Drucksache 18 / 16 376 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) vom 05. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2018) zum Thema: Aktuelle Situation Müllentsorgung in der Waldsiedlung Zehlendorf und Antwort vom 16. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Adrian Grasse (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16376 vom 5. September 2018 über Aktuelle Situation Müllentsorgung in der Waldsiedlung Zehlendorf Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben. Frage 1: Welche Kenntnis hat der Senat, dass seit Sommer 2018 in der Waldsiedlung Zehlendorf Mülltonnen nicht mehr in den hierfür vorgesehenen Wirtschaftswegen abgeholt werden, sondern von den Anwohnern an die Straße gezogen werden müssen? Antwort zu 1: Es trifft zu, dass in der sogenannten Waldsiedlung in Zehlendorf seit dem 01.05.2018 die Abfallbehälter nicht mehr an den hinter den Häusern verlaufenden privaten Wirtschaftswegen abgeholt werden, sondern am Ladetag an einer für das Entsorgungsfahrzeug erreichbaren öffentlichen Fläche bereitzustellen sind. Die Umstellung erfolgte zeitlich gestaffelt. Hintergrund sind durch die BSR festgestellte Gefährdungen für deren Arbeitnehmer vor Ort: Stolpern und Stürzen auf nicht trittsicheren Transportwegen, verbunden mit langen Laufwegen, Ziehen und Schieben von schweren Lasten in Verbindung mit ungeeignetem Transportwegen, Keine ausreichende Beleuchtung. Zusätzlich zu der baulichen Situation, erschweren witterungsbedingte Gegebenheiten, wie eine mangelnde Schnee- und Eisbeseitigung, fehlende 2 Laubbeseitigung und eine unzureichende Beschneidung der Bäume/Büsche den Behältertransport und die Sicht. Frage 2: Welche Anstrengungen unternimmt der Senat gegenüber der BSR, die Anwohner hier zu unterstützen? Frage 3: Welche alternativen Lösungen kommen für den Senat in Betracht? Antwort zu 2 und zu 3: Keine. Die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) nehmen die Aufgaben des Landes Berlin als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die in Berlin angefallenen Abfälle aus Haushalten in eigener Zuständigkeit und Verantwortung wahr. Die in § 9 (1) der Leistungsbedingungen der BSR geregelten Pflichten zur Gestaltung von Behälterstandplätzen und Transportwegen, auf deren Grundlage die Umstellung der Müllentsorgung in der Waldsiedlung erfolgte, ergeben sich aus den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften, deren Vorgaben verpflichtend eingehalten werden müssen. Die BSR sind als Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, durch regelmäßige Kontrollen neu erkannte oder noch vorhandene Gefährdungen zu beseitigen. Das ist hier erfolgt. Berlin, den 16.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz