Drucksache 18 / 16 407 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) vom 10. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. September 2018) zum Thema: Spandau: Linksextremistische Aktivitäten? und Antwort vom 21. September 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Sep. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Seite 1 von 2 Senatsverwaltung für Inneres und Sport Herrn Abgeordneten Tommy Tabor (AfD) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/16407 vom 10. September 2018 über Spandau: Linksextremistische Aktivitäten? ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz über die Zusammenarbeit/Aktivitäten von deutschen Linksextremisten (Antifa etc.) und dem Verein VVN-BDA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten)? Zu 1.: Der Verein VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten) engagiert sich im Aktions- und Themenfeld „Antifaschismus“. In diesem Feld sind unter anderem linksextremistische Gruppierungen bis hin zu gewaltbereiten Autonomen aktiv. Insofern ist naheliegend, dass diese sich auch an Veranstaltungen beteiligt haben, die der VVN-BdA anmeldete oder zu denen er mobilisierte. Darüber hinaus riefen in einigen Fällen im Verfassungsschutzbericht erwähnte linksextremistische Gruppierungen sowie der Verein VVN-BdA gemeinsam zur Teilnahme an Protestaufzügen oder Kundgebungen auf. 2. Welche Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz über die Zusammenarbeit/Aktivitäten von deutschen Linksextremisten (Antifa etc.) und dem „Spandauer Bündnis gegen Rechts“? Zu 2.: Sowohl das „Spandauer Bündnis gegen Rechts“ als auch linksextremistische Gruppierungen engagieren sich im Aktions- und Themenfeld „Antifaschismus“. Aus diesem Grund erscheint es wahrscheinlich, dass sich Personen der linksextremistischen Szene in der Vergangenheit an Veranstaltungen beteiligten, die das „Spandauer Bündnis gegen Rechts“ anmeldete oder zu denen es mobilisierte. Seite 2 von 2 3. Wie viele Gruppierungen/Organisationen mit linksextremistischen Hintergrund sind dem Senat in Spandau bekannt? Zu 3.: Mit dem jährlich erscheinenden Verfassungsschutzbericht informiert der Senat die Öffentlichkeit zur Beschaffenheit der linksextremistischen Szene Berlins. Dem aktuellen Verfassungsschutzbericht sind keine linksextremistischen Gruppierungen mit Wirkungsbereich in Spandau zu entnehmen. Darüber hinaus erteilt der Senat keine Auskünfte. 4. Welche konkreten Erkenntnisse hat der Verfassungsschutz über die Internetseite http://keinraumderafd.blogsport.eu/? Zu 4.: In Publikationen der linksextremistischen Szene wird mitunter auf Protestaufrufe verwiesen, die auf der Internetseite http://keinraumderafd.blogsport.eu/ eingestellt werden. Berlin, den 21. September 2018 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport