Drucksache 18 / 16 372 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Burkard Dregger (CDU) und Sven Rissmann (CDU) vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2018) zum Thema: Beförderungen trotz Ermittlungs-/Disziplinarverfahren seit 2010? (Höherer Dienst in der Justiz) und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Burkhard Dregger (CDU) und Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16372 vom 4. September 2018 über Beförderungen trotz Ermittlungs-/Disziplinarverfahren seit 2010? (Höherer Dienst in der Justiz) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Gegen wie viele Angehörige des Höheren Dienstes der Justizverwaltung sind seit 2010 Ermittlungsbzw . Disziplinarverfahren geführt worden (bitte jeweils aufschlüsseln nach abgeschlossenen und unabgeschlossenen Verfahren)? Zu 1.: Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung führt keine Liste über anhängige und abgeschlossene Disziplinarverfahren in der Justizverwaltung beschäftigter Beamtinnen und Beamten. Üblicherweise wird lediglich ein Sonderheft angelegt, das zur Personalakte der von einem Disziplinarverfahren betroffenen Person genommen wird. Disziplinarmaßnahmen unterliegen nach § 16 Disziplinargesetz (DiszG) Berlin einem Verwertungsverbot, nach dessen Eintritt Eintragungen in der Personalakte von Amts wegen zu löschen und zu vernichten sind. Daher können auch durch eine händische Auswertung der Personalakten keine verlässlichen Angaben im Nachhinein ermittelt werden. 2. Wie viele dieser Angehörigen des Höheren Dienstes sind seit 2010 trotz Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren befördert worden? Zu 2.: Die Frage kann gem. der Antwort zu 1. nicht beantwortet werden. Berlin, den 21. September 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung