Drucksache 18 / 16 365 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2018) zum Thema: Planungsstand der Reaktivierung der Elsengrundschule in Mahlsdorf und Bau des MEBs (Teil III) und Antwort vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Mario Czaja (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16365 vom 03. September 2018 über Planungsstand der Reaktivierung der Elsengrundschule in Mahlsdorf und Bau des MEBs (Teil III) ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Senats: Gemäß § 109 Schulgesetz obliegt den Bezirken die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Angelegenheiten der allgemein bildenden öffentlichen Schulen. Hierzu zählen die Maßnahmen zur Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, insbesondere der Bau, die Ausstattung und die Unterhaltung der Schulen. Die Schriftliche Anfrage betrifft daher Sachverhalte, die der Senat zum Teil nicht in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er hat daher den Bezirk Marzahn -Hellersdorf um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde und im Folgenden gekennzeichnet wiedergegeben wird. 1. Wie lange kann die Aufnahme zusätzlicher 1. Klassen in der Kiekemal-Grundschule (über die 2-3- Zügigkeit hinaus) noch erfolgen? Zu 1.: Dazu teilt der Bezirk mit, dass die zusätzliche Aufnahme einer 1. Klasse jährlich neu geprüft werden muss. 2. Ab welchem Schuljahr kann der Schulbetrieb in dem MEB an der Elsenstraße beginnen? Zu 2.: Nach aktuellem Kenntnisstand ist die Realisierung des MEB an der Elsenstraße bis zum Schuljahr 2020/2021 geplant. 3. Warum wird auf in der Schriftlichen Anfrage S 18-15257 dafür auf die Investitionsplanung 2018- 2022 verwiesen, wenn der nachrangige Bau der „dauerhaften“ Grundschule am Standort Elsenstraße lt. Schriftlicher Anfrage S 18-15021 bereits 2022 abgeschlossen werden soll? Zu 3.: In der Schriftlichen Anfrage 18/15257 wird auf die Ansätze der aktuellen Investitionsplanung 2017-2021 verwiesen sowie darauf hingewiesen, dass sich die Investitionsplanung 2018-2022 in Aufstellung befindet. Die Investitionsplanung 2018-2022 wurde am 04.09.2018 vom Senat beschlossen und ist dem Abgeordnetenhaus vorzulegen. Es ist beabsichtigt, die Haushaltsmittel für diese Maßnahme nunmehr im Kapitel 2712 (SenStadtWohn), Titel 70100 (Neue Schulen Programm) zu veranschlagen. Derzeit gilt der Doppelhaushalt 2018/2019, getrennt nach Jahren aufgestellt. Der nächste Doppelhaushalt wird für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 aufgestellt. Neben dem Haushaltsplan ist jährlich die fünfjährige Investitionsplanung aufzustellen , welche alle Investitionsmaßnahmen beinhaltet und bei sich gegenüber der vorherigen Investitionsplanung ergebenden Veränderungen entsprechend fortschreibend angepasst wird. Die Fertigstellung am Standort Elsenstraße ist für das Jahr 2022 und die Nutzungsaufnahme für das Schuljahr 2022/2023 avisiert. Eine Darstellung im Investitionsplan ist, da es sich um eine Investitionsmaßnahme handelt, korrekt und haushaltsrechtlich vorgeschrieben. 4. Wie werden die Einschulungsbereiche für die Ulmenschule, die Kiekemal-Grundschule und den Modularen Ergänzungsbau (MEB) am Standort Elsenstraße zum nächsten Schuljahr aussehen (bitte Plan bzw. Zeichnung beilegen)? Zu 4.: Die Bildung eines Einschulungsbereiches für die Grundschule in der Elsenstraße und damit verbundenen Anpassungen der Einschulungsbereiche der Ulmen-Grundschule (10G33) und der Kiekemal-Schule (Grundschule) (10G32) sind durch den Bezirk bis zum Einschulungsverfahren für das Schuljahr 2020/2021 abzuschließen. Ergänzend teilt der Bezirk dazu mit, dass bislang keine Pläne bzw. Skizzen vorliegen . Berlin, den 17. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie