Drucksache 18 / 16 366 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2018) zum Thema: Aktueller Stand zur Nachfrage 18/13034 - Anlaufstelle zur Umsetzung des Integrierten Maßnahmeplans gegen sexuelle Gewalt (IMP) und Antwort vom 20. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Frau Abgeordnete Emine Demirbüken-Wegner (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16366 vom 03. September 2018 über Aktueller Stand zur Nachfrage 18/13034 – Anlaufstelle zur Umsetzung des Integrierten Maßnahmenplans gegen sexuelle Gewalt (IMP) ________________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wurde, wie in der Antwort des Senats zur Anfrage 18/13034 versichert, nunmehr zwischenzeitlich die Federführung zur Umsetzung des IMP an die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung übertragen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum erfolgte die Übertragung bisher noch nicht? Zu 1.: Im Zuge der Regierungsbildung wurde in der zweiten Jahreshälfte 2017 die Federführung zur Umsetzung der Integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung übertragen. 2. Wurde, wie ebenfalls in dieser Antwort versichert, eine Beschäftigungsposition für die Umsetzung des IMP geschaffen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist diese Beschäftigungsposition eingruppiert, welches Aufgabenspektrum wurde ihr zugeordnet und welche Voraussetzungen muss die Bewerberin/der Bewerber mitbringen? 3. Konnte die Beschäftigungsposition schon besetzt werden? Wenn nein, warum nicht? 4. Ist der Senat wirklich der Überzeugung, dass eine Beschäftigungsposition für die vielfältigen Aufgaben, die sich aus der Umsetzung des IMP ergeben, ausreicht? Ist diese “Lösung” nicht nur ein halbherziger Beschwichtigungsversuch gegenüber den Forderungen des DPW und des Netzwerkes gegen sexuelle Gewalt, die auch von den frauenpolitischen Sprecherinnen der Koalitionsfraktionen unterstützt wurden? 5. Wann wird der Senat bereit sein, in diesem Punkt seiner Selbstverpflichtung aus dem Koalitionsvertrag nachzukommen? - 2 - 2 Zu 2., 3., 4. und 5.: Eine dafür eingerichtete Beschäftigungsposition konnte zum 01.09.2018 besetzt werden. Die formalen Anforderungen waren gemäß der öffentlichen Stellenausschreibung vom 08.02.2018 ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Hauptfach Sozialwissenschaften, Öffentliche Verwaltung und Verwaltungswissenschaft, Politikwissenschaft oder Sexualwissenschaft . Es handelt sich um eine Vollzeitstelle, die aufgrund der besonderen inhaltlichen , strategischen und operativen Anforderungen der Entgeltgruppe 14 zugeordnet ist. Zu den Aufgaben der Stelle gehören v.a. die strategische landesweite Steuerung zur Umsetzung der Integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt, deren Aktualisierung sowie die Entwicklung und Durchführung eines Controllingverfahrens. Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat gemäß ihrer federführenden Funktion die Steuerung und Koordinierung der Umsetzung der in der Integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt genannten Maßnahmen inne. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist weiterhin die für die Maßnahme im Grundsatz zuständige Senatsverwaltung verantwortlich. Für die Erfüllung der im Stellenprofil genannten Aufgaben ist eine Beschäftigungsposition zunächst ausreichend, da in den für die Umsetzung der Maßnahme zuständigen Senatsverwaltungen ebenfalls Ressourcen eingesetzt werden. 6. Liegt die Abfrage der einzelnen Senatsverwaltungen zu ihren IMP-Umsetzungsvorhaben nunmehr vollständig vor? Wenn nein, welche Senatsverwaltung hat bisher immer noch nicht geliefert? Was wird der Senat tun, um die säumigen Verwaltungen in die Pflicht zu nehmen? 7. Welche Vorstellungen hat die federführende Verwaltung, wie sie die Umsetzung des IMP in den nächsten Monaten organisieren sowie die Zusammenarbeit mit den anderen Verwaltungen und dem Netzwerk gegen sexuelle Gewalt gestalten will? Welche Rolle wird dabei die Zusammenarbeit mit den Bezirken spielen? 9. Was sieht der Senat zurzeit als vordringlichste Aufgabe bei der Umsetzung des IMP? Zu 6., 7. und 9. : Die Rückmeldungen der an der Abfrage beteiligten Ressorts liegen vollständig vor. Die Auswertung wird aktuell durch die seit dem 01.09.2018 beschäftigte Inhaberin der Beschäftigungsposition durchgeführt. Die Planung der nachfolgenden Schritte und der Prioritätensetzung wird auf Grundlage der Auswertung erfolgen. Die Zusammenarbeit mit den Bezirken wird der Integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt entsprechend sichergestellt und ist vor allem bei der Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt von hoher Bedeutung. Darüber hinaus ist beabsichtigt , den bisherigen partizipativen Prozess fortzusetzen. 8. Welche Schritte will die LAKO bezgl. ihres Beschlusses zum IMP vom 24.02.2011, Punkt B/Aufgaben als nächstes einleiten? Zu 8. : Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt hatte aufgrund des Beschlusses vom 24.02.2011 das Berliner Netzwerk gegen sexuelle Gewalt im Rahmen ihrer Anregungsund Impulsfunktion im Juni 2012 ins Leben gerufen und die Entwicklung einer Integrierten Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt finanziell unterstützt und fachlich begleitet. - 3 - 3 Der Senat hat der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Federführung für die Umsetzung der Integrierten Maßnahmenplanung übertragen, die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen obliegt den einzelnen Fachressorts. Damit liegen die weiteren Schritte in den jeweiligen Fachverwaltungen. Berlin, den 20. September 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung