Drucksache 18 / 16 374 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 04. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2018) zum Thema: Schießstände und Antwort vom 24. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Peter Trapp (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16374 vom 4. September 2018 über Schießstände ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann wurden im Zusammenhang mit den Schießstätten der Berliner Polizei Anzeigen erstattet und der STA zugeleitet? (Anzahl und Datum) Zu 1.: Aufgrund eines Fernsehbeitrages des Rundfunk Berlin-Brandenburg am 14. Oktober 2015 ging am 15. Oktober 2015 eine erste Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein. Am 1. Mai 2016 ging eine weitere Strafanzeige eines Polizeibeamten bei dem Polizeipräsidenten in Berlin ein, welche der Staatsanwaltschaft Berlin erstmals am 7. Dezember 2016 vorlag. Am 3. August 2016 erstatteten zwei weitere Polizeibeamten Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin, diese wurde am 27. April 2017 ausdrücklich um zwei namentlich benannte Beschuldigte ergänzt. Die Ergänzung ging am 3. Mai 2017 bei der Staatsanwaltschaft ein. Am 1. Juni 2017 wurde dem Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Berlin eine weitere Strafanzeige eines Rechtsanwalts im Namen von neun Geschädigten übergeben. Zuletzt ging eine Strafanzeige am 11. November 2017 bei der Staatsanwaltschaft am 21. November 2017 ein. 2. Welche deliktischen Erfassungsgründe wurden in den Anzeigen aufgeführt? 4. Wie viele Tatorte wurden bisher bekannt bzw. ermittelt (Anschrift und Bezeichnung des Objektes mit Datum)? 5. Sind diese Tatorte durch die STA in Beschlag genommen worden, wenn ja wann, wenn nein, warum nicht? (mit Datum) 6. Zu welchen Tatorten ist bisher eine Beweisaufnahme/Spurensicherung erfolgt? (Ort und Datum) 7. Ist es richtig, dass Umbaumaßnahmen seitens der Polizeibehörde in den Hallen 7 und 8 (Schießanlage an der Bernauer Str.) vorgesehen waren, obwohl noch keine Beweisaufnahme/Spurensuche erfolgt war? 8. Hat sich die STA entschlossen erst auf Grund des Hinweises auf Umbaumaßnahmen am Tatort die 2 Beweisaufnahme/Spurensuche durchzuführen? 9. Was wurde bei der Beweisaufnahme/Spurensuche festgestellt bzw. untersucht (Boden, Lüftungsanlage Wände? 10. Wer hat die Untersuchungen wie durchgeführt? 11. Sind benannte Zeugen abschließend erfasst und vernommen? 12. Ist es richtig, dass das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin in Hamburg, Seewartenstr . 10 Haus I, 20451 Hamburg Geschädigte bzw. Zeugen anschreibt und zur Untersuchung einlädt? 13. Was ist das Ziel der Untersuchung und wie wurde sichergestellt, dass das Institut dafür qualifiziert ist? 14. Ist Rücksprache mit der Bewertungskommission gehalten worden und ist ggf. deren Expertise mit einbezogen worden? 15. Hat die STA Berlin die Betroffenen bezüglich dieser Einladung zur Untersuchung vorher angeschrieben und das Ziel der Untersuchung bekannt gegeben, sowie den Status z.B. als Zeuge benannt? Wenn nein, warum nicht. Zu 2. und 4. bis 15.: Da die umfangreichen Ermittlungen andauern, können zur Vermeidung einer Gefährdung des Untersuchungszwecks keine konkreten Erkenntnisse mitgeteilt werden. 3. Welche Aktenzeichen der STA wurden dazu vergeben mit welcher deliktischen Erfassung? Zu 3.: Das Ermittlungsverfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Berlin unter dem Aktenzeichen 242 Js 730/17 geführt. 16. Ist es seitens der STA üblich Zeugen und Geschädigte über Dritte einladen zu lassen? Zu 16.: Im Falle der Beauftragung eines Sachverständigen werden die Terminierung der durchzuführenden Untersuchungen sowie die hierzu erforderlichen Ladungen grundsätzlich der Gutachterin bzw. dem Gutachter überlassen, da dieser bzw. diesem die zeitliche und organisatorische Planung der Durchführung der zur Erfüllung des Gutachtenauftrages erforderlichen Maßnahme obliegt. 17. Wie viele Staatsanwälte sind seit Eröffnung des Verfahrens bei der STA dafür eingesetzt worden (einzeln oder als Team)? 18. Über welche Erfahrungen bei der Führung von komplexen Verfahren verfügen diese eingesetzten Mitarbeiter ? 19. Was sind die Gründe für einen Wechsel des verfahrensführenden Staatsanwaltes/in? Zu 17. bis 19.: Das im Oktober 2015 eingeleitete Ermittlungsverfahren, das unter anderem auch wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 27 des Chemikaliengesetzes in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung geführt wird, wurde zunächst in der für Umweltdelikte zuständigen Abteilung 246 von einem Dezernenten bearbeitet. Nach dem erkennbar geworden war, dass sich der Umfang des Verfahrens in sachlicher und persönlicher Hinsicht erweiterte und somit weitergehende Anforderungen an die staatsanwaltliche Bearbeitung stellte - das Verfahren hat derzeit einen Aktenumfang von ca. 80 Stehordnern -, wurde es am 6. März 2017 zur beschleunigten Bearbeitung der „Flexiblen Ermittlungsgruppe der Hauptabteilung 4“ (FEH) unter der Leitung des Hauptabteilungsleiter übertragen. 3 Die FEH besteht aus mehreren Dezernentinnen und Dezernenten, die unmittelbar der Führung und Leitung des Hauptabteilungsleiters 4 unterstellt sind. Die FEH ist für ausgewählte , besonders herausragende und komplexe Verfahren zuständig, die von den Mitgliedern konzentriert sowie in enger Abstimmung mit dem Hauptabteilungsleiter bearbeitet werden mit dem Ziel, diese Verfahren einem der Komplexität der Sach- und Rechtslage angemessenen beschleunigten Abschluss zuzuführen. Soweit vor einigen Monaten in Teilen ein Wechsel bei den bearbeitenden Dezernentinnen erfolgt ist war dies dem Umstand geschuldet, dass eine Kollegin die Behörde verlassen hat und in die Justiz eines anderen Bundeslandes gewechselt ist. Berlin, den 24. September 2018 In Vertretung Margit Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung