Drucksache 18 / 16 387 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maja Lasić (SPD) vom 03. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. September 2018) zum Thema: Wer, wie, wo, was? – Wie viele Lehrkräfte sind in Berlin wohin abgeordnet (II)? Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/15 700 und Antwort vom 19. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Frau Abgeordnete Dr. Maja Lasić (SPD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16387 vom 03. September 2018 über Wer, wie, wo, was? – Wie viele Lehrkräfte sind in Berlin wohin abgeordnet (II)? Nachfrage zur Schriftlichen Anfrage 18/15700 __________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Was sind die Gründe für den großen Unterschied bei der Anzahl der in Drucksache 18/15 700 und in Drucksache 17/10313 aufgeführten Abordnungen? Ist es richtig, dass sich dieser zum größten Teil dadurch erklärt, dass in Drucksache 18/15700 nur die nach §27 Landesbeamtengesetz (LBG) abgeordneten Lehrkräfte aufgeführt sind? Wenn ja, bitte ich den Senat die untenstehenden Fragen aus Anfrage 18/15700 analog zur Drucksache 17/10313 zu beantworten. Zu 1.: Der Senat ist bemüht, die Schriftlichen Anfragen so sorgfältig und so genau wie möglich zu beantworten. In der Drucksache 17/10313 fragte der Abgeordnete Mutlu am 12. März 2012 nach Abordnungen und nach Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden. Die Fragestellung unterschied sich also grundlegend von der Fragestellung in der Drucksache 18/15700 vom 10. Juli 2018, in welcher ausschließlich nach Abordnungen gefragt wurde. Um die Differenz zwischen beiden Fragestellungen zu verdeutlichen und kenntlich zu machen , gelten die nachfolgend genannten Definitionen: - „Abordnung“ (AO) besteht in der vorübergehenden Beschäftigung der Dienstkraft bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn bei fortbestehendem Arbeits- bzw. Dienstverhältnis. Die Abordnung ist also immer mit einem Dienststellenwechsel verbunden. - - 2 - Anrechnungs- und Ermäßigungsstunden werden zugemessen nach Regelung in den Richtlinien der Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen und kommen u.a. zur Anwendung bei „Dienst am anderen Ort“. Dies bedeutet, dass der Beschäftigte innerhalb der Dienststelle vorübergehend andere Aufgaben übernimmt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) ist für alle Dienstkräfte der Berliner Schulen die einzige zuständige Dienstbehörde. Es gilt für Angestellte und Beamte eine einheitliche organisatorische Regelung. 2) Wie viele Lehrkräfte waren in Berlin in den zurückliegenden drei Schuljahren (2015/2016, 2016/2017, 2017/18) insgesamt an eine andere als ihre ursprünglich geplante Einzelstätte abgeordnet? Inwiefern und in welchem Umfang sind diese Lehrkräfte jeweils gleichzeitig anteilig weiter im Schuldienst tätig? Welche Aufgaben übernehmen die abgeordneten Lehrkräfte an dem neuen Einsatzort? a) Wie viele Lehrkräfte sind an eine andere Einsatzschule abgeordnet (bitte nach Bezirken aufschlüsseln)? Zu 2. a): Die Wahrnehmung von Unterrichtsaufgaben durch Lehrkräfte an anderen Schulen als der eigentlichen Stammschule ist weder eine Abordnung, noch werden hierfür Anrechnungsstunden zugemessen. Es erfolgt lediglich eine Verrechnung dieser Stunden in der Gesamtstunden -Bilanz der Schule. b) Wie viele Lehrkräfte sind an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgeordnet? Zu 2. b): Der Einsatz von Lehrkräften in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Dienst am anderen Ort) erfolgt in verschiedenen Arbeitsgebieten. Aus der Tabelle ist der Umfang der Freistellungen ersichtlich: in Vollzeiteinheiten (VZE) 2015/16 2016/17 2017/18 Im Haus 88 104 103 c) Von wie vielen dieser Abordnungen profitieren Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie? Zu 2. c): Von der Antwort zu 1. b) ausgehend, sind nachfolgend als „darunter Position“ die Umfänge der Beschäftigung (hier Koordinierung von Willkommensklassen sowie vorübergehende Beauftragung als kommissarische Schulaufsicht) in den Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ersichtlich: in VZE 2015/16 2016/17 2017/18 Außenstellen 5 17 20 d) Wie viele dieser Abordnungen betreffen das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (Lisum)? - - 3 Zu 2. d): Nachfolgend sind die Abordnungsumfänge an das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg ersichtlich: in VZE 2015/16 2016/17 2017/18 Lisum 35 35 36 e) Wie viele Lehrkräfte sind an die Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) im Land Berlin abgeordnet (bitte insgesamt und nach Regionen aufgeschlüsselt angeben)? Zu 2. e): Der Einsatz von Lehrkräften in den SIBUZ wird aus unterschiedlichen Bereichen /Kontingenten und zum Teil nur temporär getätigt. Deshalb ist aus einer Auswertung der Anrechnungsstunden nicht der Umfang der Stunden/VZE an den SIBUZ auswertbar. Es erfolgt auch keine zentral gesteuerte Erhebung zu dieser Frage. f) Wie viele Abordnungen haben im besagten Zeitraum zum Zwecke regionaler Fortbildungen stattgefunden? Zu 2. f): Die Anrechnungsstunden der regionalen Fortbildung sind hier ersichtlich: in VZE 2015/16 2016/17 2017/18 Regionale Fortbildung 88 84 82 g) Wie viele Lehrkräfte wurden für andere Zwecke abgeordnet? Zu 2. g): Zum 1.11. des jeweiligen Schuljahres waren Personen in nachfolgendem Umfang für andere Zwecke abgeordnet: Bedeutung/Aufgabe 2015/16* 2016/17* 2017/18* AO in anderes Bundesland/Behörde 2 4 3 AO zur Humboldt-Universität zu Berlin (HU) 2 2 2 AO Senatsverwaltung für Inneres und Sport 2 2 2 AO zum European Schoolnet Brüssel 1 1 1 AO zur Europäischen Schule Varese 1 1 1 Abordnung zur Freien Universität Berlin (FU)/ Technische Universität Berlin (TU) 16 15 17 Abordnung zur HU 7 8 9 Abordnung zur Universität der Künste 2 2 2 AO zur Universität Potsdam 1 1 1 AO Bundesministerium Inneres 2 2 1 AO Bundesministerium Verteidigung 0 1 1 AO Bundesverwaltungsamt s 0 1 1 Praxissemester AO FU 0 0 8 Gesamtergebnis 36 40 49 - - 4 * Zum jeweiligen Stichtag 01.11. eines Jahres (Lehrkräftebedarfsfeststellung) Berlin, den 19. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie