Drucksache 18 / 16 394 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 06. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. September 2018) zum Thema: Berlin: Leistung macht Schule – LemaS und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16394 vom 06. September 2018 über Berlin: Leistung macht Schule - LemaS ___________________________________________________________________ Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Was ist das Bund-Länder-Programm „Leistung macht Schule“ (LemaS), an wen richtet es sich, was beinhaltet es und auf welchen Zeitraum ist es angelegt? Zu 1.: Das Bund-Länder-Programm „Leistung macht Schule“ (LemaS) setzt die gemeinsame Initiative von Bund und Ländern zur Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.11.2016) um. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler aller Schularten. Das Programm ist in zwei Phasen (je 5 Jahre) auf insgesamt 10 Jahre angelegt. Es beinhaltet in der ersten Phase die Entwicklung eines begabungsfördernden Konzepts für die teilnehmenden Schulen. In der zweiten Phase erfolgt ein Transfer der Ergebnisse in die Praxis. Die teilnehmenden Schulen der ersten Phase sollen dabei als Multiplikatoren fungieren. 2. Welche Berliner Schulen nehmen an dem Programm teil? Zu 2.: Folgende Berliner Schulen nehmen an dem Programm teil: 2 Schulnummer Schulname 01G32 Carl-Kraemer-Grundschule 02K01 Ellen-Key-Schule 03G36 Elisabeth-Christinen-Grundschule 03Y03 Käthe-Kollwitz-Oberschule 04G05 Dietrich-Bonhoeffer-Grundschule 05K07 Schule an der Jungfernheide 06G25 Clemens - Brentano-Grundschule 07K03 Gustav-Heinemann-Oberschule 08Y01 Albrecht-Dürer-Gymnasium 09K09 Grünauer Gemeinschaftsschule 1-13 09Y11 Emmy-Noether-Gymnasium 11G11 Bernhard-Grzimek-Schule 11K10 Grüner Campus Malchow 12G24 Renée-Sintenis-Schule 12Y02 Europäisches Gymnasium Bertha-von- Suttner 2.1 Welche Berliner Schulen sollen künftig an dem Programm teilnehmen? Zu 2.1: Zum gegebenen Zeitpunkt und zu Beginn der zweiten Phase des Programms wird eine Ausschreibung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ersten Phase für alle weiteren Berliner Schulen erfolgen. 3. Wie viele Schulen nehmen bundesweit teil? Zu 3.: Bundesweit nehmen 300 Schulen teil. 4.Wie viele Mittel fließen aus dem Programm nach Berlin (in absoluten und relativen Zahlen) Zu 4.: Berlin erhält nach dem Königsteiner Schlüssel anteilig Mittel in Höhe von jährlich 5 Millionen Euro für die erste Phase und jährlich 7,5 Millionen Euro für die zweite Phase der Programmlaufzeit. Weitere Zahlen liegen nicht vor. 3 4.1 Wofür werden die Mittel konkret eingesetzt? Zu 4.1: Die Mittel werden laut Beschluss der Kultusministerkonferenz eingesetzt für 1. die vom Zentrum für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) durchgeführte wissenschaftlichen Expertise, 2. Forschungsförderung, 3. für die Arbeit des Projektträgers. 5. Welche Form der Förderung erhalten Berliner Schüler durch das Programm? Zu 5.: Die Förderung der Berliner Schülerinnen und Schüler ist vielfältig, die Einzelschule legt Maßnahmen in folgenden Bereichen fest: Fordern und Fördern im Regelunterricht ► Entwicklung und Erprobung von Konzepten zur individuellen Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler im Unterricht basierend auf der Anwendung diagnostischer Verfahren. ► Förderung von besonderen kognitiven und metakognitiven Kompetenzen sowie von Selbstkompetenzen (z.B. das Wissen über das eigene Denken und Lernen). ► Erprobung von Wegen zur systematischen Vermittlung persönlicher Arbeitshaltungen und sozialer Kompetenzen bei der Erarbeitung inhaltsspezifischen Wissens, insbesondere durch Entwicklung von fachspezifischen oder fachübergreifenden Unterrichtsmaterialien zur Motivierung und Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler (z. B. Aufgaben, die mehrere Vorgehensweisen und unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten zulassen) oder durch Entwicklung computerbasierter Lernmethoden. Diagnose und Beratung ► Weiterentwicklung, systematische Anwendung und Nutzung von Instrumenten zur Diagnose individueller Potenziale, Lernausgangslagen, Interessensprofile und motivationaler Orientierungen, auch von speziellen Instrumenten bezogen auf soziale und ethnische Herkunft sowie spezifische Beeinträchtigungen. ► Ergänzende Einbeziehung von Persönlichkeitsfaktoren und Faktoren der Lernumgebung. Fordern und Fördern außerhalb des Regelunterrichts ► Entwicklung und Erprobung außerunterrichtlicher Konzepte des Umgangs mit Heterogenität und Diversität unter Berücksichtigung der sozialen und ethnischen Herkunft sowie eventueller spezifischer Beeinträchtigungen und Barrieren der Kinder und Jugendlichen (Underachiever). 4 ► Entwicklung von Formen der schulübergreifenden Vernetzung zur Ermöglichung von ortsunabhängiger Zusammenarbeit von Schülerinnen und Schülern an Projekten, insbesondere über digitale Plattformen. ► Entwicklung computerbasierter Lernmethoden zur Unterstützung der individuellen Förderung von Leistungsstarken. Der Schwerpunkt liegt auf den Fächern Deutsch, Englisch und dem Bereich MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik). 6. Was sind die Bedingungen, in das Programm aufgenommen zu werden? Zu 6.: Die Ausschreibung /Auswahl der Schulen erfolgte nach Königsteiner Schlüssel unter Beachtung von Ausgewogenheit und Diversität. Dabei sollten alle Regionen vertreten sein, die Anzahl der teilnehmenden Schulen einer Schulart sollte proportional zur Anzahl der Schulen der Schulart in Berlin vertreten sein ebenso wie Schulen mit unterschiedlichen Schülerschaften. Berücksichtigung fanden Schulen, die bereits Maßnahmen zur Begabungsförderung umsetzen, als auch Schulen, die noch am Anfang der Konzeptentwicklung stehen. Die in der Bewerbung der Schulen genannten Ziele sollten den Zielen der Förderstrategie entsprechen. 7. In welcher Form beteiligen sich die Berliner Universitäten respektive die Freie Universität? Zu 7.: Die Freie Universität Berlin beteiligt sich am Forschungsverbund unter der Projektnummer 13 und Leitung von Frau Prof. Dr. Hilde Köster, Arbeitsbereich Sachunterricht am Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie und Prof. Dr. Volkhard Nordmeier, Arbeitsgruppe Didaktik der Physik am Fachbereich Physik. Die Humboldt-Universität zu Berlin beteiligt sich mit dem Fachbereich Erziehungswissenschaften unter der Mitwirkung von Prof. Dr. Anand Pant unter den Projektnummern 1 und 2 sowie mit Frau Prof. Dr. Julia Schwanewedel unter der Projektnummer 11 am Forschungsverbund. 8. In welcher Form wurde und wird das Programm evaluiert? Zu 8.: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Forschung zur Umsetzung der Ziele des Kernmoduls „Entwicklung eines schulischen Leitbilds mit Ausrichtung auf eine leistungsfördernde Schulentwicklung und Aufbau einer kooperativen Netzwerkstruktur“. Dies bedeutet im Kern, dass eine Wissenschaftlergruppe einen forschungsbasierten Input zur Entwicklung bzw. Optimierung von Strategien, Konzepten und Maßnahmen leistet sowie den Prozess der Arbeit in den Schulen unterstützt. Dazu gehört u. a. die fachwissenschaftliche und (fach-)didaktische Vorbereitung und Begleitung der schulischen Arbeit an den Kernmodulen z. B. durch Bereitstellung von Materialien, die Begleitung und Beratung der Schulen sowie die prozessbegleitende Evaluierung. 5 Das BMBF fördert – wie bereits beim ersten Kernmodul beschrieben – Forschung zur Umsetzung der Ziele des Moduls Fordern und Fördern im Regelunterricht. Das Projekt wird von den Universitäten evaluiert, die für die Einzelschule zuständig sind. In der zweiten Phase (Schuljahr 2022 / 2023 – Schuljahr 2026 / 2027) werden einige der entwickelten Strategien durch die Wissenschaftlergruppe hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert. Berlin, den 21. September 2018 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie