Drucksache 18 / 16 357 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 05. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2018) zum Thema: Kfz-Zulassungsstellen Berlin und Antwort vom 11. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16 357 vom 05. September 2018 über Kfz-Zulassungsstellen Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie lange sind derzeit die durchschnittlichen Wartezeiten in den Kfz-Zulassungsstellen und wie ist die Entwicklung seit 2010? Zu 1.: Privatpersonen stehen derzeit (Stand 11.09.2018) online und telefonisch freie und buchbare Termine für den Folgetag und auch für die anschließenden Tage zur Verfügung. In der Vorwoche lagen die Wartezeiten auf einen Termin je nach Standort zwischen 5 und 8 Werktagen. Somit konnte die Terminverfügbarkeit - einhergehend mit einer ermöglichten und umgesetzten deutlichen Erhöhung der Zahl der angebotenen Termine ab Mitte August 2018 - gegenüber den vorhergehenden Zeiträumen verbessert werden. Für die Erreichung des Ziels, die derzeit günstige Terminlage dauerhaft zu sichern, werden die internen Maßnahmen in den Zulassungsstellen zur Verbesserung der Bearbeitung (u.a. Personalaufstockung, weitere Digitalisierung sowie angelaufene Organisationsuntersuchung) fortgesetzt. An den Sammelschaltern für Kfz-Händlerinnen und -Händler sowie Zulassungsdienste werden die angenommenen Vorgänge derzeit am Folgewerktag fertig bearbeitet wieder ausgegeben. Eine Darstellung der Entwicklung der Wartezeiten seit 2010 ist nicht möglich, da dazu keine Statistik geführt wurde und diese Information deshalb nicht vorliegt. Seite 2 von 2 2. Gibt es einen Unterschied bei den Wartezeiten zwischen Privatpersonen und Zulassungsdiensten und wenn ja warum? Zu 2.: Die Wartezeiten von Privatpersonen auf einen Zulassungstermin und gewerblicher Kundinnen und Kunden auf die Abholbarkeit von ihnen am Sammelschalter abgegebener Anträge sind nicht immer identisch. Ursache ist, dass die Zulassungsbehörde aus Gründen der Verwaltungseffizienz für Privatpersonen einerseits und gewerbliche Kfz-Händlerinnen und -Händler und Zulassungsdienste andererseits unterschiedliche Bearbeitungsabläufe mit den beiden genannten getrennten Zugangswegen anbietet. Grundsätzlich erfolgt keine Bevorzugung einer der beiden Gruppen; die Zulassungsbehörde ist bemüht, ein annähernd vergleichbares Angebot zu bieten. 3. Werden einzelne Zulassungsdienste bevorzugt behandelt (z.B. bei der Terminvergabe) und wenn ja welche und warum? Zu 3.: Nein. Alle Zulassungsdienste erhalten nach Maßgabe der Reihenfolge der Abgabe der Vorgänge am Sammelschalter den jeweils nächstmöglichen Abholtermin. Die Nutzung des daneben bestehenden terminvergabebezogenen Zugangsweges für Privatpersonen ist Zulassungsdiensten nicht gestattet. Berlin, den 11. September 2018 In Vertretung Sabine Smentek Senatsverwaltung für Inneres und Sport