ein aktueller Einkommensteuerbescheid nicht vorgelegt wird, gelten die jeweiligen Höchstsätze gemäß der nachstehenden Tabelle. Wir behalten uns vor, die gemachten Angaben zum Einkommen bei Bedarf zu überprüfen. EINKOMMEN KLASSE 1 – 6 Schuldgeld p.M. in EUR KLASSE 7 – 10 Schuldgeld p.M. in EUR KLASSE 11 - 12 Schuldgeld p.M. in EUR Ab EUR 30.000 207 207 207 Ab EUR 32.500 267 267 267 Ab EUR 35.000 327 327 327 Ab EUR 40.000 360 360 360 Ab EUR 50.000 414 414 523 Ab EUR 60.000 454 637 653 Ab EUR 70.000 561 696 762 Ab EUR 90.000 614 772 873 Ab EUR 110.000 668 891 981 Ab EUR 130.000 721 1.011 1.090 Ab EUR 150.000 774 1.142 1.199 Elternbeitrag für die Betreuung am Nachmittag (Hort) – für die Klassenstufe 1-6 Für eine mögliche Betreuung der Kinder am Nachmittag (Hort) ist von den Eltern ein Hortgutschein (13:30 bis 18:00 Uhr) des jeweiligen Bezirksamtes vorzulegen. Der Elternbeitrag ist abhängig vom Einkommen der Eltern und richtet sich nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz (TKBG). Sollte für die gewünschte Betreuung bis 18:00 Uhr lediglich ein Hortgutschein für eine Betreuungszeit bis 16:00 Uhr vorgelegt werden, erhöht sich der Elternbeitrag für die Betreuung am Nachmittag um monatlich EUR 65. Sollte trotz einer gewünschten Betreuung kein Hortgutschein vorgelegt werden, beträgt der Elternbeitrag für die Betreuung am Nachmittag monatlich EUR 450. Aufnahmegebühren Das Aufnahmeentgelt beträgt einmalig EUR 1.100 pro Kind. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als EUR 40.000 pro Jahr entspricht die Höhe des einmaligen Aufnahmeentgelts der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Schulgeldordnung No. 01/2014 Schuljahr 2017/18 Anlage Nr. 20a Page 2Schulgeldordnung No. 01/2014 © Berlin Metropolitan School - Diese Schulgeldordnung ist ab dem 01.02.2018 gültig. Ermäßigungen Geschwisterkinder erhalten eine Ermäßigung auf das Schulgeld 2. Kind 15% Ermäßigung 3. Kind 25 % Ermäßigung 4. Kind und weitere 100 % Ermäßigung Die Reduzierung bezieht sich nur auf das Schulgeld und betrifft keine weiteren Gebühren. Mediengebühren Analoge Medien Schulbücher und Unterrichtsmaterialien etc. werden von der Schule beschafft und den Eltern pauschal in Rechnung gestellt. Die Pauschale hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab und ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. KLASSENSTUFE PREIS IN EUR PRO JAHR FÄLLIGKEIT 1.- 6. Klasse 270 Jährlich am 01.10. 7.-10. Klasse 400 Jährlich am 01.10. 11.-12. Klasse 500 Jährlich am 01.10. Digitale Medien Die Höhe der Gebühr für digitale Medien hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab und ergibt sich aus der nachstehenden Tabelle. KLASSENSTUFE PREIS IN EUR PRO JAHR FÄLLIGKEIT 1.- 6. Klasse 270 Jährlich am 01.02. 7.-10. Klasse 400 Jährlich am 01.02. 11.-12. Klasse 500 Jährlich am 01.02. Lunch Der Elternbeitrag für die Mittagsversorgung beträgt monatlich EUR 70. Sonstige Gebühren Für die Prüfungen zum IGCSE und zum IB Diploma fallen Prüfungsgebühren an. Die Prüfungsgebühren werden separat abgerechnet. Dies gilt ebenfalls für zusätzliche Tests, Ausflüge sowie Klassenfahrten und sonstige additive Angebote. Für die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss sowie zur Erlangung der Berufsbildungsreife werden keine Gebühren erhoben. Gebührenregelung zur Einhaltung des Sonderungsverbotes gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes Für Familien mit einem Jahresfamilieneinkommen unter EUR 30.000,00 (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) beträgt das Schulgeld für das älteste Kind EUR 100,00 pro Monat, für das zweitälteste Kind EUR 75, für das drittälteste Kind EUR 50 und für alle weiteren Geschwisterkinder EUR 25. Eine Aufnahmegebühr wird nicht berechnet. Der Lehrmittelbeitrag beträgt EUR 100,00 pro Kind pro Schuljahr. Bei Vorlage eines Bescheides über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Familie von der Entrichtung eines Lehrmittelbeitrages befreit. Darüber hinaus unterstützen wir Familien in der Beantragung von Kostenübernahmen für Klassenfahrten. SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:47 Seite 1 von 1 Seiten Berlin Metropolitan School 0 1 P 1 6 Berlin Metropolitan School Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Eltern haben die Möglichkeit einer einkommensabhängigen Berechnung des monatlichen Schulgeldes. In diesem Fall hängt die Höhe des monatlichen Schulgeldes von der Schulstufe sowie dem Familieneinkommen (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) ab. Für die Berechnung des Schulgeldes ist die Einreichung eines aktuellen Einkommensteuerbescheides notwendig. Der Lehrmittelbeitrag beträgt EUR 100,00 pro Kind pro Schuljahr. Bei Vorlage eines Bescheides über den Bezug von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist die Familie von der Entrichtung eines Lehrmittelbeitrages befreit. Darüber hinaus unterstützen wir Familien in der Schulbücher und Unterrichtsmaterialien etc. werden von der Schule beschafft und den Eltern pauschal in Rechnung gestellt. Die Pauschale hängt von der jeweiligen Klassenstufe ab. Das Aufnahmeentgelt beträgt einmalig EUR 1.100 pro Kind. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als EUR 40.000 pro Jahr entspricht die Höhe des einmaligen Aufnahmeentgelts der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Jahresfamilieneinkommen unter EUR 30.000,00 (Summe aller positiven Bruttoeinkünfte der Sorgeberechtigten) beträgt das Schulgeld für das älteste Kind EUR 100,00 pro Monat, für das zweitälteste Kind EUR 75, für das drittälteste Kind EUR 50 und für alle weiteren Geschwisterkinder EUR 25. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 20 b 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:47 Seite 1 von 1 Seiten Phorms Berlin gGmbH 0 1 P 1 8 Phorms Berlin Mitte Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: 21 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 628 99 Einkünfte 50.000 €-80.000 € = 489 € für GS, 670 € für GYM / Einkünfte 80.000 €-130.000 € = 520 € für GS, 711 € für GYM / Einkünfte ab 130.000 € = 716 € für GS, 896 € für GYM. 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 103 ja, Staffelung siehe 3 / 265 SuS mit Einkünften unter 50.000 € / 90 SuS mit Einkünften 50.000 €-80.000 € / 96 SuS mit Einkünften 80.000 €-130.000 € / 177 SuS mit Einkünften ab 130.000 ja, es gibt ein reduziertes Schulgeld für Familien mit Einkünften unter 50.000 € Verwaltungsgebühr, einmalig bei Aufnahme in 1-facher Höhe des einkommensabhängigen Schulgelds das zweitgeborene Kind erhält eine Ermäßigung von 25 %, das drittgeborene Kind eine Ermäßigung von 50 %, ab dem viertgeborenen Kind erfolgt eine 75 % Reduzierung des Schulgelds Verwaltungsgebühr, einmalig bei Aufnahme in 2,5-facher Höhe des einkommensabhängigen Schulgelds ja, Staffelung siehe 3 / 44 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte unter 50.000 € / 18 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte 50.000 €-80.000 € / 16 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? SenBildJugFam II C 2 26.09.201812:47 Seite 1 von 1 Seiten Phorms Berlin gGmbH 0 6 P 1 8 Phorms Berlin Süd Schulträger Name der Ersatzschule 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 103 ja, Staffelung siehe 3 / 142 SuS mit Einkünften unter 50.000 € / 64 SuS mit Einkünften 50.000 €-80.000 € / 59 SuS mit Einkünften 80.000 €-130.000 € / 149 SuS mit Einkünften ab 130.000 ja, es gibt ein reduziertes Schulgeld für Familien mit Einkünften unter 50.000 € Verwaltungsgebühr, einmalig bei Aufnahme in 1-facher Höhe des einkommensabhängigen Schulgelds das zweitgeborene Kind erhält eine Ermäßigung von 25 %, das drittgeborene Kind eine Ermäßigung von 50 %, ab dem viertgeborenen Kind erfolgt eine 75 % Reduzierung des Schulgelds Verwaltungsgebühr, einmalig bei Aufnahme in 2,5-facher Höhe des einkommensabhängigen Schulgelds ja, Staffelung siehe 3 / 30 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte unter 50.000 € / 17 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte 50.000 €-80.000 € / 7 SuS mit Verwaltungsgebühr Einkünfte 8 Anlage Nr.: 22 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 414 39 Einkünfte 50.000 €-80.000 € = 489 € für GS, 670 € für GYM / Einkünfte 80.000 €-130.000 € = 520 € für GS, 711 € für GYM / Einkünfte ab 130.000 € = 716 € für GS, 896 € für GYM. SenBildJugFam II C 2 26.09.201812:47 Seite 1 von 1 Seiten Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH 0 2 P 1 2 KreativitätsGrundschule Friedrichshain, Straußberger Str. 38, 10243 Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 318 SuS 10 SuS / LMB-Quote 3,13 % siehe Schulgeldordnung 50 Euro siehe Schulgeldordnung siehe Schulgeldordnung / Zusatzprogramm 70,00 Euro / ggf. Musikunterricht 30,00 Euro / Unterrichtsmaterialien 80,00 Euro, einmalig für alle Schuljahre/ Sicherheitsleistung 500,00 Euro, Rückerstattung nach Beendigung nein siehe Schulgeldordnung siehe Schulgeldordnung 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 23a 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 26.09.201812:47 Seite 1 von 1 Seiten Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH 1 1 P 0 4 KreativitätsGrundschule Karlshorst, Ehrlichstr. 63, 10318 Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 304 SuS 17 SuS / LMB-Quote 5,48 % siehe Schulgeldordnung 58,82 Euro siehe Schulgeldordnung siehe Schulgeldordnung / Zusatzprogramm 70,00 Euro / Unterrichtsmaterialien 80,00 Euro, einmalig für alle Schuljahre / Sicherheitsleistung 500,00 Euro, Rückerstattung nach Beendigung der Schulzeit nein siehe Schulgeldordnung siehe Schulgeldordnung 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 23b 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 26.09.201812:48 Seite 1 von 1 Seiten Kreativitätsschulzentrum Berlin gGmbH 0 9 P 1 6 KreativitätsGrundschule Treptow, Hartriegelstr. 77, 12439 Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 23c 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 106 SuS 9 SuS / LMB-Quote 8,49 % siehe Schulgeldordnung 58,06 Euro siehe Schulgeldtabelle siehe Schulgeldordnung siehe Schulgeldordnung / Zusatzprogramm 70,00 Euro / Unterrichtsmaterialien 80,00 Euro, einmalig für alle Schuljahre / Sicherheitsleistung 500,00 Euro, Rückerstattung nach Beendigung der Schulzeit nein siehe Schulgeldordnung siehe Schulgeldordnung 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 10.09.2018 Moser Schule Schweizer Gymnasium gGmbH 0 4 P 2 4 Moser Schule Schweizer Gymnasium gGmbH Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 312 bei 22 Schülerinnen und Schülern werden die Kosten für Lehrmittel in Teilen durch die Schule und den Förderverein übernommen, bei einigen Kindern durch das Jobcenter Jährlich 4.620,-€, zahlbar in monatlichen Raten von 385,-€ (Ganztätige Betreuung, bilingualer Unterricht) Bücher werden in diesem Fall leihweise ausgegeben bzw. die Anschaffung (workbooks etc.) kann durch den Förderverein finanziell getragen werden Einkommen bis 29.999 Euro: Schulgebühr 0 - bis 100€, , Anzahl in diesem SJ: 37 Kinder in den Klassen 5 bis 12 Einkommen ab 30.000Euro bis 50.000 Euro: Schulgebühr 101€ bis 220,-€ betrifft in diesem SJ 9 Schülerinnen/Schüler, Einkommen darüber maximal 395,-€ bei 266 Schülerinnen und Schülern Neben dem Enkommen werden auch soziale Gesichtspunkte für die Bemessung berücksichtigt, so z.B. Anzahl der Kinder oder sonstige Lebensumstände (z.B. Behinderungen) Die Erlassregelung besteht seit Gründung der Schule, Erlass der Schulgebühr im SJ 18/19 in 22 Fällen Einschreibegebühr einmalig 200,-€, zusätzliche optionale Nachmittagsangebote (AG's, Hausaufgabenbetreuung etc.) i.d.R. 30,-€ pro Monat Einschreibegebühr kann in Teilraten gezahlt werden oder bei finanzieller Bedürftigkeit komplett erlassen werden, individuelle Konditionen insbesondere im Nachmittagsbereich für Alleinerziehende oder bei sonstigem Unterstützungsbedarf s. Antwort zu Frage 8: je nach Lebenssituation (Bedürftigkeit) wird die Teilnahme an Angeboten zur Förderung auch teilweise kostenlos ermöglicht Im Schuljahr 2018/2019 besuchen insgesamt 95 Geschwisterkinder die Moser Schule. Die Ermäßigung beträgt mindestens 45,-€, wird aber auch höher je nach dem Einkommen gestaffelt vergeben 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 10.09.201814:14 Seite 1 von 1 Seiten 24 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:48 Seite 1 von 1 Seiten Netzwerk Spiel / Kultur Prenzlauer Berg e.V. 0 2 P 1 3 Netzwerk-Schule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 92 bisher: 23 (25%) (die Rückmeldefrist läuft noch) 175,- € 110,- € Schülerinnen und Schüler für die ein berlinpass vorliegt, zahlen ein Schulgeld Minimum: 110,- € (derzeit 21 SuS), das Standardschulgeld beträgt 175,- € (49 SuS), das Schulgeld für Geschwister beträgt 125,- € (18 SuS), das Schulgeld Solidarität beträgt 200,- € und wird freiwillig bezahlt (2 SuS); es gibt 2 Freiplätze Es gibt 2 Freiplätze für Schülerinnen aus geflüchteten Familien. Für die jährlichen mehrtägigen Schulfahrten erheben wir einen Beitrag von 100,- €, den sich bedürftige Eltern vom Bezirksamt erstatten lassen können. Pro Kind ist derzeit noch ein Lernmittelzuschuss von 80,- € pro Jahr zu zahlen. Er entfällt, wenn Eltern nach den Vorschriften der Lernmittelverordnung vom 3. Juli 2003 von der Zahlung befreit sind. Sollte die neue Lernmittelbezuschussung, die derzeit für staatliche Schulen eingeführt worden ist, auch für Schulen in freier Trägerschaft gelten, werden wir das Verfahren entsprechend anpassen. siehe 7. siehe 7. siehe 5. Geschwisterkinder zahlen beim Schulgeld Standard 50,- € weniger (also 125,- € statt 175,- €) 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 25 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:48 Seite 1 von 1 Seiten BifiZ gGmbH 1 2 P 0 7 Private Goethe Grundschule/ Privates Goethe Gymnasium Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 26 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 191 16 Das Schulgeld ist von dem jeweiligen Einkommen der Eltern abhängig max. 50,00 € 50,00 €-16 Schüler; 50,00€-100, €- 4 Schüler; 100,00 €- 11 Schüler; 120,00 €-200 €- 126 Schüler; 250,00 €-300,00 €-6 Schüler; 300,00 €-350,00 €-9 Schüler; 400,00 €-450,00 €-7 Schüler; 5 nein Materialerstattung, eine einmalige Zahlung Jahrlich für Grundschule 200,00 € für Gymnasium 145,00 € nein nein ja/ Geschwisterrabat 20 % des Schulgeldbeitrages für das ältestes Kind 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:51 Seite 4 von 4 Seiten Christburg Campus gGmbH 0 5 P 1 5 Immanuel-Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 137 137 siehe Schulgeldtabelle siehe Schulgeldtabelle siehe unten ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € nein ja, es können Anträge gestellt werden ja, siehe Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 27 a 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:51 Seite 1 von 4 Seiten Christburg Campus gGmbH 0 3 P 0 3 Elisabeth-Abegg-Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 270 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 270 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? siehe Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? siehe Schulgeldtabelle 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? siehe unten 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 100,00 € 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? nein 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Anträge gestellt werden 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? ja, siehe Schulgeldtabelle SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:51 Seite 2 von 4 Seiten Christburg Campus gGmbH 0 3 P 0 3 Corrie-ten-Boom Schule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? nein 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Anträge gestellt werden 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? ja, wenn mehrere Geschwister unsere Schulen besuchen, gibt es Geschwisterrabatte 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Nein, aber Familien, die lernmittelzuzahlungsbefreit sind, müssen generell nur 50,00 € zahlen, Familien mit geringen Einkommen zahlen ein ermäßigtes Schulgeld 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 22 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? 150,00 € 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 50,00 € Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 186 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:51 Seite 3 von 4 Seiten Christburg Campus gGmbH 1 0 P 0 9 Sabine-Ball-Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? nein 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Anträge gestellt werden 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? ja, siehe Schulgeldtabelle 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? siehe unten 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? ja, es können Ermäßigungsanträge gestellt werden 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? einmalige Verwaltungsgebühr bei Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in Höhe von 70,00 € 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 246 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? siehe Schulgeldtabelle 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? siehe Schulgeldtabelle Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 246 Schulgeldtabelle Grundschule ab August 2015 Einkommen (Jahr) Schulgeld (Monat) in € in € 1. Kind 2. Kind 3. Kind 1 bis 22.499,99 44 29 15 2 ab 22.500,00 67 45 22 3 ab 26.340,00 73 49 24 4 ab 27.780,00 77 51 26 5 ab 29.220,00 81 54 27 6 ab 30.660,00 87 58 29 7 ab 32.100,00 92 61 31 8 ab 33.540,00 97 65 32 9 ab 34.980,00 102 68 34 10 ab 36.420,00 107 71 36 11 ab 37.860,00 112 75 37 12 ab 39.300,00 117 78 39 13 ab 40.740,00 123 82 41 14 ab 42.180,00 129 86 43 15 ab 43.620,00 135 90 45 16 ab 45.060,00 144 96 48 17 ab 46.500,00 151 101 50 18 ab 47.940,00 159 106 53 19 ab 49.380,00 167 111 56 20 ab 50.820,00 176 117 59 21 ab 52.260,00 185 123 62 22 ab 53.700,00 195 130 65 23 ab 55.140,00 205 137 68 24 ab 56.580,00 216 144 72 25 ab 58.020,00 229 153 76 26 ab 59.460,00 240 160 80 27 ab 60.900,00 251 167 84 28 ab 62.340,00 262 175 87 29 ab 63.780,00 274 183 91 30 ab 65.220,00 286 191 95 31 ab 66.660,00 298 199 99 32 ab 68.100,00 328 219 109 Einkommen ist die Summe der positiven Einkünfte, abzüglich eines Freibetrages von 5.000 EUR pro Geschwisterkind unter 18 Jahre. Anlage Nr. 27b SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:52 Seite 1 von 1 Seiten MITRA Lomonossow-Schulen gGmbH 1 0 p 1 0 Internationale Lomonossow-Schule Berlin-Marzahn Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 28a 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 242 48 (19,83%) ca. 100 ca. 80 ja, bs 29.420 - bis 100€ (148 SuS=61,15%), bis 45.000 - bis 150€ (56 SuS=23,14%), bis 60.000 - bis 200€ (15 SuS=6,19%), bis 75.000 - bis 250€ (12 SuS=4,95%), bis 90.000 - bis 300€ (5 SuS=2,06%), ab 90.001 - bis 350€ (6 SuS=2,47%), ohne Einkommensnachweis - 400€ (0 SuS=0%) ja, die Schulgeldermäßigung erfolgt bei a)Geschwisterkindern, b) Mitarbeiter der Schule und des Trägers, c) alleinstehenden Müttern mit mehreren Kindern an unserer Schule, d) bei kranken Erziehungsberechtigten (mit Schwerbehindertenausweis), e) sozial schwachen Eltern einmalige Gebühr für den Ausfnahmetest 200, einmalige Sicherheitsleistung 150 für die ganze Schulzeit, die bei Beendigung des Vertrages zurückerstattet wird. keine sonstigen Gebühren ja, einzelfallabhängig, wird geprüft nach der Antragstellung der Eltern ja, 20% 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:53 Seite 1 von 1 Seiten MITRA Lomonossow-Schulen gGmbH 0 1 p 2 5 Internationale Lomonossow-Schule Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 28b 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 192 17 (8,85%) ca. 100 ca. 80 ja, bs 29.420 - bis 100€ (7 SuS=3,64%), bis 45.000 - bis 150€ (123 SuS=64,06%), bis 60.000 - bis 200€ (19 SuS=9,89%), bis 75.000 - bis 250€ (19 SuS=9,89%), bis 90.000 - bis 300€ (4 SuS=2,08%), ab 90.001 - bis 350€ (19 SuS=9,89%), ohne Einkommensnachweis - 400€ (1 SuS=0,52%) ja, die Schulgeldermäßigung erfolgt bei a)Geschwisterkindern, b) Mitarbeiter der Schule und des Trägers, c) alleinstehenden Müttern mit mehreren Kindern an unserer Schule, d) bei kranken Erziehungsberechtigten (mit Schwerbehindertenausweis), e) sozial schwachen Eltern einmalige Gebühr für den Ausfnahmetest 200, einmalige Sicherheitsleistung 150 für die ganze Schulzeit, die bei Beendigung des Vertrages zurückerstattet wird. keine sonstigen Gebühren ja, einzelfallabhängig, wird geprüft nach der Antragstellung der Eltern ja, 20% 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:53 Seite 1 von 1 Seiten Islam Kolleg Berlin 1989 gGmbH 0 2 P 0 3 Islamische Grundschule Berlin Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 29 a 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 167 Schülerinnen und Schüler 85 Befreiungen und 50,89% Das Schulgeld ist einkommensabhängig und richtet sich nach dem gesamten Haushaltseinkommen. 100 Euro Es existiert eine einkommensorientierte Staffelung mit sieben Stufen mit einem Einkommen von 0 Euro bis ab 79 991 Euro und einer Staffelung von 100 Euro bis 260 Euro. Für die Vert Nachlasse für Beiträge können auf Antrag gewährt werden. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall für jeweils ein Schuljahr. Sofern sich wirtschaftliche Verhältnisse ändern, müssen diese Es werden keine sonstigen Gebühren erhoben. Es werden keine sonstigen Gebühren erhoben. Es werden keine sonstigen Gebühren erhoben. Auf Antrag und Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Erziehungsberechtigten kann die Geschwisterermäßigung gewährt werden. Die Regelung erhebt 75 % für das 2. Kind, 50% 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? Anlage Nr. 29b Schulgeldtabelle – Islamische Grundschule Berlin 2018/2019 Monatliche Rate in Euro Stufe Einkommen von – bis 1. Kind Monatliche Rate in Euro 100% Anzahl der SchülerInnen für 2018/2019 1 0 € 29.420 € 100 121 2 29.421 € 34.990 € 160 9 3 34.991 € 39.990 € 180 8 4 39.991 € 44.990 € 200 6 5 44.991 € 59.990 € 220 7 6 59.991 € 79.990 € 240 5 7 ab 79.991 € 260 11 LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT DER FREIEN WALDORFSCHULEN IN BERLIN-BRANDENBURG E.V. DER BILDUNGSPOLITISCHE SPRECHER · Berlin, den 11. September 2018 Herrn Daniel Gielsdorf, IIC2 SenBJF Sehr geehrter Herr Gielsdorf, die Träger der Waldorfschulen ih Berlin haben mich gebeten, Ihnen auf die Eri lail vom 7.9.2018 zur schriftlichen Anfrage zum Thema "Hält sich die private [Ersatzschule] im Schuljahr 2018/2019 an das· Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG?" zu antworten. Zunächst is · t festzustellen, dass es kein Sonderungsverbot nach Art. 7 IV 3 GG gibt. Waldorfschulen fördern prinzipiell und. riachhaltig die Sonderung derjenigen Eltern, d_ie sich für das pädagogische Kon zept der Waldorfschulen interessieren, von denjenigen Eltern, die das nicht tun. Das Grundgesetz garantiert Trägern hierfür das Grundrecht. "Nicht grundgesetzkonform wäre lediglich die Förderung einer Sonderung nach den Besitzverhältnissen der Eltern. So besteht kein Sonderungs verbot, sondern ein Sonderungsförderungsverbot - und das nur bezüglich finanzieller Verhältnisse. . Eine Sonderung nach finanziellen Verhältnissen fördern die Waldorfschulen nicht. Schüler fast aller Berliner-Waldorfschulen werden aufgenommen, bevor man sich mit dem Elternhaus über einen Eltern beitrag überhaupt unterhalten hat. überhaupt war die Waldorfschule die erste Gemeinschaftsschule in Deutschlan_d, im September 2019 seit genau einem Jahrhundert. · Auf Nachfrage bei der Senatsschulverwaltung erfuhren wir", dass dort keine Beschwerden von Eltern wegen zu hohen Schulbeiträgen bekannt sind, weder bezüglich Waldorfschulen noch bezüglich ande ren Berliner Schulen in freier Trägerschaft. Die Anzahl der Abfragen zu diesem Thema stehen hierzu in keinem Verhältnis. Des Weiteren verweisen wir auf die detaillierten Auskünfte, die Sie dazu von den einzelnen Schulträ gern der Waldorfschulen in Berlin im vergangenen Kalenderjahr erhielten und können Ihnen versichern, dass die Waldorfschulen auch im laufenden Schuljahr die dort dargestellten Vorgehensweisen einhal ten. Darüber hinaus verweisen wir auf die in dieser Woche-fälligen· Eingaben für die Schulstatistik.- Sofern sich über das bereits Dargestellte hinausgehende Fragen stellen, beantworten wir diese gern in angemessener Frist. · Die Schulträger wären sehr an einer Auswertung der im letzten Jahr erhobenen Daten interessiert und würden .darüber gerri weiter ins Gespräch kommen. Detlef Hardorp . Bild _gspolitischer Sprecher d r Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg i.A. des jeweiligen Schulträgers der Berliner Waldorfschulen · Landesarbeitsgemeinschaft der freien Waldorfschulen In· Berlin-Brandenburg e.V. DER BILDUNGSPOLITISCHE SPRECHER Dr. Detlef Hardorp Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 46, 14612 Falkensee Tel: 03322 242624, Fax 03322 242724, email dh@waldorf.net. Anlage Nr. 30 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:53 Seite 1 von 1 Seiten Berthold-Otto-Schule e.V. 0 6 P 1 3 Berthold-Otto-Schule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 31 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? im Durchschnitt 167 3 165,- €, Schulgeldordnung liegt vor Freiplatz, bzw. Kostenübernahme durch Jug Ja, Schulgeldreduzierung auf Antrag, Staffelung: 110,-€ /82,50€ / 55,-€ / Freiplatz. ca. 30% der Schüler haben Ermäßigung Ja, Schulgeldreduzierung auf Anfrage nach dem Prinzip "Vertrauen gegen Vertrauen" Nachmittagsbetreuung , wenn gewünscht, moatlich 60,- € Mittagessen, wenn gewünscht 2,70€ pro Mahlzeit vergleichbar mit dem Schulgeld, Reduzierung auf 30,- / 20,- / Freiplatz s.o. Geschwisterermäßigung: 2. Kind 110,- / 3. Kind 55,- / 4. Kind frei 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:53 Seite 1 von 1 Seiten Stephanus gGmbH 0 3 P 1 1 Stephanus-Schule, Förderzentrum GE Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 93 63 58% kein Schulgeld, da Refinanzierung Förderzentrum kein Schulgeld, da Refinanzierung Förderzentrum kein Schulgeld, da Refinanzierung Förderzentrum kein Schulgeld, da Refinanzierung Förderzentrum Therapieschwimmen- 3,50 pro Nutzung - Halbjährlich pro Kind (max. für 12 Schüler im Jahr) - Angebot für SuS mit schwersten behinderungen in der Parkklinik nein BuT kein Schulgeld, da Refinanzierung Förderzentrum 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 32a 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:53 Seite 1 von 1 Seiten Stephanus gGmbH 0 3 P 3 9 Stephanus Grundschule (im 2. Jahr der Wartefrist noch keine Refinanzierung vom Land) Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 32b 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 79 Schüler 4 Schüler (5%) Unser Schulgeld ist einkommensabhängig und beträgt 3% der Bruttoeinkünfte der Eltern. Pro Monat erheben wir mind. 20 € / Monat und max. 550 € / Monat Da das Schulgeld einkommensabhängig ist, beträgt es ebenfalls 3% der Bruttoeinkünfte. Mindestens jedoch 20 € / Monat. wir berechnen das Schulgeld einkommensabhängig und nicht gestaffelt Bei erheblicher Verminderung der Einkünfte kann ein Herabsetzung auch während des Schuljahres bei der Schulleitung beantragt werden. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt eine Herabsetzung für die Dauer der Einkommensminderung Lernmittelgeld in Höhe von 50 €/ Schuljahr Essensgeld in Höhe von 3,25 / Mahlzeit bei Kindern, die keinen Hortvertrag haben Nein Bei erheblicher Verminderung der Einkünfte kann eine Erlassreglung für das Lernmittelgeld auch während des Schuljahres bei der Schulleitung beantragt werden. für weitere aufgenommene Geschwisterkinder gibt es folgende Ermäßigungen: für das 2. Kind 25%; für das 3. Kind 50%, für das 4. Kind 75% des Schulgeldes. Für das 5. Kind und weitere Kinder ist kein Schulgeld zu zahlen. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:54 Seite 1 von 1 Seiten Königin-Luise-Stiftung 0 6 P 0 6 Königin-Luise-Stiftung Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 872 an alle drei Schulen der Stiftung Da allen Schülern der Sek I die Schulbücher leihweise überlassen werden, wird keine Erhebung zur LMB durchgeführt 355,00 € 0,00 - 355,00 € Stufe 1 (Einkünfte bis 29.500 €) 1. Kind 100 €, Stufe 2 (Einkünfte von 29.501-50.000 €) 1. Kind 188 €, Stufe 3 (Einkünfte von 50.001-70.000 €) 1. Kind 226,25 €, Stufe 4 (Einkünfte von 70.001-90.000 €) 1. Kind 269 €, Stufe 5 (Einkünfte von 90.001-100.000 €) 1. Kind 312,50 €, Stufe 6 (Einkünfte ab 100.000 €) 1. Kind 355 €. Schulgeldbefreit 20 Schüler, Stufe 1 insgesamt 51 Schüler, Stufe 2 insgesamt 99 Schüler, Stufe 3 insgesamt 115 Schüler, Stufe 4 insgesamt 90 Schüler, Stufe 5 insgesamt 26 Schüler, Stufe 6 insgesamt 471 Schüler. Bei Vorlage eines Wohngeldbescheides oder eines Bescheides über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erfolgt eine Befreiung vom Schulgeld Keine entfällt entfällt Ja, das 2. Geschwisterkind zahlt 75 %, das 3. Geschwisterkind 50 % und jedes weitere Geschwisterkind 25 % des Schulgeldes der entsprechenden Stufe, sofern alle Kinder gleichzeitig eine Schule der Stiftung besuchen 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 33 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:54 Seite 1 von 1 Seiten Alternativschule Berlin e.V. 1 2 P 1 1 Alternativschule Berlin Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: 34 Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 123 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 19 Schüler*innen, 15% 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Durchschnittlich 150€ – einkommensabhängig von 42€-320€ 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 80€ abzüglich Hortbeitrag 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Bietemodell – Die Eltern schätzen in einem Solidarmodell selbsständig ein, wie viel sie zahlen können, wobei der Durchschnittsbetrag von 150€ zusammenkommen muss und der Mindestbetrag (inklusive Hortbeitrag) 80€ ist. 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? Bei finanziellen Schwierigkeiten können die Eltern jederzeit beim Vorstand des Schulträgervereins einen Antrag auf Schulgeldermäßigung/-erlass zu stellen. 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? keine 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? trifft nicht zu 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? trifft nicht zu 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Es gibt keine Geschwisterkinderregelung, da die Familien ihren Schulgelbetrag selbst festlegen. SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:54 Seite 1 von 1 Seiten DRK Kliniken Berlin | Erziehung und Bildung GmbH 0 4 P 2 7 Schule am Westend Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 35 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? ca. 50 > 50 % Es wird kein Schulgeld erhoben. Es wird kein Schulgeld erhoben. Es wird kein Schulgeld erhoben. Es wird kein Schulgeld erhoben. Keine Nein Nein Es wird kein Schulgeld erhoben. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:54 Seite 1 von 1 Seiten Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH 0 9 P 1 5 W-I-R-Grundschule Pfefferwerk Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 98 8 (weitere Anträge sind zu erwarten) 185 Euro ohne Ermässigung/Einkommensnachweis 100 Euro 100 Euro bis 29.420 Euro, 165 Euro bis 40.000 Bruttoeinkommen, 185 Euro ab 40.001 Bruttoeinkommen / Bearbeitung noch nicht abgeschlossen individuelle Antragstellung und Entscheidung im Schulgremium Elternverein organisiert auf Wunsch der Eltern tägliches Frühstück/Vesper (20 Euro monatlich), gemeinsamen Einkauf von Verbrauchsmaterial (100 Euro jährlich) und beschafft Montessorimaterialien (500 Euro bei Vertragsbeginn). Die entstehenden Kosten werden durch die Eltern an den Elternverein erstattet. nein siehe Punkt 6 Geschwisterkinder zahlen 75% bzw. 50% 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 36 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:54 Seite 1 von 1 Seiten Johanna-Gerdes-Grundschule e. V. 0 6 P 0 2 Johanna-Gerdes-Grundschule e. V. Schulträger Name der Ersatzschule Es existiert keine feste Staffelung, aber eine Ermäßigung kann beantragt werden (s. Punkt 6) Anlage Nr.: 37 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 124 1 und 1 % 255,00 € 255,00 €, wenn keine Ermäßigung beantragt wurde. weniger als 18.000,00 € Jahresbrutto = 50,00 € Schulgeld 18.000,00 € - 24.000,00 € = 120,00 € Schulgeld 24.000,00 € - 30.000,00 € = 190,00 € Schulgeld Vereinsgeld Schulverein: 15,00 € monatlich, Vereinsgeld Förderverein: 5,00 € monatlich Einmalige Verwaltungspauschale: 100,00 € Fahrtkosten zur Sportstätte: 52,00 € bis 208,00 € (einmal/Schuljahr), je nach Anzahl der Fahrten Es existiert keine feste Staffelung, aber eine Ermäßigung kann beantragt werden. Pro Familie wird nur einmal der Vereinsbeitrag erhoben. Es existiert keine feste Staffelung, aber eine Ermäßigung kann beantragt werden In der Beitragsordnung findet sich eine Mehrkindklausel: Haben bereits zwei Kinder einer Familie die Johanna-Gerdes-Grundschule für zusammen mindestens acht Jahre besucht, ermäßigt sich das Schulgeld für das dritte und jedes weitere Kind um jeweils 25 %. Pro Familie werden nur einmal die Vereinsbeiträge erhoben. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 14.09.2018 Technische Jugendfreizeit- und BildungsgesellschaŌ (tjfbg) gGmbH 0 1 P 5 0 Kristall Grundschule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Im Schuljahr 2018/19 werden 53 Schülerinnen und Schüler (SuS) in 4 Klassen unterrichtet. Im Schuljahr 2018/19 sind 3 Schülerinnen und Schüler von der Lernmittelzuzahlung befreit. Zahlen vorläufig, da Schuljahresbeginn. An der Schule wird ein einkommensabhängiges Schulgeld erhoben. Die genauen Beträge können Sie der anliegenden Gebührenordnung entnehmen. Familien, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind, zahlen den Einstiegssatz in Höhe von 90,00 €. An der Schule wird ein einkommensabhängiges Schulgeld erhoben. Die genauen Beträge sowie die jeweiligen Eingruppierungsanzahlen können Sie der anliegenden Gebührenordnung entnehmen. Nein, es existiert keine Erlassregelung. Es wird ein monatliches Essensgeld in Höhe von 37,00 € erhoben. Zudem wird ein jährlicher Beitrag für Lehr- und Lernmittel erhoben: Klasse 1-2: 80,00 € Klasse 3-6: 100,00 € Bei Vorlage des Berlin-Passes, wird das Essensgeld entsprechend abgerechnet. Die Beiträge für Lehr- und Lernmittel entfallen, wenn ein Nachweis (BAföG, BUT, etc.) erbracht wird. Ja, es existiert eine Geschwisterregelung. Entnehmen Sie diese bitte der Schulgeldtabelle. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 14.09.201811:35 Seite 1 von 1 Seiten 38 Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Kristall Grundschule Schulnummer: 0 1 P 5 0 2 Zu 3.: Zu 5: 1. Kind ab 2. Kind ab 3. Kind ab 4. Kind 75% 50% 25% bis 29.400,00 € 90,00 € 67,50 € 45,00 € 22,50 € bis 39.400,00 € 130,00 € 97,50 € 65,00 € 32,50 € bis 48.400,00 € 170,00 € 127,50 € 85,00 € 42,50 € bis 56.400,00 € 210,00 € 157,50 € 105,00 € 52,50 € bis 63.400,00 € 250,00 € 187,50 € 125,00 € 62,50 € bis 69.400,00 € 290,00 € 217,50 € 145,00 € 72,50 € ab 69.400,00 € 330,00 € 247,50 € 165,00 € 82,50 € Familieneinkommen 1. Kind Anzahl Kinder ab 2. Kind Anzahl Kinder 75% 60,00 € 13 bis 29.400,00 € 90,00 € 16 67,50 € 3 bis 39.400,00 € 130,00 € 6 97,50 € 1 bis 48.400,00 € 170,00 € 3 127,50 € - bis 56.400,00 € 210,00 € 2 157,50 € - bis 63.400,00 € 250,00 € 2 187,50 € - bis 69.400,00 € 290,00 € 1 217,50 € - ab 69.400,00 € 330,00 € 4 247,50 € 2 Familieneinkommen Anlage Nr. 38b SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:54 Seite 1 von 1 Seiten Lauder Yeshurun GgmbH 0 3 P 2 6 Lauder Beth -Zion Gemeinschaftsschule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 105 SuS 31 (!) SuS / 32,5 % individuelle Beitragssätze / Einkommensabhängig in Anwendung der Schulgeldtabelle der JG zu Berlin (ev. Nachreichung der SG - Tabelle bei Bedarf) Kinder die BuT Pass haben oder geringes Einkomen nachweisen können : SG 33€ mntl. Fürs 1. Kind, 15 fürs 2, 5€ fürs 3, ab dem 4ten Geschwisterkind Kein SG wird erhoben (dazu kommen noch Essengebühren i.H.v.: 14,75€ pP) individuelle Beitragssätze / einkommensabhängig in Anwendung der Schulgeldtabelle der JG zu Berlin (ev. Anlage / SG - Tabelle); Gruppe I: 31+4; Gruppe II: 1; Gruppe III: 4; Gruppe VI: 1; Gruppe VII: 2; Gruppe VIII: 2; Gruppe IX: 4; Gruppe X: 11; Gruppe XI: 43; (3 die gar nicht ausgewiesen sind); Sonderregelung als Verrechnung Geschwisterrabattierungen / keine Erlassregelung sondern individuelle Erlasse auf Antrag Inanspruchnahme eines Schulbusses (100€/mtl./ Rabattierung Geschwister 50%); Schultaxi (120€/ mtl. / Rabattierung Geschwister 50%) ebf. Rabatt der Transportkosten auf Antrag ; Essengeld im Schulgeld enthalten, jedoch separat ausgewiesen: 50€ pP / BuT Kinder: 14,75€ pP mntl. Bei Inanspruchnahme des Schulbusses: 100 € mtl. / 50% Rabattierung bei Geschwistern; zusätzlich Rabattierung auf Antrag, Essenkosten: allgemein 50€/ mtl. / 14,75€/ mtl. Für BuT - Kinder; 7 Kinder SG/Transport Rabatt auf Antrag gewährt, 13 Kinder gestaffelt in Gruppe I der Transportkosten, 12 Geschwisterkinder, die Transport nutzen, sind in der 2. Gruppe eingruppiert. Geschwisterrabattierungen / keine Erlassregelung sondern individuelle Erlasse auf Antrag 50%ige Rabattierung der Schulbuskosten; Geschwisterrabatte lt. Einkommensstaffelung (ev. Nachreichung der SG - Tabelle bei Bedarf) 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 39 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 25.09.2018 25.09.201812:50 Seite 1 von 1 Seiten Stiftung Private Kant-Schulen gGmbH 06P10 06P11 04P42 Kant-Grundschule – Kant-Oberschule Internationale Schule Berlin – Berlin International School Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 2199 Die regulären Gebühren betragen monatlich, je nach Bildungsgang € 435,- (06P10), € 430,-/440,-/470,- (06P11), € 935,-/960,-€ (04P42). € 100 Ja. Die Staffelung ist der Schulaufsicht bekannt und entspricht den Vorgaben der Senatsbildungsverwaltung. Eine schulscharfe Sozialstruktur veröffentlichen wir aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht Jede Familie hat das Recht, eine Reduzierung zu beantragen, welche nach dem Familieneinkommen bewertet wird oder nach einer wirtschaftlichen Notlage. Die Eltern tragen in der Regel die Kosten einer Klassenfahrt selbst, es sei denn, dies überfordert die Familie. An der 04P42 werden so genannte "resource fees" einmal im Schuljahr erhoben, € 100,- (Klassen 1-5), € 150,- (Klassen 6-8), € 200,- (Klassen 9-10). Nein. Siehe auch 6. Nein. Siehe auch 6. Ja. 25%, 50%, 75% für das 2., 3. bzw. 4. Kind in der Geschwisterfolge 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 40 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:54 Seite 1 von 2 Seiten Berlin British School gGmbH 0 0 4 4 P P 3 4 9/ 0 Berlin British School - genehmigte bilinguale Ersatzschule (Grund- und Sekundarschule) Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 41 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 136 SuS; Jgg. 1-9 - Jhg. 10 erst ab 2019/20 3 SuS Jgg. 1-5 1097,5 €; Jgg. 6-8 1160,25 €; Jgg. 9(+10 ab 19/20) 1217,25 € variiert; geldwerter Vorteil Bruttofamilieneinkommen bis 29.420 € - Klassen1-6: 100 € (3 SuS); Sek I: 100 € (1 SuS) bis 40.000 € - Klassen 1-6: 225 € (1 SuS); Sek I: 275 € bis 50.000 € - Klassen 1-6: 375 € (1 SuS); Sek I: 458 € (1 SuS) bis 60.000 € - Klassen 1-6: 565 € (1 SuS); Sek I: 685 € (1 SuS) bis 70.000 € - Klassen 1-6: 776 € (1 SuS); Sek I: 885 € bis 80.000 € - Klassen 1-6: 935 € (1 SuS); Sek I: 1025 € ab 80.000 € Bestehende einkommensunabhängige Schulgeldregelung Nein Anmeldegebühr - einmalig - 2.600 € und 515 € für Geschwisterkinder. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 40.000 € entspricht die Höhe der einmaligen Anmeldegebühr der Höhe des monatlichen Schulgeldbeitrages. Für Familien mit einem Bruttoeinkommen geringer als 29.420 € ist die Anmeldegebühr im ersten Jahr anrechenbar. Verbrauchs- und Unterrichtsmaterialien/ Medien - jährlich 740 € für Grundschüler 920 € für Schüler der Sekundarstufe (Diese Kosten sind in den erhobenen einkommensunabhängigen Schulgeldern enthalten.) Entwicklungsgebühr - jährlich 2% der Bruttogebühr Nein 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? SenBildJugFam II C 2 Berlin, 26.09.2018 26.09.201812:54 Seite 2 von 2 Seiten Berlin British School gGmbH 0 0 4 4 P P 3 4 9/ 0 Berlin British School - genehmigte bilinguale Ersatzschule (Grund- und Sekundarschule) Schulträger Name der Ersatzschule Anlage Nr.: 41 Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? Ja; Stipendien für akademische Leistungen (Schulgelderlass von 10-50%) Ermäßigungen für Familien mir mehr als einem Kind an der Schule betragen 2,5% pro Geschwisterkind. SenBildJugFam II C 2 Berlin, 16.09.2018 Pankower Früchtchen gGmbH 0 3 P 2 0 SchuleEins Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 572 58 Kinder haben Anspruch auf Befreiung, aber nur 33 Kinder haben die Befreiungtatsächlich in Anspruch genommen. Grundschule 510€ und Sekundarschule 710€ 100,00 € Die Staffelung umfasst 23 Stufen von 30.000€ bis 120.000€ mit einem monatl. Schulgeld zwischen 100€ und 510€ (Grundschule) und 100€ bis 710€ (Sekundarschule). Die Schulgeldtabelle ist beigefügt. Aktuell zahlen 223 Kinder den geringsten Wert mit 100€, das entspricht 38,9 %. Ja, für unsere Willkommenskinder. Pro Schulhalbjahr 50,00€ für Materialien, damit alle Kinder mit den gleichen Materialien arbeiten. Nein. Nein. Ja, für das 1. Geschwisterkind 30% Verringerung des Schulgeldes, für das 2. Geschwisterkind 50% Verringerung. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 16.09.201822:12 Seite 1 von 1 Seiten 42 a Pankower Früchtchen gGmbH SchuleEins • Berliner Straße 120/121 13187 Berlin-Pankow 1. Kind 2. Kind (-30%)* 3. Kind (-50%)* bis 29.999 100,00 70,00 50,00 von 30.000 bis 31.999 129,00 90,00 64,50 von 32.000 bis 33.999 137,00 96,00 68,50 von 34.000 bis 35.999 146,00 102,00 73,00 von 36.000 bis 37.999 169,00 118,00 84,50 von 38.000 bis 39.999 172,00 120,00 86,00 ab 40.000 175,00 123,00 87,50 ab 45.000 224,00 157,00 112,00 ab 50.000 227,00 159,00 113,50 ab 55.000 245,00 172,00 122,50 ab 60.000 260,00 182,00 130,00 ab 65.000 275,00 193,00 137,50 ab 70.000 290,00 203,00 145,00 ab 75.000 305,00 214,00 152,50 ab 80.000 350,00 245,00 175,00 ab 85.000 365,00 256,00 182,50 ab 90.000 386,00 270,00 193,00 ab 95.000 406,00 284,00 203,00 ab 100.000 427,00 299,00 213,50 ab 105.000 448,00 314,00 224,00 ab 110.000 469,00 328,00 234,50 ab 115.000 490,00 343,00 245,00 ab 120.000 510,00 357,00 255,00 1. Kind 2. Kind (-30%)* 3. Kind (-50%)* bis 29.999 100,00 70,00 50,00 von 30.000 bis 31.999 150,00 105,00 75,00 von 32.000 bis 33.999 180,00 126,00 90,00 von 34.000 bis 35.999 210,00 147,00 105,00 von 36.000 bis 37.999 240,00 168,00 120,00 von 38.000 bis 39.999 270,00 189,00 135,00 ab 40.000 300,00 210,00 150,00 ab 45.000 330,00 231,00 165,00 ab 50.000 360,00 252,00 180,00 ab 55.000 385,00 270,00 192,50 ab 60.000 410,00 287,00 205,00 ab 65.000 435,00 305,00 217,50 ab 70.000 460,00 322,00 230,00 ab 75.000 485,00 340,00 242,50 ab 80.000 510,00 357,00 255,00 ab 85.000 535,00 375,00 267,50 ab 90.000 560,00 392,00 280,00 ab 95.000 585,00 410,00 292,50 ab 100.000 610,00 427,00 305,00 ab 105.000 635,00 445,00 317,50 ab 110.000 660,00 462,00 330,00 ab 115.000 685,00 480,00 342,50 ab 120.000 710,00 497,00 355,00 * betrifft das Schulgeld, welches für das zweite und dritte Kind gezahlt werden muss, wenn diese die SchuleEins besuchen Unter Darlegung der witschaftlichen Verhältnisse kann auf Antrag eine Befreiung bzw. Schulgeldreduzierung gewährt werden. Schulgeldtabelle Klasse 1-6 Schulgeldtabelle 7- 13 Klasse Gültig ab 01.08.2017 Anlage Nr. 42b 43 SenBildJugFam II C 2 Berlin, 19.09.2018 Lebendig Lernen gGmbH 0 3 P 2 2 Klax Schulen Schulträger Name der Ersatzschule Grundschule: Sekundarschule: Grundschule: Sekundarschule: Aktuelle Verträge: Grundschule: Sekundarschule: Grundschule: Sekundarschule: 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Regelung laut Schulgeldtabelle: Auf Antrag gewährt der Schulträger für bis zu 10 % der belegten Schulplätze eine Befreiung vom Schulgeld. Aktuell sind in der Grundschule 21 Kinder und in der Sekundarschule 28 Kinder vom Schulgeld befreit. Es werden keine weiteren Gebühren erhoben. entfällt entfällt Geschwisterrabatt aus der Schulgeldtabelle: Ab dem zweiten Kind in der Grund- oder Sekundarschule erhalten Sie für jedes weitere Kind einen Rabatt in Höhe von 15% auf das Schulgeld. 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? keine pauschale Aussage möglich, da Einzelfallentscheidung (z.B. Großeltern zahlen Schulgeld, Schulförderverein zahlt Schulgeld) 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 350 EUR = davon sind 150 EUR Sockelbetrag 400 EUR = davon sind 150 EUR Sockelbetrag 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Anlage Nr.: (wird von II C 2 ausgefüllt) Alle Angaben erfolgen zum Stichtag 18.09.2018 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 123 238 22 (17,9%) 27 (11,3%) Der tatsächliche Durchschnitt beträgt: 205,15 EUR 261,08 EUR 19.09.201813:45 Seite 1 von 1 Seiten 44 SenBildJugFam II C 2 26.09.201812:55 Seite 1 von 1 Seiten Privates Europa-Gymnasium Berlin GmbH 0 7 P 1 1 Europa-Gymnasium Berlin, staatlich genehmigte Ersatzschule Schulträger Name der Ersatzschule 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 42 (weitere Anfragen werden bearbeitet) 22 (52%, in 2017/2018 waren es gut 80%) über die Hälfte ist befreit, ansonsten: 65 Euro bis unbegrenzt, gemäß Schulgeldtabelle im Durchschnitt 20 Euro (monatlich!) Anlage anbei (nur einer über 550,-) 1) bei Stipendien, insb. wegen Noendurchschnitt gleich oderbesser als 2,0; 2) bei Leistungsbezug und 3) bei Flüchlingshintergrund. 1) Aufnahmegebühr für Eltern MIT Schulgeld, 500 Euro, 2) Kunstmaterialien jählich bis zu 30 Euro; 3) Bücher, Hefte und Stifte werden NICHT gestellt. Nein, da ja Aufnahmegebühr ggf. Ganz erlassen wird (also ganz ohne Staffelung) Ja, wie gesagt, jene Gebühr wird dann ganz erlassen. Ja, siehe die seit 2009 staatlich genehmigte Schulgeldtabelle. 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 45a (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) Schulgeldregelung Privates Europa-Gymnasium Berlin Grundsätzliches Bei der Erhebung des Schulgeldes wird Rücksicht genommen auf die unterschiedliche finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern. Manche Familien können nicht soviel Schulgeld aufbringen, wie ihnen die Erziehung ihrer Kinder am Privaten Europa-Gymnasium eigentlich wert ist. Auf keinen Fall soll das Schulgeld ein Hindernis für den Schulbesuch sein. Die Schulgebühren des Privaten Europa-Gymnasiums Berlin sind einkommensabhängig. Schulgeldtabelle in Euro Monatliches Brutto Familieneinkommen der Eltern - M o n a t l i c h e S c h u l g e l d b e i t r ä g e: Von bis 1. Kind 2. Kind weitere Kinder unter 1000,00 69,00 58,65 55,20 1.001,00 1.250,00 75,00 63,75 60,00 1.251,00 1.500,00 79,00 67,15 63,20 1.501,00 1.750,00 85,00 72,25 68,00 1.751,00 2.000,00 89,00 75,65 71,20 2.001,00 2.250,00 95,00 80,75 76,00 2.251,00 2.500,00 99,00 84,15 79,20 2.501,00 2.750,00 149,00 126,65 119,20 2.751,00 3.000,00 199,00 169,15 159,20 3.001,00 3.250,00 299,00 254,15 239,20 3.251,00 3.500,00 349,00 296,65 279,20 3.501,00 3.750,00 374,00 317,90 299,20 3.751,00 4.000,00 399,00 339,15 319,20 4.001,00 4.250,00 424,00 360,40 339,20 4.251,00 4.500,00 449,00 381,65 359,20 4.501,00 4.750,00 474,00 402,90 379,20 4.751,00 5.000,00 499,00 424,15 399,20 5.001,00 5.250,00 524,00 445,40 419,20 5.251,00 5.500,00 549,00 466,65 439,20 5.501,00 5.750,00 574,00 487,90 459,20 5.751,00 6.000,00 599,00 509,15 479,20 6.001,00 6.250,00 624,00 530,40 499,20 6.251,00 6.500,00 649,00 551,65 519,20 6.501,00 6.750,00 674,00 572,90 539,00 6.751,00 7.000,00 699,00 594,15 559,20 7.001,00 7.250,00 724,00 615,40 579,20 7.251,00 7.500,00 749,00 636,65 599,20 7.501,00 7.750,00 774,00 657,90 619,20 7.751,00 8.000,00 799,00 679,15 639,20 8.001,00 8.250,00 824,00 700,40 659,20 8.251,00 8.500,00 849,00 721,65 679,20 8.501,00 8.750,00 874,00 742,90 699,20 8.751,00 9.000,00 899,00 764,15 719,20 9.001,00 9.250,00 924,00 785,40 739,20 9.251,00 9.500,00 949,00 806,65 759,20 9.501,00 9.750,00 974,00 827,90 779,20 9.751,00 10.000,00 999,00 849,15 799,20 Anlage Nr. 45 b Von Bis 1. Kind 2. Kinder weitere Kinder 10.001,00 10.250,00 10125,5 1.013,56 861,68 811,05 10.251,00 10.500,00 10375,5 1.038,07 881,92 830,04 10.501,00 10.750,00 10625,5 1.062,55 902,10 848,98 10.751,00 11.000,00 10875,5 1.087,01 922,24 867,86 11.001,00 11.250,00 11125,5 1.111,44 942,33 886,70 11.251,00 11.500,00 11375,5 1.135,84 962,37 905,49 11.501,00 11.750,00 11625,5 1.160,22 982,35 924,23 11.751,00 12.000,00 11875,5 1.184,58 1.002,29 942,91 12.001,00 12.250,00 12125,5 1.208,91 1.022,18 961,55 12.251,00 12.500,00 12375,5 1.233,22 1.042,02 980,14 12.501,00 12.750,00 12625,5 1.257,50 1.061,80 998,68 12.751,00 13.000,00 12875,5 1.281,76 1.081,54 1.017,16 13.001,00 13.250,00 13125,5 1.305,99 1.101,23 1.035,60 13.251,00 13.500,00 13375,5 1.330,19 1.120,87 1.053,99 13.501,00 13.750,00 13625,5 1.354,37 1.140,45 1.072,33 13.751,00 14.000,00 13875,5 1.378,53 1.159,99 1.090,61 14.001,00 14.250,00 14125,5 1.402,66 1.179,48 1.108,85 14.251,00 14.500,00 14375,5 1.426,77 1.198,92 1.127,04 14.501,00 14.750,00 14625,5 1.450,85 1.218,30 1.145,18 14.751,00 15.000,00 14875,5 1.474,91 1.237,64 1.163,26 15.001,00 16.000,00 15500,5 1.536,10 1.288,09 1.210,59 16.001,00 17.000,00 16500,5 1.634,37 1.369,54 1.287,04 17.001,00 18.000,00 17500,5 1.732,55 1.450,79 1.363,29 18.001,00 19.000,00 18500,5 1.830,62 1.531,84 1.439,34 19.001,00 20.000,00 19500,5 1.928,60 1.612,69 1.515,19 20.001,00 21.000,00 20500,5 2.026,47 1.693,34 1.590,84 21.001,00 25.000,00 23000,5 2.272,45 1.897,54 1.782,54 25.001,00 30.000,00 27500,5 2.715,67 2.266,04 2.128,54 30.001,00 35.000,00 32500,5 3.207,80 2.674,79 2.512,29 35.001,00 40.000,00 37500,5 3.699,42 3.082,54 2.895,04 40.001,00 45.000,00 42500,5 4.190,55 3.489,29 3.276,79 45.001,00 50.000,00 47500,5 4.681,17 3.895,04 3.657,54 50.001,00 55.000,00 52500,5 5.171,30 4.299,79 4.037,29 55.001,00 60.000,00 57500,5 5.660,92 4.703,54 4.416,04 60.001,00 65.000,00 62500,5 6.150,05 5.106,29 4.793,79 65.001,00 70.000,00 67500,5 6.638,67 5.508,04 5.170,54 70.001,00 75.000,00 72500,5 7.126,80 5.908,79 5.546,29 75.001,00 80.000,00 77500,5 7.614,42 6.308,54 5.921,04 80.001,00 85.000,00 82500,5 8.101,55 6.707,29 6.294,79 85.001,00 90.000,00 87500,5 8.588,17 7.105,04 6.667,54 90.001,00 95.000,00 92500,5 9.074,30 7.501,79 7.039,29 95.001,00 100.000,00 97500,5 9.559,92 7.897,54 7.410,04 > 100.001,00 1. Einkommensanrechnung/Einkommensermittlung a) Berücksichtigt wird das Einkommen der Schulgeldpflichtigen. Schulgeldpflichtig sind das die Schule besuchende Kind und dessen Eltern. Sind andere Personen verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu gewähren, sind auch diese schulgeldpflichtig. b) Das Schulgeld wird vom Privaten Europa-Gymnasium Berlin jeweils für ein Schuljahr festgesetzt; es kann im Voraus entrichtet oder in zwölf monatlichen Teilbeträgen gezahlt werden. c) Die Einkommensermittlung erfolgt auf der Grundlage der erforderlichen Unterlagen: Einkommensteuerbescheid, Lohn- oder Gehaltsabrechnung, Bescheinigung des Arbeitgebers sowie weitere Unterlagen zum Nachweis sonstiger Einkommen. Die jeweiligen Unterlagen sind grundsätzlich bis spätestens zwei Monate vor Schuljahresbeginn vorzulegen. d) Sofern die Schulgeldpflichtigen die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht fristgemäß vorlegen, sind sie mit einer vorübergehenden Zuordnung zur höchsten billig zumutbaren Einkommensgruppe einverstanden. e) Bei erheblicher, sich nach der unter Ziffer 2 abgedruckten Tabelle auswirkender Verminderung des Einkommens kann eine Anpassung auch während des Schuljahres beantragt werden. Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen an das Private Europa-Gymnasium Berlin zu richten. Eine rückwirkende Anpassung des Schulgeldes ist nicht möglich. Eine nach Maßgabe der unter Ziffer 2 abgedruckten Tabelle beachtliche Steigerung des Einkommens ist schriftlich und unter Beifügung der entsprechenden Unterlagen dem Privaten Europa-Gymnasium Berlin unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Eine Anpassung erfolgt dann zum Ersten des Monats, in dem die Einkommenssteigerung erfolgt ist. 2. Schulgeldbefreiungen a) Schulgeldpflichtige können beim Vorliegen schwerwiegender Gründe auf Antrag ganz oder teilweise von der Zahlung des Schulgeldes befreit werden. b) Schulgeldpflichtige, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) erhalten, werden in vollem Umfang von der Zahlung des Schulgeldes befreit. c) Für Schülerinnen und Schüler, die zum Besuch einer Schule im Ausland beurlaubt werden, ist für den Beurlaubungszeitraum der Beitrag der niedrigsten Einkommensstufe zu entrichten. 3. Inkrafttreten Diese Schulgeldregelung gilt für die Schulgeldzahlungen ab dem Schuljahr 2009/2010. SenBildJugFam II C 2 26.09.201812:55 Seite 1 von 1 Seiten Freie demokratische Schule Berlin e. V. 0 3 P 2 4 Ting-Schule Schulträger Name der Ersatzschule 8. Existiert an Ihrer Schule eine einkommensorientierte Staffelung für die sonstigen Gebühren und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? Anlage Nr.: 46 (wird von II C 2 ausgefüllt) 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2018/2019 Ihre Schule(n)? 2. Wie viele Schülerinnen und Schüler Ihrer Schule(n) sind im Schuljahr 2018/2019 von der Lernmittelzuzahlung befreit und wie hoch ist die prozentscharfe LMB-Quote? 3.Wie hoch ist das reguläre monatliche Schulgeld, das Ihre Schule(n) im Schuljahr 2018/2019 für den Besuch der Schule erhebt? Antwort zur E-Mail-Abfrage II C 2 vom 07. September 2018 (Schriftliche Anfragen S18/16220 bis 18/16355) Schulnummer (BSN) 9. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für sonstige Gebühren für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 10. Existiert an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 bei der Berechnung des monatlichen Schulgeldes und/oder der sonstigen Gebühren eine Geschwisterkinderregelung und wenn ja, wie ist diese ausgestaltet? 56 16 -> 29% 140,-€ Auf Antrag 50,-e Nein, Reduzierung immer auf Antrag Nach Antrag in der Schulversammlung ISS: 40,-€ Essengeld+10,-€ Lernmittel/Monat GS: 10,-€ Lernmittel nein Wird alles in der Schulversammlung beantragt und genehmigt Geschwisterkinder zahlen nur noch 40,-€ Schulgeld 4. Wie hoch ist an Ihrer Schule im Schuljahr 2018/2019 das monatliche Schulgeld für Schülerinnen und Schüler, die von der Lernmittelzuzahlung befreit sind? 5. Existiert an der o.g. Schule eine einkommensorientierte Staffelung für das monatliche Schulgeld und wenn ja, wie gestaltet sich diese Staffelung aus und wie viele Schülerinnen und Schüler sind im Schuljahr 2018/2019 in welcher der Staffelungsgruppen eingruppiert? 6. Existiert an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 eine Erlassregelung für das Schulgeld für den Fall der finanziellen Bedürftigkeit und wenn ja, ab wann greift diese Erlassregelung? 7. Welche sonstigen Gebühren werden an der o.g. Schule im Schuljahr 2018/2019 für welche „Dienstleistung“ in welcher jeweiligen Höhe erhoben und werden diese einmalig pro Schulhalbjahr erhoben oder monatlich? S1816220 bis 1816355 S1816220 bis 1816355 Gesamtanlage Anlage 1-9 S1816220 bis 1816355 Anlage (Zusammenfassung) Zusammenfassung S1816220 bis 1816355 Anlage 1a Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 1b S1816220 bis 1816355 Anlage 2a S1816220 bis 1816355 Anlage 2b S1816220 bis 1816355 Anlage 3 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 4 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 5a Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 5b Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 6a S1816220 bis 1816355 Anlage 6b Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 7 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 8 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 9a Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 9b Anlage 10 Antwortvorlage Anlage 1 Anlage 11-26 S1816220 bis 1816355 Anlage 11 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 12 S1816220 bis 1816355 Anlage 13 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 14 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 15 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 16a Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 16b S1816220 bis 1816355 Anlage 16c S1816220 bis 1816355 Anlage 17a Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 17b S1816220 bis 1816355 Anlage 18 Emil Molt Schule S1816220 bis 1816355 Anlage 19 S1816220 bis 1816355 Anlage 20a S1816220 bis 1816355 Anlage 20b Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 21 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 22 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 23a Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 23b Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 23c Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 24 S1816220 bis 1816355 Anlage 25 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 26 Antwortvorlage Anlage 27a 03P03EA-GS 03P03CtB 10P09SB-GS 05P15Immanuel-GS Anlage 27b - 46 S1816220 bis 1816355 Anlage 27b S1816220 bis 1816355 Anlage 28a Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 28b Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 29a Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 29b S1816220 bis 1816355 Anlage 30 S1816220 bis 1816355 Anlage 31 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 32a Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 32b Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 33 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 34 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 35 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 36 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 37 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 38a S1816220 bis 1816355 Anlage 38b S1816220 bis 1816355 Anlage 39 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 40 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 41 Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 42a S1816220 bis 1816355 Anlage 42b S1816220 bis 1816355 Anlage 43 S1816220 bis 1816355 Anlage 44 S1816220 bis 1816355 Anlage 45a Antwortvorlage S1816220 bis 1816355 Anlage 45b S1816220 bis 1816355 Anlage 46 Antwortvorlage