Drucksache 18 / 16 375 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. September 2018) zum Thema: Verkehrssituation Thielallee / Corrensplatz und Antwort vom 16. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16375 vom 3. September 2018 über Verkehrssituation Thielallee / Corrensplatz Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um Mitwirkung gebeten. Die dort in eigener Verantwortung erstellte und dem Senat übermittelte Stellungnahme ist nachfolgend in ihren maßgeblichen Teilen wiedergegeben. Frage 1: Welche konkrete Baumaßnahme ist an der Thielallee, Ecke Corrensplatz geplant? Antwort zu 1: Die Baumaßnahme am Corrensplatz ist keine geplante Baumaßnahme sondern ein durch Dritte verursachter Rohrschaden an einer Trinkwasserleitung DN 600St (Havarie). Bei der Absperrung des betroffenen Rohrleitungsabschnittes wurden durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) weitere Armaturenschäden festgestellt. Diese wurden dann im Anschluss an die umfangreichen Reparaturarbeiten abgearbeitet. Aufgrund von Materialwechsel in Faserzement und einen Dimensionswechsel von DN 600 auf DN 400 sowie wegen vorgefundener Materialschwächen am Asbestrohr sind weitere Arbeiten erforderlich. Diese Arbeiten können erst nach Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Verkehrslenkung Berlin erfolgen. Die hierzu erforderlichen Anträge wurden sofort nach dem Erkennen der Situation eingereicht. Frage 2: Wann wurde die Baustelle eingerichtet? 2 Antwort zu 2: Die Baustelle wurde nach Angaben des Straßenbaulastträgers am 4. Juni 2018 eingerichtet. Frage 3: Welcher Baufortschritt wurde seit Einrichtung der Baustelle erzielt? Antwort zu 3: Nach Angaben der BWB konnten seit dem Beginn der Arbeiten zirka 30 Meter Asphaltbau und 24 Meter Rohrleitungsbau durchgeführt werden. Im Ergebnis wurden bereits Teile der Trinkwasserleitung erneuert und Fahrbahnteile wieder verschlossen. Frage 4: Treffen Beobachtungen von Anwohnern zu, dass selten Bauarbeiter anzutreffen sind? Wie und in welchen Abständen kontrolliert die zuständige Behörde den Baufortschritt? Antwort zu 4: Die Baumaßnahme wird regelmäßig durch die BWB überprüft. Es gab eine Phase, in der nach der Havarie die erforderlichen Genehmigungen für weitere Arbeiten beantragt werden mussten und darüber hinaus einen Urlaubszeitraum, in der die Baustelle unterbesetzt war. Am 11. September 2018 wurde ein erneuter Schaden in der Thielallee festgestellt, in Folge dessen die Arbeiten aktuell wieder in vollem Umfang fortgeführt werden. Durch den Straßenbaulastträger, den Fachbereich Tiefbau des Straßen- und Grünflächenamtes Steglitz-Zehlendorf, wird die Baustellenabsperrung darüber hinaus in regelmäßigen Abständen überprüft. Frage 5: Wann wird die Baumaßnahme abgeschlossen und wann wird die Sperrung der Straße aufgehoben? Antwort zu 5: Nach Angaben der BWB wird die Absperrung in Teilen bis zum 13. September 2018 aufgehoben. Dies betrifft den sensiblen Bereich zwischen Corrensplatz in Richtung Garystraße. Die Absperrungen in Richtung Thielallee und auch direkt in der Thielallee selbst müssen wegen des in der Antwort zu 4 erläuterten neuen Rohrschadens weiterhin bestehen bleiben. Das endgültige Bauende ist aufgrund des neuen Schadens in der Thielallee noch nicht abschätzbar. Frage 6: Wurden die Anwohner über die Maßnahme informiert? 3 Antwort zu 6: Bei einer Havarie können Anwohnende nicht im Vorgriff einer Baumaßnahme informiert werden. Darüber hinaus wurde auf eine Anwohnerinformation durch das Leitungsbauunternehmen, die BWB, verzichtet, da nach einer Überprüfung der Situation festgestellt wurde, dass sich die Baustelle nicht direkt vor den Wohnhäusern befindet und der Anwohnerverkehr sehr gut abgeleitet werden kann. Berlin, den 16.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz