Drucksache 18 / 16 381 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 28. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. September 2018) zum Thema: Das Jugendgerichtsprojekt der Programmagentur Rechtskunde (SPI) – Nachfrage zu DS 18-15608 und Antwort vom 17. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Marianne Burkert-Eulitz (Bündnis 90/Die Grünen) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16381 vom 28. August 2018 über Das Jugendgerichtsprojekt der Programmagentur Rechtskunde (SPI) – Nachfrage zu DS 18-15608 ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit findet der Auftrag der Jugendämter bzw. der Jugendhilfe im Strafverfahren/ Jugendgerichtshilfe in den Jugendgerichtsprojekten Berücksichtigung? Zu 1.: Das Jugendgerichtsprojekt in seiner bisherigen Form war ein bewährtes Präventionsund Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler des 9. bzw. 10. Jahrgangs der Berliner Integrierten Sekundarschulen. Ziel einer fünftägigen Projektwoche war es, dass die Jugendlichen das deutsche Rechtssystem am Beispiel des Jugendstrafverfahrens sowie seine wesentlichen Akteure kennenlernen, sich mit dem gesellschaftlichen Normen- und Wertesystemen und deren Gültigkeit auseinandersetzen, die Wirksamkeit von Recht erfahren und ihr Rechtsbewusstsein weiter entwickeln, Alternativen zu Gewalt bzw. Delinquenz als Strategien zur Konfliktlösung kennenlernen und in ihrer sozialen Kompetenz gestärkt werden. Durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Programmagentur Rechtskunde der Stiftung SPI, Sozialpädagogisches Institut Berlin „Walter May“, erfolgte stets auch eine Einladung der Fachkräfte der Jugendämter, insbesondere der Jugendhilfen im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfen zu den Projektwochen im Bezirk . Im Rahmen der Jugendgerichtsprojektwoche wurde die Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe im Bezirk vorgestellt und erläutert, worin der Auftrag der Jugendhilfe im Strafverfahren konkret liegt und wie die Abgrenzung zur Staatsanwaltschaft, der Polizei oder Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälten ist. 2. In welcher Form erfolgt eine Information der Schülerinnen und Schüler über den Auftrag und die Angebote der Berliner Jugendämter im Rahmen der Jugendgerichtsprojekte? Zu 2.: Die Vorstellung der Arbeit bezog sich schwerpunktmäßig auf die Tätigkeiten der Jugendhilfe im Strafverfahren/Jugendgerichtshilfe und das Berufsfeld der Sozialarbeiterin bzw. des Sozialarbeiters. Sie erfolgte in der Regel in Form eines kleinen Vortrags und in Rollenspielen (z. B. der Ablauf eines Gespräches in der Jugendgerichtshilfe, das Unterbreiten möglicher Hilfs- und Unterstützungsangebote, Ablauf einer Hauptverhandlung usw.). Des Weiteren wurden an die Schülerinnen und Schüler Informationsmaterialien verteilt (z. B. die Broschüre „Erwischt, was nun? - Hilfe für straffällig gewordene junge Menschen“). Berlin, den 17. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie