Drucksache 18 / 16 364 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2018) zum Thema: Überlastungsanzeigen von Lehrkräften in Berlin und Antwort vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16364 vom 03. September 2018 über Überlastungsanzeigen von Lehrkräften in Berlin ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele als Überlastungsanzeigen zu verstehende Schreiben aus Berliner Schulen oder von Lehrkräften gingen in 2016, 2017 und bis zum 01.07.2018 beim Senat oder den Schulämtern oder den Bezirken ein? 2. Von welchen Schulen kamen diese als Überlastungsanzeigen zu verstehenden Schreiben? (Aufgeschlüsselt nach Schulform und Ort)? Zu 1. und 2.: Entsprechende Daten werden statistisch nicht erfasst und liegen daher nicht vor. 3. Welche Gründe für eine Überlastung der Lehrkräfte wurden in den entsprechenden Schreiben sowohl innerhalb als auch außerhalb des Einflussbereichs des Senats angeführt? Zu 3.: Entsprechende Daten werden nicht zentral erfasst und liegen daher nicht vor. 4. Haben diejenigen, die eine Überlastungsanzeige an den Senat eingereicht haben, eine Antwort durch den Senat oder das zuständige Schulamt erhalten und falls nicht, warum wurden bislang nicht alle Schreiben beantwortet? Zu 4.: Die Bearbeitung eingehender Überlastungsanzeigen unterliegt den Dienstvorgesetzten (Schulleitungen) und wird von diesen eigenverantwortlich durchgeführt. - - 2 5. Welche Maßnahmen und individuellen Lösungen zur Behebung der Überlastungsquellen wurden durch den Senat konkret ergriffen bzw. sind geplant? Zu 5.: Bei Bekanntwerden einer besonderen Belastung wird durch den Dienstvorgesetzten nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen. 6. Welche konkreten Maßnahmen sind im Interesse der Betroffenen zwischen dem Senat und den zuständigen Schulämtern vereinbart worden? Zu 6.: Ansprechpersonen bei Belastungssituationen sind die Schulleitungen als Vorgesetzte. Vereinbarungen zwischen dem Senat und den Schulämtern sind daher diesbezüglich nicht erforderlich. Berlin, den 17. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie