Drucksache 18 / 16 401 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2018) zum Thema: Eile mit Weile I und Antwort vom 26. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16 401 vom 10. September 2018 über Eile mit Weile I ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1) Gibt es - wenn ja seit wann und mit welchem Wortlaut - eine Regelung dahingehend, dass Amts- und Staatsanwälte in Berlin verpflichtet sind, über alle Ermittlungsverfahren zu berichten, die länger als ein Jahr unerledigt in ihrem Dezernat anhängig waren? An wen ist zu berichten? Falls nein, gibt es eine inhaltlich ähnliche Regelung? 2) Wie viele derartige Berichte gab es in den Jahren 2007 bis heute jeweils jährlich? Zu 1. und 2.: In den Jahren 2007 bis 2010 waren die Amtsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Berlin gemäß Anordnung vom 24. November 2005 verpflichtet, gegenüber der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung „die Zahlen über das Alter der anhängigen Verfahren jährlich zum 31.12. jeden Jahres zu erheben und die Ergebnisse jeweils bis zum 15. Februar des Folgejahres mitzuteilen“. Gemäß Anordnung vom 13. Dezember 2010 sind die Amtsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaft Berlin nunmehr verpflichtet, der für Justiz zuständigen Senatsverwaltung „jeweils bis zum 15. Februar des Folgejahres mitzuteilen, wie viele Verfahren zum Stichtag seit mehr als 5 Jahren anhängig sind und welche Gründe dafür ursächlich sind“. Daneben erfolgt bei der Staatsanwaltschaft Berlin ein internes Controlling der über einen längeren Zeitraum offenen Verfahren über automatisiert erstellte Listen, die je nach Dauer des Verfahrens einem unterschiedlichen Empfängerkreis zukommen. So werden den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten halbjährlich Listen derjenigen Verfahren vorgelegt, die seit über 12 Monaten unerledigt sind. Für jedes Verfahren ist sodann in einem kurzen Vermerk niederzulegen, warum ein Abschluss des Verfahrens bisher nicht erfolgen konnte. Dieses Schriftstück wird über die Abteilungsleitung der Hauptabteilungsleitung zur Kenntnisnahme zugeleitet. - 2 - Bei der Amtsanwaltschaft Berlin erfolgt das interne Controlling entsprechend. Dort erhalten die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte quartalsweise eine Liste mit den seit über 9 Monaten unerledigten Verfahren, zu denen ebenfalls die Gründe für den bislang nicht erfolgten Verfahrensabschluss niederzulegen sind. Der Vermerk wird über die Abteilungsleitungen der Behördenleitung vorgelegt. Sofern dies möglich ist, werden sodann die im Einzelfall für die Förderung des Verfahrensabschlusses erforderlichen Maßnahmen ergriffen. 3) Wie viele dieser Verfahren waren in dem jeweiligen Jahr länger als zwei Jahre unerledigt? Wie viele dieser Verfahren wurden wegen eines Verbrechens geführt, das nicht der Verfolgungsverjährung unterliegt? Zu 3.: Eine statistische Erhebung von Verfahren, die im jeweiligen Jahr länger als zwei Jahre unerledigt sind, existiert neben den unter Ziffer 1 und 2 beschriebenen Kontrollmechanismen nicht. Daher kann die Frage nicht beantwortet werden. 4) Wie viele unerledigte Verfahren sind in dem jeweiligen Jahr eingestellt worden, weil zwischenzeitlich Verfolgungsverjährung eingetreten war? Zu 4.: Verfahrenseinstellungen wegen Verfolgungsverjährung werden im Fachverfahren der Strafverfolgungsbehörden statistisch nicht gesondert erfasst. Berlin, den 26. September 2018 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung