Drucksache 18 / 16 377 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 05. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2018) zum Thema: Dachbegrünung in Berlin und Antwort vom 19. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. 1 Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Herrn Abgeordneten Danny Freymark (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16377 vom 05. September 2018 über Dachbegrünung in Berlin Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Verwaltung: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Wasserbetriebe (BWB) um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird in der Antwort an den entsprechend gekennzeichneten Stellen wiedergegeben . Frage 1: Welche aktuellen Maßnahmen zur Dachbegrünung setzt der Senat in Berlin um? Antwort zu 1: Die Dachbegrünung stellt ein wesentliches Element der Gebäudebegrünung dar. Im Rahmen der Erstellung ökologischer Gesamtkonzepte ist die Dachbegrünung im Maßnahmenkatalog der Regenwasserbewirtschaftung an erster Stelle, die entsprechend der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten in den Planungsprozess zu integrieren ist. Überdies ist Dachbegrünung in das öffentliche und öffentlich geförderte Bauen und in vorhandene Förderprogramme integriert. Beispiele für derzeit in Planung befindliche Baumaßnahmen, bei denen eine Dachbegrünung vorgesehen ist, sind 14 Schulneubauten sowie 5 Neubauten im Bereich Wissenschaft bzw. Kultur. Frage 2: Welchen prozentualen Anteil von begrünten Dächern gibt es bereits und welchen Anteil will der Senat bis wann in Berlin erreichen? 2 Antwort zu 2: Im Berliner Umweltatlas des Berliner Senats, der für die Öffentlichkeit (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/i611.htm) frei zugänglich ist, wird im Themenbereich „Flächennutzung“ unter 06.11 Gründächer (Ausgabe 2017) eine umfangreiche Analyse der Gründachsituation in Berlin beschrieben. Demnach ergibt sich folgender Sachstand: Tab. 1: Begrünte Dachflächen in Berlin Anzahl der Gebäude begrünte Dachfläche Grundfläche der Gebäude intensiv extensiv % m² % m² % m² % begrünte Dachfläche vorhanden 18.368 3,0 605.507 0,6 3.397.176 3,3 11.847.832 11,5 Summe Berlin 604.865 4.002.682 / 3,9 103.299.727 Die Zuordnung pro Gebäude in "intensiv" oder "extensiv begrünt" erfolgt anhand des überwiegenden Anteils. Weist ein Gebäude eine begrünte Dachfläche von >50 % "extensiv" auf, geht die gesamte begrünte Dachfläche als "extensiv" in die Berechnungen ein. Der Berliner Senat verfolgt das Ziel, dass in nächster Zeit weitere 1.000 Dächer begrünt werden sollen (siehe Antwort zu 6.). Frage 3: Wie viele grüne Dächer wurden in den letzten fünf Jahren in den Bezirken und in den landeseigenen Gebäuden geschaffen (bitte Auflistung aller Maßnahmen und Kosten)? Antwort zu 3: Dem Senat liegen hierzu keine Statistiken vor. Frage 4: Welche Vorgaben gibt es in Berliner Bauvorschriften für Dachbegrünungsanlagen? Antwort zu 4: Die Bauordnung Berlin gibt zwingende öffentlich-rechtliche Regelungen vor, insbesondere unter Sicherheits- und Ordnungsaspekten. Das Thema Dachbegrünung wird hier nicht behandelt und eine entsprechende Änderung ist nach dem jetzigen Kenntnisstand auch nicht vorgesehen. Dächer mit extensiven Begrünungen und Intensivbegrünungen haben daher unter den bekannt gegebenen Bedingungen die Forderungen der Bauordnung zu erfüllen. Die Schaffung von neuen Dachgärten auf bisher nicht genutzten Dächern stellt eine Nutzungsänderung dar. Diese Nutzungsänderung kann nur im Einzelfall beurteilt werden. In Bebauungsplänen gibt es die Möglichkeit zur Festlegung von Dachbegrünungen, was auch in Berlin genutzt wird. So können Dachbegrünungen festgesetzt werden, wie beispielsweise beim Entwurf des Bebauungsplans 1-40a für das Gelände zwischen Bernauer Straße und angrenzenden Grundstücken (Abgeordnetenhaus Drucksache 17/2608): 3 „4.1.6. Grünfestsetzungen 4.1.6.1. Dachbegrünung Textliche Festsetzung Nr. 5.1: Dachbegrünung „Dächer mit einer Neigung von nicht mehr als 15° sind auf mindestens 30 % ihrer Fläche mit Arten der beigefügten Pflanzliste extensiv zu begrünen; dies gilt nicht für Dachaufbauten . Der durchwurzelbare Teil des Dachaufbaus muss 12-15 cm betragen. Die Bepflanzungen sind zu erhalten und bei Abgang nachzupflanzen (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 25 a und b BauGB - Baugesetzbuch).“ Als Grundlage für Bauaufgaben der öffentlichen Hand im Land Berlin werden Wettbewerbe ausgeschrieben, welche die ökologischen Anforderungen des Landes berücksichtigen. Im Leitfaden für „Ökologische Kriterien für Bauwettbewerbe“ wird bei Wettbewerben ein ökologisches Gesamtkonzept erwartet, welches den nachhaltigen Umgang mit Umwelt und natürlichen Ressourcen sowie ein Höchstmaß an Umwelt- und Sozialverträglichkeit nachweist. Unter Punkt 2 Absatz 7 wird explizit auf Ausgleichsmaßnahmen in Form von begrünten Freiflächen, Fassaden- und Dachbegrünungen in verdichteten Innenstadtbereichen hingewiesen. Unter Punkt 3 Absatz 4 wird vorrangig auf Extensivdächer als Dachbegrünung hingewiesen. In der Allgemeinen Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau) gibt es keine konkreten Vorgaben für Dachbegrünungsanlagen . Im Rundschreiben der ehemaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) Nr. 2/2014 „Wirtschaftliche Standards im Freianlagenbau“ vom 18.06.2014 wird unter Punkt 13 darauf hingewiesen, dass für extensive Dachbegrünungen die Pflegeund Unterhaltungskosten (z. B. Entfernung von Fremdaufwuchs) zu berücksichtigen sind. Frage 5: Welche Anreize gibt es für Bauherren, um Maßnahmen zur Gebäude- und Bauwerksbegrünung im Neubau und im Bestand vorzunehmen? Antwort zu 5: Neben den Fördermöglichkeiten, die in der Antwort zu 6 aufgeführt werden, führen die Berliner Wasserbetriebe zur Möglichkeit der Reduktion des Niederschlagswasserentgelts bei einer Dachbegrünung aus: Das Niederschlagswasserentgelt beträgt seit dem 1. Januar 2018 1,84 Euro pro Quadratmeter (m²) entwässerte (bebaute oder versiegelte) Grundfläche und Jahr. Bei begrünten Dachflächen werden 50 % der jeweiligen Fläche bei der Berechnung des Entgelts für die Niederschlagswasserbeseitigung angesetzt. Wenn eine Dachbegrünung mit weiteren Maßnahmen der dezentralen Regenwasserbewirtschaftung kombiniert und das Regenwasser komplett auf dem Grundstück bewirtschaftet wird (Abkopplung), ist eine vollständige Einsparung des Niederschlagswasserentgeltes möglich. Das Niederschlagswasserentgelt stellt somit Anreiz zur Realisierung von Gründächern bei Neubau und bei der Dachsanierung im Bestand dar. Außerdem können aufgrund der Dämmwirkung von Gründächern Energieeinsparungen erzielt werden. Diese lassen sich schwer beziffern, da allgemein anerkannte Dämmwerte für Gründächer fehlen. Im Vergleich zu unbegrünten Flachdächern bieten Dachbegrünungen einen wesentlichen Schutz für die Dachabdichtung, da sie Einflüsse wie Hitze oder Hagel besser abpuffern. Eine verlängerte Lebensdauer bzw. Zeit ohne Reparaturen oder Sanierungen bringt ebenfalls Kosteneinsparungen mit sich. 4 Damit diese Anreize greifen können, ist die Aufklärung darüber Bestandteil des Informationsangebotes der Berliner Regenwasseragentur. Frage 6: Welche Förderprogramme gibt es mit welcher Fördersumme für die Schaffung von Dachbegrünungen? Antwort zu 6: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz erarbeitet derzeit die Förderkonditionen für das neu aufzulegende „1.000 grüne Dächer-Programm“. Es wird zwei Förderachsen geben: eine „reguläre“ Förderung von extensiven und intensiven Dächern auf Bestandsgebäuden. In der „regulären“ Förderung sollten bis zu 50 % gefördert werden, voraussichtlich bis zu 50.000 €. Dazu wird gerade eine verbindliche Förderrichtlinie erarbeitet . Die Förderung soll etwa im Februar 2019 starten. Außerdem soll es einen „Experimentierkasten“ geben, aus dem besonders herausragende Dachbegrünungen, vorwiegend intensive, mit hoher Innovation, Multifunktion und deutlichem Leuchtturmcharakter gefördert werden - dieser Experimentierkasten ist ein Novum in der bundesdeutschen Gründachförderung. Die Projekte, die die Konditionen dieses Experimentierkastens erfüllen, können und sollen auch besonders (bis zu 100 %) gefördert und promotet werden. Diese Leuchtturmprojekte können sofort starten. Zur Durchführung des Programms wird momentan ein geeigneter Programmträger gesucht . Dabei soll die Berliner Regenwasseragentur im Vorfeld eine Schlüsselrolle einnehmen , indem sie über die Fördermöglichkeiten der Dachbegrünung informieren und Interessierten eine Erstberatung anbieten wird (siehe auch Antwort zu 7.). Im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (www.berlin.de/bene) können auch Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung gefördert werden. Wohngebäude und Neubauten sind nicht förderfähig. Das Programm wird aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert und umfasst die Fördermaßnahmen BENE Klima und BENE Umwelt. Die Förderung von Dachbegrünungen ist in BENE Umwelt neben verschiedenen anderen Maßnahmen Bestandteil des Förderschwerpunkts 6 (Verbesserung der Natur und Umwelt in sozial benachteiligten Quartieren) und soll dem Erhalt und Ausbau von lokal wirksamen grünen Ausgleichspotenzialen dienen. Aufgrund der EFRE-Vorgaben ist die Förderung in BENE Umwelt auf festgelegte Gebiete mit besonderer sozialer Relevanz konzentriert. Die Vorhaben müssen im Einklang mit den Integrierten Stadtteilentwicklungs- bzw. Handlungs- und Entwicklungskonzepten der jeweiligen Quartiere im Einklang stehen. Antragsberechtigt sind Haupt- und Bezirksverwaltungen ; Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des Öffentlichen Rechts; Vereinigungen, die dem Naturschutz dienen; gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen sowie Unternehmen. Im Förderschwerpunkt 6 sind für die EFRE-Förderperiode 2014 - 2020 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 23 Mio. Euro geplant. Ein spezifischer Anteil für Projekte zur Dachbegrünung ist nicht festgelegt. Frage 7: Wofür ist die Regenwasseragentur zuständig, welche Rolle spielt sie in Bezug auf Dachbegrünungen und was hat sie bisher für die Schaffung von Dachbegrünungen veranlasst? 5 Antwort zu 7: Die Berliner Regenwasseragentur wird eine entscheidende Rolle bei der Information und Kommunikation über die Verbreitung von dezentraler Regenwasserbewirtschaftung spielen . Eine Kernaufgabe der Regenwasseragentur ist dabei, über die Maßnahmen und Instrumente , aber auch über Fördermöglichkeiten in unterschiedlichster Form und geeigneten Formaten zu informieren und für das dezentrale Regenwassermanagement zu werben . Die Begrünung von Dächern mit den unterschiedlichsten Möglichkeiten und Ausprägungen ist ein wichtiger Bestandteil des Beratungs-und Informationsangebots der Regenwasseragentur . Somit wird der Regenwasseragentur auch bei der Abwicklung des in Planung befindlichen „Berliner 1.000 Grüne Dächer Programms“ eine wichtige Rolle zukommen . Dabei wird sie und hat sie bereits das Thema Dachbegrünung in ihre laufenden Aktivitäten aufgenommen, wie z.B. bei der Beantwortung der kontinuierlich eintreffenden Anfragen, der Pressearbeit, bei öffentliche und nicht-öffentliche Veranstaltungen (Langer Tag der Stadtnatur, Berliner Wasserfest, Stadtgespräch Wasser bewegt Berlin usw.), dem gezielten Austausch mit Akteuren aus Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Aufbau eines Netzwerks. Berlin, den 19.09.2018 In Vertretung Stefan Tidow Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz