Drucksache 18 / 16 359 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Clara West (SPD) vom 27. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2018) zum Thema: Alkohol- und Rauchverbot auf Berliner Spielplätzen und Antwort vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Frau Abgeordnete Dr. Clara West (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16359 vom 27. August 2018 über Alkohol- und Rauchverbot auf Berliner Spielplätzen Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Bezirksämter um Stellungnahmen gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben . Frage 1: Welche Bezirke Berlins haben auf Grundlage des Grünanlagengesetzes vom November 1997 ein Alkoholverbot auf Spielplätzen erlassen? Bitte Auflistung der Bezirke mit dem Datum der Inkraftsetzung der jeweiligen Verordnung. Antwort zu 1: Öffentliche Spielplätze in Berlin werden durch die Bezirksämter in der Regel nach dem Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (Grünanlagengesetz – GrünanlG) mit der Zweckbestimmung Spielplatz gewidmet ; ggf. werden dabei Angebote nach verschiedenen Altersstufen unterschieden. Die auf Grundlage der Vorschriften der Bauordnung von Berlin oder anderweitig angelegten privaten Spielplätze werden vom Grünanlagengesetz nicht erfasst. 2 Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen einschließlich der entsprechend gewidmeten öffentlichen Spielplätze dürfen gemäß § 6 Absatz 1 GrünanlG nur so benutzt werden, wie es sich aus der Natur der Anlage und ihrer Zweckbestimmung ergibt. Der Zweck eines Spielplatzes ist das altersgerechte Spielen von Kindern (und Jugendlichen), um Kindern (und Jugendlichen) damit die Möglichkeit zu geben, ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu entwickeln und um soziales Verhalten zu fördern. Alle Tätigkeiten von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen auf öffentlichen Spielplätzen haben im Zusammenhang mit dieser Zweckbestimmung zu stehen. Alkoholkonsum auf gewidmeten öffentlichen Spielplätzen steht der Zweckbestimmung von Spielplätzen entgegen und stellt nach § 7 Absatz 2 GrünanlG i.V.m. § 6 Absatz 1 Grünanl G auch ohne eine gesonderte Regelung oder Konkretisierung ein ordnungswidriges Handeln dar. Auf Grundlage von § 6 Absatz 4 GrünanlG kann die Bezirksverwaltung für Anlagen oder Anlagenteile Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten und Öffnungszeiten festlegen und die Benutzung durch Gebote oder Verbote regeln; diese werden entsprechend jeweils als Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht. Das Grünanlagengesetz ermächtigt nicht zum Erlass von Verordnungen. Die Bezirke haben zur Frage 1 wie folgt Stellung genommen: Mitte: „Im Bezirk Mitte herrscht mit BA-Schluss seit dem 05.06.2009 ein generelles Alkohol- und Rauchverbot auf allen 253 Kinderspielplätzen. Alle Kinderspielplätze sind mit einem entsprechenden Schild ausgestattet.“ Friedrichshain-Kreuzberg: „Der Bezirk hat kein „amtliches Verbot“ erlassen, arbeitet aber appellativ mit Verbotsvignetten , die auf Schildern an den Spielplatzeingängen angebracht sind. Manche dieser Schilder werden leider mit Graffiti unleserlich gemacht.“ Pankow: „Es besteht kein Alkoholverbot auf den Spielplätzen im Bezirk Pankow.“ Charlottenburg-Wilmersdorf: „Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde ein generelles Rauch- und Alkoholverbot im Juli 2007 für alle bezirklichen Kinderspielplätze erlassen.“ Spandau: „Im Bezirk Spandau wurde am 18. Dezember 2007 ein Alkohol- und Rauchverbot auf Spielplätzen beschlossen. Auf Spielplatzschildern wird mittels Piktogrammen auf dieses Verbot hingewiesen. Eine Verordnung wurde hierfür nicht erlassen.“ Steglitz-Zehlendorf: „Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf herrscht mit BA Beschluss seit dem 3.06.2008 ein generelles Alkohol- und Rauchverbot auf allen öffentlichen Spielplätzen. Die Symbole an den Spielplatzschildern weisen auf dieses Verbot hin.“ 3 Tempelhof-Schöneberg: „Im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg gilt seit dem 11.07.2009 auf allen Spielplätzen ein generelles Alkohol- und Rauchverbot. Alle Spielplätze wurden entsprechend beschildert.“ Neukölln: „Neukölln hat kein Alkoholverbot auf Spielplätzen erlassen, denn das Problem liegt in der Umsetzung bzw. den rauchenden Menschen. Ein Alkohol- und Rauchverbot auf Spielplätzen kann natürlich nur unterstützt werden, weil es eigentlich eine Selbstverständlichkeit für alle Nutzer sein sollte, hier keinen Alkohol zu trinken und nicht zu rauchen. Wenn dieses Alkohol- und Rauchverbot jedoch nicht durchgesetzt werden kann, macht es wenig Sinn ein solches auszusprechen. Es fehlt schlicht das Personal, um dieses auf unseren 121 Spielplätzen in Neukölln konsequent zu kontrollieren und dann auch ahnden zu können. Und, das Anbringen von Verbotsschildern bringt nur denen etwas, die diese Schilder nicht brauchen, weil Sie sich sowieso daran halten. Die Alkoholtrinker und Raucher ignorieren diese im besten Fall. Der übliche Fall ist jedoch, dass die Schilder beschmiert oder zerstört werden, sprich Kosten und Unfallgefahren entstehen, ohne dass damit ein tatsächlicher Nutzen verbunden ist.“ Treptow-Köpenick: „Das Rauch- und Alkoholverbot wurde mit der Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick, bekannt gegeben am 23.01.2013, in Kraft gesetzt.“ Marzahn-Hellersdorf: „Alle Spielplätze sind mit Spielplatzschildern ausgestattet auf denen mit einem entsprechenden Piktogramm das Rauchen und Alkohol trinken auf Grundlage § 6 Abs. 1 Grünanl G untersagt ist.“ Lichtenberg: „Auf Grundlage des Grünanlagengesetzes wurde im Bezirk Lichtenberg zum 1.10.2016 eine Spielplatzordnung erlassen, sie enthält auch Vorgaben zum Alkohol- und Drogenkonsum und zum Rauchen auf öffentlichen Spielplätzen (Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 38 vom 09.09.2016).“ Reinickendorf: „Auf Reinickendorfer öffentlichen Spielplätzen gilt seit 20.03.2008 ein generelles Rauchund Alkoholverbot.“ Frage 2: Welche Bezirke Berlins haben auf Grundlage des Grünanlagengesetzes vom November 1997 ein Rauchverbot auf Spielplätzen erlassen? Bitte Auflistung der Bezirke mit dem Datum der Inkraftsetzung der jeweiligen Verordnung. Antwort zu 2: Rauchen entspricht auf öffentlichen Spielplätzen nicht der Zweckbestimmung eines nach dem Grünanlagengesetz gewidmeten Spielplatzes. Zum Zweck eines öffentlichen Spielplatzes und der daraus folgenden ordnungsgemäßen Benutzung sowie zu den Möglichkeiten einer Konkretisierung von Benutzungsvorschriften gemäß Grünanlagengesetz wird entsprechend auf die Antwort zu 1 verwiesen. 4 Die Bezirke haben zur Frage 2 wie folgt Stellung genommen: Mitte: „Siehe Antwort zu 1.“ Friedrichshain-Kreuzberg: „Siehe Antwort unter 1.“ Pankow: „Es besteht kein Rauchverbot auf den Spielplätzen im Bezirk Pankow.“ Charlottenburg-Wilmersdorf: „Im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf wurde ein generelles Rauch- und Alkoholverbot im Juli 2007 für alle bezirklichen Kinderspielplätze erlassen.“ Spandau: „S. 1.“ Steglitz-Zehlendorf: „Siehe Antwort zu 1.“ Tempelhof-Schöneberg: „Siehe Antwort zu Frage 1.“ Neukölln: „Siehe Antwort zu 1).“ Treptow-Köpenick: „Das Rauch- und Alkoholverbot wurde mit der Allgemeinverfügung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick, bekannt gegeben am 23.1.2013, in Kraft gesetzt.“ Marzahn-Hellersdorf: „Siehe Frage 1.“ Lichtenberg: „Siehe Antwort zu 1.“ Reinickendorf: „Siehe Antwort zu 1.“ Frage 3: Wie ist die bisherige Erfahrung der Bezirke mit dem entsprechenden Verboten (Mit Bitte um eine kurze Stellungnahme der einzelnen Bezirke)? Antwort zu 3: Die Bezirke haben zur Frage 3 wie folgt Stellung genommen: 5 Mitte: „Das Rauch- und Alkoholverbot wird weitestgehend eingehalten, Verstöße werden durch unser Ordnungsamt geahndet.“ Friedrichshain-Kreuzberg: „Tagsüber, zu den üblichen Spielplatzzeiten, werden die „Verbote“ weitgehend akzeptiert. Nachts sieht die Realität auf Spielplätzen, die von Jugendlichen zum „Abhängen“ genutzt werden, leider anders aus (Kippen, Glasscherben).“ Pankow: „Siehe zu Frage 1 und 2.“ Charlottenburg-Wilmersdorf: „Die Erfahrungen sind als positiv zu bezeichnen. Durch die "Eigenkontrolle" der Nutzerinnen /Nutzer werden Personen, die rauchen und/oder Alkohol konsumieren auf das entsprechende Verbot hingewiesen. In den Abend- und Nachtstunden werden diese Verbote mitunter nicht befolgt.“ Spandau: „Die überwiegende Anzahl der Begleitpersonen hält sich an die Verbote.“ Steglitz-Zehlendorf: „Die Einhaltung der Verbote ist tageszeit- und wetterabhängig. Während der Zeiten, in denen die Spielplätze von Kindern stark genutzt werden, werden kaum Verstöße beobachtet. Anhand der hinterlassenen Zigarettenkippen und Kronkorken ist jedoch zu erkennen, dass zu anderen Zeiten Verstöße erfolgen. Problematisch bei der Verfolgung und Ahndung von Verstößen ist, dass die Piktogramme häufig durch Vandalismus unkenntlich gemacht werden und damit ein Verstoß nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Zur Lösung dieses Problems wäre ein gesetzliches Alkohol- und Rauchverbot auf Spielplätzen wünschenswert. Ein solches Verbot sollte für alle Spielplätze in Grünanlagen, unabhängig davon, ob sie gekennzeichnet sind, gelten . Aufgrund der Gestaltung mit Spielgeräten sind Spielplätze auch ohne Kennzeichnung gut zu erkennen.“ Tempelhof-Schöneberg: „Siehe Antwort zu Frage 4.“ Neukölln: „Siehe Antwort zu 1).“ Treptow-Köpenick: „Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat gute Erfahrungen damit gemacht. Verstöße werden durch das Ordnungsamt geahndet, soweit die Voraussetzungen dafür vorliegen (Name des „Täters“ muss bekannt sein). Allerdings gibt es immer noch Spielbereiche, die in den Abendstunden als Treffpunkte dienen. Hier sammeln sich leider auch Zigarettenreste auf den Spielplätzen.“ 6 Marzahn-Hellersdorf: „Die Spielplätze werden regelmäßig durch den Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert .“ Lichtenberg: „Das Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot wird weitestgehend während der Zeiten des normalen Spielbetriebs eingehalten. Auf Grund der auffindbaren Hinterlassenschaften ist dies in den Abend- und Nachtstunden oft nicht der Fall. Verstöße werden durch Ordnungsamt und ggf. Polizei geahndet.“ Reinickendorf: „Die Einhaltung von Rauch- und Alkoholverboten funktioniert im Bezirk Reinickendorf in der Regel sehr gut. Es gibt einzelne Spielplätze, die gelegentlich von Jugendlichen für Partys zweckentfremdet werden und entsprechend häufiger vom Ordnungsamt im Rahmen der Jugendschutzkontrollen vor allem am Wochenende angefahren werden.“ Frage 4: Wie kontrollieren die Bezirke die Einhaltung der entsprechenden Verordnung (Mit Bitte um eine Stellungnahme der einzelnen Bezirke)? Antwort zu 4: Es gibt keine Verordnung im Rechtssinne, die vorliegend zu kontrollieren wäre – siehe die Antwort zu 1. Die Bezirke haben zur Frage 4 wie folgt Stellung genommen: Mitte: „Siehe Antwort zu 3.“ Friedrichshain-Kreuzberg: „Da es kein amtliches Verbot gibt, werden vom zuständigen Ordnungsamt auch keine diesbezüglichen Kontrollen vorgenommen.“ Pankow: „Siehe zu Frage 1 und 2.“ Charlottenburg-Wilmersdorf (CW): „Das durch entsprechende Piktogramme konkretisierte Rauch- und Alkoholverbot auf den Spielplätzen in CW wird im Rahmen der Regelbestreifung des Allgemeinen Ordnungsdienstes des Ordnungsamtes kontrolliert. Zusätzlich erfolgen anlassbezogene Überprüfungen insbesondere aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung (z. B. hinsichtlich obdachloser Personen).“ 7 Spandau: „Begehungen durch die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Ordnungsamtes.“ Steglitz-Zehlendorf: „Die Kontrollen durch das Ordnungsamt erfolgen anlassunabhängig im Rahmen von Kontrollen der Grünanlagen oder aber gezielt, wenn es Beschwerden über gehäufte Verstöße an einzelnen Spielplätzen gibt.“ Tempelhof-Schöneberg: „Im Rahmen verfügbaren Personals werden auch die bezirkseigenen Spielplätze hinsichtlich des Rauch- und Alkoholverbotes kontrolliert. Bestimmte Spielplätze, die sich als "Hotspots" gezeigt haben, wurden besonders intensiv im Rahmen von Daueraufträgen durch den Allgemeinen Ordnungsdienst überprüft. Da eine gesonderte statistische Erfassung nicht erfolgt, kann eine detaillierte Übersicht leider nicht gegeben werden, aber bei diesen Kontrollen sind sehr häufig entsprechende Verstöße offenkundig geworden.“ Neukölln: „Von Seiten des Grünflächenamtes findet auf allen Neuköllner Spielplätzen wöchentlich mindestens eine Reinigung statt und auf den viel benutzten Spielplätzen im Regelfall sogar zweimal in der Woche. Damit wird allerdings nur der Müll bzw. die „Kippe“ beseitigt. Für eine nachhaltige Lösung, ist letztlich nur die Einsicht aller Spielplatznutzer zielführend, die durch andere Nutzende im Rahmen einer sogenannten sozialen Kontrolle darauf hingewiesen werden, dass das Alkohol trinken und das Rauchen auf Spielplätzen kein gutes Vorbild für die Kinder ist und auch Gefahren für diese birgt, die man als verantwortungsvolles Elternteil den Kindern nicht aussetzen sollte. Wir hoffen, dass das Verantwortungsbewusstsein und die Einsicht bei allen Spielplatznutzenden wächst und unsere Kinder eine weitestgehend sichere Zukunft haben.“ Treptow-Köpenick: „Bei Kontrollen der Pflegereviere vor Ort wird darauf geachtet. Die Piktogramme auf den Zusatzschildern sind allgemein verständlich, so dass auch die Nutzerinnen und Nutzer des Spielplatzes bzw. die begleitenden Erwachsenen in gewisser sozialer Kontrolle für Rauchund Alkoholfreiheit auf den Spielpolätzen sorgen. Das Ordnungsamt kann aufgrund anderer Prioritäten nur in sehr begrenztem Umfang das Rauch- und Alkoholverbot gezielt kontrollieren .“ Marzahn-Hellersdorf: „Die Spielplätze werden regelmäßig durch den Außendienst des Ordnungsamtes kontrolliert .“ Lichtenberg: „Siehe Antwort zu 3.“ 8 Reinickendorf: „Der Außendienst des Ordnungsamts (AOD) kontrolliert regelmäßig Spielplätze im Bezirk auf alle infrage kommenden Ordnungswidrigkeiten, u. a. Rauchverbot, Alkoholverbot und Hunde.“ Berlin, den 17.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz