Drucksache 18 / 16 363 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2018) zum Thema: Übernahme der Anteilsmehrheit der EEG durch die Gewobag und Antwort vom 13. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18 / 16363 vom 04.09.2018 über Übernahme der Anteilsmehrheit der EEG durch Gewobag Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag Wohnungsbau Aktiengesellschaft um Stellungnahme gebeten zu den Aspekten, die diese betreffen. Die Stellungnahme wurde von dem Wohnungsunternehmen in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt. Sie wird nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Welche konkreten Maßnahmen hat der Senat unternommen, um im Streit zwischen der Gewobag und den an der Eckwerk Entwicklungs GmbH (EEG) beteiligten Genossenschaften zu vermitteln? Antwort zu 1: Der Senat hat zusammen mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag ein hohes Interesse an der Realisierung des Vorhabens und bietet demgemäß über Vermittlungsangebote seine Unterstützung an. Frage 2: In welcher Höhe plant die Gewobag, im Fall der Übernahme aller Unternehmensanteile der EEG, den beteiligten Genossenschaften Kosten für die Projektentwicklung und die bisherigen Planungen zu erstatten? Antwort zu 2: Derzeit sind alle Bemühungen darauf gerichtet, möglichst im Rahmen einer gütlichen Einigung Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Mit welchen Inhalten Vereinbarungen gegebenenfalls getroffen werden, unterliegt der Vertraulichkeit. Im Rahmen einer Schriftlichen Anfrage können dazu keine Angaben gemacht werden. Frage 3: Hat sich die Gewobag bzw. BERLETAS bisher an der Zahlung des Erbbauzinses für das Eckwerk- Grundstück beteiligt oder plant sie diese Kosten den an der EEG beteiligten Genossenschaften im Falle der Übernahme zu erstatten? Antwort zu 3: Schuldnerin des Erbbauzinses war die EEG. Eine Beteiligung der Gewobag/BERLETAS an den Kosten war nach dem einvernehmlich geschlossenen Beteiligungsvertrag nicht vorgesehen. Die Gewobag/BERLETAS hat keine entsprechenden Zahlungen vorgenommen. Zu möglichen Plänen hinsichtlich einer Kostenerstattung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4: War die Baufertigstellung des Eckwerks eine notwendige Bedingung für die Ausübung der Call-Option zur Übernahme der Anteilsmehrheit? Wenn ja, warum hat die BERLETAS die Call-Option dennoch ausgeübt? Antwort zu 4: In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/16045 vom 27.08.2018 verwiesen.Die Inanspruchnahme der Call-Option ist nicht an den Bautenstand geknüpft. Berlin, den 13.09.2018 In Vertretung Scheel ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen